Derivativer Eigentumserwerb

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Unter derivativem Eigentumserwerb versteht man den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Rechtsgeschäft im Gegensatz zum originären Eigentumserwerb. Das Eigentum ist also von dem Eigentum des vorherigen Eigentümers abgeleitet.

Siehe auch

Weblinks

  • Österreich: Heinz Barta: Grundriss des Zivilrechts. Kapitel 2B. Die Lehre von Titel und Modus Webdokument, www.uibk.ac.at