Campylobacter

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Campylobacter

Campylobacter fetus

Systematik
Domäne: Bakterien (Bacteria)
Abteilung: Proteobacteria
Klasse: Epsilonproteobacteria
Ordnung: Campylobacterales
Familie: Campylobacteraceae
Gattung: Campylobacter
Wissenschaftlicher Name
Campylobacter
Sebald & Véron 1963
Arten

Campylobacter (altgriechisch καμπὐλος kampylos = krumm, βακτήρια bakteria = Stab) (vereinzelt auch Camphylobacter) ist eine Gattung korkenzieherförmiger (Spirillen) Bakterien, die Krankheiten wie Campylobacter-Enteritis (Campylobacteriose) hervorrufen kann. Sie sind gramnegativ, mikroaerophil und polar begeißelt. Der Gattungsname wurde 1963 von Sebald und Veron geschaffen. Früher wurden Vertreter der Gattung als „mikroaerophile Vibrionen“ bezeichnet und zu der Familie Vibrionaceae gestellt.

Das Genom der folgenden Arten ist vollständig sequenziert: Campylobacter concisus, C. curvus, C. fetus, C. hominis und C. jejuni

Merkmale

Die Zellgröße liegt im Bereich von 0,2–0,8 × 0,5–5 Mikrometer. Sie sind entweder mit jeweils einer einzelnen Geißel unipolar an einem Ende oder bipolar an beiden Enden der Zelle begeißelt. Die Zellen können sich im Laufe der Kultur von korkenzieherförmig zu kokkenförmig ändern. Die meisten Arten von Campylobacter sind Katalase- und Oxidase-positiv, zu den Katalase-negativen zählen beispielsweise C. sputorum, C. concisus, C. mucosalis und C. helveticus. Die medizinisch wichtigen C. fetus subsp. fetus, C. coli, C. jejun subsp. jejuni sind Katalase-positiv.

Stoffwechsel

Die Arten der Gattung Campylobacter sind chemoorganotroph, und zwar Nitrat-Atmer. Das bedeutet, sie haben einen oxidativen Energiestoffwechsel und verwenden Nitrat als Oxidans, anstelle des bei der „normalen“ aeroben Atmung verwendeten Sauerstoffs (O2). Elektronendonatoren sind Aminosäuren und Zwischenprodukte des Tricarbonsäurezyklus, die durch Nitrat oxidiert werden. Kohlenhydrate werden nicht verwendet.

Pathogenität

Viele Arten sind für den Menschen krankheitserregend, andere sind ungefährlich und natürliche Mitbewohner des Menschen und verschiedener Tiere.

Die pathogenen Bakterien der Campylobacter-Gruppe gehören zur Gruppe der Zoonoseerreger, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden und dort zu einer Erkrankung führen können. Sie befinden sich auch oft auf rohem Geflügelfleisch (Stand 2017: Durchseuchungsrate in Großbritannien bei 50 %).[1] Bei Tieren wie Schwein oder Rind bleibt die Erkrankung häufig unentdeckt, weil diese meist keine Krankheitssymptome zeigen. Im Haushalt hingegen, insbesondere bei Geflügelfleisch, ist auf gute Küchenhygiene zu achten, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.[2] Die Behördliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland führt daher epidemiologische Studien durch. Sie empfiehlt Verbrauchern die Produkte gut durchzugaren. Hersteller werden im Sinne einer vorbeugenden Produkthaftung dazu angehalten entsprechende Zubereitungshinweise aufzudrucken.[3] Seit 1. Januar 2018 gilt eine gesetzliche Untersuchungspflicht für Masthähnchen innerhalb der Europäischen Union.[4] Die Umstände der Schlachthygiene sind jedoch nach wie vor besorgniserregend.[5]

Die Erreger C. jejuni und C. coli können beim Menschen eine entzündliche Durchfallerkrankung (Campylobacter-Enteritis) auslösen. C. jejuni zählt mit den Salmonellen zu den häufigsten bakteriellen Durchfallerregern. Für den Menschen weniger wichtige Durchfallerreger sind C. lari, C. fetus und C. upsaliensis. Sehr selten tritt auch C. helveticus als Erreger auf. Einige Arten wie C. curvus, C. showae und C. gracilis können an Parodontitis beteiligt sein.

C. fetus (Synonym: Vibrio fetus) verursacht neben dem Durchfall beim Menschen auch einen enzootischen Campylobacter-Abort bei Rindern und Schafen. C. hyointestinalis und C. mucosalis sind Verursacher einer nekrotisierende Enterokolitis bei Schweinen.

Meldepflicht

In Deutschland ist der direkte oder indirekte Nachweis von darmpathogenen Campylobacter sp. namentlich meldepflichtig nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist. Die Meldepflicht betrifft in erster Linie die Leitungen von Laboren (§ 8 IfSG).

In der Schweiz ist der positive und negative laboranalytische Befund von Campylobacter spp. für Laboratorien meldepflichtig und zwar nach dem Epidemiengesetz (EpG) in Verbindung mit der Epidemienverordnung und Anhang 3 der Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen.

Literatur

  • George M. Garrity: Bergey’s Manual of Systematic Bacteriology. 2. Auflage, Band 2: The Proteobacteria. Part C: The Alpha-, Beta-, Delta-, and Epsilonproteabacteria. Springer, New York 2005, ISBN 0-387-24145-0.
  • Werner Köhler (Hrsg.): Medizinische Mikrobiologie. 8. Auflage, München/Jena 2001, ISBN 978-3-437-41640-8.
  • Björn-Martin Werth: Vergleichende Untersuchungen zu Schnellmethoden für den Nachweis thermophiler Campylobacter spp. in natürlich und artifiziell kontaminiertem Geflügelfleisch und – innereien sowie in Geflügelkot. Mensch-und-Buch-Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-86664-113-3.

Einzelnachweise

  1. Warum Sie rohes Geflügel doch nicht waschen sollten. In: Die Welt. 12. September 2017, abgerufen am 30. November 2017.
  2. Matthias Adelmund: TK-Hähnchen mit Campylobacter-Keimen belastet. In: NDR.de. 4. September 2017, abgerufen am 1. Dezember 2017.
  3. Ute Messelhäußer: Geflügelfleisch vor dem Verzehr immer gut durchgaren - Untersuchungsergebnisse 2008-2009. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), 20. Juni 2018, abgerufen am 19. November 2019.
  4. LADR informiert: Untersuchungspflicht von Campylobacter in Masthähnchen, Ausgabe 12/2017
  5. Zoonosen-Monitoring 2018

Weblinks