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Datei:DEU Bad Berleburg COA.svg

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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: Stadt Bad Berleburg
English: City of Bad Berleburg
Français : Ville de Bad Berleburg
Blasonierung
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Deutsch: Der Stadt Bad Berleburg wurde durch Urkunde des Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 25. Juni 1976 das Recht zur Führung eines Wappens verliehen. „Geteilt, oben gespalten; vorne in Rot ein linksgewendeter, herschauender, doppelschwänziger, blau bewehrter goldner (gelber) Löwe, hinten in Silber (Weiß) zwei schwarze Pfähle; unten in Silber (Weiß) ein nach links laufender, rot bewehrter schwarzer Bär.“ Der Löwe ist das Wappentier der Familien "von Sayn". Der Bär steht für die Jagd. In der rechten oberen Ecke ist der Schild des Hauses Wittgenstein dargestellt.
English: „The arms of Berleburg were granted on July 10, 1911 and again on June 25, 1976. The prefix Bad was granted in 1971. The town became a city in 1330 and soon after the first seal was made. The seal showed the arms of the Counts of Wittgenstein, who owned the city. Since 1570 the present arms are used. The lion is the lion of the Von Sayn family, the pales come from the arms of the Wittgenstein family. The family Sayn-Wittgenstein-Vallender inherited Berleburg in 1339 and made it their capital. The bear is a canting symbol.“
Referenzen
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Datum 10. Juli 1911 - again 1976-06-25
Künstler
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UnbekanntUnknown - Neubearbeitung des Wappens für die Stadt Bad Berleburg durch Jürgen Krause.
Quelle http://www.ngw.nl/int/dld/bad-berl.htm
Andere Versionen Diese Datei wurde von diesem Werk abgeleitet: DEU Bad Berleburg COA.png
SVG‑Erstellung
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Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Wappen wurde von Jürgen Krause mit Inkscape erstellt.

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Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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