Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

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Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
— BlnBDI —

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Staatliche Ebene Land Berlin
Stellung oberste Landesbehörde
Gründung 1. November 1979
Hauptsitz Friedrichstraße 219
10969 Berlin

Besuchereingang:
Puttkamerstraße 16–18

Beauftragter vakant, komm. Volker Brozio
Bedienstete ca. 58 (Stand:2018)
Haushaltsvolumen ca. 4,6 Millionen EUR
(Haushalt: 2019)
Netzauftritt Offizielle Homepage

Die oder der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BInBDI) ist eine unabhängige oberste Landesbehörde des Landes Berlin, welche Kontroll- sowie Beratungsaufgaben im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit wahrnimmt.

Geschichte

Die Behörde wurde am 1. November 1979 als Berliner Datenschutzbeauftragter erschaffen. Seit dem 15. Oktober 1999 ist die Behörde zusätzlich für das Recht auf Akteneinsicht zuständig und hieß entsprechend Berliner Beauftragter für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Im Jahr 2001 wurde die Behörde in Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit umbenannt.[1]

Da seit dem 29. Januar 2016 die erste Berliner Datenschutzbeauftragte (Maja Smoltczyk) im Amt war, wurde die Behörde seitdem Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit genannt.

Aufgaben

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist die Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des Datenschutzes und hat somit den Auftrag, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Bundesland Berlin zu kontrollieren.

Ihrer Kontrolle und Aufsicht unterliegen sowohl die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Berlin als auch die nicht-öffentlichen (privaten) Stellen (z. B. Unternehmen, Vereine) mit Sitz in Berlin. Seit 1999 hat sie darüber hinaus auch die Wahrung des Rechts auf Akteneinsicht und Informationszugang sicherzustellen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens belegt werden (entsprechend der Regelungen durch die DSGVO).[2]

Außerdem nimmt die Behörde Informations- und Beratungsaufgaben bei Fragen der Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechte wahr. Beispielsweise berät sie Bürger hinsichtlich ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Behörde hat dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen.

Organisation

Die bzw. der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist gleichzeitig die Behördenbezeichnung und Amtsbezeichnung der Behördenleitung. Der Beauftragte leitet die Behörde nach innen und vertritt sie nach außen. Er ist bei der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Die Behörde gliedert sich in drei Abteilungen und fünf Referate (Stand: 2021):[3]

  • Abteilung I – Recht
  • Abteilung II – Recht

Vier Referate sind den Rechtsabteilungen unterstellt. In der Abteilung Informatik wurde die Referatsstruktur mit Wirkung zum Oktober 2020 vollständig aufgelöst.

Ein Referat (Gremien-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) ist direkt der Behördenleitung unterstellt.

Beauftragte

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird von den Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses für eine fünfjährige Amtszeit gewählt und anschließend durch den Abgeordnetenhauspräsidenten ernannt. Eine Wiederwahl ist möglich.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wahl des Berliner Beauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Abgeordnetenhaus von Berlin, 22. Februar 2000, abgerufen am 21. November 2020.
  2. Aufgaben. Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, abgerufen am 21. November 2020.
  3. Organisation. Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 15. Februar 2021, abgerufen am 6. März 2021.
  4. Zur Person. Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, abgerufen am 21. November 2020.
  5. „Zeit der Umbrüche“: Amtszeit von Maja Smoltczyk als BlnBDI endet. Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 19. Oktober 2021, abgerufen am 31. Oktober 2021.