Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper | |
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Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Anstalt öffentlichen Rechts |
Gründung | 2009 |
Hauptsitz | Krefeld |
Behördenleitung | Martha Stappen, Reiner Pöll |
Bedienstete | ca. 240 |
Netzauftritt | https://www.cvua-rrw.de |
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Aufgabe des CVUA-RRW ist die Untersuchung und Begutachtung von Proben aus den Bereichen der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung sowie Bedarfsgegenständen. Die Anzahl der Proben wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) festgelegt und von den Lebensmittelkontrolleuren der örtlichen Lebensmittelüberwachung jeweils vor Ort entnommen. (LFGB §43(1) 1 .... Proben zu entnehmen.)
Entstehung
Das CVUA-RRW wurde am 1. Januar 2009 per Errichtungsverordnung als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet.[1] in der AöR wurden damit die Aufgaben des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes des Landes Nordrhein-Westfalen in Krefeld, des Chemischen und Geowissenschaftlichen Instituts in Essen, des Chemischen Untersuchungsinstituts Bergisches Land in Wuppertal sowie des Instituts für Lebensmitteluntersuchungen und Umwelthygiene in Moers vereint. Zur Zeit besteht der Vorstand aus Martha Stappen und Reiner Pöll.[2] Das Untersuchungsamt hat seinen Sitz in Krefeld.
Einzugsgebiet
Das CVUA-RRW ist für insgesamt ca. 3 Mio. Einwohner für alle Untersuchungen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des Täuschungsschutzes bei Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen zuständig und umfasst damit folgenden Gebiete:[3]
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Krefeld
- Mülheim an der Ruhr
- Oberhausen
- Remscheid
- Solingen
- Wuppertal
- Kreis Kleve
- Kreis Viersen
- Kreis Wesel
Darüber hinaus ist die AöR in den Regierungsbezirken Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf für die Bereiche Lebensmittelhygiene, Futtermittelüberwachung und die Rückstandsuntersuchungen an Schlachttieren sowie darüber hinaus für die Untersuchungen im Rahmen der Tiergesundheit, des Tierschutzes sowie für die Untersuchungen im Rahmen der Überwachung gentechnischer Anlagen zuständig.