Bundesamt für Güterverkehr

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Bundesamt für Güterverkehr
— BAG —

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Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Geschäftsbereich Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Gründung 19. Oktober 1952
Hauptsitz Köln
Präsident Christian Hoffmann (Jurist)| [1]
Vizepräsident N.N.
Bedienstete 2388[2] Gem. Bundeshaushaltsplan 2021, Kapitel 1213 und Kapitel 1201 (Stellenplan)
Haushaltsvolumen Ca. 1,6 Mrd. EUR (2019)[3] Gem. BHH 2021, Kapitel 1201, 1210, 1211 und 1213
Netzauftritt bag.bund.de
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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und erfüllt Aufgaben im Bereich des Güterkraft- und des Personenverkehrs. Das BAG hat seinen Sitz in Köln; Präsident ist Christian Hoffmann seit dem 16. August 2022.

Die Behörde wurde 1952 als Bundesanstalt für den Güterfernverkehr begründet und zum 1. Januar 1994 in Bundesamt für Güterverkehr umbenannt. Ab 1. Januar 2023 heißt die Behörde Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).[4]

Über seine klassischen Aufgabenbereiche in der Straßen-, Maut- und Betriebskontrolle bzw. Ahndung hinaus, verantwortet das BAG als Bewilligungsbehörde im Auftrag des BMDV umfangreiche Förderprogramme einer modernen und nachhaltigen Mobilitäts- und Verkehrspolitik. Mit seinen Marktstudien in Deutschland analysiert das BAG verkehrsträgerspezifische – und übergreifende Informationen und bereitet als Dienstleister des Verkehrsdatenmanagements verkehrspolitische Entscheidungsprozesse vor. Schließlich ist das BAG verantwortlich für die zivile Notfallvorsorge (ZN) im Straßenverkehr und stellt die Handlungsfähigkeit des BAG in kurzfristigen Krisenlagen sicher.

Aufgaben und Ziele

  • Straßenkontrolldienst: Straßenkontrollen sind das Hauptaufgabenfeld des BAG. Dadurch sollen die Straßenverkehrssicherheit erhöht und der Umweltschutz sichergestellt werden sowie die Einhaltung der Marktordnung im Straßengüterverkehr. Kontrolliert werden Lkw, Busse und deren Fahrer u. a. auf technische Sicherheit, Einhaltung der betreffenden Güterverkehrsgesetze (Lenkzeiten, Genehmigungen etc.) sowie allgemein des Verkehrsrechts (Fahrerlaubnis, Fahrtüchtigkeit usw.). Es werden auch gemeinsame Kontrollen mit anderen Behörden (Zoll, Polizei, verschiedene Landesämter) durchgeführt. Diese werden vom Sachbereich K der einzelnen Außenstellen koordiniert. 2020 wurden 437.411 Kontrollen[5] durchgeführt. Bei 12,4 %[6] der Kontrollen wurden Verstöße festgestellt.
  • Mautkontrolldienst: Das BAG war bis August 2003 für die Erhebung der bis dahin gültigen Autobahnbenutzungsgebühr (ABBG) durch die Eurovignette verantwortlich. Dabei handelte es sich um eine zeitlich gebundene Gebühr für LKW, nach deren Entrichtung die Benutzung des deutschen Autobahnnetzes für den bezahlten Zeitraum erlaubt war. 2003 wurden durch die Gebühren rund 367 Millionen Euro eingenommen. Seit Januar 2005 gilt die neue streckenbezogene Lkw-Maut, überwacht die ordnungsgemäße Entrichtung der Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen im gesamten Bundesgebiet nach dem BFStrMG.
    Das BAG führt den Verkehrskontrollen nachgelagerte Betriebskontrollen zur Überwachung güterkraftverkehrsrechtlicher und mautrechtlicher Bestimmungen durch. Der Betriebskontrolldienst des BAG gliedert sich in die Bereiche Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sowie Maut. Zudem führt das BAG als Bewilligungsbehörde Betriebsprüfungen im Bereich Zuwendungsverfahren durch.
  • Die Arbeit im Bereich Marktzugang besteht im Wesentlichen in Genehmigungsvergabe und Kontrolle, Betriebskontrollen, Zusammenarbeit mit zuständigen (Landes-)Ministerien sowie die internationale Kooperation mit Behörden und Unternehmen. Der Arbeitsbereich Marktzugang besteht aus dem Bereich Straßengüterkraftverkehr und grenzüberschreitendem Personenverkehr. Im Straßengüterverkehr werden nationale und internationale Regelungen für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt (gewerblicher Güterkraftverkehr und Werkverkehr) entwickelt. Das BAG erteilt Genehmigungen für den nationalen und internationalen Straßenverkehr. Dazu gehören bilaterale Genehmigungen und CEMT-Genehmigungen, Konzessionsabgaben sowie Gemeinschaftslizenzen.
    Die Verhängung von Sanktionen besteht im Wesentlichen aus der Ermittlungstätigkeit und der Verhängung von Bußgeldern. 2020 wurden 28.020 Verfahren durchgeführt, bei denen eine Bußgeldsumme von rund 13 Millionen Euro verhängt wurde.
  • Verkehrswirtschaft und Marktbeobachtung: Das BAG ist für die Beobachtung, Analyse und Auswertung des Marktgeschehens im Bereich des Verkehrs zuständig und nimmt Aufgaben im Bereich des Luftverkehrs wahr. Mit den Statistiken und Berichten, die das BAG erstellt, werden die Grundlagen für verkehrspolitische Entscheidungen und Gesetzesvorhaben im Bereich des Güterkraftverkehrs und Personenverkehrs geschaffen.
    Die Marktbeobachtung betrifft die Zusammenarbeit des BAG mit der Privatwirtschaft sowie die Auswertung statistischer Daten, um die Gewährleistung eines geregelten Marktablaufes sicherzustellen. Durch die Marktbeobachtung sollen z. B. Dumping-Aktionen und strukturelle Probleme erkannt und eliminiert werden. Hier kommt die Gewinnabschöpfung zum Einsatz, um künftige Verstöße präventiv unwirtschaftlich zu machen. Ferner wird das Kabotageverbot überprüft.
  • Krisenmanagement und zivile Notfallvorsorge: Das BAG nimmt in der Krisenprävention und Krisenbewältigung Aufgaben der zivilen Notfallvorsorge nach dem Verkehrsleistungsgesetz und Verkehrssicherstellungsgesetz sowie Krisenmanagementaufgaben unterhalb dieser gesetzlich vorgegebenen Schwellen für den Geschäftsbereich des BMDV in vergleichbaren Lagen wahr. Aktuell koordiniert ein vom BAG eingerichteter Krisenstab im Rahmen der Flüchtlingshilfe des Bundes die Verteilung und Beförderung in Deutschland ankommender Flüchtlinge aus der Ukraine.
    Die Zivile Notfallvorsorge ist mit der Planung und Aufstellung der Transportorganisation des Bundes (TOB) befasst.[7]
  • Das BAG ist Bewilligungsbehörde für die folgenden Förderprogramme:
    • Zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS),
    • Güterverkehr (De-minimis, Ausbildung, Weiterbildung sowie Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge),
    • Radverkehr,
    • ÖPNV-Modellprojekte,
    • Lkw-Stellplätze (SteP)
  • Radverkehr: Das BAG ist der zentrale Projektträger zur Förderung des Radverkehrs im Auftrag des BMDV zur nachhaltigen Gestaltung einer sicheren und umweltgerechten Mobilität und zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Des Weiteren ist beim BAG die Geschäftsstelle Radnetz Deutschland eingerichtet worden, die das Förderprogramm des Bundes „Ausbau und Erweiterung des Radnetzes Deutschland“ umsetzt und die weiteren Schritte auf nationaler Eben koordinierend begleitet.
  • Mit dem Mobilitätsforum Bund fördert das BAG die nachhaltige Gestaltung einer sicheren und umweltgerechten Mobilität u. a. in der Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2030.

Struktur

Die Behördenleitung obliegt einem Präsidenten, der am Kölner Hauptsitz arbeitet. Daneben gibt es noch weitere acht Außenstellen, darüber hinaus drei Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben und einen Dienstsitz in Berlin.

Die Zentrale in Köln gliedert sich in sechs Abteilungen und 21 Referate, die sich mit den allgemeingültigen Aufgaben befassen. Die acht Außenstellen in Schwerin (mit Dienstposten Berlin), Hannover, Münster, Dresden, Erfurt, Mainz, Stuttgart und München sind für die Arbeit mit den Außenaufgaben verantwortlich. Sie sind in Sachbereiche aufgegliedert. Sachbereich K (Kontrolldienste) ist zuständig für die Koordination von Straßenkontrollen und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Sachbereich A (Ahndung) ist zuständig für die Bußgeldbearbeitung und Sachbereich Z (Zentrale Dienste) für die Personalbearbeitung und die Materialbeschaffung bzw. -koordination. Die drei Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben in Kiel, Bremen und Saarbrücken befassen sich ausschließlich mit ordnungsrechtlichen Verfahren gegen Gebietsfremde. Diese Außenstellen haben keinen Sachbereich K.

Haushalt

Durch verschiedene Maßnahmen zur Ausweitung der Lkw-Maut betrugen die Einnahmen im Jahr 2021 nunmehr 7,6 Mrd. €.[8] Nach Abzug der Ausgaben für Erhebung, Kontrolle und Mautharmonisierung fließen die Einnahmen zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur: das heißt, sie werden zur Finanzierung von Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen verwendet.

Das Gesamtvolumen der vom BAG bewirtschafteten Soll-Ausgaben beträgt rund 1,6 Milliarden Euro.[9] Einnahmen wurden in Höhe von rd. 7,5 Milliarden Euro prognostiziert.[9]

Ausrüstung

Dienstkleidung

Die Mitarbeiter des BAG sind während ihrer Straßenkontrollen durch uniformähnliche Dienstbekleidung und neongelbe Warnwesten mit dem Aufdruck „BAG“ erkennbar. Die dunkelblaue Hose und das hellblaue Hemd, zu besonderen Anlässen darf ein weißes Hemd getragen werden, die denen der Polizei und des Zoll ähneln. Am rechten Oberarm befindet sich das Hoheitszeichen (Bundesadler mit dem Schriftzug „Bundesamt für Güterverkehr“). Als Kopfbedeckung tragen sie eine blaue Schirmmütze mit Bundesadler und einer Kokarde, auch Basecaps mit Bundesadler werden getragen.

Kontrollfahrzeug des Strassenkontrolldienst (Digital)

Sonderfahrzeuge

Neben dem normalen Fuhrpark verfügt das BAG noch über zwei Lichtmastwagen (LIMA) auf Basis zum Beleuchten der Kontrollplätze bei Nachtkontrollen. Einige Kontrollfahrzeuge sind mit Rad/Achslastwaagen zur Feststellung von Gewichten (Überladungen) ausgestattet. Außerdem befinden sich Höhen- bzw. Längenmessstäbe in den Fahrzeugen um Abweichungen bei den zulässigen Abmessungen festzustellen. Seit 2021 hat das BAG ein digitales Kontrollfahrzeug zur Serienreife gebracht.

Weblinks

Commons: Bundesamt für Güterverkehr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. bag.bund.de
  2. Bundeshaushaltsplan 2020 - Einzelplan 12 - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 27. August 2020 (Planstellen-/Stellenübersicht Seite 237-238).
  3. Bundeshaushalt.de: www.Bundeshaushalt.de. Abgerufen am 23. Oktober 2019.
  4. Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger. Abgerufen am 2. Juni 2022.
  5. BAG: Straßenkontrollstatistik 2020. Bundesamt für Güterverkehr, 7. Juni 2021, abgerufen am 3. Juni 2022.
  6. Strassenkontrollstatistik 2020. In: www.bag.bund.de. BAG, 6. Juli 2021, abgerufen am 3. Juni 2022.
  7. www.bag.bund.de Verkehrsaufgaben → Zivile Notfallvorsorge → Zivile Notfallvorsorge im Straßenverkehr. Aufgerufen am 6. August 2014.
  8. Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Lkw-Maut. Abgerufen am 31. Mai 2022.
  9. a b Datenportal - Bundeshaushalt -. Abgerufen am 31. Mai 2022.

Koordinaten: 50° 56′ 41″ N, 6° 56′ 26,4″ O