Diskussion:Amtsgericht
Amtsgericht <=> Liste der Amtsgerichte
Ich finde den Amtsgerichtartikel recht listenhaft. Ich denke, man kann den großen Teil unter Liste der Amtsgerichte in Deutschland weiterführen. Peritus 15:41, 8. Jan 2006 (CET)
- Der Vorteil hier ist, dass die Städte mit Amtsgerichten aufgelistet und blau verlinkt sind. Ansonsten gibt es die Liste deutscher Gerichte. Der Abschnitt "Einzelne Amtsgerichte" kann entfernt werden, sobald für alle eigene Artikel erstellt sind ;-) --Bubo 容 20:47, 8. Jan 2006 (CET)
- Ich wäre auch für die Erstellung einer Liste der Amtsgerichte in Deutschland - Die Sortierung, wie Bubo sie anspricht, kann beibehalten bleiben, sie ist wirklich nützlich. Die Redundanz mit der Liste deutscher Gerichte empfinde ich als in Ordnung, da Listen mehrfach, aber mit unterschiedlichen Sortierungen angelegt werden können. --Abdull 15:36, 14. Apr 2006 (CEST)
Bilder
Mehr als ein Bild eines Gerichtsgebäudes verbessert die Artikelqualität nicht. Weitere Bilder sollten daher (nur) in die jeweiligen Einzelartikel (z. B. Amtsgericht Dortmund) eingestellt werden. --Bubo 容 22:15, 16. Okt. 2009 (CEST)
Deutschlandlastig
Hallo werte Mitautoren, auch in anderen Ländern gibt es die Funktion des Amtsgerichtes. Vielleicht sollten diese Länder (bin gerad bei Avignon drüber gestolpert) entsprechend in diesen Artikel eingebaut werden? Das Papperl deutschlandlastig wollte ich jetzt erst einmal nicht einfügen. --Markus S. 12:43, 8. Jan. 2012 (CET)
- Naja, eine überwiegend deutsche Einrichtung muss nun einmal „deutschlandlastig“ sein. Einen Artikel über den Begriff Eingangsgericht gibt es, also dort ist reichlich Platz für Internationalität. --Hvs50 (Diskussion) 19:14, 26. Jul. 2018 (CEST)
bajuwarische Prahlerei?
„dass das AG München das größte AG Deutschlands ist, ergibt sich woraus?“ Daraus, dass das Amtsgericht München für die drittgrößte Stadt Deutschlands und den Landkreis München zuständig ist, während es in Berlin elf und in Hamburg acht Amtsgerichte gibt. Nichts für ungut, Benutzer:Opihuck! --Vsop (Diskussion) 22:35, 1. Sep. 2021 (CEST)
- Es gibt auch andere große Städte mit sehr großen Amtsgerichten. Deshalb meine Bitte, die Behauptung zu belegen. --Opihuck 08:06, 2. Sep. 2021 (CEST)
- Welche denn? Amtsgericht München: knapp 1.200 Mitarbeiter, davon 233 Berufsrichter, Amtsgericht Köln: 894 Mitarbeiter, davon 168 Berufsrichter, Amtsgericht Frankfurt am Main: „In dem Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes leben etwa 780.000 Menschen, es ist das drittgrößte Amtsgericht in Deutschland.“ 959 Beschäftigte (Stichtag 31. Dezember 2018). --Vsop (Diskussion) 16:25, 2. Sep. 2021 (CEST)
- 1. Die Zahlen stammen woher? 2. Selbst wenn es einen Beleg für die Behauptung gäbe, ist das wofür im Artikel gut, um zu erklären, warum ein AG eine Präsidialverfassung hat und warum nicht? Diese Information ist an dieser Stelle nutzlos und damit deplatziert. Deswegen mein Hinweis auf "bajuwarische Prahlerei", als mehr empfinde ich es nicht. Das AG München kann als Beispielgericht für ein Präsidialgericht natürlich aufgeführt werden; daran soll's nicht scheitern. --Opihuck 17:27, 2. Sep. 2021 (CEST)
- 1. So schwer zu verstehen? Echt jetzt? Amtsgericht München Fußnote 1, Amtsgericht Köln Fußnote 2, Amtsgericht Frankfurt am Main Fußnote 1 (aktualisiert) 2. „Selbst wenn es einen Beleg für die Behauptung gäbe ...“ - eine „orjinal Baliner Schnauze“ kann wohl nicht anders. --Vsop (Diskussion) 01:04, 3. Sep. 2021 (CEST)
- Danke, dass du mich an meine Berliner Schnauze erinnert hast, hatte ich schon ganz vergessen. Ich empfinde es nicht als meine Aufgabe, die Wikipedia oder das Netz zu durchforsten, wo sich an welcher Stelle ergibt, wer erster, zweiter oder dritter ist. Da, wo die Spitzenstellung behauptet wird und der Beleg gefordert ist, stand nichts. Im Artikel zum AG München wird vom größten Gericht Bayerns gesprochen. Unabhängig davon war der Einschub auch sonst neben der Sache. Denn aus der vermeintlichen "Spitzenstellung" des AG München an Richter- und Beschäftigtenzahl ergibt sich nichts zur Frage, warum ein AG eine Präsidialverfassung hat und warum nicht. --Opihuck 17:40, 3. Sep. 2021 (CEST)
- 1. So schwer zu verstehen? Echt jetzt? Amtsgericht München Fußnote 1, Amtsgericht Köln Fußnote 2, Amtsgericht Frankfurt am Main Fußnote 1 (aktualisiert) 2. „Selbst wenn es einen Beleg für die Behauptung gäbe ...“ - eine „orjinal Baliner Schnauze“ kann wohl nicht anders. --Vsop (Diskussion) 01:04, 3. Sep. 2021 (CEST)
- 1. Die Zahlen stammen woher? 2. Selbst wenn es einen Beleg für die Behauptung gäbe, ist das wofür im Artikel gut, um zu erklären, warum ein AG eine Präsidialverfassung hat und warum nicht? Diese Information ist an dieser Stelle nutzlos und damit deplatziert. Deswegen mein Hinweis auf "bajuwarische Prahlerei", als mehr empfinde ich es nicht. Das AG München kann als Beispielgericht für ein Präsidialgericht natürlich aufgeführt werden; daran soll's nicht scheitern. --Opihuck 17:27, 2. Sep. 2021 (CEST)
- Welche denn? Amtsgericht München: knapp 1.200 Mitarbeiter, davon 233 Berufsrichter, Amtsgericht Köln: 894 Mitarbeiter, davon 168 Berufsrichter, Amtsgericht Frankfurt am Main: „In dem Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes leben etwa 780.000 Menschen, es ist das drittgrößte Amtsgericht in Deutschland.“ 959 Beschäftigte (Stichtag 31. Dezember 2018). --Vsop (Diskussion) 16:25, 2. Sep. 2021 (CEST)
Geschichte
Zum Begriff des Amtsgerichts findet sich Null. Wann gab es denn die ersten Amtsgerichte im deutschsprachigen Raum?--scif (Diskussion) 18:33, 19. Sep. 2021 (CEST)