Bundesanstalt für IT-Dienstleistungen

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Bundesanstalt für IT-Dienstleistungen
– DLZ-IT –

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Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Gründung 2012
Auflösung 31. Dezember 2015
Hauptsitz Ilmenau, Thüringen
Behördenleitung Elke Robbert-Schlamann
Bedienstete 205[1]
Haushaltsvolumen 33 Mio. Euro[1]
Netzauftritt www.dlz-it.de

Die Bundesanstalt für IT-Dienstleistungen (DLZ-IT) war eine bundesunmittelbare, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und als Bundesoberbehörde dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unmittelbar nachgeordnet. Sie hatte ihren Sitz in Ilmenau und unterhielt weitere Standorte in Offenbach am Main und Berlin. Sie war zentraler IT-Dienstleister im Geschäftsbereich des BMVI und wird als Dienstleistungszentrum Informationstechnik der gesamten Bundesverwaltung tätig.[1]

Aufgaben

Die Bundesanstalt beriet Behörden bei der Planung und dem Einsatz von Informationstechnik. Sie plante und realisierte IT-Leistungen für Projekte im Geschäftsbereich des BMVI zur Unterstützung der Fach- und Verwaltungsaufgaben. Sie unterstützte bei der Planung und Realisierung von IT-Infrastrukturen und stellt zentrale Serviceleistungen für den Betrieb von IT-Systemen auf Anforderung und im Auftrag der Behörden bereit. Beim Aufbau des Projekts Netze des Bundes wirkte sie als verwaltungsinterner Kooperationspartner mit und betrieb einzelne Dienste dieser Infrastruktur für die gesamte Bundesverwaltung. Im Rahmen ihrer Aufgaben arbeitete sie auch mit anderen Stellen des Bundes sowie mit Hochschulen und Universitäten, mit Fachverbänden und privatrechtlich organisierten Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige zusammen.[1]

Geschichte

Hervorgegangen ist die Bundesanstalt aus dem bei der Bundesanstalt für Wasserbau eingerichteten Dienstleistungszentrum Informationstechnik des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (DLZ-IT BMVBS).[2] Seit dem 1. Januar 2016 ist sie Bestandteil des ITZBund.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d Haushaltsplangesetz 2015, Einzelplan 12 (PDF; 3,7 MB)
  2. Änderung von Behördenbezeichnungen (BAnz AT 05.03.2014 S1)