Diskussion:Anderthalbrichtungswagen

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die Debatte über diese Begriffe kocht an verscheidenen Stellen immer wieder auf - vermutlich weil es nie recht definiert wurde und das eher schwammige Begriffe sind... Der Begriff "Anderthalbrichtungswagen" ist wohl eine Duisburger oder Wuerzburger Erfindung - viel mehr Anwendungen gab es wohl kaum... (?) und hat wohl nie so den richtigen Nutzeffekt gebracht...

Die "Kurzen" in Halle sind nichts Neues und werden eher unter dem Begriff "halbe Zweirichtungswagen" gehandelt; sowas gibt es schon z.B. in Köln, Budapest (Tatra T5C5) und Hannover (teilweise bei den TW2000).

Ergo: Anderthalbrichter: Einrichtungswagen + Nottüren (weniger als auf anderer Seite) + Hilfsführerstand

halber Zweirichtungswagen: links und rechts (nahezu) gleiche Türanzahl, aber nur an einem Ende mit Fahrerkabine --> 2 x halber ZR-Wagen (Heck an Heck) = vollwertiger Zweirichtungszug --- macht Sinn, oder ??

--Franz Jäger 22:58, 20. Aug. 2008 (CEST)

Trotzdem...

...könnte man den MGT-K in diese Kategorie einteilen. Der Artikel selbst ist auf alle Fälle nicht vollständig. Und ob Halle nun "halbe Zwerichter" oder "Anderthalbrichter" hat, kommt auf das gleiche hinaus. Ein Notfahrschlater besitzen die MGT-K auch. Also von daher könnte man ja die Dusiburger auch in die Kategorie "halbe Zweirichhter" packen.

Ich finde die Bezeichnung Anderthalbrichter aber besser für diese Fahrzeugvariante. Ich würde auch gerne im NGT6DE-Artikel den Link wieder einbauen. Weil für mich die MGT-K auch keine vollwertigen Zweirichter sind.

DirQrama 08:36, 21. Aug. 2008 (CEST)


Außerdem...

Rein rechnerisch betrachtet: ein halber Zweirichtungswagen wäre bei mir ein Einrichtungswagen. Denn wenn man 2 halbiert, sind es 1.

DirQrama 08:54, 21. Aug. 2008 (CEST)

noch was zum Lesen:

Drehscheibe-Online --Franz Jäger 16:04, 22. Aug. 2008 (CEST)