Californium(III)-oxifluorid

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Kristallstruktur
Kristallstruktur von Californium(III)-oxifluorid
_ Cf4+ 0 _ O2−/F
Kristallsystem

kubisch

Gitterparameter

a = 556 pm

Koordinationszahlen

Cf[8], O/F[4]

Allgemeines
Name Californium(III)-oxifluorid
Andere Namen

Californium(III)-fluoridoxid (IUPAC)

Verhältnisformel CfOF
Kurzbeschreibung

hellgrüner Feststoff[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 22840-46-6
Eigenschaften
Molare Masse 286 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[1]

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Radioaktiv
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[2]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Californium(III)-oxifluorid (CfOF) ist eine chemische Verbindung des Californiums.

Darstellung und Eigenschaften

Californium(III)-oxifluorid wurde durch Hydrolyse von Californium(III)-fluorid (CfF3) bei hohen Temperaturen dargestellt. Es kristallisiert wie das Californium(IV)-oxid (CfO2) im kubischen Kristallsystem in der Fluorit-Struktur, wobei hier die Sauerstoff- und Fluoratome in zufälliger Verteilung auf den Anionenpositionen zu finden sind. Der Gitterparameter beträgt 556,1 ± 0,4 pm.[1]

Sicherheitshinweise

Einstufungen nach der CLP-Verordnung liegen nicht vor, weil diese nur die chemische Gefährlichkeit umfassen und eine völlig untergeordnete Rolle gegenüber den auf der Radioaktivität beruhenden Gefahren spielen. Auch Letzteres gilt nur, wenn es sich um eine dafür relevante Stoffmenge handelt.

Literatur

  • Richard G. Haire: Californium, in: Lester R. Morss, Norman M. Edelstein, Jean Fuger (Hrsg.): The Chemistry of the Actinide and Transactinide Elements, Springer, Dordrecht 2006; ISBN 1-4020-3555-1, S. 1499–1576 (doi:10.1007/1-4020-3598-5_11).

Einzelnachweise

  1. a b c J. R. Peterson, John H. Burns: Preparation and Crystal Structure of Californium Oxyfluoride, CfOF, in: J. Inorg. Nucl. Chem., 1968, 30 (11), S. 2955–2958 (doi:10.1016/0022-1902(68)80155-1).
  2. Die von der Radioaktivität ausgehenden Gefahren gehören nicht zu den einzustufenden Eigenschaften nach der GHS-Kennzeichnung. In Bezug auf weitere Gefahren wurde dieser Stoff entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.