Diskussion:Anneli-Marie Riße
Postmortales Persönlichkeitsrecht
Hinweis: Vorliegend haben -anders als in vielen anderen Fällen, in denen die Beteiligtennamen eines Verbrechens aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht genannt werden dürfen und sollen- die Erben der verstorbenen Person und folglich rechtlich Berechtigte für die Wahrnehmung der postmortalen Persönlichkeitsrechte der Person des Lemmas, ausdrücklich und über einen längeren Zeitraum wiederholt nicht nur sich selbst, sondern auch die beschriebene Person mit vollständigen biografischen Angaben in die Öffentlichkeit gebracht (s. Belege im Artikeltext). Eine Namensabkürzung o.ä. ist daher m.E. weder rechtlich erforderlich noch enzyklopädisch geboten, da der hiermit verfolgte Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht mehr verfolgt werden kann und muss. Sämtliche Angaben im Artikel, soweit von mir eingefügt, stammen ausnahmslos aus öffentlicher Berichterstattung, öffentlichen Äußerungen der Familie in Textform und sonstigen öffentlich zugänglichen Dokumenten. Der Artikel ist vollständig ohne Verwendung von nicht öffentlich verfügbarem "Insider-Wissen" oder rein mündlichen Äußerungen entstanden. (nicht signierter Beitrag von Giraldillo (Diskussion | Beiträge) 09:16, 2. Jun. 2016 (CEST)
Vorversionen
Hallo, Giraldillo, du hast dir deine Gedanken gemacht, bevor du deinen Beitrag in den ANR verschoben hast. Das finde ich sehr gut, und inhaltlich schließe ich mich deiner Argumentation vollumfänglich an. Wie dir sicher bekannt ist, hat es vor neun Monaten, als dieser Fall bundesweit Schlagzeilen machte, schon mal mehrere Versuche gegeben, einen Artikel über diesen Fall einzuführen. Dies endete jedoch immer mit einer Löschung (Mordfall Anneli-Marie R. am 20. August 2015 nach LD gelöscht, Anneli-Marie Riße und Entführung von Anneli-Marie Riße am 28. August 2015 nach LD schnellgelöscht, Entführungsfall Anneli-Marie Riße am 29. August schnellgelöscht). Da es in den Diskussionen nicht nur um das postmortale Persönlichkeitsrecht ging, sondern unter anderem um anhaltende Medienresonanz, halte ich für sinnvoll, sich die Meinung der Community in einer neuerlichen Löschdiskussion einzuholen und auf diese Weise die Relevanz des Artikels bestätigen zu lassen, sofern nicht sogar eigentlich die Löschprüfung dafür zuständig ist. Wie denkst du darüber? Viele Grüße, --Y. Namoto (Diskussion) 12:19, 3. Jun. 2016 (CEST)
- eine Löschprüfung wurde bereits durchgeführt: Wikipedia:Löschprüfung#Mordfall_Anneli-Marie_R._.28erl..29 --gdo 12:26, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Ok, das ist ja schon mal gut. Und was hältst du nun von einer neuerlichen LD, um den Artikel abzusegnen? --Y. Namoto (Diskussion) 12:31, 3. Jun. 2016 (CEST)
- wie ich schon in der LP geschrieben habe: wenn jemand die Relevanz anzweifelt, dann soll er einen LA stellen - das ist ein völlig legitimer und in solchen Fällen ggf. auch sinnvoller Vorgang (gleiches gilt natürlich, wenn jemand meint, dass andere Löschgründe vorliegen sollten - es gibt ja im Regelwerk neben Relevanzmängeln auch noch andere). Wenn der Antragsteller aber eigentlich keinen Löschgrund sieht und (nur) aus anderen Gründen einen LA stellt, wäre das m.E. ein Verstoß gegen WP:BNS. --gdo 12:44, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Ok, das ist ja schon mal gut. Und was hältst du nun von einer neuerlichen LD, um den Artikel abzusegnen? --Y. Namoto (Diskussion) 12:31, 3. Jun. 2016 (CEST)
Ist
"Anneli-Marie Riße ist die Tochter" kann man bei Verstorbenen nicht schreiben. --Frank Meierings (Diskussion) 21:58, 21. Aug. 2016 (CEST)