Bundesbeauftragter für die Opfer der SED-Diktatur

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Deutschland Bundesbeauftragter
für die Opfer der SED-Diktatur
beim Deutschen Bundestag
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Staatliche Ebene Bundesebene
Rechtsform Hilfsorgan des Deutschen Bundestages
Bestehen seit 17. Juni 2021
Hauptsitz Berlin
Bundesbeauftragte Evelyn Zupke

Die oder der Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag ist ein Hilfsorgan des Bundestages. Erste und aktuelle Opferbeauftragte ist die ehemalige DDR-Oppositionelle Evelyn Zupke.[1] Sie wird auch als SED-Opferbeauftragte bezeichnet.

Das Amt wurde aufgrund des Gesetzes über die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag (SED-Opferbeauftragtengesetz – OpfBG) zum 17. Juni 2021 geschaffen. Gleichzeitig wurden die Stasi-Unterlagenbehörde aufgelöst und die Unterlagen in das Bundesarchiv überführt.[2]

Aufgaben

Der Opferbeauftragte dient gemäß § 1 des SED-Opferbeauftragtengesetzes als Ombudsstelle für „die Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“, berät bei diesem Thema den Bundestag und öffentliche Stellen und nimmt weitere Aufgaben wahr.

Die erste Amtsinhaberin Zupke bezeichnete das Amt „als Vermittlerin und Brücke auch zwischen Opfer und Politik – für beide Seiten Ansprechpartner“. Sie sah es auch als Möglichkeit der Opferbeauftragten an, „Gesetzesvorlagen mit einzubringen“.[3]

Organisation

Der Opferbeauftragte ist als Hilfsorgan des Bundestages organisiert. Er ist gemäß § 6 Absatz 1 des SED-Opferbeauftragtengesetzes unabhängig tätig und nur dem Gesetz unterworfen.

Nach §§ 5 bis 6 des Gesetzes wird der Opferbeauftragte vom Deutschen Bundestag auf fünf Jahre gewählt und anschließend vom Präsidenten des Bundestages ernannt. Wiederwahl ist einmal möglich. Das Mindestalter beträgt 35 Jahre; Mitarbeiter der ehemaligen Stasi und ähnliche Personen sind ausgeschlossen. Der Opferbeauftragte kann vor Ablauf seiner Amtszeit vom Bundestagspräsidenten nur entlassen werden, wenn er zurücktritt oder der Bundestag ihn mit absoluter Mehrheit abberuft. Ähnlich wie Mitglieder der Bundesregierung muss der Opferbeauftragte seine Aufgaben (auf Verlangen des Bundestagspräsidenten) auch nach Ende seiner Amtszeit bis zur Ernennung eines Nachfolgers fortführen.

Amtsinhaber

Weblinks

Einzelnachweise