Diskussion:Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Lemma

Ursprünglich, habe ich diesen Artikel unter ABGB eingetragen, da dies aufgrund der Ausführungen auf dieser Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Abk%FCrzungen/A , auf der auch explizit die Abkürzung ABGB genannt ist, angezeigt schien. Aus Gründen der Einheitlichkeit wäre daher der Artikel auch dort einzuordnen und ein Redirect von Allegmeines Bürgerliches Gesetzbuch auf ABGB einzurichten und nicht umgekehrt.

Petwoe 14:59, 27. Dez 2003 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 13:17, 4. Aug. 2016 (CEST)

Wikipedia:WikiProjekt Recht/Tellerrand

Link HGB verweist auf das deutsche HGB, was aber glaube ich korrekt ist, vor der Abkürzung für Konsumentenschutzgesetz (KSchG) habe ich östereichisch gesetz, da die Abkürzung in deutschland für das Kündigungsschutzgesetz benutzt wird. An dieser stelle möchte ich auch auf Wikipedia:WikiProjekt Recht/Tellerrand hinweisen für ein Besseres Rechtsverständnis im deutsch östereichischen und schweizer Rechtsverkehr --St.S 09:20, 20. Aug 2004 (CEST)

deutscher Rechtsraum

was soll "deutscher Rechtsraum" bedeuten? 212.186.100.156 18:43, 4. Mär. 2009 (CET)

Gemeint war wohl deutschsprachig. Habe es geändert. --Allesmüller 18:05, 19. Mär. 2009 (CET)

"deutschsprachig" ist in diesem punkt falsch, da das ABGB ein Kodex für die deutschen erbländer in österreich ist und in verbindung und vergleich mit den deutschen fürstentümern etc. gestanden ist. (das bgb kam erst um 1900)

Objekt 17:01, 14. Jul. 2009 (CEST)

Der Satz bedeutet, dass es HEUTE im deutschsprachigen Raum kein älteres, noch gültiges Rechtsbuch mehr gibt. Lesen, nachdenken, still sein. --Zoris Trömm 01:33, 16. Jul. 2009 (CEST)

das sagt gerade einer, der sich eine "österreichische nation" zusammenträumt...

PS: die quelle spricht von "deutschen rechtsraum"...

Brauneder, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, in: Cordes/Lück/Werkmüller/Schmidt-Wiegand (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), 2. Auflage, Bd. 1, Berlin 2008, Sp. 146-155, ISBN 978-3-503-07912-4

Objekt 02:42, 16. Jul. 2009 (CEST)

Brauneder schreibt auch, dass die Unabhängigkeit der Richter im dritten Reich im Großen und Ganzen gewahrt blieb. Super Quelle...--Zoris Trömm 10:37, 16. Jul. 2009 (CEST)

ich war damals kein richter, kann dazu nichts sagen. aha, jetzt ist auf einmal brauneder keine reputable quelle mehr? warum sagt mir das denn keiner?

sind die 400 anderen fachautoren aus brauneders werk auch alle verkappte nazis. danke zoris dass du mich auf diesen missstand aufmerksam machst.

vielleicht sollten wir zu diesem thema allwissende quellen fragen, das döw oder wiesenthal-center.

Objekt 10:59, 16. Jul. 2009 (CEST)

In der Rechtsvergleichung werden Rechtskreise unterschieden. Österreich gehört zum deutschen. -- Patroklos 22:01, 29. Jul. 2009 (CEST)