Diplom-Jurist

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[1]Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) ist ein akademischer Grad, der einerseits in der Bundesrepublik Deutschland von vielen Universitäten an ihre Absolventen nach bestandener Erster Juristischer (Staats-)Prüfung verliehen wird[2] und der andererseits in der DDR den Regelabschluss für ein rechtswissenschaftliches Studium darstellte.

DDR

In der DDR war der Grad des Diplomjuristen seit den 1960er Jahren der Regelabschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums und stellte bereits den zur Ausübung des Richteramtes berechtigenden Abschluss dar.

Des Weiteren wurde der akademische Grad eines Diplomjuristen auch von der Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit in Potsdam-Eiche verliehen. Ein Abschluss dieser Hochschule berechtigt in Deutschland nicht zur Ausübung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter, die Führung des akademischen Grades ist nach Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag hingegen erlaubt.

Bundesrepublik

Der akademische Grad Diplom-Jurist/in (Dipl.-Jur.) wird heute in Deutschland von vielen Juristischen Fakultäten bzw. Fachbereichen der Hochschulen nach bestandener Erster juristischer Prüfung bzw. bestandener Hochschulprüfung auf Antrag der Absolventen oder automatisch verliehen. Grund dafür ist die ansonsten im Vergleich zu Absolventen anderer Staaten, die mit Abschluss des Studiums einen akademischen Grad erwerben, bestehende Chancenungleichheit. Die meisten dieser Fakultäten verleihen den Grad auch noch nachträglich und auf Antrag für frühere Absolventen des Ersten Staatsexamens oder der ersten juristischen Prüfung.

Durch die Einführung der neuen Bachelor- und Masterabschlüsse wurden in den meisten Bundesländern die bisherigen Diplom- und Magisterabschlüsse ersetzt. Gleichzeitig sehen die meisten Landeshochschulgesetze die Möglichkeit vor, staatliche und kirchliche Abschlüsse mit einem akademischen Abschlussgrad zu versehen. Einige Universitäten haben daraufhin ihr Konzept der Graduierung von Juristen überarbeitet.

Alternativ zum Grad Diplom-Jurist verleihen manche Fakultäten nach erfolgreichem Ersten Staatsexamen den Grad eines Magister juris (Mag. jur.), so z. B. diese der Universitäten Konstanz (Mag. jur.) und zu Köln (Magister iuris (Universität zu Köln)).[3][4] Ferner wird von manchen Fakultäten der Grad des Jurist (Univ.) verliehen. Um Verwechselungen vorzubeugen, ist aber zu beachten, dass die Universität Hamburg den akademischen Grad des Magister Juris als eigenständigen Abschluss angeboten hatte.[5]

An der Justus-Liebig-Universität Gießen kann der Grad eines Magister Juris Internationalis erworben werden. Dieser Magisterstudiengang stellt einen eigenständigen Studiengang dar, der unter anderem einen einjährigen Studienaufenthalt im Ausland voraussetzt und dessen Anforderungen über die des ersten Staatsexamens hinausgehen.

Vom akademischen Grad Diplom-Jurist/in (Dipl.-Jur.) ist die Bezeichnung als Wirtschaftsjurist abzugrenzen. Der akademische Grad Diplom-Wirtschaftsjurist/in (Dipl. jur. oec.) bzw. Diplom-Wirtschaftsjurist/in (FH) wird nach Abschluss eines eigenständigen Studiums vergeben. Dieser Studiengang entstand ursprünglich an Fachhochschulen, es gibt ihn aber mittlerweile auch an zahlreichen Universitäten, beispielsweise in Erlangen/Nürnberg[6] oder Augsburg[7]. Aufgrund des Bologna-Prozesses werden die meisten Diplom-Studiengänge und -Titel inzwischen aber nur mehr im Rahmen von Übergangsregelungen vergeben[8] und durch Master-Studiengänge bzw. -Titel ersetzt.

Zu beachten ist allerdings, dass die neu geschaffenen akademischen Grade weder die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft noch die Einstellung in den höheren juristischen Staatsdienst ermöglichen – die meisten Diplomjuristen sind demnach für den Berufseinstieg weiterhin auf die Absolvierung des Rechtsreferendariats angewiesen. Tätigkeiten in der Wirtschaft bzw. im nicht-juristischen höheren Dienst sind hingegen selbstverständlich möglich.

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. Da die DDR seit 32 Jahren Geschichte ist und somit keine DDR Dipl. jur. Abschlüsse mehr verliehen werden, aber in der Bundesrepublik, die besteht und weiter bestehen wird diese Abschlüsse (Dipl. jur.) von sehr vielen Universitäten verliehen werden, sollte man die Reinflogen tauschen, damit die relevante Info (Abschluss in der BRD nach 1 Staatsexamen als erstes und als zweites die DDR angezeigt wird.)
  2. Prof. Dr. Bernd Huber, Rektor LMU: Dipl. jur. LMU München. In: Ludwig Maximilian Universität München. LMU, 16. Juni 2022, abgerufen am 16. Juni 2022.
  3. Studium Rechtswissenschaft Erste juristische Prüfung. Universität Konstanz, 30. September 2010, abgerufen am 10. Oktober 2010.
  4. Ordnung zur Verleihung des Mastergrades der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. (PDF; 35 kB) Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln, 13. Februar 2008, abgerufen am 10. Oktober 2010.
  5. Archivlink (Memento vom 15. Februar 2010 im Internet Archive)
  6. Diplom-Wirtschaftsjurist an der Universität Erlangen/Nürnberg (Memento vom 11. Juni 2007 im Internet Archive)
  7. Diplom-Wirtschaftsjurist an der Universität Augsburg (Memento vom 11. Januar 2010 im Internet Archive)
  8. Dekanat der Universität zu Köln