Benutzer Diskussion:Udo.Netzel
Schön, dass du zu uns gestoßen bist. Lies dir bitte unbedingt zuerst die Ersten Schritte, das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel durch. Bevor du neue Artikel anlegst, schaue, wie die existierenden Artikel aus demselben Themenbereich aufgebaut sind. Wenn du dann mit dem Schreiben loslegst, gib bitte deine Quellen an. Und wenn du erstmal etwas ausprobieren willst, ist auf der Spielwiese Platz dafür. Bitte beachte, dass Wikipedia ausschließlich der Erstellung einer Enzyklopädie dient und zur Zusammenarbeit ein freundlicher Umgangston erwünscht ist.
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Seewolf 18:25, 27. Jan. 2007 (CET)
Geringwertiges Wirtschaftsgut
Hallo Udo, warum nimmst du an, nicht selbständig nutzbare Anlagegüter begännen bei 60 Euro? Bitte kurze Info mit Zitat, denn m.E. gelten die 60,00 Euro nur für Gwg, R 5.4 Abs. 3 EStR bezieht sich ausdrücklich nur auf sofort abgeschriebene Wirtschaftsgüter. Ist ein Wirtschaftsgut (also vereinfacht: ein Wirtschaftlicher Vorteil über ein Wirtschaftsjahr hinaus) nicht selbständig nutzbar, kann es nicht sofort abgeschrieben werden. Kann es nicht sofort abgecshrieben werden, greift R 5.4 Abs. 3 nicht ein, also keine Vereinfachung bei Wert bis 60,00 Euro. gruß to Tobias heinrich karlsruhe 09:53, 21. Mai 2008 (CEST)
- ich hatte deinen Einwand zunächst so verstanden, warum es schon bei 60 (statt 150) EUR beginnt, aber du meinst offenbar, warum es erst bei 60 EUR beginnt. Da ist in der Tat was dran. In R 5.4 Absatz 1 EStR steht eindeutig drin, es müssen alle Wirtschaftsgüter ins Anlagenverzeichnis, außer GWG. Der Absatz 3 wird jetzt im Entwurf zum EStÄR 2008 sogar komplett gestrichen. Somit gibt es keinen Hinweis mehr auf "mindestens 60 EUR". --Udo.Netzel 11:31, 21. Mai 2008 (CEST)
Verfahren vor dem BFH etc
Hallo, meinst du es ist sinnvoll, hierfür einen Artikel einzuführen? Dann könnte man auf die einzelnen Verfahren verweisen und hätte eine Stelle zur Einpflege von Entscheidungen?--Tobias heinrich karlsruhe 12:36, 29. Mai 2008 (CEST)
- Nein, ich glaube, dass da keiner reinsieht. Lieber dann hier im Beitrag den Ausgang des Verfahrens niederschreiben, weil hier der Bezug besteht. Eine Seite, auf der alle derzeitigen Verfahren des BFH (und separat sicher eine für das BVerfG?) wird vermutlich zu unübersichtlich. Aber vielleicht solltest du das auf der Diskussionsseite des BFH noch mal der Allgemeinheit vorschlagen. Vielleicht sehen es andere anders als ich. --Udo.Netzel 12:50, 29. Mai 2008 (CEST)
- nee, hast Recht. *g* --Tobias heinrich karlsruhe 17:31, 12. Jun. 2008 (CEST)
Haufe-Lexware
Hallo Udo.Netzel!
Die von dir stark überarbeitete Seite Haufe-Lexware wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung nun bis zu sieben Tage diskutiert und danach entschieden.
Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.
Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.
Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.
Grüße, Xqbot (Diskussion) 14:12, 10. Jun. 2014 (CEST) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)
Lexware
Hallo Udo.Netzel!
Die von dir stark überarbeitete Seite Lexware wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung nun bis zu sieben Tage diskutiert und danach entschieden.
Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.
Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.
Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.
Grüße, Xqbot (Diskussion) 14:17, 10. Jun. 2014 (CEST) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)
Vorlage
Moin, die Vorlage:Diskussionsseite(siehe [[1]] sollte nicht auf Benutzerdiskussionseiten, sondern nur auf Artikeldiskussionseiten eingesetzt werden. Ich habe daher den Baustein entfernt. Gruß -- Quotengrote (D|B) 13:20, 10. Jan. 2017 (CET)