Berliner Mobilitätsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Basisdaten
Titel: Berliner Mobilitätsgesetz
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Berlin
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Erlassen am: 5. Juli 2018 (GVBl. 2018, S. 464)
Inkrafttreten am: 18. Juli 2018
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Berliner Mobilitätsgesetz ist ein am 28. Juni 2018 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenes Gesetz welches Maßnahmen vorschreibt, Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel in der Verkehrsplanung Berlins künftig vorrangig vor dem Autoverkehr zu behandeln.[1] Zweck des Gesetzes ist die Bewahrung und Weiterentwicklung eines auf die Mobilitätsbedürfnisse in Stadt und Umland ausgerichteten und dabei stadt-, umwelt-, sozial- sowie klimaverträglich ausgestalteten, sicheren, barrierefreien Verkehrssystems.[2]

Das Gesetz vereinigt einen allgemeinen Teil mit grundsätzlichen Vorgaben gegen die regulative Benachteiligung des ÖPNV, des Fuß- und Radverkehrs sowie spezifische Teile zur Regelung der Vorgaben bezüglich des ÖPNV (ehem. ÖPNV-Gesetz), des Radverkehrs und des Fußverkehrs. Das Gesetz soll weiter ergänzt werden, mindestens durch einen Abschnitt zum Wirtschaftsverkehr sowie zu "Neuer Mobilität".[3]

Das Mobilitätsgesetz wurde ursprünglich durch die Initiative Volksentscheid Fahrrad als „Radgesetz“ gefordert[4], daher enthält es unter anderem konkrete Vorgaben zum Aufbau des Radwegenetzes, insbesondere den Bau von Radschnellverbindungen wie der Teltowkanal-Route, und für den Bau von zusätzlichen Fahrradstellplätzen. Die Verkehrssicherheit soll erhöht werden.[5] Ein Verbandsklagerecht, das Vereinen oder Verbänden die Möglichkeit gegeben hätte, bei Verstößen gegen das Gesetz Klage einzureichen, wurde auf Drängen der SPD nicht aufgenommen.[6]

Bereits im November 2017 hatte Verkehrssenatorin Regine Günther erstmals Planungen für einen 2,25 Meter breiten grünen Radfahrstreifen, der durch rot-weiß markierte Plastikpoller vom motorisierten Verkehr getrennt ist, als Musterbeispiel für den geplanten neuen Radwegestandard vorgestellt, siehe Hasenheide (Straße)#Radverkehr.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ulrich Zawatka-Gerlach: Rot-Rot-Grün beschließt das mobile Berlin. In: Tagesspiegel. 28. Juni 2018, abgerufen am 29. Juni 2018.
  2. juris GmbH: VIS BE § 1 MobG BE | Landesnorm Berlin | - Zweck des Gesetzes | Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 | gültig ab: 18.07.2018. Abgerufen am 19. August 2018.
  3. juris GmbH: VIS BE § 60 MobG BE | Landesnorm Berlin | - Übergangsbestimmungen | Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 | gültig ab: 24.02.2021. Abgerufen am 22. März 2021.
  4. Jörn Hasselmann: Berlin soll binnen zehn Jahren zur Fahrradstadt werden. In: Tagesspiegel. 20. Februar 2018, abgerufen am 29. Juni 2018.
  5. rbb, Berliner Mobilitätsgesetz ist beschlossene Sache, 28. Juni 2018
  6. Die SPD will nicht nur ein "Fahrradgesetz". Abgerufen am 31. Oktober 2019.