Diskussion:Bundesbeauftragter für die Opfer der SED-Diktatur
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Opferbeauftragte oder Opferbeauftragter
Er erscheint fragwürdig, "häufig" als Charakterisierung einer Bezeichnung zu nehmen (hier: SED-Opferbeauftragter), die in Wirklichkeit mangels Gelegenheit noch gar nicht verwendet worden sein kann. Immerhin gibt es das Amt erst seit 17. Juni 2021, und die erste Amtsinhaberin ist "SED-Opferbeauftragte". --Lassleben LzA LSA (Diskussion) 08:56, 7. Jul. 2021 (CEST)
- In den Medien wird das Amt fast ausschließlich so bezeichnet und sollte dementsprechend auch in der Einleitung so genannt werden. So wird es analog bei den anderen Bundesbeauftragten, Beauftragten der Bundesregierung u.a. getan. --TimDemisch (Diskussion) 08:59, 7. Jul. 2021 (CEST)
- Ansonsten teile ich deine Kritik bezüglich des generischen Maskulinum. So sind leider die Wikipedia-Richtlinien. Siehe Wikipedia:Generisches Maskulinum --TimDemisch (Diskussion) 09:02, 7. Jul. 2021 (CEST)
- Deswegen hatte ich zuerst (Opferbeauftragte) dahinter gesetzt, und erst dann sollte "SED-Opferbeauftragter" folgen. Denn: In § 1 des Gesetzes steht der Klammerzusatz in der weiblichen Form drin, und damit ist es ein wörtliches Zitat und somit in der weiblichen Form auch wiederzugeben. So: § 1 Stellung, Aufgaben und Befugnisse – (1) Die oder der Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag (Opferbeauftragte) nimmt ihre oder seine Aufgaben als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages wahr. --Lassleben LzA LSA (Diskussion) 09:15, 7. Jul. 2021 (CEST)
- Der Klammerzusatz im Gesetz dient dazu, dass innerhalb des Gesetzes nicht immer die volle Amtsbezeichnung verwendet werden muss. (Das sieht man bspw. auch in § 5 Asylgesetz, wo das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als „Bundesamt“ abgekürzt wird – aber auch hier nur für den Gebrauch im Gesetz selbst.) Es ist deshalb noch keine amtliche Abkürzung. Darüber hinaus wäre es irreführend, die SED-Opferbeauftragte nur als Opferbeauftragte abzukürzen, da diese Bezeichnung meist für den Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland verwendet wird. --TimDemisch (Diskussion) 09:28, 7. Jul. 2021 (CEST)
- Vorschlag: Wir nehmen die Kurzform im ersten Satz komplett raus und schreiben nach dem zweiten Satz im Bezug auf Evelyn Zupke, dass sie häufig als SED-Opferbeauftragte bezeichnet wird. Dann haben wir weder das Problem, dass das Amt sich mit dieser Abkürzung noch nicht lange etabliert hat, noch das Problem des grammatikalischen Geschlechts. --TimDemisch (Diskussion) 09:32, 7. Jul. 2021 (CEST)
- Das finde ich gut so, so wird es klar. --Lassleben LzA LSA (Diskussion) 13:42, 7. Jul. 2021 (CEST)
- Vorschlag: Wir nehmen die Kurzform im ersten Satz komplett raus und schreiben nach dem zweiten Satz im Bezug auf Evelyn Zupke, dass sie häufig als SED-Opferbeauftragte bezeichnet wird. Dann haben wir weder das Problem, dass das Amt sich mit dieser Abkürzung noch nicht lange etabliert hat, noch das Problem des grammatikalischen Geschlechts. --TimDemisch (Diskussion) 09:32, 7. Jul. 2021 (CEST)
- Der Klammerzusatz im Gesetz dient dazu, dass innerhalb des Gesetzes nicht immer die volle Amtsbezeichnung verwendet werden muss. (Das sieht man bspw. auch in § 5 Asylgesetz, wo das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als „Bundesamt“ abgekürzt wird – aber auch hier nur für den Gebrauch im Gesetz selbst.) Es ist deshalb noch keine amtliche Abkürzung. Darüber hinaus wäre es irreführend, die SED-Opferbeauftragte nur als Opferbeauftragte abzukürzen, da diese Bezeichnung meist für den Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland verwendet wird. --TimDemisch (Diskussion) 09:28, 7. Jul. 2021 (CEST)
- Deswegen hatte ich zuerst (Opferbeauftragte) dahinter gesetzt, und erst dann sollte "SED-Opferbeauftragter" folgen. Denn: In § 1 des Gesetzes steht der Klammerzusatz in der weiblichen Form drin, und damit ist es ein wörtliches Zitat und somit in der weiblichen Form auch wiederzugeben. So: § 1 Stellung, Aufgaben und Befugnisse – (1) Die oder der Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag (Opferbeauftragte) nimmt ihre oder seine Aufgaben als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages wahr. --Lassleben LzA LSA (Diskussion) 09:15, 7. Jul. 2021 (CEST)