Diskussion:Alkoholkrankheit

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Säufernase

Der Artikel ist für mich gesperrt. Kann daher jemand bitte das Wort "Säufernase" im Artikeltext ergänzen. Mein Textvorschlag:

Die Annahme, dass eine gerötete Knollennase ([[Rhinophym]], vulgo „Säufernase“<ref>{{Internetquelle |url=https://www.duden.de/rechtschreibung/Saeufernase |titel=Duden {{!}} Säu­fer­na­se {{!}} Rechtschreibung, Bedeutung, Definition |zugriff=2018-11-24 |sprache=de}}</ref>) ursächlich mit Alkoholmissbrauch zu tun habe, ist verbreitet, aber irrig.

--77.7.16.2 23:03, 24. Nov. 2018 (CET)

Diagnose nach DSM-5 - 11 Kriterien gelistet, aber "Das DSM-5 sieht zwölf Kriterien vor"

Entweder hat der Schreiber des Abschnittes sich vertan, weil es einen Zeitraum von 12 Monaten betreffen kann, oder ein Kriterium fehlt, jedenfalls sind in der Auflistung der Kriterien 11 Punkte genannt, obwohl es im einleitenden Satz zu der Auflistung heißt "Das DSM-5 sieht zwölf Kriterien vor". Bitte korrigieren, wie auch immer es nun korrekt ist. --2A02:908:E840:6D20:C475:48EE:6458:BB8 21:25, 27. Feb. 2020 (CET)

Korrekturvorschlag zu Fahreraubnisentzug bei Alkoholabhängigkeit ICD 106 Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung

--2003:E3:4F17:2633:DC1:4DF9:7501:2CA5 17:07, 15. Mär. 2020 (CET)Diskussionsbeitrag Wikipedia 15.03.2020 --~~ Mein (fkwalter@t-online.de) Korrekturvorschlag zu Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung:

"Wer vom Alkohol abhängig ist, kann kein Kraftfahrzeug führen. Diagnostische Leitlinien der Alkoholabhängigkeit nach ICD 106  sind:  Die sichere Diagnose «Abhängigkeit» sollte nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren", nicht mehr aber in den letzten vier Wochen bei Abstinenz. Bei nachgeprüfter sicherer Abstinenz in diesen vier Wochen ist Alkoholabhängigkeit in Gutachten nicht mehr zu unterstellen. Das sagte immer wieder Franz Karl Walter ab 20.05.2018 der Fahrerlaubnisbehörde, der MPU-Lobby, der BAST, Tarek Al-Wazir, dem TÜV-Hessen und vielen anderen. Wenn sich ein Alkoholabhängiger für Abstinenz entschlossen hat, dann ist nach ICD-10 unklar, ab wann er wieder als nicht abhängig gilt. Diese Begutachtungsleitlinie Kraftfahreignung toleriert FeV-Abhängigkeits-Vermutungsgutachten - mit der Folge Fahrerlaubnisentzug mit Höchstkosten über EURO 5000 -  und schreibt leider nicht vor, dass Abstinenz mit CDTK und Urinuntersuchungen für z. B. 8 Wochen überprüft werden muss, bevor bei weiterer Abhängigkeit ein Fahrerlaubnis- und damit Grundrechtsentzug erfolgen darf. 

Siehe: Auszug aus file:///F:/Begutachtungsleitlinien%20zur%20Kraftfahreignung%2031.12.2019.pdf 3.13.2 Abhängigkeit Leitsätze Wer vom Alkohol abhängig ist, kann kein Kraftfahrzeug führen. Diagnostische Leitlinien der Alkoholabhängigkeit nach ICD 106 sind: Die sichere Diagnose «Abhängigkeit» sollte nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren: 1. Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren. 2. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums. 3. Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nachgewiesen durch die substanzspezifischen Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden. 4. Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich (eindeutige Beispiele hierfür sind die Tagesdosen von Alkoholikern und Opiatabhängigen, die bei Konsumenten ohne Toleranzentwicklung zu einer schweren Beeinträchtigung oder sogar zum Tode führen würden). 5. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen. 6. Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen, wie z. B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen. Es sollte dabei festgestellt werden, dass der Konsument sich tatsächlich über Art und Ausmaß der schädlichen Folgen im Klaren war oder dass zumindest davon auszugehen ist." War die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Abhängigkeit nicht gegeben, so kann sie nur dann wieder als gegeben angesehen werden, wenn durch Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass dauerhafte Abstinenz besteht. Als Tatsache zu werten ist in der Regel eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung, die stationär oder im Rahmen anderer Einrichtungen für Suchtkranke erfolgen kann. In der Regel muss nach der Entgiftungs- und Entwöhnungszeit eine einjährige Abstinenz nachgewiesen werden, und es dürfen keine sonstigen eignungsrelevanten Mängel vorliegen. Hierzu sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen erforderlich einschließlich der relevanten Labordiagnostik, unter anderen Gamma-GT, GOT, GPT, MCV, CDT und Triglyzeride. Bei Verdacht auf chronischen Leberschaden, z. B. nach langjährigem Alkoholmissbrauch, nach Hepatitis oder bei anderen relevanten Erkrankungen ist die

6 Kapitel V, Internationale Klassifikation psychischer Störungen ICD-10, Verlag Hans Huber Bern Göttingen Toronto, 2. Auflage 1993

Helmut K. Seitz

Ich vermisse in der deutschsprachigen Wikipedia jeglichen Hinweis auf Helmut K. Seitz, der eigentlich als der bekannteste deutsche Alkoholforscher gilt. Seltsam, seltsam. --Kerchemer (Diskussion) 18:51, 15. Mär. 2020 (CET)

Fahrerlaubnisentzug bei Alkoholabhängigkeit - Ab wann ist bei Abstinenz nach ICD 106 Abhängigkeit nicht mehr gegeben?

Diskussionsbeitrag Wikipedia 15.03.2020 Korrekturvorschlag zu den Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung. Dort heißt es u. a.: "Wer vom Alkohol abhängig ist, kann kein Kraftfahrzeug führen . . . Die sichere Diagnose «Abhängigkeit» sollte nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren." Ergebnisse zu den ICD 106-Kriterien müssen deshalb heute oft durch Vermutungen in ungenauen Einmalgutachten falsch dargestellt werden. Dieser Satz muss ersetzt werden durch: Wer vom Alkohol abhängig ist, kann kein Kraftfahrzeug führen. Die sichere Diagnose «Abhängigkeit» sollte nur gestellt werden, wenn durch einen CDTK-Test festgestellt worden ist, dass Abstinenz für vier Wochen nicht bestanden hat. Bei nachgeprüfter sicherer Abstinenz in diesen vier Wochen ist Alkoholabhängigkeit in Gutachten nicht mehr zu unterstellen. Das sagte immer wieder Franz Karl Walter, fkwalter@t-online.de, seit 20.05.2018 der Fahrerlaubnisbehörde, der MPU-Lobby, der BAST, Tarek Al-Wazir, dem TÜV-Hessen und vielen anderen. Wenn sich ein Alkoholabhängiger für Abstinenz entschlossen hat, dann ist nach ICD-10 unklar, ab wann er wieder als nicht abhängig gilt. Diese Begutachtungsleitlinie Kraftfahreignung toleriert Abhängigkeits-Vermutungsgutachten - mit der Folge Fahrerlaubnisentzug mit Höchstkosten über EURO 5000 - und schreibt leider nicht vor, dass Abstinenz mit CDTK und Urinuntersuchungen für z. B. 4 Wochen überprüft werden muss, bevor bei weiterer Abhängigkeit ein Fahrerlaubnis- und damit Grundrechtsentzug erfolgen darf. --2003:E3:4F17:2633:DC1:4DF9:7501:2CA5 23:25, 15. Mär. 2020 (CET) Franz Karl Walter

Wissenschaftlich?

Bitte den Nachweis bringen, dass Lindenmayer (2005): Lieber schlau als blau, S. 75, eine wissenschaftliche Quelle ist. Sie widerspricht zudem offenbar andren Aussagen. --88.71.249.76 13:41, 4. Aug. 2020 (CEST)

Oder heißt er Lindenmeyer? keine Ahnung. Weg damit. --Kulturkritik (Diskussion) 21:04, 31. Aug. 2021 (CEST)

"In leichteren Fällen verbreitet sich zunehmend die ambulante Entzugsbehandlung" ? In der Hausarztpraxis? Nie davon gehört. Scheint mir auch eher Buchwerbung zu sein - der Verfasser ist nicht relevant. --Kulturkritik (Diskussion) 20:56, 31. Aug. 2021 (CEST)

ICD-11

In ICD-11 (siehe https://icd.who.int/browse11/l-m/en#/http%3a%2f%2fid.who.int%2ficd%2fentity%2f1580466198) steht "The features of dependence are usually evident over a period of at least 12 months but the diagnosis may be made if use is continuous (daily or almost daily) for at least 3 months." In der jetzigen Version des ICD-10 habe ich keinen Vermerk zum nötigen Zeitraum gefunden. Im Artikel steht jedoch unter Diagnose nach ICD-10 "mindestens einen Monat lang". Ich möchte keine falsche Information stehen lassen und wäre deshalb glücklich, wenn Andere sich dies ebenfalls anschauen könnten. --Editor417 (Diskussion) 16:33, 8. Mai 2022 (CEST)

Ich habe jedoch beim Lesen der ICD-11 im Abschnitt "Harmful pattern of use of alcohol", was aber nicht die Alkoholabhängigkeit umfasst, den Vermerk zur Möglichkeit der Diagnose nach mindestens einem Monat gefunden. Vielleicht wurde das in diesem Artikel durcheinander gebracht oder vielleicht beim Übergang auf die ICD-11 geändert. Kann ich also im Artikel aus "einen Monat lang" "drei Monate lang" machen? --Editor417 (Diskussion) 10:16, 10. Mai 2022 (CEST)