Diskussion:Diplom-Jurist

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die teilsätze "... des Rechtsanwalts Christian Bewart ..." und "... gegen die Bewart geklagt hatte ..." wurden von mir entfernt, da der artikel zur person Bewart als werbeeintrag gesehen wurde. ebenso verhält es sich mit den einträgen hier und in anderen juristen-artikeln. --ee auf ein wort... 20:38, 27. Okt. 2006 (CEST)

Schreibweise

War "Diplomjurist" nicht die DDR-Bezeichnug und ist "Diplom-Jurist" die der BRD? --Erzer 10:53, 29. Jan. 2007 (CET)

Nein. Bei den West-Abschlüssen ist die Schreibweise uneinheitlich. --82.113.106.102 16:55, 2. Dez. 2009 (CET)

DDR-Thesen

Auch wenn ich die Vermutungen bezueglich der Diplom-Juristen aus dem Osten teile, sind sie doch nicht sehr neutral formuliert und vor allen Dingen existieren keine stuetzenden Quellen. Werde das deswegen vorerst rausnehmen, kann man aber meinetwegen sehr gerne neutral ausfuehren, wenn es eine Quelle dazu gibt. Und ich bin sicher, da sollte man fuendig werden. ;-) --Schwarzer8Kater 16:22, 19. Feb. 2008 (CET)

Rechtsanwälte aus der DDR-Zeit

Können Diplom-Juristen aus der ehemaligen DDR auch in der heutigen Bundesrepublik als Rechtsanwälte tätig sein, sie haben ja kein 2. Staatsexamen. Oder Müssen die noch das 2. Staatsexamen nachholen?

Rene 13.11.2009 --(nicht signierter Beitrag von 87.122.76.218 (Diskussion | Beiträge) 15:02, 13. Nov. 2009 (CET))

Diplom-Jurist in der Bundesrepublik

Seit wann gibt es denn eigentlich in der Bundesrepublik für Absolventen des 1. Staatsexamens die Möglichkeit, sich zusätzlich den akademischen Titel Diplom-Jurist verleihen zu lassen? Ich meine, daß dieser Titel eine originäre DDR-Erfindung wäre und so möglicherweise in den 90er Jahren das Bedürfnis entstand, auch nichtpromovierten Juristen die Möglichkeit zu geben, einen akademischen Titel zu führen, also der "West-Diplom-Jurist" nicht älter als 10-15 Jahre sein kann. Andere Ansichten? --AlexF 21:19, 28. Feb. 2010 (CET)

Nun, nicht-promovierte Juristen konnten schon immer einen akademischen Titel führen, nämlich ref.jur. (Jurist) bzw. ass.jur. (Volljurist). Allerdings ist der Diplom-Juristen Titel in der Tat noch sehr jung. Ein genaues Datum kann aber auch ich nicht nennen, würde aber den "West-Diplom-Jurist" auf Anfang des 21. Jahrhunderts datieren, also noch nicht einmal 10 Jahre. Belege habe ich aber leider auch nicht zur Hand. --Losdedos 16:41, 3. Aug. 2010 (CEST)
Das stimmt so nur bedingt. "Jurist" ist keine geschützte Bezeichnung. "Rechtsreferendar" (ref. iur.) und "Rechtsassessor" (ass. iur.) sind keine akademischen Grade, sondern Titel, die bei Bestehen des jeweiligen Staatsexamens durch das Justizprüfungsamt verliehen werden. In der Praxis werden beide Titel kaum genutzt. Der "ref. iur." ist missverständlich, da auch der juristische Vorbereitungsdienst, dessen Ableistung Voraussetzung für die Teilnahme am Zweiten Staatsexamen ist, landläufig als "Referendariat" und seine Teilnehmer als "Referendare" bezeichnet werden, der Titel "ref. iur." aber theoretisch auch von solchen Juristen geführt werden darf, die das Erste Staatsexamen bestanden, aber den Vorbereitungsdienst nie angetreten oder bereits abgebrochen haben. Der "ass. iur." wird in der Regel nur von solchen Volljuristen geführt, deren Status nicht ohnehin aus der Berufsbezeichnung (Richter, Rechtsanwalt etc.) hervorgeht. --79.215.143.26 14:29, 6. Jun. 2012 (CEST)
Was nach bestandener Erster Juristischer Staatsprüfung - solange es sie gab - zustand, war nach Landesrecht unterschiedlich. § 22 Abs. 1 Satz 2 JAG Hessen vom 7. November 1985 nennt "die Bezeichnung Referendar jur." Wie das im Artikel verlinkte BVerwG-Urteil aufzeigt, gab es auch Bezeichnungen wie "geprüfter Rechtskundiger" (UA S. 10). "Rechtsreferendar" war eine Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdiensts, wenn er im Beamtenverhältnis absolviert werden konnte, wohl aber auch landesrechtlich verschieden. --Lexberlin (Diskussion) 16:49, 1. Jul. 2022 (CEST)