Benutzer Diskussion:UHT/Archiv/2019
Strafrecht (Europäische Union)
Hallo UHT!
Die von dir angelegte Seite Strafrecht (Europäische Union) wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.
Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.
Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.
Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.
Grüße, Xqbot (Diskussion) 12:59, 14. Jan. 2019 (CET) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)
Liste_gregorianischer_Gesänge#Antiphonale
Da sind noch viele Begriffsklärungen. --Bahnmoeller (Diskussion) 21:52, 22. Apr. 2019 (CEST)
- @ UHT: Großartiges Projekt - macht allerdings viel Arbeit - magna gratia! LG--Ἀστερίσκος (Diskussion) 13:08, 23. Apr. 2019 (CEST)
Willkommen
zurück! --Bubo 容 22:12, 19. Apr. 2019 (CEST)
- Auch meinerseits! Nach fast vier Jahren. Freut mich sehr! Gruß, --Wikiwal (Diskussion) 23:09, 19. Apr. 2019 (CEST)
- Danke Euch! :-) --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 14:19, 21. Apr. 2019 (CEST)
- Hallo! Habe dich vermisst. --Gnom (Diskussion) 17:42, 21. Apr. 2019 (CEST)
- Danke Euch! :-) --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 14:19, 21. Apr. 2019 (CEST)
Auch wenn wir uns gegenseitig zeitlich verpasst haben, schließe ich mich an. --ErwinLindemann (Diskussion) 16:47, 30. Apr. 2019 (CEST)
Liste der Mitglieder der Kommission für die Liturgiereform
Hallo, kannst du bitte dort die Links auf Begriffsklärungsseiten auflösen? Du kannst auch mit Wikipedia:Helferlein/Begriffsklärungs-Check festlegen, dass dir Links auf Begriffsklärungsseiten farbig markiert werden; dann siehst dui das in der Vorschau und kannst es vor dem Hochladen noch korrigieren.--Zweioeltanks (Diskussion) 07:22, 2. Mai 2019 (CEST)
(c) "Design" bzw. "Designermöbel"
Hallo UHT, du bist ja der mit Abstand wichtigste Bearbeiter des Urheberrecht-Artikels. (Sorry, solltest du eine Bearbeiter_in_ sein. -- UHT (83 %), Neumeier (3 %), Headbreak (2 %), H-stt (1 %), Crazy1880 (1 %), 526 weiteren Autoren (9 %)) Ich habe da etwas zu (c) in Sachen Möbeldesign angemerkt. Vielleicht magst du es dir mal anschauen. --Delabarquera (Diskussion) 15:33, 9. Mai 2019 (CEST)
Länderrechtsartikel
Ich habe nichts dagegen, wenn Du die Artikel zum Recht der einzelnen Länder zu echten Artikeln ausbaust. Die Verschiebung der Geschichtsabschnitte, die ihr Lemma betrafen, auf Länderrechts-Lemmata ist derzeit aber ausgesprochen unproduktiv. Dem ging einerseits eine Debatte voraus; andererseits ist den Artikeln nicht geholfen, wenn sie jetzt ihr Lemma gerade nicht behandeln.--Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:03, 7. Mai 2019 (CEST)
- Mir erschließt nicht genau, woraus sich ergibt, dass die Artikel ihre Lemmata nicht behandeln. Was sollte denn noch drin stehen, damit sie das täten? --Benutzer:UHT (Diskussion) 22:35, 8. Mai 2019 (CEST)
Lieber Kollege UHT, zunächst einmal willkommen zurück! In der Sache würde ich mich hier Domitius Ulpianus anschließen, denn wir hielten die Beseitigung der Torsi, die du vor vielen Jahren geschaffen hattest, für sinnvoll. Deshalb sehe ich mit einer gewissen Sorge, dass du mit der noch gut erinnerlichen Energie daran gegangen bist, diese Bearbeitungen, die im Konsens des Portals erfolgt waren, allesamt und vor allem ohne Rücksprache rückgängig zu machen. Beides finde ich nicht gut. Bitte suche doch erst einmal auf dem Portal einen Konsens. – Danke.--Aschmidt (Diskussion) 22:43, 8. Mai 2019 (CEST)
- Meine obige Frage ist dadurch leider nicht beantwortet.
- Woraus sich ergibt, dass die Artikel ihre Lemmata nicht behandeln.
- Was sollte denn noch drin stehen, damit sie das täten?
- Vielen Dank --Benutzer:UHT (Diskussion) 22:56, 8. Mai 2019 (CEST)
- @UHT: Es ergibt sich daraus, dass die einzigen nennenswerten Anteile dieser Artikel die Geschichte der jeweiligen Rechtsordnung betreffen. Hinsichtlich der Rechtsordnung selbst, d.h. Grundprinzipien, Rechtsquellen usw. des materiellen Rechts, enthalten die Artikel dann cum grano salis nur noch Verlinkungen auf andere Artikel. Hinsichtlich des eigentlichen Gegenstands gehen die Artikel gerade dadurch nicht über einen sinngemäßen „siehe auch“-Abschnitt hinaus. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 07:28, 9. Mai 2019 (CEST)
- +1. Mit anderen Worten: Das sind keine Artikel. – Ich habe das Portal auf diese Diskussion hingewiesen.--Aschmidt (Diskussion) 16:02, 9. Mai 2019 (CEST)
- Machen wir's bitte einfach und pragmatisch. Welche Mindestinhalte sollte so ein Artikel als lückenhafter, aber gültiger Stub eurer Meinung nach haben? Es sollte kein allzu großes Problem sein, das innerhalb von vier Wochen nachzutragen und alle sind glücklich. --Benutzer:UHT (Diskussion) 17:00, 9. Mai 2019 (CEST)
- Zum gültigen Stub wird da nichts mehr, weil der Geschichtsabschnitt jeweils schon zu umfangreich ist. In mindestens demselben Umfang wären die wesentlichen Prinzipien zumindest der zentralen Regelungsmaterien (Staats-/Verwaltungsrecht, Privatrecht, Strafrecht, Prozessrecht - je nach dem, was auf das jeweilige Land zutrifft) darzustellen. Das ist nichts, was innerhalb von vier Wochen schnell mal nachgetragen ist, sondern im BNR typischerweise gründlich vorbereitet werden muss. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:23, 9. Mai 2019 (CEST)
- Das versteh ich nicht. Also: Jemand beginnt einen gültigen kurzen Stub. Anschließend wird ein Teil des Artikels stark erweitert; der Artikel bekommt "Schlagseite". Soll dann Deiner Ansicht nach der Artikel immer entweder verschoben/getrennt/im BNR vorbereitet werden? --Benutzer:UHT (Diskussion) 18:27, 9. Mai 2019 (CEST)
- Nein, aber es sollen keine Pseudoartikel entstehen, die inhaltlich ein völlig anderes Lemma behandeln und hinsichtlich ihres eigentlichen Themas nicht über einen Stub hinausgehen. Für gangbar halte ich aber den Weg, dass man die jetzigen Artikel wieder zurückbaut zu den Geschichtsartikeln (die immerhin ihr Lemma behandelten) und davon losgelöst neue Länderrechtsartikel anlegt. Die könnten dann auch als Stub existieren, wie derzeit (aus anderen Gründen unter falschem Lemma) z.B. Recht Portugals. Das wäre dann zumindest kein Pseudoartikel. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:33, 9. Mai 2019 (CEST)
- Der Weg hierher ward mir von der Kreuzung des Rechtsportals aus gewiesen. Erst mal habe ich mich gewundert, Benutzer:UHT?, das muss doch ein Fehler sein, der schreibt doch seit Jahren nicht mehr?! Und ups, alles korrekt: welcome back somit erstmal. Dann bin ich mal losgelaufen, kaum wegsam, auf distinct pathes. Mein insoweit geübtes Auge erspäht zugewachsenen und rutschigem Untergrund. Hmmmm.
- Nein, aber es sollen keine Pseudoartikel entstehen, die inhaltlich ein völlig anderes Lemma behandeln und hinsichtlich ihres eigentlichen Themas nicht über einen Stub hinausgehen. Für gangbar halte ich aber den Weg, dass man die jetzigen Artikel wieder zurückbaut zu den Geschichtsartikeln (die immerhin ihr Lemma behandelten) und davon losgelöst neue Länderrechtsartikel anlegt. Die könnten dann auch als Stub existieren, wie derzeit (aus anderen Gründen unter falschem Lemma) z.B. Recht Portugals. Das wäre dann zumindest kein Pseudoartikel. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:33, 9. Mai 2019 (CEST)
- Das versteh ich nicht. Also: Jemand beginnt einen gültigen kurzen Stub. Anschließend wird ein Teil des Artikels stark erweitert; der Artikel bekommt "Schlagseite". Soll dann Deiner Ansicht nach der Artikel immer entweder verschoben/getrennt/im BNR vorbereitet werden? --Benutzer:UHT (Diskussion) 18:27, 9. Mai 2019 (CEST)
- Zum gültigen Stub wird da nichts mehr, weil der Geschichtsabschnitt jeweils schon zu umfangreich ist. In mindestens demselben Umfang wären die wesentlichen Prinzipien zumindest der zentralen Regelungsmaterien (Staats-/Verwaltungsrecht, Privatrecht, Strafrecht, Prozessrecht - je nach dem, was auf das jeweilige Land zutrifft) darzustellen. Das ist nichts, was innerhalb von vier Wochen schnell mal nachgetragen ist, sondern im BNR typischerweise gründlich vorbereitet werden muss. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:23, 9. Mai 2019 (CEST)
- Machen wir's bitte einfach und pragmatisch. Welche Mindestinhalte sollte so ein Artikel als lückenhafter, aber gültiger Stub eurer Meinung nach haben? Es sollte kein allzu großes Problem sein, das innerhalb von vier Wochen nachzutragen und alle sind glücklich. --Benutzer:UHT (Diskussion) 17:00, 9. Mai 2019 (CEST)
- +1. Mit anderen Worten: Das sind keine Artikel. – Ich habe das Portal auf diese Diskussion hingewiesen.--Aschmidt (Diskussion) 16:02, 9. Mai 2019 (CEST)
- @UHT: Es ergibt sich daraus, dass die einzigen nennenswerten Anteile dieser Artikel die Geschichte der jeweiligen Rechtsordnung betreffen. Hinsichtlich der Rechtsordnung selbst, d.h. Grundprinzipien, Rechtsquellen usw. des materiellen Rechts, enthalten die Artikel dann cum grano salis nur noch Verlinkungen auf andere Artikel. Hinsichtlich des eigentlichen Gegenstands gehen die Artikel gerade dadurch nicht über einen sinngemäßen „siehe auch“-Abschnitt hinaus. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 07:28, 9. Mai 2019 (CEST)
- Ich greife mal den Themenkomplex China heraus. Vorausgeschickt: Meine Erwartungshaltung ist immer die, dass ich aus dem wichtigsten Artikel zum Thema alles Grundlegende erfahre, es darf natürlich verlinkt werden. In speziellere Themen zum Thema möchte ich aber begleitet werden. Unter Rechtssystem gibt es in diesem Sinne Ausführungen, na ja eher bescheidener Natur, weil lediglich unvollendete Vergleiche zum deutschen Recht gezogen werden. Das Lemma ist zumindest getroffen. Querverweise in andere sich mit dem Recht Chinas beschäftigende Artikel sehe ich hingegen nicht. Hier fehlen also elementare Verknüpfungen. Welche davon wirklich notwendig wären, steht auf einem anderen Blatt.
- Man muss also erfinderisch sein, um auf den Artikel Recht Chinas zu stoßen. Eine Deduktion aus ersterem Artikel in den zweiten erfolgt weder formal (s.o.) noch inhaltlich. Beide Artikel sind zueinander Fremdkörper. Interessant ist das was unter Rechtsgeschichte ausgeführt wird aber schon. Als Lemma Chinesische Rechtsgeschichte würde der Artikel bei mir Grundgefallen finden. Brücken beider Artikel zueinander müssten geschaffen werden. Jetzt heißt der Artikel aber so wie er heißt. Warum aber? Mir dämmert, dass das den weiteren Unterlemmata geschuldet sein könnte, die einen bedauerlichen Zustand insoweit fristen, als sich die Hinweise in der bloßen Eigenschaft als Linkkette zu Rechtsthemen erschöpft. Das trifft sich schlecht, denn es geht nur um die Rechtshistorie im Artikel, der Rest ist ein Anhangsbündel. Das Lemma ist damit unpassend. Ebenfalls unglücklich finde ich, dass die verlinkten Themen (Verfassung der Volksrepublik China, Verwaltungsrecht (China) und dergleichen) keinen Spiegel in den Ausführungen des Hauptartikels China finden. Dieser Spiegel müsste ebenfalls aufgestellt werden. Ich kann Aschmidt und Ulpian nur zustimmen, denn überfliege ich ein paar der anderen qualitätsbesicherten Artikel, fallen mir ähnliche Missgeschicke auf (Lemmaverfehlungen, unverbundene Existenzen).
- Kurz: Ich bin der Auffassung, dass nicht wahllos Lemmata geschaffen werden, sondern ein in sich schlüssiger Themenkosmos. Dieser ist zwingend am Hauptartikel auszurichten. Aus diesem muss deduziert werden können. Vielleicht findet sich die Bereitschaft zu Löschungen beziehungsweise Umbenennungen, insbesondere echte Artikelarbeit und Verknüpfungen. Zu wünschen wäre es. Gruß in die Runde. --Stephan Klage (Diskussion) 15:06, 10. Mai 2019 (CEST)
- Ich bin mir nicht sicher, ob wir das hier vom richtigen Ende her betrachten: Wir sind uns doch alle einig, dass es einen Artikel wie Recht Chinas in der deutschsprachigen Wikipedia geben sollte, oder nicht? Und wir sind uns auch einig, dass es äußerst lobenswert ist, dass UHT versucht, solchen Artikeln zur Entstehung zu verhelfen, oder nicht? Wenn man es nämlich aus dieser Perspektive betrachtet, liest sich diese Diskussion reichlich destruktiv... Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:39, 10. Mai 2019 (CEST)
- Sie liest sich m.E. weniger destruktiv als bewahrend im besten Sinne, denn es ist uns ja noch bekannt, wie tatkräftig UHT in der Vergangenheit gehandelt hat, und wie schwer es wäre, geschaffene einmal Tatsachen dann wieder rückgängig zu machen. Ich glaube durchaus, dass UHT hier AGF verdient. Er will nicht schaden, sondern verbessern, und jede helfende Hand ist willkommen, deshalb ist es auch schön, dass er zurückgekehrt ist. Aber die Artikel, um die es geht – ich würde sie einmal Torsi nennen –, sind m.E. weder Stubs noch Begriffsklärungsseiten oder gar Listen, sondern in vielen Fällen nur eine eigene Art Wegweiser mit einem historischen Teil dazu, und bei den Themen, um die es geht, hat sich über viele Jahre hinweg niemand gefunden, der diese Artikel erweitert hätte. Das ist so stehen geblieben. Und wenn dann Ulpian nach einer Lösung für diesen vorläufigen Stand sucht, der sich leider zum Dauerzustand entwickelt hatte, freut mich das. Nun kommt UHT nach vielen Jahre zurück und beginnt mit einem großen roll back dieser m.E. Verbesserung Ulpians. Deshalb hatte ich um Diskussion gebeten. Es tut mir leid, ich sehe mich außer Stande, zu einem Thema wie dem chinesischen Recht beizutragen, denn ich habe das nicht studiert und ich halte, sorry, auch wirklich null davon, sich auf die Schnelle mal etwas anzulesen oder aus Einführungen abzuschreiben und dann massenhaft solche Länderrechts-Artikel in die Welt zu setzen – oder sie nun wiederherzustellen oder zu erhalten. Eine Seite, auf der im wesentlichen steht das Recht xxx's ist das in xxx geltende Recht, gefolgt von ein paar historischen Landmarks, ist mir auch viel zu nahe an dem, was Wikipedia nicht ist. Wenn darin eine nationale Rechtsgeschichte behandelt wird, dann ist eben dies das richtige Lemma. Und darum geht es doch. Gut gemeint ist okay und willkommen, aber gut gemacht bringt uns weiter als ersteres, und darüber sollten wir bitte reden. UHT war ja ne Weile weg. Wohin soll es heute gehen, im Jahr 2019? Und da würde ich übrigens auch Stephan Klage zustimmen: Erstmal Substanz schaffen, was die Rechtskreise angeht, was die Rechtsgeschichte angeht (die befindet sich im Umbruch, wird auch internationalisiert und transnationalisiert[1]…), diese Modernisierung fehlt bei uns ja auch noch vollständig (das habe ich auf dem Zettel stehen, wieder mehr für die Grundlagenfächer tun), und dann in die nationalen Rechtsordnungen hineingehen, wo es anschlussfähig ist. Aber dafür bräuchte es m.E. auf jeden Fall Fachautoren (Plural), die sich wirklich auskennen. Die Erfahrung ist auch nicht neu. Ich hatte schon überlegt, zur Buchmesse, als Brasilien Gastland war, über das brasilianische Recht zu schreiben und habe das nach ein paar Wochen damals aufgegeben, weil es einfach viel zu oberflächlich geworden wäre. Das geht nicht en masse und auf die Schnelle nebenbei, nur weil da eine Lücke frei ist, die noch besetzt werden müsste. Das ruft genaugenommen nach einem Hochschulprojekt, bei dem ein ganzer Bereich aufgebaut werden kann, wie vor zehn Jahren WiwiWiki.--Aschmidt (Diskussion) 20:40, 10. Mai 2019 (CEST)
- @Gnom, ungewohnt hartes Urteil von Dir, wenn Du sagst, dass die Diskussion es sei, die destruktiv ist. Aschmidt beschreibt die dahinterstehende Absicht – nach meinem Dafürhalten zutreffend – als Schutzgedanken, wenn er von bewahrend spricht. So wollte auch ich verstanden werden. Die Inhalte von UHT greife ich keinesfalls an, wobei ich mich da insoweit zurückhalten muss, als ich zum Recht Chinas aus Kompetenzmangel nichts beizutragen weiß. Was ich aber sagen kann ist, dass mir das Ordnungssystem nicht gefällt.
- Vielleicht fällt Deine Kritik so hart aus, weil Du im gewählten Beispielfall China einen konstruktiven Vorschlag erwartest. Als Behelfswerk zur Grundorientierung könnte ich mir folgendes vorstellen: Recht Chinas wird umgetauft in Rechtsgeschichte Chinas (im Moment als redirect hinterlegt). Alle Einzelthemen (im Gliederungskasten also 2–6) werden aus dem Artikel genommen und unter Rechtssystem im Artikel Volksrepublik China eingefügt, am besten in Form einer Kurzausführung, weniger in Form eines Links dieser Gestalt. Die einzelnen Artikel haben ja durchweg ihre Existenzberechtigung. Nebenanmerkung: Rechtssystem sollte im China-Artikel wiederum kein Unterpunkt von Politik sein. Wechselbezüglich werden beide Artikel durch entsprechende Hinweise miteinander verbunden, indem wenige (besser mehrere) Takte Prosa aufgebracht werden. Wäre das denkbar? Wäre das nicht ein wirksamer Erst- und Grundbehelf?
- Ein Artikel wie Recht Chinas wäre in unserer Wikipedia natürlich sehr wünschenswert. Das können sicherlich alle unterschreiben. Aber das wäre eine große Herausforderung für den Verfasser. Und ich sehe weit und breit niemanden, der dieses Projektes sich annähme. Mit der Beschreibung der Rechtsgeschichte und nachfolgenden bloßen Links auf rechtliche Einzelthemen ist es aus meiner Sicht jedenfalls nicht getan, zumal alles, was in den rechtlichen Abhandlungen unter dem Lemma Politik in Volksrepublik China auftaucht, im Artikel Recht Chinas fehlt. Spiegelbildlich fehlt alles, was im derzeitigen Artikel Recht Chinas zu lesen ist, im Artikel Volksrepublik China. Natürlich sollen keine Redundanzen geschaffen werden, aber einzelner Brücken und Verbindungsstege bedarf es schon. Ich finde, dass die Verantwortung eines Artikelverfassers soweit reichen sollte, dass eine plausible janusköpfige Umschau über den Themenkomplex möglich werden kann. Wir alle schreiben doch für den informationsdurstigen Leser von außerhalb. Das darf doch nicht aus dem Blickfeld geraten, oder?!--Stephan Klage (Diskussion) 09:12, 11. Mai 2019 (CEST)
- Was Du, Stephan Klage, beschreibst, wäre auch ziemlich der status quo ante: Was jetzt Recht Chinas heißt, hieß vor dem 7. Mai noch Rechtsgeschichte Chinas und war auf eben dieses Lemma auch zugeschnitten. Zwar würde ‚Recht Chinas‘ bei einer Wiederherstellung dieses Zustandes abermals zum Rotlink. Einen echten Grund, weshalb man über die Inexistenz eines Artikels zu diesem Thema hinwegtäuschen sollte, sehe ich jedoch nicht. Dass man erhaltenswerte weitere Informationen aus Recht Chinas in den Artikel Volksrepublik China verlagert, findet meine ausdrückliche Unterstützung. Das schließt die spätere erneute Anlage eines Artikels zum chinesischen Recht auch nicht aus.
- Im Übrigen geht es auch mir mitnichten darum, die Arbeit von UHT herabzuwürdigen. Unser Ziel sollte sein, den Themenbereich Recht zu konsolidieren und nicht weiter zerfließen zu lassen. Letzteres wäre m.E. aber erreicht, wenn wir einen eigentlich ganz brauchbaren Artikel zur Rechtsgeschichte Chinas mit lieblos zusammengeschriebenen Informationen versehen oder ihn gar als bloße Liste von mit Links versehenen Überschriften missbrauchen, nur um das Lemma Recht Chinas zu bedienen. Damit ist weder der Rechtsgeschichte Chinas noch dem Recht Chinas gedient. Entsprechendes gilt für die übrigen hier zur Diskussion stehenden Artikel sinngemäß. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 10:34, 11. Mai 2019 (CEST)
- Und schon wieder Zustimmung. Nebenbei, mir gefällt der Beitrag zur Rechtsgeschichte Chinas sogar sehr gut, besser als der Part des Hauptartikels. Eigentlich würde ich da gerne noch viel mehr erfahren. @UHT, also inhaltlich d'accord, formal allerdings zerfließend statt fassend. Was sagst Du denn nun? --Stephan Klage (Diskussion) 12:48, 11. Mai 2019 (CEST)
- Mein Angebot steht: Das Portal erarbeitet Grundlagen dafür, was ein gültiger Stub zu Länderartikeln enthalten soll (Rechtsquellen? wichtigste Rechtsgebiete?) und wir/ich tragen die als relevant erachteten Informationen nach. Also konkret: Was erwartest Du noch von einem Kurzartikel zum Recht Chinas? Was konkret willst Du mehr wissen? Das ist mir jedenfalls allemal lieber, als dass -- wie bei den Umarbeitungen geschehen -- Informationen und Literaturrecherche schlicht gelöscht werden.
- Wenn ich mir die Bemerkung abschließend erlauben darf: Mit der Entwicklung hin zum "Komplettismus" tut sich Wikipedia meiner Ansicht nach keinen Gefallen, gerade auch für die -- dringend benötigten -- neuen Autoren. Das Projekt hier basierte nach meiner Auffassung mal auf zwei sehr erfolgreichen Grundpfeilern: etwas > nichts und viele wissen (vielleicht) mehr als einer. Aber dafür ist hier nicht der richtige Diskussionort. --Benutzer:UHT (Diskussion) 19:30, 11. Mai 2019 (CEST)
- Nur zu letzterem: Die Erfahrung zeigt, dass die Schwamintelligenz schon sehr lange nicht mehr funktioniert. Das kannst du daraus ersehen, dass die Artikel, die du damals eingestellt hattest, nicht ergänzt worden sind. Deshalb ist es konsequent, nicht mehr länger auf eine Ergänzung zu warten, sondern lieber zurückzuschneiden. Was du nicht machst, wird sehr wahrscheinlich keiner mehr tun. Das ist kein Komplettismus, sondern realistisch und an Qualität orientiert. Im Übrigen siehe die vorstehenden Gründe für unsere Bedenken. Zu den Mindestvoraussetzungen hatte ich schon darauf hingewiesen, dass es vor allem Sachkunde braucht, um Qualität hervorzubringen.--Aschmidt (Diskussion) 19:49, 11. Mai 2019 (CEST)
- @UHT: Die Artikel müssten nach dem Ausbau schon einem Artikel Recht Saudi-Arabiens ähneln. Der Ausbau der inhaltlichen Teile nach Art eines Stubs würde das Problem nämlich nicht lösen, dass es sich dann immer noch um einen Pseudo-Artikel handelt. Ein solcher Pseudoartikel wäre aufzuteilen: Die rechtshistorischen Informationen wären in einen Geschichtsartikel auszulagern, die das Landesrecht betreffenden Informationen als Stub zu erhalten, sofern dieser nicht -wie Recht Deutschlands- gelöscht werden müsste. Bevor man diesen umständlichen Weg geht, kann man die rechtshistorischen Artikel (wofür sich hier ja ein deutlicher Konsens abgezeichnet hat) wieder auf die rechtshistorischen Lemmata verschieben. Daneben bleibt Dir unbenommen aufgrund der von Dir recherchierten Literatur eigene Landesrechtsartikel anzulegen, die aber bitte nicht nur aus Überschriften und Links bestehen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:11, 11. Mai 2019 (CEST)
- +1. Um den Unterschied noch einmal hervorzuheben: Nebenan gibt es immer noch solche Seiten im ANR. Das gilt dort als Stub. Wir sollten den Ehrgeiz haben, es nicht soweit kommen zu lassen.--Aschmidt (Diskussion) 02:09, 12. Mai 2019 (CEST)
- Schon klar. Aber die Schwelle wird auch nicht bei Recht Saudi-Arabiens liegen. --Gnom (Diskussion) 10:07, 12. Mai 2019 (CEST)
- Für einen Stub an sich nicht; für die Frage, wie die hier in Rede stehenden Artikel aussehen müssten, um den durch die umfangreichen Geschichtsabschnitte begründeten Verdacht des verfehlten Lemmas auszuräumen, hingegen schon. Das Problem ist nach wie vor, dass vom Fließtext in besagten Artikeln die jeweilige Rechtsgeschichte und nicht das Recht behandelt wird - damit handelt es sich derzeit nun einmal um verkappte Geschichtsartikel, die auf ein Geschichtslemma gehören. Um daran unter Beibehaltung des derzeitigen Textbestandes etwas zu ändern, müssten zu ergänzende Textteile das inhaltliche Gewicht des Artikels schon deutlich verschieben. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 10:28, 12. Mai 2019 (CEST)
- Schon klar. Aber die Schwelle wird auch nicht bei Recht Saudi-Arabiens liegen. --Gnom (Diskussion) 10:07, 12. Mai 2019 (CEST)
- +1. Um den Unterschied noch einmal hervorzuheben: Nebenan gibt es immer noch solche Seiten im ANR. Das gilt dort als Stub. Wir sollten den Ehrgeiz haben, es nicht soweit kommen zu lassen.--Aschmidt (Diskussion) 02:09, 12. Mai 2019 (CEST)
- Und schon wieder Zustimmung. Nebenbei, mir gefällt der Beitrag zur Rechtsgeschichte Chinas sogar sehr gut, besser als der Part des Hauptartikels. Eigentlich würde ich da gerne noch viel mehr erfahren. @UHT, also inhaltlich d'accord, formal allerdings zerfließend statt fassend. Was sagst Du denn nun? --Stephan Klage (Diskussion) 12:48, 11. Mai 2019 (CEST)
- Recht Saudi-Arabiens ist doch keine Schwelle. Der Artikel veranschaulicht lediglich die ideale formale Leistungstiefe im besten betriebswirtschaftlichen Sinne, nahe fast dem platonischen Ideal (soll keine inhaltliche Artikelwürdigung sein). Würden wir ausgehend hier vom Niveau dieses Artikels verhandeln, hätten wir unstreitig ein Luxusproblem. Unsere Schwelle liegt in den streitgegenständlichen Fällen sehr viel tiefer, sehr tief. Hier beteuern - durchgezählt drei - Personen, dass dazu im allerersten Schritt erst einmal eine Korrektur der Titel notwendig ist. Zwei Personen können auf der anderen Seite das Lemma Recht Chinas offensichtlich nicht entbehren. Mein Vorbild für Diskussionen sind die 12 Geschworenen. Ein jeder soll danach es für möglich halten können, dass nicht die richtige Lösung vorliegen muss, aber eine, die erst einmal tragfähig ist. Und: Es bedarf weiterer Überzeugungsarbeit, denn es stehen zwei Akteure auf der Gegenseite. Das mal festgehalten von meiner Seite. Ein ausgesprochener Gegner andererseits bin ich von Diskussionen in Loops und ich hoffe, dass wir uns darüber alle einig sind, dass keine bloße Diskussionsschleife produziert wird, nett wegen des Austauschs, sinnlos in der Orientierung für ein Ergebnis. Das halte ich ebenfalls mal als Voraussetzung für Weiterungen fest.
- Zurück zur Einleitung eines Prozesses, an dessen Ende formale Leistungstiefe stehen könnte/sollte: Nochmals China als Pilot sozusagen. Ist es denkbar, dass jetzt für eine Basislösung (ich wiederhole: Basislösung) folgendes passiert: 1.) Recht Chinas wird verschoben auf Rechtsgeschichte Chinas. 2.) Die Links auf die einzelnen Rechtsartikel aus Recht Chinas werden auf Volksrepublik China verschoben/besser eingebaut. 3.) Der Abschnitt Rechtssystem im Artikel Volksrepublik China wird umgetauft in Recht Chinas und zu einem Hauptlemma (so wie Politik) gemacht. 4.) Unterlemmata wie Menschenrechte, Todesstrafe werden mitgezogen. Ausbauten, Zuträge, alles HERZLICH willkommen. Sollte sich das bewähren, könnte mit den anderen Artikel, soweit sie in Rede stehen, vergleichbar vorgegangen werden. Es ist das völlig überschaubare Material, das mich zu diesem Vorgehen lenkt.
- Nach derzeitigem Diskussionsstand ist die Stufe für den Nachweis von Handlungsfähigkeit nach meiner Einschätzung eigentlich erreicht. Es geht doch um Handeln, oder? Und jetzt mal Hand aufs Herz, vor einer großen Herausforderung stehen wir mit unserem hiesigen Problem sicherlich nicht. Ich möchte @Gnom und @UHT in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass Zentralartikel Volksrepublik China ist. Ohne dessen Einblendung ist die Diskussion schon jetzt nutzlos. Und UHT, bitte nicht Verpflichtungen auf das Portal verschieben, die niemand benennen könnte, wenn Du das nicht künstlich veranlasstest. Wikipedias Leitbild ist Bringschuld. Einig?--Stephan Klage (Diskussion) 12:51, 12. Mai 2019 (CEST)
- Ich habe Stephan Klages Vorschlag nicht ganz verstanden. Gibt es dann am Ende einen Artikel unter dem Lemma Recht Chinas? --Gnom (Diskussion) 14:48, 12. Mai 2019 (CEST)
- @Gnom: Nein, erstmal nicht, bis sich jemand bemüßigt fühlen sollte, einen solchen Artikel anzulegen. Stattdessen würde das Recht Chinas zuvor im Artikel Volksrepublik China dargestellt (von wo es später ausgelagert werden kann). Die Rechtsgeschichte Chinas hätte dagegen ihren eigenen Artikel, wohin die derzeit im Artikel Recht Chinas stehenden Informationen eigentlich gehören. Das entspräche der Situation, wie es auch bei anderen Ländern gehandhabt wird (z.B. Recht Italiens - Rechtsgeschichte Italiens, Recht Frankreichs - Rechtsgeschichte Frankreichs, Recht Griechenlands - Rechtsgeschichte Griechenlands usw.). Da wir nicht einmal (mehr) einen Artikel Recht Deutschlands haben, wird man das Fehlen eines Artikels zur jeweiligen nationalen Rechtsordnung (bei dem allein schon hinreichend schwer zu bestimmen ist, welche Inhalte er sinnvoller Weise haben soll) auch kaum als Schaden ansehen können. Daher +1 zu Stephan Klage --Domitius Ulpianus (Diskussion) 16:38, 12. Mai 2019 (CEST)
- Ich habe Stephan Klages Vorschlag nicht ganz verstanden. Gibt es dann am Ende einen Artikel unter dem Lemma Recht Chinas? --Gnom (Diskussion) 14:48, 12. Mai 2019 (CEST)
- Nach derzeitigem Diskussionsstand ist die Stufe für den Nachweis von Handlungsfähigkeit nach meiner Einschätzung eigentlich erreicht. Es geht doch um Handeln, oder? Und jetzt mal Hand aufs Herz, vor einer großen Herausforderung stehen wir mit unserem hiesigen Problem sicherlich nicht. Ich möchte @Gnom und @UHT in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass Zentralartikel Volksrepublik China ist. Ohne dessen Einblendung ist die Diskussion schon jetzt nutzlos. Und UHT, bitte nicht Verpflichtungen auf das Portal verschieben, die niemand benennen könnte, wenn Du das nicht künstlich veranlasstest. Wikipedias Leitbild ist Bringschuld. Einig?--Stephan Klage (Diskussion) 12:51, 12. Mai 2019 (CEST)
- Mein Vorschlag: Länderrechtsartikel nach dem Modell Recht Chinas dürfen angelegt werden, wenn sie keine Abschnitte enthalten, die eigentlich nur aus Überschriften bestehen und stattdessen zumindest einen kurzen Abriss zu Rechtsgeschichte und zum aktuellen Recht sowie zur Gerichtsorganisation enthalten. --Gnom (Diskussion) 17:26, 12. Mai 2019 (CEST)
- Nunja, irgendwo in der Art wird man die Grenze ziehen dürfen. Dabei wäre m.E. aber, worauf Stephan Klage schon hinwies, zu beachten, dass es so etwas wie ein System zwischen den Artikeln gibt. Soll heißen: Es gibt Überblicksartikel zu den jeweiligen Ländern, mit einem knappen Abriss zum jeweiligen Recht, der auf den Artikel über das jeweilige Landesrecht verweist. Dieser wiederum gibt einen allgemeinen Überblick über das Recht des Landes und verweist auf die zugehörigen Spezialartikel. Das meint nicht, dass zu jedem Unterthema sofort eigene Artikel anzulegen wären (was wir in der Vergangenheit schon zur Genüge hatten). Es heißt umgekehrt aber auch nicht, dass die Überblickartikel als Vehikel für Detailinformationen dienen sollen. Sobald ein Kapitel im Überblickartikel eine gewisse kritische Masse erreicht, wird ausgelagert.
- Für die hier diskutierten Fälle bedeutet das zweierlei: Zuerst wären die Rechts-Abschnitte in den Landesartikeln auszubauen. Haben diese eine kritische Masse erreicht, kann in den Artikel „Recht des Landes X“ ausgelagert werden. Diese landesrechtspezifischen Artikel dürfen in Bezug auf Spezialthemen dann aber auch nicht nach dem Motto „Ein Elefant ist ein Säugetier mit einem langen, wurmartigen Rüssel Die Würmer teilt man in folgende Klassen ein…“ verfahren. Erreichen die Kapitel zu Spezialthemen im Verhältnis zum Gesamtumfang des jeweiligen Artikels eine gewisse kritische Masse (was in allen hier zur Debatte stehenden Artikeln mit der Rechtsgeschichte bereits der Fall ist!), sind diese Informationen wiederum in rechtshistorische Spezialartikel auszulagern. Weil uns, Stand heute, diese mittlere Ebene der Artikel zum Landesrecht inhaltlich de facto fehlt, ist es arbeitsorganisatorisch schlicht einfacher, die bestehenden Artikel auf die rechtshistorischen Lemmata zu verschieben und von dort aus Informationen in (vorbehaltlich des Ausbaus des zugehörigen Kapitels im Landesartikel) ggf. neu zu schaffende Artikel zum Landesrecht zu übernehmen als umgekehrt. Wenn ich die Diskussion recht überblicke, besteht diesbezüglich grundsätzlich auch Konsens?! --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:42, 12. Mai 2019 (CEST)
- +1.--Aschmidt (Diskussion) 22:14, 12. Mai 2019 (CEST)
- BTW, warum eigentlich Recht Chinas? Kanonisch wäre Chinesisches Recht analog zu Chinesische Literatur usw.--Aschmidt (Diskussion) 00:50, 13. Mai 2019 (CEST)
- Primär, weil UHT dem Artikel diesen Namen gegeben hat. M. E. muss man da im Einzelfall entscheiden. Recht Chinas und Chinesisches Rech dürften als Bezeichnung des Rechtssystems in der VR China beide ok sein. Dagegen sind Recht Portugals (Rechtssystem in Portugal) und portugiesisches Recht (von Portugal an verschiedenen Orten etabliertes Rechtssystem) nicht so einfach austauschbar. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 07:13, 13. Mai 2019 (CEST)
- Danke zunächst für Euer aller Beiträge. Ulpian sieht die Lösung für die Angelegenheit in gleicher Weise wie ich, als Ableitung aus dem jeweiligen Themenzentrum. Seine weiteren Vorschläge goutiere ich ausdrücklich (Komplex: „kritische Masse“ - Auslagerungsnotwendigkeit bei Überschreiten). @Aschmidt, genau darüber, dass man Recht Chinas umtaufen könnte, so wie Du es konkret vorschlägst, erwog ich beim Abfassen meiner vorangegangenen Zeilen ebenfalls bereits, hielt diesen Gedanken allerdings zurück, weil ich keine weitere Verwirrung bis zum tragfähigen Grundkonsens stiften wollte. Andererseits plädiere ich dafür, dass eine gewisse Einheitlichkeit (über die landesbezogenen Rechtsartikel hinweg) geschaffen wird, um die Artikelverwaltung transparent zu halten, gebe dabei aber zu, dass ich mir erst einmal die Mühe machen müsste zu überprüfen, ob das gut funktioniert. Grundsätzlich bin ich da klar bei Dir. Ich spreche insoweit sogar aus eigener Erfahrung, als dass mir durchaus Mühe machte, abzuwägen, wie ich die beiden größer angelegten römisch-rechtlichen Artikel benennen sollte, deren Titel jedenfalls bis heute Römisches Verfassungsrecht und Römisches Straf- und Strafverfahrensrecht lauten. Unsere Auffassungen zur Titelwahl koinzidieren insoweit.
- @Gnom: Ja, warum nicht?! Aber wie Ulpian schon ganz richtig ausführt, es sollte auch bei dieser Vorgehensweise nicht aus den Augen verloren werden, dass eine verantwortungsbewusste Abstimmung mit dem Zentralartikel des Themengebietes notwendig ist. Ich glaube, dass wir uns einer Lösung nähern. @UHT, auch Deine Auffassung zur bisherigen grundsätzlichen Bestandsaufnahme ist noch von Belang. --Stephan Klage (Diskussion) 08:49, 13. Mai 2019 (CEST)
Jetzt schau ich nach einer Woche wieder hier rein, und muss leider feststellen, dass meine Frage nach den inhaltlichen Mindestvoraussetzungen (soweit ich sehe) weiterhin unbeantwortet ist. Aschmidt meint, man bräuchte hierfür Sachkunde (die ich anscheinend nicht haben soll?) Soll ich Herrn Herausgeber Aschmidt schnell meinen akademischen CV schicken? Deshalb noch mal: Welche Mindestanforderungen muss ein Artikel über eine Rechtsordnung erfüllen.
Eure Argumente klingen mir im Übrigen alle nach einem schleichenden Abschied vom Wikiprinzip: Um es ganz ehrlich zu sagen: Ich habe definitiv die Sachkunde über die genannten Themen zu schreiben (wer hat hier eigentlich sonst rechtsvergleichend/auslandsrechtlich gearbeitet?). Ich habe allerdings aus beruflichen Gründen nicht die Zeit, jede Woche hier einen fertigen Artikel zu schreiben, den ich in der Form auch woanders veröffentlichen würde. Ich habe die Zeit, hier über Jahre immer mal wieder an Dingen zu arbeiten, Dinge zu verbessern. Die Idee von Wikipedia war (früher mal?), dass auch diese kleinen Informationsfetzen, dem Leser mehr helfen, als gar keine Information. Mir vergeht allerdings schnell die Lust, wenn ich jede Woche erst mal Stunden um jeden Artikel diskutieren muss (wie gerade jetzt). Wenn wir vom inkrementellen Ansatz des Wiki-Prinzips abweichen, ist die Alternative allerdings, dass ich eben gar nicht mehr schreibe, denn für diese Diskussion hier ist mir meine Zeit eigentlich zu schade; in der Zeit könnte ich schon wieder einen Artikel ein bisschen (!) besser gemacht haben. Um es kurz zu sagen, haben wir folgende Alternativen
- Unsere Erwartungshaltung sind mehr oder minder fertige Artikel. Folge: Niemand schreibt die Artikel.
- Wir senken unsere Erwartungshaltung an Vollständigkeit und lassen auch (bequellte, inhaltlich korrekte) Baustellen zu, die einigen Lesern eben trotzdem weiterhelfen. Folge: Über viele Jahre, vielleicht Jahrzehnte wächst (ein bisschen wie eine gotische Kathedrale) ein Bestand für eine Weltenzyklopädie des Auslandsrechts heran. Welche Wikipedia wollen wir? Beim letzterem Modell bin ich gerne dabei, bei ersterem bin ich hier ganz schnell wieder weg.
Noch mal zum Abschluss: Welche inhaltlichen Mindestanforderungen gelten für Artikel zum ausländischen Recht? Mein Angebot steht weiterhin. --Benutzer:UHT (Diskussion) 11:13, 19. Mai 2019 (CEST)
- Den polemischen Einsatz lasse ich beiseite und weise lediglich darauf hin, dass du auf die ausführlichen Erläuterungen mit keinem Wort argumentativ eingegangen bist. Auch auf deine Nachfragen hattest du noch einmal ausführliche Antworten erhalten. Es ist alles schon gesagt. Wir drehen und im Kreis. Eine weitere Frage-und-Antwort-Runde hielte ich deshalb nicht für wünschenswert. Wikipedia sollte, bitte, weiterentwickelt werden und nicht um zehn Jahre zurückgerollt, wie du dich angeschickt hattest. Wir haben dafür in der letzten Zeit endlich ein Konzept gefunden, an dem auch du mitwirken kannst, wenn du das möchtest. – Ein abschließender Ping an Benutzer:Domitius Ulpianus, Benutzer:Stephan Klage und Benutzer:Gnom zur Info.--Aschmidt (Diskussion) 00:06, 20. Mai 2019 (CEST)
- +1 zu Stephan Klage und nochmal als Service für UHT: Wir haben die Mindestanforderungen an einen Artikel zu einer Rechtsordnung mehrfach formuliert (hinsichtlich der Details liest Du bitte oben nach).
- Die wesentlichen Grundprinzipien des jeweiligen materiellen Rechts in den wesentlichen Rechtsgebieten müssen dargestellt werden. Diese Darstellung muss über einen ordentlichen Abschnitt „Rechtsordnung“ im Artikel zum jeweiligen Staat hinausgehen, der ggf. vorrangig auszubauen ist.
- Dazu können Abschnitte zu Rechtsgeschichte, Gerichtsorganisation etc. treten. Wenn sie hinzutreten, müssen sie sich auf die wesentlichen Aspekte beschränken und in ihrem Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu den Ausführungen zum materiellen Recht stehen (d.h. der inhaltliche Schwerpunkt auf dem materiellen Recht liegen und das auch im Umfang der Ausführungen klar zum Ausdruck kommen).
- Wenn Bedingung 1 nicht erfüllt wird, sind die jeweiligen Informationen in den Landesartikel direkt einzupflegen, wohin weitergeleitet werden kann. Wird das dortige Kapitel zu umfangreich, wird ein eigener Artikel zum Recht ausgelagert. Wenn Bedingung 2 nicht beachtet wird, wird der jeweilige Abschnitt auf ein angemessenes Maß gekürzt und alles Weitere in einen eigenen Artikel ausgelagert. Im Übrigen sind Einzelartikeln bestehend aus Informationsfetzen hier zunehmend unerwünscht, weil all diese Artikel gewartet werden müssen, nicht gefunden werden, verwaisen usw. Wikipedia hat sich gegenüber 2004 eben weiterentwickelt. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 00:17, 20. Mai 2019 (CEST)
- +1 zu Stephan Klage und nochmal als Service für UHT: Wir haben die Mindestanforderungen an einen Artikel zu einer Rechtsordnung mehrfach formuliert (hinsichtlich der Details liest Du bitte oben nach).
- Nochmals kurz zum Verständigungsproblem gegenüber Gnom: Recht Chinas als Untertitel in Volksrepublik China war natürlich irreführend; innerhalb des Artikel reicht allein Recht oder Rechtssystem oder was auch immer.
- Diese Aussage Eure Argumente klingen mir im Übrigen alle nach einem schleichenden Abschied vom Wikiprinzip zeigt, dass Du @UHT nach thrasymachotischer Vorarbeit zu lange weg warst. Längst geht es um das Prinzip der Qualitätssicherung und der sinnvolleren Verankerung von Bestand und dessen Teilen. Dies gerade deshalb, weil sich die Leitstrukturen von Brockhaus, Meyers Konversation oder Paulys Realencyclopädie gerade nicht einfach in Luft aufgelöst haben. Außerdem: hier ist niemand mehr in Goldgräberstimmung. Eher ist es so, dass zu viele entbehrliche Artikel entstehen. Der In-/Exklusionismusstreit, der die WP schon seit langem prägt, bekommt aus meiner Sicht langsam seine wahre Berechtigung. Gegenmodell: Schau gerne mal rüber zu den Althistorikern, wie dort der Einsatz der würdigen Nachhaltigkeit von Artikeln gilt (Beispiele: Tiberius, Spätantike oder Sassanidenreich). DAS nenne ich Qualität. Bei genauerem Hingucken fällt auf, dass dort viele Artikel sich in Stadien befinden, in denen bloße trade-off-deals in Sachen Literatur und sonstigen Quellen verbleiben, weil nach dem derzeitigen Stand der Forschung kaum Ergänzungsflächen offen bleiben. Und schaue dabei gerne mal in die Versionsgeschichtsverläufe, die Dir das verifizieren werden. So macht - mir beispielsweise - WP schon Spaß, wenn ich tadellose Dienstleistungen bestaunen darf.
- Was Du hier ansonsten produzierst UHT, ist genau das, was mir auf Diskussionsseiten so unbehaglich ist. Nicht zuhören, lieber selber reden. Was entsteht? Repetitives Looping. Dazu ist auch Aschmidt und Ulpian die Zeit zu schade, obwohl beide gerade eben noch um Verständnis für ein strukturiertes Vorgehen gebeten haben. Das scheinst Du auszuschlagen. Dir bleibt es offen, Dich am Projekt weiter zu beteiligen. Eins sollte Dir jetzt aber klar sein. In der Sache will sich hier keiner mehr wiederholen. Vorschläge sind auf dem Tisch. Jetzt ist allein die pragmatische Lösung zu konkretisieren und dann umzusetzen. --Stephan Klage (Diskussion) 08:15, 20. Mai 2019 (CEST)
- Darf ich darum bitten, diese Diskussion etwas ruhiger fortzusetzen? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:21, 20. Mai 2019 (CEST)
- Das, was du unruhig nennst, lieber Gnom, entsteht notwendigerweise, wenn – um ein deutliches Bild zu zeichnen – eine Seite sich die Ohren zuhält und dann anmerkt, man habe nichts gehört. Einmal ganz abgesehen von der Polemik. Deshalb hatte ich mich ja gestern Abend, als ich diese Erwiderung las, kurz gehalten. Ich danke aber den Kollegen Domitius Ulpianus und Stephan Klage noch einmal für die erneute ausführliche Erwiderung. Dem wäre m.E. nichts mehr hinzuzufügen.--Aschmidt (Diskussion) 12:04, 20. Mai 2019 (CEST)
- Darf ich darum bitten, diese Diskussion etwas ruhiger fortzusetzen? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:21, 20. Mai 2019 (CEST)
- Was Du hier ansonsten produzierst UHT, ist genau das, was mir auf Diskussionsseiten so unbehaglich ist. Nicht zuhören, lieber selber reden. Was entsteht? Repetitives Looping. Dazu ist auch Aschmidt und Ulpian die Zeit zu schade, obwohl beide gerade eben noch um Verständnis für ein strukturiertes Vorgehen gebeten haben. Das scheinst Du auszuschlagen. Dir bleibt es offen, Dich am Projekt weiter zu beteiligen. Eins sollte Dir jetzt aber klar sein. In der Sache will sich hier keiner mehr wiederholen. Vorschläge sind auf dem Tisch. Jetzt ist allein die pragmatische Lösung zu konkretisieren und dann umzusetzen. --Stephan Klage (Diskussion) 08:15, 20. Mai 2019 (CEST)
Das tut mir leid, diese große Diskussion zur Änderung der allgemeinen Wikipedia-Richtlinien war im in der Tat nicht bewusst. Kann ich deren Ergebnis in Form neuer bzw. geänderter Richtlinien zum Wiki-Prinzip irgendwo im Wikipedia-Namensraum nachlesen? Vielen Dank! --Benutzer:UHT (Diskussion) 13:47, 20. Mai 2019 (CEST)
- Komm, komm. Lass Deinen Zynismus stecken. Mich langweilt sowas. Es genügt der gesunde Menschenverstand. Und um einen Schwenk in die von Dir beschworene Zeit zu tun, ein Fall aus dem Jahr 2010: Das hier hatte ich mal angelegt. Und das hier wurde daraus. Zu Recht, oder etwa nicht?
Und nun zu den Richtlinien, auf die Du Dich berufst. In freudiger Erwartung …--Stephan Klage (Diskussion) 17:34, 20. Mai 2019 (CEST) Hingeschrieben, um zu zeigen, wie so etwas den Betrieb lähmt, wieder durchgestrichen, weil mir fließender Betrieb sehr am Herzen liegt. --Stephan Klage (Diskussion) 17:49, 20. Mai 2019 (CEST)
- Komm, komm. Lass Deinen Zynismus stecken. Mich langweilt sowas. Es genügt der gesunde Menschenverstand. Und um einen Schwenk in die von Dir beschworene Zeit zu tun, ein Fall aus dem Jahr 2010: Das hier hatte ich mal angelegt. Und das hier wurde daraus. Zu Recht, oder etwa nicht?
Nachdem hier nur noch Polemik ausgetauscht wird, sich in der Diskussion aber ein klares Mehrheitsvotum abgezeichnet hat, habe ich die betroffenen Artikel zurückverschoben und als Geschichtsartikel wiederhergestellt. Dir, UHT, bleibt natürlich unbenommen, zu den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen eigene Länderrechtsartikel anzulegen, die dann (auch als bloße Stubs) bitte aber auch das jeweilige Recht behandeln sollten. Ich bin mir sicher, dass Du bei diesem Unterfangen von allen Portalmitarbeitern im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten Unterstützung finden wirst. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:30, 21. Mai 2019 (CEST)
Liturgiereform Karls des Großen
Hallo, ich habe mir gerade den Artikel angesehen. In „Reform unter Pippin und Karl dem Großen“ schreibst du hinter jeden Satz einen EN mit der vollen Angabe des Buchtitels. Das bläht den Text nur auf und verwirrt den Leser eher, als es hilft. EIN EN nach zwei Sätzen würde mMn genügen (es betrifft immer die selbe Seite im Buch). Ein möglicher Artikel „Taufritus“ müsste ALLE Taufriten aller (christlichen) Religionen (und nebenbei auch die Redundanz zu „Taufe“ vermeiden). Ich hab daher die Einleitung geändert; Ritus´ ist mMn auch formal „unschön“. lG --Hannes 24 (Diskussion) 18:14, 30. Jun. 2019 (CEST)
Dein Importwunsch von Rechtsgeschichte Frankreichs nach Benutzer:UHT/Frankreich
Hallo UHT,
Dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:
Viel Spaß beim Editieren weiterhin,
-- TaxonBot • 17:55, 1. Jul. 2019 (CEST)
ps: Wenn Du künftig nicht mehr über erledigte Importe informiert werden möchtest, trage Dich bitte in die Robinson-Liste ein.
Der Artikel „Liste der Teilnehmer der ersten Bischofssynode“
Hallo UHT,
der Artikel Liste der Teilnehmer der ersten Bischofssynode wurde nach Liste der Teilnehmer der ersten Bischofssynode gemäß der Motu proprio Apostolica sollicitudo verschoben. Er wurde nicht gelöscht, sondern lediglich umbenannt. Bitte lege ihn also nicht wieder unter dem alten Namen an.
Der Titel Liste der Teilnehmer der ersten Bischofssynode gemäß der Motu proprio Apostolica sollicitudo passt besser zum Artikel. Weiterhin viel Erfolg und viele Grüße, Lutheraner (Diskussion) 23:40, 15. Jul. 2019 (CEST)
- P.S. Da es in der Kirchengeschichte immer wieder Bischofssynoden gab und hier eindeutig die Bischofssynoden gemeint sind, die aufgrund der Motu proprio Apostolica sollicitudo einberufen wurden und werden, war eine Präzisierung unausweichlich. Freundliche Grüße--Lutheraner (Diskussion) 23:40, 15. Jul. 2019 (CEST)
- Vielen Dank! Das ist natürlich vollkommen richtig. Ich bin nur gerae etwas verunsichert wegen des Genus' von motu proprio ... --Benutzer:UHT (Diskussion) 23:43, 15. Jul. 2019 (CEST)
- P.S. Da es in der Kirchengeschichte immer wieder Bischofssynoden gab und hier eindeutig die Bischofssynoden gemeint sind, die aufgrund der Motu proprio Apostolica sollicitudo einberufen wurden und werden, war eine Präzisierung unausweichlich. Freundliche Grüße--Lutheraner (Diskussion) 23:40, 15. Jul. 2019 (CEST)
Strafrecht (Vereinigte Staaten)
Hallo UHT!
Die von dir angelegte Seite Strafrecht (Vereinigte Staaten) wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.
Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.
Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.
Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil durch den Antrag die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.
Grüße, Xqbot (Diskussion) 08:56, 24. Aug. 2019 (CEST) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)
Strafrecht
Hallo UHT, nach Deiner Änderung in diesem Artikel werden Fehler in den Einzelnachweisen angezeigt (ganz unten). Bitte schau Dir das mal an. Gruß --tsor (Diskussion) 09:41, 26. Aug. 2019 (CEST)
Dein Importwunsch von en:Debevoise & Plimpton nach Benutzer:UHT/Debevoise
Hallo UHT,
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-- TaxonBot • 05:14, 31. Aug. 2019 (CEST)
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Hallo UHT,
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-- TaxonBot • 05:28, 31. Aug. 2019 (CEST)
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Hallo UHT,
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-- TaxonBot • 17:02, 2. Sep. 2019 (CEST)
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Dein Importwunsch von en:Ashcroft v. Iqbal nach Benutzer:UHT/Iqbal
Hallo UHT,
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-- TaxonBot • 17:03, 2. Sep. 2019 (CEST)
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Dein Importwunsch von en:Tison v. Arizona nach Benutzer:UHT/Tison
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-- TaxonBot • 17:04, 2. Sep. 2019 (CEST)
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Dein Importwunsch von en:Burwell v. Hobby Lobby Stores, Inc. nach Benutzer:UHT/Burwell
Hallo UHT,
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-- TaxonBot • 17:06, 2. Sep. 2019 (CEST)
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Dein Importwunsch von en:Dodge v. Ford Motor Co. nach Benutzer:UHT/Dodge
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-- TaxonBot • 17:07, 2. Sep. 2019 (CEST)
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Dein Importwunsch von en:Recall of Parliament nach Benutzer:UHT/Recall
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-- TaxonBot • 02:02, 5. Sep. 2019 (CEST)
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