Diskussion:Berliner Mobilitätsgesetz
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Inkrafttreten und Bezeichnung
Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Sobald dies geschehen ist, kann die Infobox entsprechend ergänzt werden.
Die korrekte Bezeichnung lautet Berliner Mobilitätsgesetz. Eine alternative Bezeichnung gibt es nicht. Das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung ist lediglich das dazugehörige Mantelgesetz. Artikel 1 des Mantelgesetzes ist das eigentliche Mobilitätsgesetz. --Bendix Grünlich (Diskussion) 17:32, 29. Jun. 2018 (CEST)