Diskussion:Amt Großer Plöner See
Moin zusammen, da dieses Amt im wesentlichen aus dem Amt Plön-Land gebildet wird, schlage ich vor, diese Seite zu löschen und dann den Artikel Amt Plön-Land hierher zu verschieben und inhaltlich sinngemäß auf "Beitritt Bosau" und "Umbenennung" zu ergänzen. Für's Löschen benötigen wir aber einen Admin, damit der Artikel gleich verschoben werden kann. Für die Karte "Lage des Amtes ... im Kreis ..." lass ich mir noch was einfallen. --ClausG 10:22, 13. Dez. 2006 (CET)
- Hatte vor 2 Jahren das gleiche Problem im Nachbarland. Ich hatte für nach diversen Ämterfusionen selbst angelegte Artikel wie Amt Wittow Löschanträge gestellt. Zu meinem Erstaunen kam von einigen Benutzern Ablehnung. Inzwischen sehe ich es aber auch so, dass über viele Jahre bestehende Verwaltungsstrukturen noch lange in Erinnerung bleiben werden. Da es sich um einen Wechsel des Namens handelt, würde ich den Artikel belassen und es so handhaben wie in vielen anderen Artikeln - siehe Kategorie:Ehemaliges Amt in Mecklenburg-Vorpommern oder Kategorie:Ehemalige Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen-Anhalt). Gerade in Schleswig-Holstein bestanden die Ämter über 30 Jahre und waren vor Ort sicher identitätsstiftend. Für die ab 2007 dann ehemaligen Ämter sollte dann eine Unterkategorie angelegt werden. Habe sogar die alte LA-Disk gefunden: hier gruss Rauenstein 20:57, 14. Dez. 2006 (CET)
- Dem kann ich nur zustimmen. Was spricht dagegen einen neuen Artikel zu schreiben? Natürlich wäre es wünschenswert den Artikel des alten Amtes weiter auszubauen (Wichtige Entscheidungen, Amtsvorsteher usw.). Dito:Amt Eiderkanal --Ditschi 23:47, 14. Dez. 2006 (CET)
- Halte ich für grenzwertig - im Grunde tritt eine Gemeinde einem bereits bestehenden Amt bei. Andererseits: wem tut es weh, einen Artikel über das dann historische Amt Plön-Land zu haben (es gibt - wie Rauenstein ja auch schon schrieb - jede Menge Artikel über historische Verwaltungsstrukturen). Und ob das nun ein neuer Artikel wird oder der alte bleibt, ist letztendlich auch egal. --Reinhard Kraasch 02:33, 15. Dez. 2006 (CET)
- Behält ein Amt nach Fusionen / Ausgliederungen seinen Namen, kann alles innerhalb des Artikels untergebracht werden, wird auch überall so gehandhabt. Außer in dänischen Kommunen-Artikeln (Aabenraa Kommune (1970–2006) usw.). Zum speziellen Fall nochmal: Innerhalb des neuen Amtes wird Bosau die größte Gemeinde und vergrößert die Einwohnerzahl um ein Drittel und die Fläche um mehr als ein Viertel. Die Zusammenlegung der bisher amtsfreien Gemeinde Bosau aus dem Kreis Ostholstein mit dem Amt Plön-Land im Kreis Plön ist m.W. bisher in Deutschland beispiellos ("Amt" müsste dann wohl neu definiert werden :-) - das Amt Großer Plöner See wird daher das erste kreisübergreifende Amt überhaupt. Schon deshalb unterscheidet es sich vom alten Amt Plön-Land grundsätzlich. Rauenstein 04:35, 15. Dez. 2006 (CET)
- Meine Intention war folgende: Wird ein neues Amt aus zwei oder mehr Ämtern durch Fusion gebildet, dann sollte ruhig ein neuer Artikel entstehen und die alten bestehen bleiben. Treten Gemeinden einem Amt bei, dann sollte der Artikel verschoben werden und der Redirect stehen bleiben. Dadurch geht dann auch nichts verloren. (Es ist mir schon klar, dass der Begriff "Beitritt" schwammig ist) Natürlich schadet es nichts, den alten Artikel stehen zu lassen. Wir haben hier gerade mit den Ämtern Plön-Land, Osterrönfeld (aber auch Nortorf-Land und Bordesholm-Land) Artikel am Wickel die absolut dünn sind, und außer einer Infobox und der Aufzählung der Gemeinden nichts enthalten. Die neuen Artikel enthalten dann im wesentlichen dasselbe. Ansonsten - nur um das nocheinmal klar zu stellen - bin ich grundsätzlich dafür, die Artikel über die nicht mehr bestehenden, also aufgelösten Ämter beizubehalten. (Zumindest für die ersten Jahre.) --ClausG 07:37, 15. Dez. 2006 (CET)
Das Thema ist ein grundsätzliches.Nach meinem bisherigen Wissen gibt es zwei Formen :
- Die Gemeinden eines "kleinen" Amtes schließen sich einem größeren vorhandenem Amt an
- zwei Ämter fusionieren unter neuem Namen
In beiden Fällen sollten die Artikel der aufgelösten Ämter bestehen bleiben (vielleicht Kategorie ändern auf sowas wie Ehemaliges Amt). Nur wenn der Artikel des ehemaligen Amtes fast keinen Inhalt hat(z.B. nur die Box), sollte der Artikel durch eine Weiterleitung zum neuen Amt ersetzt werden und dort das erloschene Amt kurz beschrieben werden. --Jom Klönsnack? 09:58, 15. Dez. 2006 (CET)
- Kein Widerspruch zum Vorgehen in diesen beiden Fällen. Du hast aber übersehen, dass diese vier Fälle anders gelagert sind. Es tritt jeweils eine Gemeinde dem Amt bei und das Amt ändert in diesem Zuge seinen Namen. Hier schlage ich vor, den Artikel von Amt AlterName zu Amt NeuerName zu schieben, den Artikel zu ergänzen und den REDIRECT bei Amt AlterName stehen zu lassen, genauso, als wenn sich das Amt nur umbenennt (vgl. Amt Hohn oder Amt Geesthacht-Land).--ClausG 16:33, 15. Dez. 2006 (CET)
Ich habe Plön-Land und diesen Artikel mal mit der neuen Infobox versehen und einen Lageplan eingebaut. Damit sollte dann schon klar sein, dass für Plön-Land kein eigener Artikel benötigt wird. Wie gesagt, der Redirect bei Plön-Land soll dann bestehen bleiben. Alle Information wäre vorhanden. --ClausG 17:29, 16. Dez. 2006 (CET)
Amtszugehörigkeit Gemeinde Bosau
Mir ist aufgefallen, daß die zum Amt Großer Plöner See gehörende Gemeinde Bosau (Kreis Ostholstein) in der Infobox "Basisdaten" zwar mit ihrer Einwohnerzahl per 31.12.2019 (3389 fließen mit in die Gesamtsumme von 8008 ein) erfaßt ist – aber nicht mit der Fläche. Will heißen, die 9 Gemeinden des Amtes aus dem Kreis Plön haben zusammen 122,77 qkm und die Gemeinde Bosau aus dem Kreis Ostholstein hat 64,25 qkm – ergibt zusammen 187,02. Wie bekommt man es hin, das in der Infobox Gemeindeverband auch die Fläche berücksichtigt wird. Bei kreisüberschreitenden Gemeindeverbänden scheint es hier wohl ein Problem zu geben.
Die gleiche Problematik besteht auch beim Amt Itzstedt. -- WBZ2 (Diskussion) 20:06, 18. Jan. 2021 (CET)
- Ist korrigiert. --D3rT!m (Diskussion) 15:41, 22. Mär. 2022 (CET)