DFS Deutsche Flugsicherung

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründung 1. Januar 1993
Sitz Langen (Hessen), Deutschland
Leitung
  • Arndt Schoenemann, Vorsitzender der Geschäftsführung (seit 1. April 2021)[1]
    und kommissarischer Geschäftsführer Personal (seit 2. Juni 2022)[2]
  • Dirk Mahns, Geschäftsführer Betrieb (seit 1. Februar 2020)[3]
  • Friedrich-Wilhelm Menge, Geschäftsführer Technik (seit 1. März 2020)[4]
Mitarbeiterzahl 5.600, davon ca. 2.200 Fluglotsen[5]
Umsatz 1,1 Mrd. EUR (Gesamtumsatzerlöse vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018)[6]
Branche Flugsicherung
Website www.dfs.de
Datei:Dfs-langen-front.jpg
Sitz der DFS in Langen bei Frankfurt am Main
Datei:DFS MUC.jpg
Gebäude der DFS am Flughafen München FJS
Gebäude der DFS in Bremen

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist als beliehenes Unternehmen Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes (Art. 87d GG). Sie befindet sich im ausschließlichen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vertreten wird. Die DFS ging 1993 aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor. Sie wird durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beaufsichtigt.

Geschichte

Die DFS ging aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor. Die BFS wurde 1953 gegründet und zum 1. Januar 1993 geschlossen. Zuvor wurde die DFS in einer privatrechtlichen Organisationsform als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet.

Mit der Organisationsprivatisierung wurden folgende Änderungen durchgeführt:

  • die Fluglotsen werden außerhalb der Laufbahn des öffentlichen Dienstes eingestellt und bezahlt;
  • durch die Integration der überörtlichen militärischen Flugsicherung in die zivile Flugsicherung standen kurzfristig ausgebildete Fluglotsen für die Kontrolle des zivilen Luftverkehrs zur Verfügung;
  • über die bisher rein militärisch genutzten Lufträume konnte der zivile Flugverkehr besser verfügen;
  • die Inbetriebnahme neuer technischer Systeme, deren Beschaffung von der BFS eingeleitet worden war, führte zu Kapazitätssteigerungen.

Über die Organisationsprivatisierung der DFS und deren Einsparpotentiale gibt es unterschiedliche Bewertungen.[7]

Kapitalprivatisierung

Im Jahr 2004 hatte die Bundesregierung die Kapitalprivatisierung der DFS beschlossen; nur eine Sperrminorität an Anteilen sollten im Bundeseigentum verbleiben. Neben der Tatsache, dass es sich bei der Flugsicherung um hoheitliche Aufgaben mit sonderpolizeilichem Charakter handelt, ist der Umstand, dass die DFS die überörtlichen militärischen Flugsicherungsdienste vorhält, von verteidigungspolitischer Bedeutung. Interessiert am Erwerb von Anteilen zeigten sich neben anderen die Fraport und die Lufthansa, was aber die Gefahr von Interessenkonflikten bei der Arbeit der DFS bedeuten würde.

Dazu brachte die Bundesregierung am 14. Dezember 2005 einen Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung in den Deutschen Bundestag ein.[8] Neben der Schaffung der Voraussetzungen für eine Kapitalprivatisierung war insbesondere die Übertragung der Aufsichtsaufgaben auf das neu zu bildende Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Schwerpunkt des Gesetzes.

Am 24. Oktober 2006 verweigerte Bundespräsident Horst Köhler dem Gesetz, das die Kapitalprivatisierung ermöglichen sollte, wegen der hoheitlichen Aufgabenstellung und des sonderpolizeilichen Charakters der Flugsicherung seine Unterschrift und wies es so mit seinem Veto zurück. Der Bundespräsident begründete seine Entscheidung damit, dass das Gesetz nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sei, weil

  • dort eine bundeseigene Verwaltung bestimmt war (Art. 87d Abs. 1 Satz 1 GG);
  • es ausreichende Steuerungs- und Kontrollrechte fordert;
  • die Hauptbetriebsstätte der Flugsicherung nach Ablauf von 20 Jahren ins Ausland verlagert werden kann.

Mit Wirkung vom 1. August 2009 wurde dieser Art. 87d GG dann geändert.[9] Durch diese Änderung sind seitdem Flugsicherungsdienste auch durch ausländische, nach europäischem Recht zugelassene Flugsicherungsorganisationen möglich. Drei Tage später trat das Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften in Kraft.[10] Damit soll die aufgrund europäischer Vorgaben notwendige Aufteilung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben in der Flugsicherung sichergestellt werden.[11]

Aufgaben

Die DFS wurde vom damaligen Bundesministerium für Verkehr durch Rechtsverordnung[12] mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zur Flugsicherung beliehen. Die Flugsicherung ist eine sonderpolizeiliche Aufgabe. Im Einzelnen sind die Aufgaben der Flugsicherung in § 27c des Luftverkehrsgesetzes geregelt:

  • die Flugverkehrskontrolle des Luftverkehrs in Deutschland,
  • die Errichtung und Inbetriebhaltung von technischen Einrichtungen und Funknavigationsanlagen,
  • die Planung und Erprobung von Verfahren und Einrichtungen für die Flugsicherung,
  • die Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen gemäß § 31 Abs. 3 LuftVG,
  • die Überwachung aller Hindernisse in Bauschutzbereichen bzw. außerhalb dieser bei Höhen über 100 m ü. Grund,
  • die Sammlung und Bekanntgabe der Luftfahrtinformationen und -karten,
  • die überörtliche militärische Flugsicherung in Deutschland.

Die Flugverkehrskontrolle wird erbracht als Platzkontrolle (Tower), Anflugkontrolle (Terminal Control) und Bezirkskontrolle (Area Control Center – ACC).

Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich seit April 2002 in Langen (Hessen) (davor Offenbach am Main), somit in einer Entfernung von ca. 5 km zum größten deutschen Flughafen, dem Flughafen Frankfurt Main. Die DFS betreibt hier zur Ausbildung von Fluglotsen und verwandten Berufen eine eigene Flugsicherungsakademie. Außerdem ist hier eine Außenstelle des Zentrum Luftoperationen vertreten, mit dem die DFS eng zusammenarbeitet. Mit ihrer Tochter KAT betreibt die DFS eine weitere Ausbildungsstelle für militärisches Personal in Kaufbeuren (BY).

Kontrollzentralen

Die Zentralen der Flugsicherung werden gemäß dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterschieden in „ACC“ (Area Control Center) und „UAC“ (Upper Area Control Center). Für den deutschen Luftraum sind folgende Kontrollzentralen zuständig:

Name ICAO-Kürzel Zuständigkeitsgebiet Details Standort
ACC Bremen EDWW unterer Luftraum im Fluginformationsgebiet (Flight Information Region, FIR) Bremen Funkrufzeichen „Bremen Radar“ Flughafen Bremen
ACC Langen EDGG FIR Langen Funkrufzeichen „Langen Radar“ Langen (Hessen)
UAC Karlsruhe EDUU oberer Luftraum in der UIR (Upper Flight Information Region) Rhein; über der FIR Langen und der ehemaligen FIR Berlin (seit März 2005) über Flugfläche 245, bzw. Flugfläche 285; über der FIR München über Flugfläche 315 (seit Dezember 2012[13]) Funkrufzeichen „Rhein Radar“ Karlsruhe
ACC München EDMM FIR München Funkrufzeichen „München Radar“ Flughafen München
UAC Maastricht (Sektor Hannover) EDVV Hannover UIR (Oberer Luftraum – über Flugfläche 245) Funkrufzeichen „Maastricht Radar“

Hier stellt die DFS das Personal zur Durchführung militärischer Flugsicherungsdienste innerhalb der Hannover UIR. Beim Personal handelte es sich vor März 2010 überwiegend um Offiziere und Unteroffiziere der Luftwaffe, die zur Wahrnehmung militärischer Sonderaufgaben zur DFS beurlaubt wurden. Mittlerweile steht die Wahrnehmung aller Aufgaben in der Niederlassung allen geeigneten Arbeitnehmern offen, eine militärische Vorausbildung ist nicht mehr erforderlich. Neben der Kontrolle des militärischen Flugverkehrs überwachen die Lotsen der DFS auch die Test- und Serieneinflüge von Airbus, welche von Finkenwerder aus starten und sich im Rahmen ihrer Flugprofile dabei auch im oberen Luftraum aufhalten. Der zivile Luftverkehr in der Hannover UIR wird vom UAC Maastricht „Maastricht Radar“ (Eurocontrol) kontrolliert.

Maastricht Aachen Airport

Ehemalige Kontrollzentralen

ACC Berlin-Schönefeld

Die ehemalige FIR Berlin (genauer: Berlin-Schönefeld) deckte das Gebiet der damaligen DDR einschließlich Berlin ab und hatte die Kennung ETBN (ACC im brandenburgischen Schönefeld), welche heute nicht mehr verwendet wird; das Länderkürzel ET der DDR dient nun der Kennzeichnung reiner Militärflugplätze in Deutschland. Innerhalb dieses Gebietes – räumlich: darunter – lagen drei Luftkorridore sowie die Kontrollzone Berlin, welche von den Alliierten (in Berlin-Tempelhof) überwacht und nur durch sie benutzt werden durften. Vgl. hierzu Berlin bzw. Flugsicherung der DDR bzw. Fliegerhorste.

Im Zuge der Wiedervereinigung übernahm die BFS die Kontrolle über den gesamten Luftraum über Deutschland und damit auch das ACC Schönefeld. Es bearbeitete, wie die Kontrollzentrale München bis Dezember 2012, den Luftraum von Grund bis Flugfläche 660, was 21,7 km entspricht (Säulenmodell). Eine Änderung der ICAO-Kennungen wurde jedoch erst im Jahre 1995, also nach der Organisations-Privatisierung der BFS, vorgenommen. Das ACC mit Sitz in Schönefeld erhielt entsprechend der Systematik der DFS die Kennung EDBB, welche zuvor als Kennung für den Flughafen Berlin-Tempelhof verwendet wurde und dessen Kennung in der Folge in EDDI geändert wurde. Jedoch sind beide Kennungen heute nicht mehr in Gebrauch, nachdem ab 16. Dezember 2006 die Aufgaben im Kontrollgebiet Berlin sukzessive nach Bremen, München und Karlsruhe verlagert wurden.

ACC/UAC München

Das UAC/ACC München bearbeitete bis Dezember 2012 den Luftraum von Grund bis Flugfläche 660, was 21,7 km entspricht (Säulenmodell).

Kontrolltürme

Die DFS betreibt die Flugsicherungsdienste im Auftrag und auf eigene Kosten gemäß Festlegung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr an folgenden Flughäfen (sog. §27d LuftVG-Flughäfen):

  • Flughafen Berlin Brandenburg – EDDB ehemals Flughafen Berlin-Schönefeld
  • Berlin-Tegel – EDDT bis 2020
  • Berlin-Tempelhof – EDDI bis 2008
  • Bremen – EDDW
  • Dresden – EDDC
  • Düsseldorf – EDDL
  • Erfurt – EDDE
  • Frankfurt – EDDF
  • Hamburg – EDDH
  • Hannover – EDDV
  • Köln/Bonn – EDDK
  • Leipzig/Halle – EDDP
  • München – EDDM
  • Münster/Osnabrück – EDDG
  • Nürnberg – EDDN
  • Saarbrücken – EDDR
  • Stuttgart – EDDS

Die Flugverkehrskontrolle an anderen Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle wird nicht von der DFS, sondern von einzeln beliehenen Fluglotsen erbracht, die im Dienst einer zertifizierten Flugsicherungsorganisation stehen. Die DFS hat diese Aufgaben durch die Gründung der Tower Company GmbH am 20. Dezember 2005 (seit 1. Januar 2017 DAS „DFS Aviation Services“) in eine eigenständige Gesellschaft überführt. Die DAS ist eine Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und hat ihren Sitz in Langen/Hessen. Sie ist an den Flugplätzen Dortmund (EDLW), Paderborn-Lippstadt (EDLP), Frankfurt-Hahn (EDFH), Friedrichshafen (EDNY), Leipzig-Altenburg (EDAC), Karlsruhe/Baden-Baden (EDSB), Magdeburg-Cochstedt (EDBC), Memmingen (EDJA), Schwerin-Parchim (EDOP), Mönchengladbach (EDLN) und Niederrhein/Weeze (EDLV) tätig.[14]

Seit 2018 betreibt die DFS über das Tochterunternehmen Air Navigation Solutions Ltd. (ANS) die Kontrolltürme in London-Gatwick und Edinburgh.[15]

Technische Ausrüstung

Die DFS entwickelt und verwendet Linux-basierte Software für ihre Zwecke.[16]

Zivil-Militärische Zusammenarbeit

Übernahme der Flugsicherungsausbildung der Bundeswehr

Die Ausbildung für die militärische Flugsicherung wurde am 1. Januar 2017 vom Technischen Ausbildungszentrum der Luftwaffe am Standort Kaufbeuren (Fliegerhorst Kaufbeuren) an die hierfür neu gegründete Kaufbeuren ATM Training GmbH (Tochter der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH) übertragen, welche seither im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft in Kooperation mit der Bundeswehr die Aus- und Weiterbildung sämtlichen militärischen Flugsicherungspersonals durchführt.[17][18]

Haushalt und Gebühren

Gemäß Gesellschaftsvertrag ist die DFS ein nicht-gewinnorientiertes Unternehmen. Dabei teilt sich das Geschäft der DFS in einen regulierten und einen nicht-regulierten Bereich. Zu dem regulierten Bereich zählt insbesondere die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im Bereich Strecke sowie An- und Abflug an den 15 Internationalen Verkehrsflughäfen (§27d Abs. 1 LuftVG-Flughäfen). Zum nicht-regulierten Bereich gehören insbesondere die Aktivititäten der Tochtergesellschaften.

Im regulierten Bereich werden auf Basis europäischer Regelungen im Rahmen einer 5-Jahresplanung die erwarteten Kosten festgestellt und in der Folge entsprechend durch das Bundesverkehrsministerium die jeweiligen Strecken- bzw. An-/Abflug-Gebühren festgesetzt.[19] Während die An-/Abfluggebühren direkt durch die DFS erhoben werden, erfolgt der Einzug der Streckengebühren durch das Zentrale Gebührenbüro (Central Route Charging Office - CRCO) von Eurocontrol.

Der Bundesrechnungshof kritisierte in einem Anfang 2019 vorgelegten, geheim gehaltenen Bericht mangelhafte Kontrolle durch das Bundesverkehrsministerium. Das staatseigene Unternehmen befinde sich „in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage“. Ohne Nachhol- und Sondereffekte habe das Unternehmen 2017 einen Verlust erwirtschaftet. Zu den Ursachen zählten ausufernde Betriebskosten durch hohe Löhne und Pensionsleistungen sowie Vorruhestandsregelungen, aber auch riskante Investitionen mit neuen Auslandsaktivitäten.[20]

Siehe auch

Literatur

  • Andreas Fecker: Fluglotsen, GeraMond Verlag, München, ISBN 3-7654-7217-4
  • Andreas Fecker: Beruf Fluglotse. Motorbuch Verlag, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-613-03261-3
  • Peter Bachmann: Flugsicherung in Deutschland, Motorbuch Verlag, Stuttgart, ISBN 3-613-02521-3
  • Deutscher Bundestag (Hrsg.): Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung. Unterrichtung durch den Bundespräsidenten (= Bundestagsdrucksache Nr. 16/3262). Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, 23. Oktober 2006, ISSN 0722-8333 (online [PDF; 55 kB; abgerufen am 20. Dezember 2013]).
  • Tashi Dolma Hinz, Patrick Holland-Moritz: 25 Jahre DFS. (Fortsetzungsartikel in drei Teilen) In: aerokurier ab Nr. 12/2018, S. 88–91 bis Nr. 2/2019, S. 86–87

Weblinks

Commons: DFS Deutsche Flugsicherung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Arndt Schoenemann wird neuer Vorsitzender der Geschäftsführung der DFS. In: dfs.de. 26. November 2020, abgerufen am 4. Februar 2021.
  2. Dr. Kerstin Böcker verlässt das Unternehmen. dfs.de, 2. Juni 2022, abgerufen am 6. Juni 2022.
  3. Geschäftsführerwechsel bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. In: dfs.de. 23. Januar 2020, abgerufen am 1. Februar 2020.
  4. DFS Deutsche Flugsicherung erweitert die Geschäftsführung. In: dfs.de. Abgerufen am 8. Januar 2020.
  5. Stand: 31. Dezember 2019. In: dfs.de. Abgerufen am 1. April 2020.
  6. DFS Geschäftsbericht 2018, S. 31: Konzern-Gesamtergebnisrechnung. In: dfs.de. Abgerufen am 19. August 2019 (PDF; 585 kB).
  7. Fluglotsen: Wie eine Privatisierung für den Bund richtig teuer wurde, Münchner Merkur vom 13. April 2009 - abgerufen am 9. November 2020
  8. Bundestagsdrucksache 16/240 vom 14. Dezember 2005
  9. Änderung des Art. 87d GG per 1. August 2009
  10. Änderungen durch G. v. 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424)
  11. BR -DRS 831/08 (Gesetzentwurf) (PDF; 196 kB)
  12. Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens vom 11. November 1992
  13. DFS information customer relations Ausgabe 10/2012. In: www.dfs.de. Abgerufen am 30. März 2019.
  14. Präsenzen als Flugsicherungsanbieter. In: DFS Aviation Services. Abgerufen am 26. Februar 2020.
  15. DFS-Gruppe übernimmt Flugsicherung in Edinburgh. In: www.dfs.de. Abgerufen am 28. August 2019.
  16. https://fosdem.org/2017/schedule/event/air_traffic_control/ Vortrag auf der FOSEM 2017 in Brüssel von Dr. Gerolf Ziegenhain (englisch)
  17. DFS übernimmt Flugsicherungsausbildung der Bundeswehr. In: bundeswehr-journal.de. 4. März 2016, abgerufen am 20. August 2016.
  18. Martin Tennhardt: Deutsche Flugsicherung übernimmt Lotsenausbildung. In: luftwaffe.de. 2. März 2016, abgerufen am 20. August 2016.
  19. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/317 DER KOMMISSION vom 11. Februar 2019 zur Festlegung eines Leistungssystems und einer Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013. Abgerufen am 4. Februar 2021 (deutsch).
  20. Melanie Amann, Gerald Traufetter: Lotsen mit Expansionsdrang. In: Der Spiegel. Nr. 11, 2019, S. 22 (online).