Diskussion:Aktiengesellschaft (Deutschland)

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die generalversammlung ist ein organ der AG? im aufsichtsrat sitzen nur die Arbeitnehmer? Die Hauptversammlung ist das beschlussfassende Organ? Die Aktionnäre sind die Eigentümer einer Ag? Nennwert und Kurswert der aktie sind immer gleich? Bitte beANTWORTEN UND ZWAR SCHNELL:

Sag mal bist du noch ganz gesund? Wenn du zum Artikel etwas anzumerken hast, bitte, aber das ist hier doch keine Quizshow. Zu deinen Fragen: Ja. Nein. Ja. Ja. Nein. --ThePeter 16:01, 29. Mär 2006 (CEST)

Aktiengesellschaft und Arbeitsrecht

Also, irgendetwas von der Problematik sollte auch hier bei Aktiengesellschaft erwähnt werden: [1]

Austerlitz -- 88.72.4.18 19:35, 28. Apr. 2007 (CEST)
Warum? --AT talk 20:46, 28. Apr. 2007 (CEST)
Weil Aktiengesellschaften nicht im luftleeren Raum operieren. Als Arbeitgeber haben sie eine sog. Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern, gleichzeitig sind sie auf die Erzielung möglichst hoher Dividenden für ihre Aktionäre ausgerichtet. Austerlitz -- 88.72.5.21 23:20, 30. Apr. 2007 (CEST)

Hallo Austerlitz! Natürlich operieren Aktiengesellschaften nicht im luftleeren Raum. Dass sie bzw. ihre handelnden Organe sich an das geltende Recht halten müssen, ist aber m.E. selbstverständlich und nicht der Erwähnung im Artikel wert. Dort könnte allerdings darauf hingewiesen werden, dass Leitmaxime des Vorstandshandelns einer deutschen AG jedenfalls nach traditioneller Ansicht das "Unternehmensinteresse" ist und in diesem Zusammenhang auch die Interessen der Arbeitnehmer Berücksichtigung finden können/müssen/sollen. Da es dabei um die recht explosive Debatte um Shareholder vs. Stakeholder Value geht, wird man das kaum in einem Satz in einer alle Seiten befriedigenden Weise erledigen können. Werde mich bei nächster Gelegenheit mal daran versuchen. Beste Grüße, MOdmate 23:44, 30. Apr. 2007 (CEST)

Hallo MOdmate! Ja, dort könnte darauf hingewiesen werden, das fände ich gut. Interessant, was Du über die traditionelle Ansicht bezüglich des Unternehmensinteresses schreibst. Hans-Olaf Henkel habe ich heute bei Heiner Bremer sagen hören, dass Obermann von der Deutschen Telekom nicht nur auf die Interessen dieser 50.000 zur "Auslagerung" vorgesehenen Arbeitnehmer achten müsse, sondern eher auf die Interessen der Millionen Anteilseigner, und auf die Interessen der Kunden. Beim ersten Hören klang das wie abgefeimte Demagogie. Schöne Grüße, Austerlitz -- 88.72.5.21 00:32, 1. Mai 2007 (CEST)

Stammkapital?

Der Artikel erwähnt unter "Sonstiges" den Begriff "Stammkapital" im Zusammenhang mit der AG. Dies ist doch der Ausdruck für die GmbH. Sollte hier nicht der Begriff "Grundkapital" verwendet werden?--88.64.149.78 19:23, 24. Mai 2007 (CEST)

In der Tat! MOdmate 09:13, 25. Mai 2007 (CEST)

"Sonderfälle"

Hallo! In dem selbständigen Abschnitt "Sonderfälle" ist die "kleine AG" erwähnt. Dies passt nicht so recht, denke ich. Die kleine AG ist ja gerade keine Sonderform der AG (wie der Text dann auch sagt). Wenn man hier die kleine AG nennt, müßte man dazu auch die börsennotierte AG usw. nennen.

Mein Vorschlag: Den Abschnitt eher nach oben "verfrachten". Als weiteren Sonderfall sollte man dann allerdings die "KGaA" nennen, die in der Praxis weitaus häufiger ist als die gemeinnützige AG. --CLevin 12:08, 10. Jul. 2007 (CEST)


Älteste AG Im Artikel wird eine Firma mit Gründungsjahr 1682 als älteste AG genannt. Dabei stellt sich die Frage ab wann dies eine AG war. Die "Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke" wurde zwar erst 1685 gegründet, ist ab laut ihrer Website AG seit 1809 un nimmt damit für sich in Anspruch, "eine der ältesten AGen zu sein. Weis jemand hierzu genaueres?

An der Gründung einer AG müssen sich eine oder mehrere Personen beteiligen.

An der Gründung einer AG müssen sich eine oder mehrere Personen beteiligen.

mich als Leser würde interessieren, wie in anderen Artikeln hier in Wikipedia beschrieben wurde, ob es sich um eine oder mehrere natürliche, oder juristische Personen handelt, die eine AG Gründen können.

"Eine oder mehrere Personen" ist in diesem Kontext zu ungenau.


mfg^^ ein Leser (nicht signierter Beitrag von 78.51.123.224 (Diskussion | Beiträge) 22:22, 6. Jul 2009 (CEST))

Abschnitt "die kleine Aktiengesellschaft"

" Beispiel: § 121 Abs. 3 AktG verlangt, dass die Einberufung der Hauptversammlung in „den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen“ ist."

Falsch, entsprechende Phrase ist in Absatz 4 zu finden

Mfg ein Leser (nicht signierter Beitrag von 188.103.144.197 (Diskussion 17:39, 13. Jun. 2010 (CEST))

Geschichte der Aktiengesellschaft

Hallo! Mit der 1. Aktienrechtsnovelle 1870 wurde der Aufsichtsrat/ Verwaltungsrat lediglich fakultativ als Aufsichtsorgan eingeführt. Erst mit der 2. Aktienrechtsnovelle 1884 war es für die AG`s obligatorisch.... was sagt der rest? (nicht signierter Beitrag von 95.223.241.138 (Diskussion) 12:28, 24. Jul 2012 (CEST))

Andere Sprachen

Unter „Sprachen“ fehlen noch Englisch und viele weitere. --84.152.11.251 18:41, 16. Mär. 2018 (CET)

börsennotiert/nicht börsennotiert

mMn geht aus dem Artikel nicht ganz hervor, ob AGs börsennotiert und nicht börsennotiert sein können. Vielleicht möchte jmd. mit Ahnung da noch ein, zwei Sätze an geeigneter Stelle zu einbauen.--Patient420 (Diskussion) 14:03, 22. Mai 2019 (CEST)