Diskussion:Bundesfinanzhof

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Abschnitt Wirkung

Diesen Abschnitt habe ich gelöscht. Die Quelle besagt genau das Gegenteil des Abschnitts. Der Rechnungshof hatte auf den Seiten, die als Beleg angeführt werden, festgestellt, dass Kirchensteuerübererstattungen nicht oder unzutreffend vorgenommen wurden und dass die Voraussetzungen für Unterstützungszahlungen an Angehörige nicht ausreichend geprüft wurden. Es wurden also Fehler zugunsten der Steuerpflichtigen festgestellt. Mit dem Einleitungssatz könnten Nichtanwendungserlasse gemeint sein. Der Sachverhalt ist in dem dortigen Artikel jedoch viel besser und zudem auch zutreffend dargestellt. Der letzte Satz spricht einen ganz anderen Sachverhalt an. Der BFH hat bisweilen Vertrauensschutz (z.B. im Beschluss des Großen Senates vom 17.12.2007 (Az. GrS 2/04) gewährt, wenn er selbst die Rechtsprechung geändert hat, nicht etwa als Reaktion auf ein angebliches Fehlverhalten der Finanzverwaltung. --Frank Reinhart 23:33, 5. Feb. 2009 (CET)


Größe des Fotos des BFH-Gebäudes

Das (identische?) Foto im Artikel zum Reichsfinanzhof ist deutlich größer. Kann man das nicht hier auch so machen? Das Foto hier geht ja fast unter... (nicht signierter Beitrag von Dionysos 1984 (Diskussion | Beiträge) 15:17, 28. Jan. 2011 (CET))

Präsidenten

Ist der BFH seit 1.4.2011 führungslos, oder wie? :-) (nicht signierter Beitrag von 89.204.153.177 (Diskussion) 14:03, 18. Jul 2011 (CEST))

Welle-Teilchen-Dualismus

"Als Behörde ist der Bundesfinanzhof – wie der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht – ressortmäßig dem Bundesministerium der Justiz unterstellt und unterliegt dessen allgemeiner Dienstaufsicht. In seiner Tätigkeit als Gericht ist es jedoch unabhängig. Bis 1970 war der Bundesfinanzhof dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt, was teilweise den Vorwurf einer „Hausgerichtsbarkeit“ hervorrief."

Mal ist es ne Behörde mal ein Gericht, oder wie? Ist es nicht eher so, dass dort angestellte/bestellte Richter grundsätzlich unabhängig und dort arbeitende Beamte grundsätzlich annner Leiner sind? Echinacin35 (Diskussion) 10:47, 10. Mai 2013 (CEST)

Nicht ganz. Ob eine Dienstaufsicht besteht, hängt vielmehr von der Art der Tätigkeit ab. Wenn der Präsident des BFH zum Beispiel Dienstbeurteilungen ausstellt, jemand zur Beförderung zum Vorsitzenden Richter vorschlägt oder änliches, dann unterliegen seine Akte der Dienstaufsicht durch das Ministerium. Wenn ein BFH-Senat aber ein Urteil spricht, also als Gericht tätig wird, dann gilt die richterliche Unabhängigkeit, d.h. das Ministerium kann nicht das Urteil ändern. --ComQuat (Diskussion) 11:27, 10. Mai 2013 (CEST)
Schon klar. ABER, die Leute (Richter), die im Senat hocken, sind grundsätzlich nur als Richter tätig und stellen grundsätzlich keine Dienstbeurteilungen aus und umgekehrt. Es läuft darauf hinaus, dass ich obigen Text gern umformulieren würde, à la: das BFH wird von Richtern und von Beamten behaust. Erstere sind ausschließlich als Richter tätig und somit grundsätzlich unabhängig, letztere unterstehen dem BJM bzw. dem BFM. Man könnte daraufhin fragen, wozu es überhaupt ein BFH gibt, und man stattdessen nicht einfach sämtliche Beamte gleich ins BFM packt, und die Richter, in ein BundesFinanzGericht. Das Arbeits-Ergebins sollte das selbe sein, ist nur ne Orga-Frage Echinacin35 (Diskussion) 10:53, 14. Mai 2013 (CEST)
Der Artikel beschreibt weder die einzelnen Personen, noch was man anders organisieren könnte. Hier geht es ausschließlich um eine Beschreibung des heutigen Bundesfinanzhofs. Und dieser hat nunmal eine Doppelrolle. Im Übrigen ist der Präsident ein Richter. Zudem sind teilweise auch andere Richter nebenher mit Aufgaben betraut, die der Aufsicht unterliegen, du kannst das also nicht klar nach Personen abgrenzen. PS: Es gibt am BFH übrigens nicht nur Richter und Beamte, sondern auch Angestellte. --ComQuat (Diskussion) 17:24, 14. Mai 2013 (CEST)

Verfahren

Die Ergänzung der Frage der Postulationsfähigkeit vor dem Bundesfinanzhof halte ich für sinnvoll.Sie hat jedoch nichts bei den Aufgaben zu suchen. Ich habe daher einen Abschnitt Verfahren begonnen, der solche speziellen Verfahrensfragen aufnehmen kann. Mit diesem einzelnen Satz ist er natürlich unvollständig. Wen es stört, ist zur Ergänzung eingeladen. --Michael Metschkoll (Diskussion) 23:25, 2. Feb. 2017 (CET)

Nicht veröffentlichte Veröffentlichungen

Ich finde BFH/NV etwas verwirrend, wenn ich es richtig verstehe werden die ja auch veröffentlicht oder handelt es sich dabei um vertrauliche Dokumente? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:49, 3. Mär. 2021 (CET)

Sie werden nicht amtlich (BStBl, BFHE) veröffentlicht. Jeder darf eine Gerichtsentscheidung, egal welches Gericht, veröffentlichen. Insofern gibt es keine nicht öffentlichen Entscheidungen, da wir keine Geheimgerichte haben. --Michael Metschkoll (Diskussion) 15:10, 25. Jan. 2022 (CET)

Vakanz löschen?

Die Vakanz hat einigen Wirbel verursacht und wurde heute beendet. Ich würde den Abschnitt trotzdem im Artikel lassen, um die Vorgänge zu dokumentieren. Um keinen Edit-War zu entfachen, stelle ich das jetzt erst einmal hier zur Diskussion. Michael Metschkoll (Diskussion) 15:13, 25. Jan. 2022 (CET)

In jedem Fall ein Teil der Geschichte. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 15:19, 25. Jan. 2022 (CET)