Diskussion:Amateurfunker
Seit wann werden CB-Funker als Amateurfunker bezeichnet? Meiner Meinung nach ist Amateurfunker ein Synonym zu Funkamateur. Deswegen denke ich, dass der Redirect wieder aktiviert werden sollte. Michael, 06.09.05 (unvollständig signierter Beitrag von 213.252.136.68 (Diskussion) 16:46, 6. Sep. 2005)
- Diskussion auf dem lokalen Relais und Hinweise per E-Mail sagen übereinstimmend: Redirect und ggf. auf Funkamateur erwähnen. --Dg6xu 22:53, 6. Sep 2005 (CEST)
- Um es zu verdeutlichen, „Amateurfunker“ ist eine Falschschreibung. Personen, welche am Amateurfunkdienst teilnehmen werden Funkamateure genannt. Dementsprechend habe ich die Weiterleitung durch die Vorlage:Falschschreibung substituiert. --vy 73 de Ptolusque AFu • ☑ 12:54, 11. Sep. 2016 (CEST)
==> https://www.google.com/search?tbm=bks&q=Amateurfunker 80.219.50.49 09:18, 2. Okt. 2017 (CEST)
- Suche mit "Amateurfunker" als exakten Ausdruck und du findest genau ein amateurfunkspezifisches Buch, welches Amateurfunker verwendet. „Amateurfunker“ ist eine Falschschreibung, und dies ist auf die ausschließliche Verwendung von „Funkamateur“ in Gesetzestexten und amateurfunkspezifischen Publikationen (Anomalien ausgenommen) zurückzuführen. --Πτολυσϙυε .-- .. -.- .. 14:15, 2. Okt. 2017 (CEST)
- https://www.google.ch/search?tbm=bks&q=%22Amateurfunker%22 ==> Ungefähr 3390 Ergebnisse!! 80.219.50.49 16:02, 2. Okt. 2017 (CEST)-
- Irrelevant für den Tatbestand das „Amateurfunker“ eine Falschschreibung des Terminus Funkamateurs ist, der aus einer unscharfen Trennung von CB-Funk und Amateurfunk resultiert. Weiteres dazu auch unter Amateurfunker oder Funkamateur (Archiv) . Viele Grüße --Πτολυσϙυε .-- .. -.- .. 00:49, 3. Okt. 2017 (CEST)
- Eine BKS scheint mir in diesem Fall besser als ein Falschschreibungs oder Weiterleitungs-Seite geeignet, um beide Verwendungskontexte bzw. deren unscharfe Trennung korrekt abzubilden. Daher nun als BKL I. --Πτολυσϙυε .-- .. -.- .. 01:07, 3. Okt. 2017 (CEST)
- Irrelevant für den Tatbestand das „Amateurfunker“ eine Falschschreibung des Terminus Funkamateurs ist, der aus einer unscharfen Trennung von CB-Funk und Amateurfunk resultiert. Weiteres dazu auch unter Amateurfunker oder Funkamateur (Archiv) . Viele Grüße --Πτολυσϙυε .-- .. -.- .. 00:49, 3. Okt. 2017 (CEST)
- https://www.google.ch/search?tbm=bks&q=%22Amateurfunker%22 ==> Ungefähr 3390 Ergebnisse!! 80.219.50.49 16:02, 2. Okt. 2017 (CEST)-
Bis 1967 gab es in DL keinen CB-Funk. Der hat mit einer ganz normalen Anwendung deutscher Sprache nichts zu tun (einen Teilnehmer am Amateurfunk als Amateurfunker zu bezeichnen). Im AfuG wird lediglich definiert "Im Sinne dieses Gesetzes ist Funkamateur ....". Daraus einen Titelschutz ab zu leiten, ist schon verwegen. Bis 1967 hätte diese Unterscheidung (Synonym oder Falschschreibung) keinen Sinn ergeben. Mit der Einführung CB-Funk zu begründen, das Amateurfunker für lizenzierte Funkamateure eine Falschschreibung ist, ist sehr konstruiert und abwegig.
Ergänzend möchte ich dazu zwei Quellen erwähnen: im AfuG 1949 heißt es in §1(2) "Funkamateur ist, wer sich lediglich aus persönlicher Neigung und nicht in Verfolgung anderer,z. B. wirtschaftlicher oder politischer Zwecke mit Funktechnik und Funkbetrieb befaßt." Nach §1(1) wird eine Genehmigung zum Betrieb, Errichten und Mitbenutzung einer Amateurfunkstation gefordert. Bis zum Erscheinen von genehmigungsfreien Funk (ab 1967) war "Amateurfunker" zum umgangssprachlicher Begriff zu "Funkamateur", ohne heiße Diskussionen. Allerdings ist anzumerken, daß der Begriff "Amateurfunker" nicht im Duden Band 16, erweiterte Auflage vom 1.6.1967 steht. "Funkamateur" ist dagegen in diesem Duden aufgeführt. Die Ressentiments kamen (m.W. als sog. Zeitzeuge - ab Mitte der 50er Afu-SWL) erst mit dem CB-Funk auf, mit der Unterscheidung des umgangssprachlichen Amateurfunkers versus Funkamateur. In der Öffentlichkeit wurde/wird CB-Funk und Amateurfunk oft nicht differenziert betrachtet und "man" legte Wert auf den Unterschied. An sich ist Amateurfunker auch heute noch ein Synonym zu Funkamateur, weil CB-Funker sich ungern dem Amateurfunk zu schlagen lassen und auch deshalb ungern als Amateurfunker bezeichnet werden wollen.
Die neueren Gesetze sind etwas präziser gefaßt und schließen beim Funkamateur nur den geprüften Funkamateur "im Sinne des Gesetzes (AfuG)" ein. In der Nachkriegszeit war der breiter gefaßte Begriff nach AfuG 1949 sinnvoll, weil der Betrieb und Selbstbau von reinen Empfangsgeräten außerhalb der Rundfunkbänder (ohne FTZ-Kennzeichnung) Restriktionen unterlag. Diese wurden erst später mit einer allgemeinen Empfangsgenehmigung aufgehoben. (Quellen dazu trage ich später nach). Pqz602 , Peter (unvollständig signierter Beitrag von Pqz602 (Diskussion | Beiträge) 19:50, 24. Jan. 2019)
Nachtrag: Bis 1970/72 unterlagen Amateurfunkhörer (allgemein SWL, auch für UKW) dem FAG und es mußte mindestens eine Rundfunkempfangsgenehmigung je Haushalt vorliegen. Dazu sind viele Muster im Internet veröffentlicht, als Beispiel
https://www.radiomuseum.org/forum/runfunkgenehmigung_in_deutschland.html (sic).
Diese Genehmigung ist seit den 1920er Jahren Vorläufer der heutigen GEZ-Anwendungen. 1970 wurde eine "Allgemeine Ton- und Fernseh-Rundfunk-Genehmigung" eingeführt, Amtsblatt BMPT Nr.176 vom 18.12.1970. Hintergrund war die geplante Einführung der FTZ-Zulassung. (Info dazu im DL-QTC des DARC Mai 1971 Seite 289.) Da Amateurfunk nicht aufgeführt war, folgte mit Amtsblatt BMPT Nr. 138 vom 15.9.1972 Verfügung Nr. 664/1972 "Allgemeine Amateurfunk-Empfangsgenehmigung" (Info und Text der Verfügung im DL-QTC des DARC November 1972 Seite 673-674). Das FAG ist heute durch das TKG abgelöst worden.
Inwieweit ältere Verfügungen damit erloschen sind und der heutige juristische Status wurde vom Autor nicht weiter recherchiert. Es bleibt eigentlich nur fest zu halten, daß bis zum Aufkommen des CB-Funks eine Unterscheidung zwischen umgangssprachlichen Amateurfunker und gesetzeskonformem Ausdruck Funkamateur irrelevant war. Die spätere Differenzierung kam mehr aus "persönlichen Einschätzungen". In den Medien wird häufig nicht differenziert.
Der z.Zt. ungesichtete Artikel vom 25.1.19 15.00 ist m.E. zutreffend (besser) und sollte freigeschaltet werden. Evtl. mit Korrektur "allgemeiner Begriff" in "umgangssprachlicher Begriff". Die gesichtete Version vom 23.1.19 ist unvollständig. Pqz602, Peter (unvollständig signierter Beitrag von Pqz602 (Diskussion | Beiträge) 15:06, 26. Jan. 2019)
Redundant
Halte diesen eigenständigen Artikel über „Amateurfunker“ für überflüssig. Der gängige Ausdruck ist „Funkamateur“ und darüber gibt es bereits einen ausführlichen Artikel, in dem man leicht etwas zu „Amateurfunker“ hinzufügen kann. Während „Funkamateur“ der hauptsächlich verwendete Begriff ist, wird „Amateurfunker“ nur selten, dann aber häufig synonym zu „Funkamateur“ gebraucht. Eine eigenständige begriffliche Verwendung von „Amateurfunker“ ist nicht zu erkennen.
Schlage deshalb vor, diesen Mini-Artikel hier in eine schlichte Weiterleitung zum Artikel Funkamateur umzuwandeln und dort den Begriff „Amateurfunker“ kurz zu erklären. Gibt es Gegenstimmen? Gruß von --OS (Diskussion) 09:48, 14. Sep. 2019 (CEST)
- Meine Zustimmung hast du. Ich halte den Artikel sogar für fehlerhaft, da Amateurfunk und Jedermannfunk sachlich verschieden sind. --Schlosser67 (Diskussion) 15:34, 11. Mär. 2020 (CET)
- In der aktuellen Mitgliederzeitschrift des DARC gibt es einen halbseitigen Artikel dazu. (CQ DL 4-2020, Seite 52, in der Kolumne „Kurzwelliges aus dem HF-Referat“; da kein spezieller Autor angegeben ist, handelt es sich offensichtlich nicht um eine krasse Außenseitermeinung.) Einleitend wird beschrieben, dass sich manche Funkamateure bei der Presse „penetrant“ über die Bezeichnung Amateurfunker beschweren und dann anhand von Wörtern wie Labortisch, Tischdecke und Deckenleuchte aufgezeigt, dass der Ausdruck Amateurfunker als Oberbegriff, der auch Funkamateure einschließt, nicht abwegig ist. („Durch die Ergänzung ‚staatlich geprüfter‘ ließe sich dieser Amateurfunker zudem leicht vom CB- und PMR-Funk abgrenzen.“) Zur Herkunft der Form Funkamateur im Amateurfunkgesetz vermutet er «Radio Amateur» aus der englischen und der französischen Fassung der VO Funk. Er kommt zu dem Fazit: „So ist im fachlichen Kontext ‚Funkamateur‘ richtig (vergleichbar mit dem Fachbegriff ‚Fahrtrichtungsanzeiger‘), im Allgemeinsprachlichen aber der ‚Amateurfunker‘ (vgl. ‚Blinker‘).“
Wir haben jetzt also mit dem oben von Ptolusque angegebenen Link Amateurfunker oder Funkamateur zwei sich ausschließende (aus DARC-Gliederungen heraus geäußerte) Auffassungen vom Bedeutungsfeld des Wortes. (Insgesamt könnte man mindestens vier identifizieren: A. und F. sind etwas völlig Verschiedenes; A. ist ein Oberbegriff von F.; A. ist ein Fehler (ein Wort, das es eigentlich nicht gibt); A. und F. sind Synonyme.) In einem solchen Fall ist es wohl Wikipedia-Prinzip, dass man die unterschiedlichen Definitionen erwähnt, unabhängig davon, welche man richtig findet. Ich werde mich mal an einer quellenkompatiblen Artikelergänzung versuchen.
Dass es Interpretationen gibt, nach denen „Amateurfunker“ (auch oder ausschließlich) Personen bezeichnet, die nicht Funkamateure sind, spricht eher dagegen, den Inhalt bei Funkamateur einzugliedern. Man könnte das allenfalls (ggf. besser als das Thema ersatzlos zu löschen) mit der Begründung tun, dass das Wort oft in einem Zusammenhang mit Amateurfunk diskutiert wird. --DK2EO (Diskussion) 19:16, 29. Mär. 2020 (CEST)
- In der aktuellen Mitgliederzeitschrift des DARC gibt es einen halbseitigen Artikel dazu. (CQ DL 4-2020, Seite 52, in der Kolumne „Kurzwelliges aus dem HF-Referat“; da kein spezieller Autor angegeben ist, handelt es sich offensichtlich nicht um eine krasse Außenseitermeinung.) Einleitend wird beschrieben, dass sich manche Funkamateure bei der Presse „penetrant“ über die Bezeichnung Amateurfunker beschweren und dann anhand von Wörtern wie Labortisch, Tischdecke und Deckenleuchte aufgezeigt, dass der Ausdruck Amateurfunker als Oberbegriff, der auch Funkamateure einschließt, nicht abwegig ist. („Durch die Ergänzung ‚staatlich geprüfter‘ ließe sich dieser Amateurfunker zudem leicht vom CB- und PMR-Funk abgrenzen.“) Zur Herkunft der Form Funkamateur im Amateurfunkgesetz vermutet er «Radio Amateur» aus der englischen und der französischen Fassung der VO Funk. Er kommt zu dem Fazit: „So ist im fachlichen Kontext ‚Funkamateur‘ richtig (vergleichbar mit dem Fachbegriff ‚Fahrtrichtungsanzeiger‘), im Allgemeinsprachlichen aber der ‚Amateurfunker‘ (vgl. ‚Blinker‘).“
- Ich bin Mitte der 50er als Jugendlicher zum Amateurfunk gekommen und kenne die Diskussion erst seit den 70er Jahren. Diese Unterscheidung Amateurfunker vs. Funkamateur, wie bereits geschrieben, kochte erst mit der Einführung des CB-Funks bei einigen "Funkamateuren" hoch und wird immer wieder aus dem Keller geholt. Wie hier in der Diskussion bereits sichtbar: die CB-Funker wollen mit beiden nichts zu tun haben. Anscheinend hat die C-Lizenz 1967 - und dann noch fast zeitgleich der CB-Funk - einige OMs in eine "tiefe Sinnkrise" gestürzt. Da die Diskussion nicht tot zu kriegen ist, sollte es in der nüchternen Form wie jetzt im Wiki verbleiben. BTW: für den Artikel des HF Referats cqDL 4/20 S.52 zeichnet DF5JL verantwortlich - links am Rand als Referent verzeichnet. Eine einheitliche offizielle Meinung wird es kaum geben, weil es ausgesprochen dämlich wäre, einen positiven Medienbericht von "Amateurfunkern" mit dieser Diskussion kaputt zu reden oder schreiben. Meine 60jährige Mitgliedschaft im DARC erschien in einem sehr positiven regionalen Zeitungsartikel mit Titel "Seit 60 Jahren Amateurfunker". (Ich müßte schon total ...... sein, wenn ich dagegen Beschwerde einlege). Ebenso wird fast immer über die Jugendarbeit (Ferienaktion) oder ISS-Kontakten von "Amateurfunkern" positiv in der Presse berichtet. DM2FDO hat seine eigene Meinung, teilt sie auch mit vielen, aber sicher nicht mit allen. --Pqz602 (Diskussion) 15:15, 9. Jul. 2020 (CEST)