Diskussion:Österreichische Bundeshymne/Archiv

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Rechtschreibung

Unabhängig von der Frage, ob man die Bundeshymne überhaupt in neue Rechtschreibung übersetzen soll: "Heiß" schreibt man sowohl nach alter, als auch nach neuer Rechtschreibung mit scharfem ß. Ich habe die Änderung (Hyperkorrektur) des anonymen Benutzers daher rückgängig gemacht. --Gecek 02:57, 5. Jul 2004 (CEST)

historisch ist das alles etwas ungenau. die deutschen nationalstaaten deutschland und österreich gibt es noch nicht sehr lange, zur zeit haydens war ein deutscher der der mit "teutscher zunge" sprach. daher kann man die geschichte der hymne nicht mit der neuesten geschichte der zweistaatlichkeit des deutschen volkes vermengen, es handelt sich um ein lied und nicht um große politik.

Österreich ist ein deutscher Nationalstaat? Metapedia lässt grüßen..--Glorfindel Goldscheitel 18:50, 21. Jan. 2010 (CET)

Und man schreibt "Lass" und nicht "Laß"! Das steht sowohl auf dem Bild der Hymne mit neuem Text, als auch im Text daneben falsch geschrieben. Also, wenn schon neuer Text, dann bitte auch richtige neue Rechtschreibung! Weiters fehlen einige Beistriche. Und: Entweder man beginnt jede Zeile mit einem Großbuchstaben, egal, ob ein Satz beginnt oder nicht, oder schreibt das Gedicht wie jede Prosaform. Hier wird aber zwischen beiden Formen gewechselt! Ich erlaube mir entsprechende Änderungen. (Den Originaltext der Dichterin lasse ich unberührt.)

--DiCampi (Diskussion) 22:19, 24. Jul. 2015 (CEST)

Die Autoren scheinen ja resistent gegen richtige Rechtschreibung / richtige Schreibweise zu sein. Oder weshalb wurden meine Änderungen wieder rückgängig gemacht bzw. nicht angenommen? --DiCampi (Diskussion) 12:37, 26. Jul. 2015 (CEST)

Bitte Editkommentar lesen. Es ist ein Zitat. --Taste1at (Diskussion) 14:51, 26. Jul. 2015 (CEST)
Nur hatte es nun die größtmögliche Differenz zu den Vorlagen ... --Mueck (Diskussion) 17:25, 28. Jul. 2015 (CEST)
Nein, Mueck, hier geht es um die Rechtschreibung, nicht um die Groß- und Kleinschreibung. --Taste1at (Diskussion) 21:58, 28. Jul. 2015 (CEST)
Mal ganz davon abgesehen, dass ich die Groß- und Kleinschreibung bisher als Teil der Rechtschreibung empfunden habe, sagtest Du zwei Zeilen zuvor noch, dass es um ein Zitat ginge, somit wären die Rechtschreibregeln nebensächlich, der Text ist ja quasi amtlich festgelegt, im übrigen nach der Rechtschreibreform ... --Mueck (Diskussion) 22:30, 29. Jul. 2015 (CEST)
Die Großschreibung war aber nicht der Punkt, um den es bei dem von DiCampi angesprochenen Revert durch Ortberg ging. Bei der Großschreibung gibt es übrigens mehrere Formen und zwar die Form aus dem Notenblatt oder eine Gedichtform in der jede Zeile groß beginnt. Letzteres wurde fast überall im Artikel bisher so gehandhabt. Daher habe ich - völlig unabhängig von meinem Kommentar oben, auf den du geantwortet hast - das entsprechend angepasst. Dieser Unterschied findet sich auch im Beleg von Peter Diem, der zwei Formen der Großschreibung verwendet.--Taste1at (Diskussion) 23:35, 29. Jul. 2015 (CEST)

Für alle Rechtschreib-Ignoranten: Link 1 Link 2. Nur weil ein Rechtschreib-Unkundiger sich hier "verewigt" hat, muss es ja nicht auf Wikipedia auch falsch geschreiben werden: Man schreibt nun mal "lass" und nicht "laß"! (Aber wie ich die Ignoranten hier kenne, "laßen" sie das Falsche sicher weiter stehen ...) --DiCampi (Diskussion) 15:04, 29. Aug. 2015 (CEST)

Dein Auftreten hier muss man bestenfalls als unpassend bezeichnen. Die Form "laß" ist die korrekte Form in der alten Rechtschreibung ([1], [2]).--Taste1at (Diskussion) 11:01, 30. Aug. 2015 (CEST)
Es geht aber um den NEUEN Text, der 2014 abgesegnet wurde - und damit aus einer Zeit stammt, in der bereits die NEUE Rechtschreibung Gültigkeit hatte. Also ist eindeutig "lass" richtig und eindeutig "laß" falsch. Siehe auch LINK --217.149.169.123 16:29, 4. Feb. 2020 (CET)
Es ist völlig unerheblich, wie der Text von Einzelpersonen (wie Diem) oder von staatlichen Stellen (wie hier angeführt Webportal des Parlaments, Bundeskanzleramt) in der HTML-Version dargestellt wird. Einzig erheblich ist der gesetzlich in der in § 1 Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich, BGBl. I Nr. 127/2011, inkraftgetreten am 1. Jänner 2012, verankerte Text der Anlage der Bundeshymne. Darin steht eindeutig laß und nicht lass.
Dass es einen neuen Text geben würde, der 2014 abgesegnet worden sein soll, müsste von der behauptenden IP 217.149.169.123 belegt werden. --193.154.13.248 17:04, 4. Feb. 2020 (CET)
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zur Diskussion um die Änderung der Hymne...

Im Artikel ist zu lesen:

Es gibt aber von Seiten der Bevölkerung und aller politischer Lager heftige Diskussionen. Gegenargumente sind unter anderem, dass "es wichtigere Themen gibt". Eine nicht repräsentative SMS-Abstimmung auf Ö3 ergab mit 90 % der Stimmen gegen eine Änderungen eine sehr deutliche Ablehnung.

Für meinen Geschmack ist das schon zusehr Boulevard-Stil. Ich würde es löschen, aber vielleicht seid ihr anderer Meinung.

Welche Inhalte und welche einzelnen Kritikpunkte "von Seiten der Bevölkerung und allen politischer Lagern heftige Diskussionen" verursachen wird nicht erläutert (wofür es einerseits ohnehin zu früh ist, und was anderseits nicht wirklich hier ausgeführt werden muss; bisher ist das Ganze nicht mehr als eine Idee - in Wahlkampfzeiten). Und: sind die Diskussionen überhaupt so "heftig"? Das einzige genannte Gegenargument ist scheinbar populär, aber eben auf "Stammtisch-Niveau", keine inhaltliche Auseinandersetzung. Nicht genannt wurde z.B., dass die "Umdichtung" holprig ist und viele für eine Ausschreibung wären um tatsächlich Autoren und Dichter damit zu beauftragen.

Nicht-repräsentative Umfragen schließlich gibt es auch von anderen Medien; aber die sind eben bislang alle nicht-repräsentativ. Eine SMS-Umfrage eines Radiosenders halte ich, aus enzyklopädischer Sicht, für irrelevant. --Tsui 19:49, 28. Sep 2005 (CEST)

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Nationalhymne – Bundeshymne

Ich denke, die Einleitung sollte besser „Land der Berge, Land am Strome ist die Bundeshymne (Nationalhymne) der Republik Österreich.“ heißen. Immerhin spricht auch hier auf der Diskussionsseite jeder von „Bundeshymne“. --jt 15:58, 16. Feb. 2007 (CET)

in der volksschule hab ich aber gelernt, dass der titel nur "land der berge" ist, ohne land am strome

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Audio

Hier fehlt eine Audio-Version des Liedes... (nicht signierter Beitrag von 178.1.238.39 (Diskussion) 10:26, 26. Mär. 2011 (CET))

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Abschnitt zum Staatssymbol

Ist tatsächlich ausgerechnet der mehrfach wegen Volksverhetzung und Holocaustleugnung verurteilte Honsik, u.a. auch Funktionär der wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung aufgelösten NDP, so wichtig, dass ihm hier praktisch ein ganzer Ansatz gewidmet wird? Ohne seinen Namen und Background auch nur zu erwähnen? --Tsui 16:42, 13. Jul. 2011 (CEST)

Als Autorin dieses Abschnittes fühle ich mich angesprochen zu antworten:
Meine Sichtweise dazu, warum ich dies im Artikel aufgenommen hatte, war nicht die Sichtweise u/o Beschreibung von/zu Honsik, sondern neutral die hRSpr zur strafrechtlichen Seite bei Verletzung der Bundeshymne als „Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole“ nach § 248 StGB darzustellen. Dass das auch etwas umfangreicher ausgefallen ist, liegt daran, dass auch neutral darzustellen ist, dass die Argumentationskette des Verurteilten gegen die Verurteilung darin gelegen hatte, dass die Bundeshymne nie offiziell verlautbart wurde.[1] Darum ist es mE notwendig darzustellen, warum der OGH es als genügend erachtet, dass für eine Verurteilung nach § 248 StGB nicht erforderlich ist. Insofern bin ich der Meinung, dass die Nennung von Honsik (samt allenfalls der Nennung der weiteren Attribute und Wiederbetätigungsverurteilung) eher kontraproduktiv wäre, weil es eben in dem Abschnitt nicht um Honsik per se geht.
Falls du immer noch nicht einverstanden bist, vielleicht möchtest du - am besten gleich hier - einen abweichenden/neuen Textvorschlag machen?
--Elisabeth 21:49, 13. Jul. 2011 (CEST)
[1] Vgl. auch den Diskussionsabschnitt weiter unten, Textänderung durch Gesetz im Herbst 2011.
Ich finde es auch etwas seltsam von einem "Verurteilten" zu sprechen, wenn es sich um eine bekannte Persönlichkeit handelt, die auch einen eigenen Artikel in der Wikipedia hat. Es ist auch eine verzerrende Darstellung der Rechtsprechung, wenn der Kontext, dass die Verächtlichmachung durch einen Nazi erfolgte, der den österreichischen Staat ablehnt, ausgeblendet wird. Für die Entscheidung des OGH spielte der "verwerflichen Beweggrund [...] einer verfestigten nationalsozialistischen Einstellung" dieses "Tätertyps" eine wesentliche Rolle für die recht harte Strafe.
Die rechtstheoretische Frage über die Art der Verlautbarung der Bundeshymne finde ich für den Artikel irrelevant, wenn das nicht eine zumindest in Fachkreisen ernsthaft debattierte Problematik ist. --93.82.7.242 08:27, 16. Jul. 2011 (CEST)
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Textänderung durch Gesetz im Herbst 2011

In Anbindung auf Diskussionspunkt oben, Abschnitt zum Staatssymbol:
Diesbezüglich, dass die Bundeshymne nie offiziell verlautbart wurde (BGBl., Amtsblatt der Wiener Zeitung), bin ich btw schon sehr neugierig auf die Gesetzesverabschiedung zur Änderung des Bundeshymnentextes im Herbst. Denn was nicht als Gesetz/Verordnung verlautbart wurde, kann mMn aus faktischer Unmöglichkeit auch nicht durch Gesetz geändert werden. --Elisabeth 21:49, 13. Jul. 2011 (CEST)

Es könnte per Gesetz bestimmt werden, dass diese und jene Zeile der Bundeshymne so und so lautet. Das wäre aber doch sehr abstrus, eine - mehr oder weniger gwohnheitsrechtliche - Materie nicht gleich ganz in ein Bundesgesetz zu übernehmen, sondern nur die Änderung eines Teiles bundesgesetzlich festzustellen. Die Sache mit dem Ministerratsbeschluss ist übrigens auch immer wieder eine Keule von Rechtsextremen: Weil der Rechtsbestand der Ersten in der Zweiten Republik rezipiert wurde, könne ein Ministerratsbeschluss die alte (Kernstock-)Hymne nicht aufheben. Die sprechen dann immer von der illegalen Abschaffung der Haydnhymne. Bleibt zu hoffen, dass sich der Schmafu dann aufhört und auch Peter Diem besser schlafen kann ;-) Glorfindel Goldscheitel 00:50, 14. Jul. 2011 (CEST)
Seh grad, dass das eh schon erwähnt wurde.--Glorfindel Goldscheitel 00:51, 14. Jul. 2011 (CEST)
Langsam kommens jetzt auch im ORF drauf, dass dem so ist. Nach Ö1 stand die fehlende rechtliche Grundlage seit es den Ministerratsbeschluss gibt, immer wieder in Rechtsdiskussion. Theo Öhlinger (Anm.: dass der im Juli 2011 noch keinen Artikel hat, hmm.) dazu befragt, meint, es genügt, nur die Änderung zum Gesetz zu machen. Weil es ja keine rechtliche Quelle gibt. Andererseits, so Öhlinger, ist mit der Änderung das Gesamtwerk geschützt (so oder mit ähnl. Worten hat er das begründet).
Inwiefern meintest du, dass Peter Diem besser schlafen kann? Den Insider verstehe ich grad nicht. --Elisabeth 09:02, 14. Jul. 2011 (CEST)
Der hat sich ja immer auf die Symbole Österreichs konzentriert und die mangelnde rechtliche Verankerung auch angekreidet. Na hoffentlich machen sie's gleich gscheit, aber wir sind ja in Österreich...--Glorfindel Goldscheitel 14:13, 14. Jul. 2011 (CEST)
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Zitate

Ich stelle fest:

  • Österreichische Politiker sprechen ein schlechtes Deutsch. Sie sagen Sachen wie Zweifellos würde <Sprechpause> jeder Österreicher die alte Haydn-Hymne […] für die gegeben österreichische Hymne halten, und ihnen fällt nicht mal auf, dass sie wesentliche Wortbestandteile unterschlagen. Alternativ kann es auch sein, dass man sich auf der Suche nach einer Niederschrift der Rede mit der erstbesten Wiedergabe der Wiedergabe der Wiedergabe der … zufrieden gibt, aber zugleich auf eine 1-zu-1-Wiedergabe aller Fehler der stillen Post pocht.
  • Österreichische Wikipediaautoren wissen nicht, dass wörtliche Zitate in Zitaten mit einfachen Anführungszeichen wiedergegeben werden.

Na Hauptsache, das Zitat [wurde] wieder richtig gestellt. Dass man sich in diesem Fall nur auf die Quelle bezieht und nicht mehr (wie in der Einleitung) auf den Minister, ist eigentlich ja nur nebensächlich … --32X 20:32, 21. Jul. 2011 (CEST)

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„großer Töchter und [großer] Söhne“

Der Initiativantrag zur Textänderung nennt auf Seite 2 im Notenblatt als neue Textzeile statt „Heimat bist du großer Söhne“ die Umformulierung „Heimat großer Töchter und Söhne“. Auf Seite 3 steht in den Erläuterungen, die „beiden Wörter ‚bist du‘“ sollen durch „großer Töchter und“ ersetzt werden - was also „Heimat großer Töchter und großer Söhne“ ergäbe.
Nun stellt sich die Frage, wie - bzw. ob überhaupt - wir das im Artikel unterbringen. Es ist doch klar, dass die erstere Variante im Gesetz stehen wird, eben die, die sich in der Zahl der Silben ausgeht und singen lässt. Die Beschreibung auf Seite 3 des Antrags halte ich für einen Flüchtigkeits- bzw. Schlampigkeitsfehler. Kollege Lärchenholz will beide Varianten im Artikel vermerkt sehen, mit Betonung auf die unsingbare zu lange Version; begründet u.a. damit, dass der Gesetzestext ernst gemeint ist (die Noten sind nur zusätzliche Erläuterung und haben keine Rechtskraft), was in zweierlei Hinsicht fragwürdig ist. Der Initiativantrag ist noch kein Gesetzestext. Dessen Formulierung kennen wir noch garnicht. Und warum das Notenblatt keine Rechtskraft bekommen soll erschließt sich mir nicht. Wenn die Hymne bundesgesetzlich festgelegt wird, dann wohl mit den Noten.
Wie auch immer. Ich halte das Festhalten an der unsingbaren Version im Artikel für eher polemisch, weniger für einen Dienst am interessierten Leser. Lust auf einen Edit-War hab ich allerdings auch keinen, weshalb ich das nun nur leicht umformuliert, aber nicht entfernt habe. Interessiert wäre ich an Dritten Meinungen, ob das überhaupt (eh nur bis zum Monatsende, wenn dann der Gesetzestext da ist) in den Artikel gehört oder eben nicht. --Tsui 07:05, 9. Dez. 2011 (CET)

+1. Kollege Lärchenholz findet es offensichtlich lustig, dass in der Antragsbegründung ein Schlampigkeitsfehler zu finden ist. Relevant für Wikipedia ist das nicht. Rechtskraft kommt für Text und Noten gemäß der dem Antrag beiliegenden Anlage zustande. -- W.E. Disk 09:24, 9. Dez. 2011 (CET)
Ich halte es für nicnt unwahrscheinlich, dass tatsächlich die schwer singbare Version gemeint ist. Bedenkt, dass der erste Vorschlag "Heimat großer Töchter, Söhne" lautete. Der hat sich ohne jeden poetisch begründeten Widerspruch monatelang in den Medien und in der Politik gehalten, obwohl der Text in gesungener Form abstrus und verwirrend klingt, einerseits weil man "Töchtersöhne" verstehen könnte, andererseits, weil man "Töch-tä-är" singen müsste, also eine Silbe unnötig lang strecken müsste, obwohl sich das Wort "und" als ausgezeichneter Platzhalter anbietet. Es drängt sich also der begründete Verdacht auf, dass das Basteln an der Hymne von fachlich vollkommen unkundigen Personen übernommen wurde und in keiner Phase der Gesetzfindung einschlägige Experten zurate gezogen wurden. Vor diesem Hintergrund würde ich nicht von vornherein ausschließen, dass diese fachlich unkundigen Personen einen poetisch und musikalisch sehr zweifelhaften Text für schön und richtig gehalten haben. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass selbst unter der Annahme, dass es ein Schlampigkeitsfehler war, der beschlossene Gesetzesantrag in seiner bestehenden Form nicht einfach ignoriert und verschwiegen werden darf. Schließlich ist er eine Tatsache und hat Rechtskraft. Was die Noten betrifft, kenne ich die genaue Regelung für den konkreten Fall nicht, kann ich als juristisch fachkundige Person aber sagen, dass Überschriften und Abbildungen in gesetzlichen und vertraglichen Dokumenten in aller Regel erläuternd sind aber bei Widersprüchen mit der Textform der Text alleinige Gültigkeit hat. --Lärchenholz 10:08, 9. Dez. 2011 (CET)
Vielleicht mal Wikipedia:Theoriefindung lesen und dann mit Belegen wiederkommen? Ich find es befremdlich, wenn wir hier zu spekulieren anfangen. Meiner Meinung gibt es für deine Interpretation keine ausreichende Rezeption in den Medien, die deine Sicht wiedergeben. Dafür wäre anlässlich des Beschlusses im NR genug Platz gewesen, erwähnt wurde es meines Wissens aber nirgends. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 10:21, 9. Dez. 2011 (CET)
Bitte nicht gleich ungehalten werden. Spekulation ist es, wenn man einen beschlossenen Gesetzesantrag uminterpretiert. Das Gesetz ist Tatsache und wohl eindeutig ein "Beleg", und zwar der stärkste, der in diesem Fall überhaupt möglich ist. Seltsam, dass du dich auf Wikipedia:Theoriefindung berufst. Du betätigst dich ja gerade selbst in Theoriefindung, wenn du meinst, die haben das anders gemeint als es beschlossen wurde. --Lärchenholz 10:58, 9. Dez. 2011 (CET)
Unterlasse einfach die Eigeninterpretation, danke ;-) --Braveheart Welcome to Project Mayhem 11:02, 9. Dez. 2011 (CET)
@Lärchenholz: Das ist doch alles ganz einfach zu verstehen, wenn Du Dir den Aufbau des Antrags genau anschaust. Er unterscheidet sich gar nicht so sehr von einem Meinungsbild in Wikipedia: An erster Stelle steht der eigentliche Antrag:
  • § 1. Die Bundeshymne der Republik Österreich besteht aus drei Strophen des Gedichts „Land der Berge“ und der Melodie des sogenannten Bundesliedes, beides in der Form der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage.
  • § 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.“
Als Anlage ist dem Antrag ein Blatt mit dem gewünschten neuen Text inklusive der Noten beigefügt. Dieser neuen Version wird also durch ein Gesetz Rechtskraft verliehen. Worauf Du Deine Argumentation festmachst, ist lediglich die Begründung des Antrages. Diese ist zugegebenermaßen schlampig formuliert, ist aber auch kein Bestandteils des noch zu formulierenden Gesetzestextes. Ein Abgeordneter zum Nationalrat kann zum Beispiel auch für den Antrag sein, obwohl er die Begründung dessselben für Nonsens hält. Das geht aber alles aus dem verlinkten Dokument hervor, und auch alle Journalisten sind sich einig, wie das zu verstehen ist. Mit deiner Interpretation hast Du Dich in etwas verrannt, was einfach nicht den Tatsachen entspricht. -- W.E. Disk 11:39, 9. Dez. 2011 (CET)
  • +1 zu W. Edlmeier oberhalb. Mit anderen Worten: Die Begründung eines Antrags (Initiativantrag wie ggst. oder auch Regierungsanträge, die leider viel zu häufig vorkommen) wird nie Bestandteil des Gesetzes. Darauf wird maximal im Wege der Rechtsprechung zurückgegriffen, wenn es zu Unklarheiten kommt, die sich zur Anwendung eines Gesetzes ergeben, um ggf den Willen des Gesetzgebers zu finden. (Ist zwar sicherlich nicht juristisch korrekt formuliert, doch es sollte klar sein, wie es gemeint ist.)
  • Insofern halte ich eine (gerade zuvor entfernte, siehe Difflink) Fußnote mit dem Sternderl (mit EN auf den Initiativantrag) für - pardon - Unfug, der, wie von Tsui oben weiter bereits ähnlich angemerkt, mehr der Polemik, denn einer enzyklopädischen Aufklärung dient.
--Elisabeth 21:14, 9. Dez. 2011 (CET)
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Änderungen seit Anfang November 2011

Generell in diesem Zusammenhang zu den Änderungen seit Anfang November (siehe Gesamtdifflink bis zum derzeitigen Zeitpunkt):

--Elisabeth 21:14, 9. Dez. 2011 (CET)

Die Verschiebung der Kritik Töchterles und der Anregungen von Schuh und Ruiss gehen auf mein Konto. Ich hatte sie ein, zwei Sätze zu weit oben wieder eingefügt, chronologisch gehören sie nach den Text zum Antrag vom 13. Juli. Verschoben hatte ich sie, weil in der Formulierung zuvor (wieder mal polemisch) aus der Kritik eines Sprachwissenschafters die Verallgemeinerung "Vonseiten der Sprachwissenschaft gab es Kritik" gemacht worden war und mittlerweile der Beschluss vom 18. Nov. usw. vorliegt, der wiederum danach gehört. Jetzt warte ich erstmal die neuen Überarbeitungen ab und freu mich auf einen sachlichen, chronologisch korrekten Text. Grüße, Tsui 00:41, 10. Dez. 2011 (CET)
Alles klar und danke für die Vorschusslorbeeren. :-)
Im Wesentlichen habe ich die Vorgeschichte des Aufregers des heurigen Sommers chronologisch und hoffentlich sachlich genug "im Kasten". Die Sache mit der sog. Gedenkmedaille (siehe Abschnitt unterhalb) hat mich Stunden zurückgeworfen, um nachzuvollziehen, wie und wann es dazu gekommen ist und wie und wann das verändert wurde. Nun ist heftig Zeit ein paar Stunden Pause zu machen, bevor ich mich dem Rest, insb. der Zeit im Nov./Dez. vom Initiativantrag bis zur Beschlussfassung widme, bis dahin bitte, wenn geht, mit Änderungen in Geduld üben.
Ursprünglich wollte ich mich von dieser Arbeit ja fernhalten, bis das "Bundeshymnengesetz 2012" (meine Bezeichnung, nicht offiziell) im BGBl. veröffentlicht ist. Das Aktualitätsbestreben hat mich aber überrollt ;-). --Elisabeth 11:44, 10. Dez. 2011 (CET)
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Gedenkmedaille "1000 Jahre Österreich" im Artikel seit 11. April 2005.

Mit Änderung vom 11. April 2005 wurde folgende unbelegte Textstelle in diesen Wikipedia-Artikel aufgenommen:[1]

„Auf der Rückseite der Gedenkmedaille "1000 Jahre Österreich" von 1996 wurde der Text mit "Heimat, bist du grosser Töchter Söhne" wiedergegeben.“

Dieser Satz in seiner Letztversion („Auf der Rückseite der Gedenkmedaille „1000 Jahre Österreich“ von 1996 wurde der Text aber mit „Heimat, bist du großer Söhne, Töchter“ wiedergegeben.“[2]) wurde von mir ersatzlos entfernt. Zur Begründung, die deshalb so ausführlich nachfolgt, weil von mir ursprünglich als Artikelabschnitt "2005: Moderne Legende" formuliert, nach weiterer genauer Betrachtung der Google-Treffer die Aufnahme im Artikel aber doch nicht erforderlich ist:

Mit Artikeländerung anläßlich der Initiative von Maria Rauch-Kallat im September 2005 wurde – wiederum beleglos – am 26. September 2005 in den Satz ein „aber“ und in das „Zitat“ zwischen in „Töchter Söhne“ ein Beistrich eingefügt.[3] Nach einer zwischenzeitlich vorgenommenen typografischen Korrektur wurde am 2. Oktober mit Ausbesserung des Wortes „grosse“ in „große“ der vermutete Rechtschreibfehler berichtigt.[4] Zuletzt wurde mit einer neuerlich nicht belegten Änderung am 14. Juli 2011 im „Zitat“ die Reihenfolge in „Söhne, Töchter“ umgedreht,[5] sodass die auf der angeblichen Gedenkmedaille von 1996 zuletzt die Textstelle „Heimat, bist du großer Söhne, Töchter“ gelautet haben soll.

Es handelt sich dabei jedoch um einen möglicherweise als verspätet gemeinter Aprilscherz, der am 11. April 2005 vom betreffenden Benutzer:Cjlpa in den Artikel gesetzt wurde. Tatsächlich gab es eine Gedenkmedaille 1000 Jahre Österreich mit einer derartigen Inschrift nie, weder auf dem Avers noch auf Revers.[6]

Sohin ist dies jedenfalls hierzudisk dokumentiert. --Elisabeth 11:28, 10. Dez. 2011 (CET)

  1. Siehe Änderung durch Benutzer:Cjlpa in der Artikelfassung vom 11. April 2005, Abschnitt „Geschichte der österreichischen Bundeshymne“, letzter Satz.
  2. Siehe Permalink in der Version vom 9. Dezember 2011, 20:04 Uhr, Abschnitt "Versuche von Textänderungen", letzter Satz.
  3. Siehe Änderung vom 26. September 2005.
  4. Siehe Änderung vom 2. Oktober 2005.
  5. Siehe Änderung vom 14. Juli 2011.
  6. Vgl. Gesamtverzeichnis der Schillingmünzen von 1947 bis 2001 (PDF; 5182 KB) auf der Website der Oesterreichischen Nationalbank. Abgerufen am 10. Dezember 2011.
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Fehler im Text

So sang die Wiener Künstlerin Sandra Kreisler für die ORF-Sendung Thema am 10. Juli 1995 mit „Heimat bist du großer Töchter und Söhne“ bereits die Fassung der Textzeile, wie sie eineinhalb Jahrzehnte später schließlich gesetzlich zur offiziellen Version der Bundeshymne werden sollte.

Das kann nicht stimmen. Entweder sie hat einen anderen text vorgelegt oder ihrer stimmt nicht mit dem nun beschlossenen überein. Es heißt "Heimat großer Töchter und Söhne" das "bist du" entfällt zugunsten der holden Weiblichkeit.--Glorfindel Goldscheitel 23:29, 28. Dez. 2011 (CET)

Danke, Glorfindel, für den Hinweis auf die Diskrepanz. Damit bin ich nun unsicher geworden, ob mein Transkript aus "Hohes Haus", wo der Ausschnitt aus "Thema" gezeigt wurde, den Fehler hat (leider nicht mehr in der TVthek, da ja nur sieben Tage online) - oder ob der Zusatz von mir falsch ist. Ich habe deshalb nun eine Nachfrage beim ORF abgesetzt mit der Bitte um den genauen Wortlaut von 1995 von Kreisler (und 2005 von den Sängerknaben) - in der Hoffnung auf eine erhellende Antwort. Ich schlage vor Änderung vor, ein paar Tage auf diese Antwort zu warten. --Elisabeth 01:38, 30. Dez. 2011 (CET)
PS: Generell freut mich deine Reaktion auch insofern, dass ich nun weiß, dass meine Arbeit, die ich da hineingesteckt habe, auch wirklich gelesen wird. :-)
Natürlich wird sie gelesen und mit Interesse! Bin auch gespannt auf die Antwort! Grüße, --Glorfindel Goldscheitel 15:15, 4. Jan. 2012 (CET)
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Artikel verschieben

Der Artikel muss nach Bundeshymne der Republik Österreich verschoben werden, das ist die korrekte Bezeichnung. 89.244.166.15 20:45, 17. Jan. 2012 (CET)

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Parodien

Da gab es doch auch eine sehr feine Parodie die mit ungefähr diesen Zeilen anhob:

Land der Zwerge, Land der Gnome Land der Ämter und Kondome ...

Kann das jemand dazugeben? Ds77 (Diskussion) 12:42, 14. Apr. 2012 (CEST)

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echte Hymne

Kein Mensch singt diese Änderung, die uns die genderindoktrinierten Politikerinnen da aufgezwungen haben. Insofern ist fraglich, ob diese Feministinnen-Version von Relevanz ist? (99% der linkslinken Feministinnen verachten ja auch Österreich/Staatssymbole und würden nie die Hmyne singen)Habe noch nie gehört, dass jemand diese neue Version singt... (nicht signierter Beitrag von 80.121.0.64 (Diskussion) 05:47, 30. Mai 2012 (CEST))

Obwohl ich auch dieser Ansicht bin - das heiß noch lange nicht, dass du deshalb einfach den Eintrag ändern kannst; möglich wäre eine Anmerkung der Art: "Diese Form ist die offizielle Version wie sie im österreichischen Nationalrat beschlossen wurde; in der Bevölkerung ist jedoch die Form weiter verbreitet, die bis zum Dezember 2011 gültig war." Deine Änderung ist somit zu löschen.--Polis Tyrol (Diskussion) 10:20, 3. Jun. 2012 (CEST)
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Ausdruck "ZuseherN"

Wie zu befürchten war, wurde meine Korrektur einer Falschaussage wieder zurückgesetzt. Nun muss ich hier auf der Diskussionsseite diskutieren, warum ich dies für eine Lüge halte, obwohl das jedem Menschen mit Verstand klar sein sollte. Im Abschnitt "Tini Kainrath – „Bundeshymnenskandal“ 2002 im Fußballstadion" wird am Ende des ersten Absatzes behauptet, ÖFB-Präsident Stickler hätte in seiner Presseaussendung das Wort "ZuseherN" statt "Zusehern" geschrieben, um bewusst nur die männlichen Zuseher anzusprechen. Als (Nicht-)Quelle wird hierfür ein Artikel des "Standard" herangezogen, der diese Schreibweise so verwendet. Allerdings hat noch nicht einmal der Standard das Wort in Anführungsstrichen - also als Zitat - gedruckt. In der Originalpresseaussendung wurde klarerweise nur von "Zusehern" gesprochen - gemeint waren natürlich beide Geschlechter. Nur, weil das nicht dem Verständnis des "Standard" entspricht, der nur mehr das Wort "ZuseherInnen" verwenden möchte, sagt das noch nichts über die Intentionen des ÖFB aus. Als Beleg für diese Unterstellung dient der Zeitungsartikel ohnehin gar nicht. Die Begründung des Löschers, er könne die Original-Presseaussendung nicht finden, spricht nicht unbedingt für die Beibehaltung dieser tendenziösen Formulierung.--Polis Tyrol (Diskussion) 11:11, 5. Jun. 2012 (CEST)

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Als Hymne geeignet?

Das Bundeslied ist zweifellos schön, egal ob von Mozart oder nicht. Es ist zugleich aber auch ein Beispiel dafür, dass sich nicht jedes schöne Lied zur Hymne eignet. Wenn es in Hymnus-adäquater Feierlichkeit gespielt wird, ist es schlicht langweilig. (nicht signierter Beitrag von 85.197.3.90 (Diskussion) 17:39, 8. Dez. 2013 (CET))

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Berücksichtigung der Geschlechter

Dass man wegen der Gleichberechtigung der Geschlechter den Text der Hymne so weit berücksichtigt hat, dass man "Töchter" neben "Söhne" eingefügt hat, finde ich in Ordnung. Aber ist nicht der Ausdruck "Vaterland" auch zu männlich, spr. eingeschlechtlich? Ich kenne z. B. auch den Ausdruck "Mutterland".--93.132.207.247 20:08, 12. Jan. 2014 (CET)

Das dürfte wohl daran liegen, dass das Wort "Mutterland" nicht die weibliche Form von "Vaterland" ist, vielmehr haben diese beiden Wörter gänzlich unterschiedliche Bedeutungen, siehe etwa: [3] vs. [4] im Duden --Taste1at (Diskussion) 08:47, 13. Jan. 2014 (CET)
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Änderungen 2011 auch in aktueller Version ausweisen?

Meiner Meinung nach wäre es auch nützlich, in der aktuellen Version die Änderungen kursiv auszuweisen. Das ist zwar redundant, aber informativer - schließlich ist das interessanteste für den Leser, was jetzt neu ist, und er sollte das nicht erst indirekt recherchieren müssen. Gibt es Einwände dagegen? --KnightMove (Diskussion) 10:49, 25. Mär. 2014 (CET)

Als Fußnote denkbar, obwohl die geänderte Zeile in der alten Version per kursiver Schrift ausgewiesen ist (das wäre eventuell als Einleitung zur alten Version zu erwähnen). --Braveheart Welcome to Project Mayhem 12:28, 25. Mär. 2014 (CET)
Wieso als Fußnote? Gleich wie bei den anderen Versionen, dachte ich? --KnightMove (Diskussion) 12:41, 25. Mär. 2014 (CET)
Ah, sorry, überlesen :-( Ja, kursiv wäre sinnvoll. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 12:45, 25. Mär. 2014 (CET)
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Abschnitt "Neuerliche Diskussion 2014"

Die Diskussionen zur Neugestaltung der österreichischen Bundeshymne werden im vorliegenden Artikel ohnehin schon äußerst breit getreten - da finde ich die heutige Einfügung doch etwas zu viel:

  • Fakt ist, dass Andreas Gabalier die Hymne in ihrer nicht mehr offiziellen Fassung gesungen hat und es deswegen ein gewisses Medienecho gab.
  • Falsch ist aber, dass eine Diskussion von bislang höchstens 10 Tagen zu einer wochenlangen(!) Diskussion wird.
  • Außerdem ist auch die Aussage "In den Medien gab es wochenlange Diskussionen darüber, sogar eine Rückkehr zum alten Text wurde dabei vorgeschlagen" verzerrend, da nicht klargestellt wurde, das es Gabalier selbst war, der eine Rückkehr zum alten Text gefordert hat. --Taste1at (Diskussion) 12:17, 3. Jul. 2014 (CEST)
Servus, kann deine Argumentationskette gut nachvollziehen. Ändere doch die Dinge, die du oben anführst, aber es ersatzlos zu streichen würde IMHO doch am Sinn vorbeigehen, da das Medienecho ja nicht zu übersehen war. Schließlich haben sich Gabalier und Rauch-Kallat sogar in der ZIB gematcht.--Pappenheim (Diskussion) 12:26, 3. Jul. 2014 (CEST)
Ich bin einer Seits für den Abschnitt, anderer Seits weiß man noch nicht wie diese Diskussion enden wird. Da nicht einmal klar ist, wie es politisch weitergegangen wird in dieser Sache(Volksabstimmung / Volksbefragung). Vielleicht wäre es besser man den Abschnitt in ein paar Wochen hinein geben, da schon mehr Klarheit bei diesem Thema gibt. Mödling1997 (Senf) 13:36, 3. Jul. 2014 (CEST)
Das klingt vernünftig. Ich werd mir das in einer Woche noch mal ansehen. Bin zur Zeit eh ein wenig im Stress. --Taste1at (Diskussion) 14:09, 3. Jul. 2014 (CEST)
Ist das im Moment wirklich mehr als eine medial aufgebauschte Konfrontation zwischen einer Bundesministerin und einem Provinzmusiker? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 16:07, 3. Jul. 2014 (CEST)
Nach der MittagsZIB, ist der Staatsanwalt eingeschaltert, wegen diverser Kommentare auf Facebook im Shitstorm gegen die Ministerin. Aslo das wird sich dann mit 10 Tagen nicht ausgehen ;-) --K@rl 16:39, 3. Jul. 2014 (CEST)
PS: Presse detto --K@rl 16:39, 3. Jul. 2014 (CEST)
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Resümee nach einem über halben Jahr nach der letzten Hymnendebatte

Jetzt ist schon über ein halbes Jahr seit der letzten Debatte über den Text der Bundeshymne vergangen. In dieser Zeit war ein kurzes aufflammen der Hymnendebatte in der österreichischen Gesellschaft vorallem von Gabalier und Heinisch-Hosek zu merken und dieses Thema endet dann Schlussendlich in einem Sommerloch und seither wird es von der Innenpolitik nicht mehr behandelt. Sollen wir über den verstecken Absatz von damals überhaupt drinnen lassen, überarbeiten oder komplett aus dem Artikel rausgeben. Mö1997 (Noch Fragen ?!?!) 15:01, 27. Jan. 2015 (CET)

Nach dem momentanen Stand wäre das sicher etwas für den Artikel von Gabalier, für den hiesigen Artikel reichts mMn nicht. Die ganze Debatte hatte keine Auswirkungen, für eventuelle Nachwirkungen bräuchts auch erst neue Belege. LG, --Braveheart Welcome to Project Mayhem 15:06, 27. Jan. 2015 (CET)
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Verlinkung "g'schmierte Volksvertreter" im Rotztpipn-Text

Anspielungen haben es nun mal so an sich, dass die Autoren nicht ausdrücklich geäußert haben, wer mit welcher Formulierung gemeint ist. Daher ist es völlig unsinnig, dafür eine Referenzierung zu fordern. Dass mit den "Kellerkindern" Kampusch gemeint ist, ist genauso klar wie dass mit geschmierten Volksvertretern der wegen Bestechlichkeit verurteilte Strasser gemeint ist. Vor weiteren Änderungen daher bitte 3M einholen.--Chianti (Diskussion) 13:36, 11. Sep. 2015 (CEST)

Der zeitliche Kontext der Version ist durchaus wichtig, ja. Da hilft ein genereller Link auf "Korruption" nicht weiter. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 13:53, 11. Sep. 2015 (CEST)
Korruptionsfälle gibt es viele, auch aus dieser Zeit. Rechtskräftig verurteilt ist etwa auch Uwe Scheuch, auch er war ein Abgeordneter! Aus den Medien dürften auch einige andere bekannt sein, wo es (bisher) noch keine Verurteilungen gab. Aus der Anspielung ergibt sich übrigens nicht, dass sie sich auf einen verurteilten Volksvertreter beziehen! Damit ist bei dieser Anspielung völlig unklar, wer gemeint ist. Da sie im Plural schreiben, ist sogar anzunehmen, dass nicht nur ein einziger Fall gemeint ist. --Taste1at (Diskussion) 14:39, 11. Sep. 2015 (CEST)
PS: Wenn du hier eine Änderung haben möchtest, kannst DU ja gerne eine 3M einholen. --Taste1at (Diskussion) 14:39, 11. Sep. 2015 (CEST)
PS: Wie bereits geschrieben: Bitte WP:BNS beachten: Nur weil bei den Kellerkindern ein Beleg fehlt, kann hier von einem solchen NICHT abgesehen werden. Kannst den Link bei den Kellerkindern ja gerne rausnehmen.--Taste1at (Diskussion) 14:42, 11. Sep. 2015 (CEST)
Da du es wieder nicht unterlassen konntest, deine POV-Version reinzurevertieren, auf der VM gemeldet. Fritzl setzt WP:BNS nicht außer Kraft. Belege fehlen weiterhin.--Taste1at (Diskussion) 14:45, 11. Sep. 2015 (CEST)
1. Scheuch wurde erst nach dem Protestsongcontest rechtskräftig verurteilt.
2. Dass jemand mit deinem Nick Josef Fritzl nicht kennt [5], wundert mich doch außerordentlich.
3. Wo steht, dass es für Wikiinterne Links eine Belegpflicht gibt?
4. BNS bedeutet kein Editierverbot.
Wir können gerne die Links durch Anmerkungen ersetzen.--Chianti (Diskussion) 14:53, 11. Sep. 2015 (CEST)
1. Blöd ist nur, dass nicht klar ist, dass sich die Songschreiber auf eine rechtskräftige Verurteilung bezogen hat. Außerdem ist nicht klar, dass die Songschreiber einen ganz konkreten Fall im Kopf haten - es könnte sich auch um eine Grundstimmung handeln.
2. Kenne ich schon, habe nur im Moment nicht daran gedacht. Auch hier gilt dasselbe, wie unter 1.
3. Warum sollte man das Recht haben, aus dem Bauch heraus seinen eigenen POV durch manipulative Verlkinkung zu pushen? Auch die Links transportieren eine Information, wodurch die allgemeinen Regeln gelten.
4. Nochmals, laut WP:BNS ist es kein Argument, mit einem Fehler an einer Stelle (=kein Beleg für Kampusch) zu argumentieren, woanders auch denselben Fehler (=kein Beleg für Strasser) machen zu dürfen.
5. Anspielungen sind nunmal Anspielungen und überlassen dem Leser/Zuhörer die Interpretation. Wenn wir aber dem Leser eine Interpretation vorgeben wollen, ist es keineswegs - ich zitiere - "völlig unsinnig", hier Belege (Interviewaussagen, Rezeption in der Literatur) zu fordern. --Taste1at (Diskussion) 15:04, 11. Sep. 2015 (CEST)
Den bisher unsinnigsten Vorschlag hast du gemacht: nämlich die Kellerkinder zu entlinken und damit dem uninformierten (oder wie in deinem Falle vergesslichen) Leser jede Chance zu nehmen, den Sinn des Textes zu erfassen. Das ist genau das Gegenteil des Sinns von WP.
Ich wiederhole daher meinen Vorschlag: Anm1 bei Kellerkinder mit Fußnote: "Anspielung auf die Entführung von Natascha Kampusch und auf Josef Fritzl", Anm2 bei g'schmierten Volksvertreter mit Fußnote: "Beispiele für bestechliche Abgeordnete aus der Ära des Songs sind Ernst Strasser und Uwe Scheuch" (falls dir noch welche auf WP Verewigte einfallen, kannst du gern ergänzen).--Chianti (Diskussion) 15:21, 11. Sep. 2015 (CEST)
Dein Vorschlag wäre vage genug, sodass ich damit Leben könnte. Grüße, --Taste1at (Diskussion) 16:01, 11. Sep. 2015 (CEST)
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