Diskussion:ʿUmar ibn al-Chattāb

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Im Artikel Istachr steht zu 640 was anderes als hier. -- Martin Vogel 01:07, 25. Feb 2006 (CET)

Habe das etwas korrigiert, 649 ist offenbar das korrekte Jahr für die Einnahme von Istachr. --Proofreader 19:07, 4. Mai 2006 (CEST)

Zwischen Umar und Uthman gibt es noch 4 weitere Kalifen. Zudem sollte man ergänzen, daß Umar den primären Koran herausgegeben hat. --gast 12:00, 21. Feb 2012 (CEST)

Entsperrung

Wieso ist der Artikel gesperrt? Ich wollte auf den Artikel Umar verlinken, weil dort der Name erklärt wird (und man sich so eine Redundanz sparen kann). -- Arne List 14:56, 24. Feb. 2007 (CET)

Weil Benutzer CongaX seinen schiitischen PoV reinquetscht, und dabei auch noch den Artikel mit schlechter Grammatik überschwemmt.--Ar-ras (D BT) 15:25, 24. Feb. 2007 (CET)

Zu "Pakt von Umar"

Der Pakt von Umar wird in der Literatur mit Umar ibn al-Chattab in Verbindung gebracht; ich habe das entsprechend mit einer Quelle gekennzeichnet. Es spricht nichts dagegen, einen Absatz hier einzustellen, der sich mit dem "Pakt" beschäftigt, im Gegenteil.

Wer das Kapitel jedoch aus politischen oder sonstigen Motiven nicht will oder meint, es sei verbesserungsbedürftig und durch andere Quellen zu ersetzen bzw. zu ergänzen oder zu korrigieren, soll das sagen und tun, aber nicht andere pauschal des "Vandalismus" verdächtigen und zur vollständigen Löschung schreiten; da kann sich wohl jemand nicht beherrschen!

Der Vandalismusverdacht fällt auf den zurück, der ihn äußert.

Deswegen: Zurück zum alten "Pakt von Umar"!

Shoshone 15:30, 7. Mai 2007 (CEST)

"Umars Ernennung zum Kalifen"

Ernennung - durch wen, unter welchen Umständen. Bitte ausführen. Danke! -- 77.7.128.106 17:39, 14. Jun. 2007 (CEST)

Umar kein Kalif für die Schiiten?

Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Islam#Die_.C3.84ra_der_rechtgeleiteten_Kalifen werden die ersten 4 noch als Kalifen der gesamten "Umma" bezeichnet, also auch Umar. Und hier dagegen steht, dass Umar von den Schiiten nicht als Kalif anerkannt wird. Was denn nun? ConjurerDragon 12:21, 17. Aug. 2007 (CEST)


" .. sowie die Steinigung von untreuen Ehefrauen eingeführt haben."

Quellen oder Nachweise? also mir kommt das ganz zu kurz um es mit einem satz so aufzufassen, ich glaube das ist zu manipulierend wenn man das einfach so hineinwirft ohne weiteres, sowas bedarf mehr. also entweder ganz oder garnicht.

Bibliothek von Alexandria

Es fehlt der Hinweis auf die Vernichtung der Bibliothek von Alexandria. (nicht signierter Beitrag von 92.224.152.24 (Diskussion) 16:59, 2. Apr. 2013 (CEST))

Belege für die Verschärfung des Sexualstrafrechts seitens Umar

Umar hat wohl kaum etwas "verschärft"; wie hier behauptet wurde. Es gibt ausreichend Quellen, Überlieferungen (authentischen Werken) und Zeitzeugen, dass der Prophet Mohammed zu seinen Lebenszeiten Leute steinigte, die bereits verheiratet waren. Umar behauptete zwar, dass der Vers damals im Quran stünde, aber er hat wohl kaum die vorhandenen Regeln verschärft. Der Titel ist eher unpräzise und deplatziert.

"Aber auch hinsichtlich der Verleumdung wegen Unzucht" was bitte hier soll verschärft worden sein? Der Quran sagt deutlich:

„Diejenigen, welche ehrbare Frauen (der Unzucht) beschuldigen und daraufhin keine vier Zeugen beibringen – verabreicht ihnen achtzig Hiebe und nehmt nie mehr eine Zeugenaussage von ihnen an! Sie sind die (wahren) Frevler.“ (Qur’an 24/4). Dass die Zeugen den Geschlechtsakt mit eigenen Augen gesehen haben sollen, war schon zu den Zeiten des Propheten Mohammed eine Bedingung für die Ausführung dieser Hadd-Strafe (Steinigung).

"Außerdem verbot ʿUmar das aus dem alten Arabien übernommene Rechtsinstitut der zeitlich begrenzten Genussehe (mutʿa)"

Die zeitlich begrenzte Genussehe hatte ihre Praktizierung zu den Lebzeiten des Propheten Muhammed. Sie wurde sogar vor seinem Tod von ihm höchstpersönlich für ungültig erklärt. Somit ist sie kein übernommenes Rechtsinstitut, sondern stellte vielmehr nach dem Tode des Islamgründers eine Straftat und Sünde dar. Dass es sie im damaligen Arabien gab, mag ich ja nicht anzuzweifeln. Es sind jedoch die Worte "Außerdem verbot Umar", die mich irritieren. Er sicherlich nicht, sondern Muhammed. Es wäre sinnvoll diesen Abschnitt einfach zu entfernen. Sollte es jedoch wirklich Verschärfung (seitens Umar) gegeben haben, die hier im Text nicht ihre Erwähnung fanden, können sie gerne ergänzt werden. Dann bin ich damit einverstanden, dass der Abschnitt weiterhin bestehen soll. (nicht signierter Beitrag von ArabischerFrühling (Diskussion | Beiträge) 03:36, 7. Dez. 2014 (CET))

Der Absatz scheint auch mir in der Tat zu ungenau. M.s Ansetzung von 100 Hiebe und zeitweisem Exil bezog sich z.B. auf den unverheirateten Fall. Auch sonst geht manches durcheinander und "verschärft" wird offenbar ambig gebraucht ("schärfere" Strafe vs. "schärfere" Bedingungen dafür, ob überhaupt ein strafbares Vergehen festzustellen ist). Außerdem könnten einige wichtige tatsächliche Rechtsentwicklungen durch Umar dargestellt werden (z.B. Entscheidung der Frau über die anzusetzende Strafe - Heirat / Kompensation - im Falle von Vergewaltung). Danke für den Hinweis. ca$e 11:05, 7. Dez. 2014 (CET)

[1]

Mit hohlen Phrasen ("bei dem Fatima (...) übel mitgespielt wurde") und der Abkupferung von Inhalten aus der en:WP, insbesondere dann, wenn diese ohnehin unsinnige Quellenangabe auf einen ellenlangen Artikel verweist (ungenaue Quellenangabe), schreibt man keine Artikel. Ich habe die Änderung rückgängig gemacht und erwarte hier, als auch künftig, dass solche Erweiterungen nach der Lektüre entspr. Sekundärliteratur und mit Verweis auf diese ausführlich und sachgerecht getätigt werden − so, wie es sich auch in der WP gehört. In gegebenem Zustand hat der Satz im Artikel nichts verloren.--Devotus (Diskussion) 11:56, 30. Mär. 2015 (CEST)

siehe [zu Abrogation(Islam)] --84.152.11.28 17:42, 30. Mär. 2015 (CEST)

Genauer Link: [2] Es handelt sich aber nicht um ein Problem in einem bestimmten Artikel, sondern in der Vorgehensweise eines Benutzers. Die Sache müsste an entspr. Stelle besprochen werden, aber dort werden Beiträge gelöscht.[3][4]

"(französischsprachige Darstellung)"...???

"Umar ibn al-Chattab auf dem Dromedar bei der Eroberung Jerusalems (französischsprachige Darstellung)" - hä? seit wann kann man "französischsprachige" bilder machen...? gemeint ist wohl: aus einem französischsprachigen buch, oder so... bitte vernünftig machen... --HilmarHansWerner (Diskussion) 14:58, 23. Sep. 2019 (CEST)

Al- chattab

Al-Chattab falsch die richtige ist Al-Khattab. Dankeschön für ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Aicha khlifi hassani (Diskussion) 18:33, 23. Apr. 2021 (CEST)

Chattab شطاب ist falsch

Er heißt Khattab خطاب nicht chattab شطاب und sein geburtsname ist hattab und das haben sie richtig geschrieben. Danke für ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Aicha khlifi hassani (Diskussion) 19:05, 23. Apr. 2021 (CEST)

Deine Meinung teilen jedoch nicht alle. Vgl. Beispiel. P.S.: "ch" für "ش" wird eher in französischen Schreibweisen gefunden. --Georg Hügler (Diskussion) 19:11, 23. Apr. 2021 (CEST)
die userin liegt in der Sache richtig und geht von ihrem eigenen Namen aus, der mit einem kh beginnt, d.h. mit einem خ

wahrscheinlich خليفي . wie in خطاب Nur kürzt man den Namen vom Tunesien bis Marokko in der ersten Silbe, ( Khl), aber das ist hier nicht wichtig. NK Arabisch bedarf schon lange einer Überholung.--Orientalist (Diskussion) 20:09, 23. Apr. 2021 (CEST)