Claus Zeng

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Claus Zeng (* 12. September 1964 in Hamburg) ist ein deutscher Jurist, seit 2013 Richter am Bundesgerichtshof und seit 2017 Beisitzer im Unabhängigen Gremium zur Kontrolle der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes.

Leben

Nach dem Bestehen des zweiten Staatsexamens in Hamburg trat er 1995 in den Justizdienst von Mecklenburg-Vorpommern ein.[1] Hier arbeitete er zunächst bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg und als Richter am Amtsgericht Ueckermünde. Im Januar 1999 wurde er zum Richter am Amtsgericht Pasewalk ernannt. Von 2001 bis 2003 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet.

Im Dezember 2004 wechselte er an das Oberlandesgericht Rostock. Für den Zeitraum von August 2007 bis Oktober 2009 erfolgte seine Abordnung an das Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Im September 2009 wurde er zum Vizepräsidenten des Landgerichts Schwerin berufen. Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof wurde er dem 1. Strafsenat zugeteilt,[2] wechselte jedoch bereits am 15. Juli 2013 zum 2. Strafsenat.[3] Am 8. März 2017 wurde Zeng auf Vorschlag des Präsidenten des Bundesgerichtshofs vom Bundeskabinett für sechs Jahre zum Beisitzer im Unabhängigen Gremium zur Kontrolle der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes berufen.[4]

Einzelnachweise

  1. Vizepräsident des Landgerichts Schwerin zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt Pressemeldung Nr. 31/12 des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 29. März 2012.
  2. Neuer Richter beim Bundesgerichtshof Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 26/2013 vom 7. Februar 2013.
  3. Der Bundesgerichtshof - Das Gericht : Geschäftsverteilung : Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2013. Abgerufen am 15. Juli 2020.
  4. Unabhängiges Gremium nimmt seine Arbeit auf. Legal Tribune Online, 9. März 2017, abgerufen am 3. August 2018.