Diskussion:Appenzeller Bahnen (1988)

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Artikel muss angepasst werden auf die kürzlich vollgezogene Fusion.

Erledigung durch neuen Artikel über die jetzige Bahngesellschaft. Bobo11 15:40, 27. Sep 2006 (CEST)
Die Aufteilung des Artikels ist ein Fehlgriff. Weder haben die Appenzeller Bahnen den Namen, noch die Rechtsform gewechselt. Das Unternehmen heisst unverändert Appenzeller Bahnen (nicht Appenzeller Bahnen AG) und eine Aktiengesellschaft war das Unternehmen auch schon zuvor. Der Begriff Fusion bedeutet nichts anderes als Zusammenführung und in vorliegendem Fall ist es eine Zusammenführung durch Übernahme der drei anderen Gesellschaften (RhW, RHB und TB), wie übrigens auch im Handelsregister nachzulesen ist.
Um das einigermassen systematisch darzustellen, müssten die Appenzeller Bahn und die SGA in je einen eigenen Aritkel ausgelagert werden, die Geschichte der Appenzeller Bahnen beginnt dann 1989 mit der ersten Fusion und 2006 ist dann ein zweiter grosser Einschnitt mit der zweiten Fusion – es handelt sich nach wie vor um dasselbe Unternehmen, auch wenn das aus lokalpolitischen Gründen nie so nach aussen kommuniziert wurde. --83.77.216.177 05:43, 23. Nov. 2006 (CET)
Es ist richtig, dass schon nach der ersten Fusion es eine AG war. Aber als Unterscheidung merkmal ist Appenzeller Bahnen und Appenzeller Bahnen AG, als Appenzeller Bahnen (1989-2005) und Appenzeller Bahnen (2006-). Auch die in der Komunikation wurde erst im Verlauff also nach 1989, so um 1995 (bitte nicht Jahreszahl als ausschlaggeben nehmen) imer mehr von Appenzeller Bahnen AG die rede war. So, dass bei der 2. Fusion kein grosser Unterscheid mehr festzustellen war. Es ligt auch daran, dass eine AG 1989 al wirklich etwas Privat es angeschaut wurde. Daher wäre eine Bahn AG, deren eigentümmer dei öffentliche Hand ist, als Bahn AG eher negativ von der Öffentlichkeit aufgenommen worden wäre. Allso musst ihr die sanft beigebracht werden. Deswegen halte ich Lema wahl nicht für falsch, da 1989 bei Gründung von den Appenzeller Bahnen gesprochen wurde, und 2006 von der Appenzeller Bahnen AG. Bobo11 21:13, 23. Nov. 2006 (CET)
Ist okay. Im 1989-er Artikel muss die Geschichte der Vorgängerbahnen nicht noch komplett erwähnt sein, da ich diese bereits in entsprechende Artikel auslagerte (so wie AB auch in 2 Artikel aufgeteilt sind *g*). --Benutzer:Filzstift 10:06, 27. Nov. 2006 (CET)
Ich bin auch für 2 Artikel (siehe Diskusion Portal:Bahn). Jedenfals so wie es Filzstift macht ist es Müll, da zig Infos verloren gehn. Wenn schonn dann müsse der Artikel Appenzeller Bahnen (2006) hier integriert werden. 194.150.244.67 09:24, 27. Nov. 2006 (CET)
Welche Infos sind verlorengegangen? Bitte belegen! Ich habe *nichts* vom Content entfernt! --Benutzer:Filzstift 09:52, 27. Nov. 2006 (CET)
Due erwartes also das man in der Historie die Infos holen geht! 194.150.244.67 09:59, 27. Nov. 2006 (CET)
Man merkt, du hast die Wikilinks im Appenzeller Bahnen (1989) noch nicht begutachtet. --Benutzer:Filzstift 10:01, 27. Nov. 2006 (CET)
Und ich merke das man Filzstift mal wegen URV vorladen muss. c&p ohne Versionsgeschichte. Bobo11 12:02, 27. Nov. 2006 (CET)
Ist erledigt, habe ich tatsächlich vergessen. Ist nun in den Disk-Seiten der entsprechenden Artikel erwähnt. --Benutzer:Filzstift 12:21, 27. Nov. 2006 (CET)

Versionsgeschichte des integrierten Artikels "Appenzeller Bahnen AG"

(Aktuell) (Vorherige)  22:58, 9. Okt. 2006 194.150.244.67 (Diskussion | blockieren) (k: tipfehler) [Zurücksetzen] 
(Aktuell) (Vorherige)  10:41, 5. Okt. 2006 84.226.99.0 (Diskussion | blockieren) (redundante Kategorie) 
(Aktuell) (Vorherige)  15:22, 27. Sep. 2006 Filzstift (Diskussion | Beiträge | blockieren) 
(Aktuell) (Vorherige)  14:42, 27. Sep. 2006 Bobo11 (Diskussion | Beiträge | blockieren) (Quelle Appenzeller Bahnen , genauers ist im text hinterlegt) 
(Aktuell) (Vorherige)  14:18, 27. Sep. 2006 Bobo11 (Diskussion | Beiträge | blockieren) (beginn Trennung) 
(Aktuell) (Vorherige)  13:36, 5. Nov. 2005 JAF (Diskussion | Beiträge | blockieren) (- Appenzeller Bahnen AG wurde nach Appenzeller Bahnen verschoben: Wikipedia:Namenskonventionen#Unternehmen)

1988 oder 1989 ?

Im Artikel Appenzeller Bahn steht; "Per 1. Januar 1988 fusionierten sie schliesslich miteinander zu den Appenzeller Bahnen (AB).". Im Artikel Appenzeller Bahnen (1989) finde ich aber kein Datum für die Fusion - nur im Lemma steht 1989. Weiss hier jemand mehr? Gruss --Schofför (Diskussion) 00:40, 21. Jul. 2012 (CEST)

In solchen Situationen hilft das Handelsregister: «Fusion: Aktiven von CHF 42'983'617.01 und Passiven von CHF 37'824'617.01 der "St. Gallen-Gais-Appenzell-Altstätten-Bahn", in Teufen AR, gemäss Fusionsvertrag vom 02.12.1988 und Bilanz per 01.01.1988, nach Massgabe von Art. 748 OR.» Daraus folgt, dass die rechtliche/finanzielle Wirkung rückwirkend auf Anfang 1988 zu datieren sind, die sichtbaren Auswirkungen aber sicher erst nach Abschluss des Fusionsvertrags, also frühestens Dezember 1988, eher aber eben schon 1989.-- Gürbetaler (Diskussion) 22:02, 22. Jul. 2012 (CEST)
Interessant, was man da alles sonst noch herauslesen kann. Danke und Gruss --Schofför (Diskussion) 01:14, 23. Jul. 2012 (CEST)
Noch eine kleine Anmerkung: Der Artikel, Art. 748 OR.» wurde aufgehoben "Aufgehoben durch Anhang Ziff. 2 des Fusionsgesetzes vom 3. Okt. 2003, mit Wirkung seit 1. Juli 2004 (AS 2004 2617; BBl 2000 4337)." Der Anhang ist hier zu finden → Fusionsgesetz, FusG
Gemass Art. 10 "Für die Neugründung einer Gesellschaft im Rahmen einer Kombinationsfusion gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches6 und des Obligationenrechts7 über die Gründung einer Gesellschaft. Keine Anwendung finden die Vorschriften über die Anzahl der Gründerinnen und Gründer bei Kapitalgesellschaften sowie die Vorschriften über die Sacheinlagen." .
Art. 22 "Rechtswirksamkeit 1 Die Fusion wird mit der Eintragung ins Handelsregister rechtswirksam".
Damnach folgt dass lediglich die finanzielle Rechtslage per Rückwirkungsdatum Auswirkungen hat. Als Gründungsdatum gem. Rechtskonfonrmität gilt das Eintragedatum der neuen Gessellschaft im HR. --Gamemaster669 (Diskussion) 01:06, 30. Nov. 2013 (CET)
Du bringst da zwei Dinge etwas durcheinander. Es ist schon so, dass ein Unternehmen nicht existiert, bevor es existiert. Indem das Unternehmen die Rechtsnachfolge antritt, wird es in einem gewissen Rahmen aber auch für die Vergangenheit ihrer Vorgängerinnnen verantwortlich. Die Fusion (rückwirkend) per 1.1. hat vor allem zur Konsequenz, dass nur ein Jahresabschluss zu erstellen ist und nicht drei (oder mehr). Obwohl beispielsweise die SGA am 1. Februar 1988 eine Rechnung für irgendwas bezahlte, erscheint dieser Aufwand als rechtmässiger Geschäftsaufwand der AB in deren Jahresrechnung 1988.-- Gürbetaler (Diskussion) 01:21, 30. Nov. 2013 (CET)
Sag ich doch, finanzielle Rechtswirkung. Das Ändert trotzdem nichts an der Tatsache das es keine Auswirkungen auf das Gründungsdatum hat, eben nur finanziell. Gamemaster669 (Diskussion) 08:26, 30. Nov. 2013 (CET)
Wenn die Fusion 1988 vollzogen wurde, wäre es doch sicher auch sinnvoll, das im Lemma zu berücksichtigen. --Köhl1 (Diskussion) 17:55, 7. Okt. 2015 (CEST)

Einheitliche Struktur für ehemalige Appenzeller Bahnen

Ich möchte vorschlagen eine Vorlage:Ehemalige Appenzeller Bahnen zu erstellen um alle ehemaligen Appenzeller Bahnen in eine einheitliche Struktur zu bringen. Es erscheint mir der vernünftigste 1.Schritt um damit zu beginnen bei den ehemaligen Appenzeller Bahnen, Bahngesellschaften und Strecken Ordnung zu schaffen. --Gamemaster669 (Diskussion) 21:21, 29. Nov. 2013 (CET)

So ist es! Erst die Aufteilung in Infrastruktur und Gesellschaft, dann der weitere Ausbau. Alles andere schafft nur neue Struktur-Probleme. Der Anfang der Aufteilung ist ja schon gemacht... Firobuz (Diskussion) 21:24, 29. Nov. 2013 (CET)--
Das würde dann heissen 2 Vorlagen: Vorlage:Ehemalige Appenzeller Bahngesellschaften und Vorlage:Ehemalige Appenzeller Bahn Strecken. --Gamemaster669 (Diskussion) 21:29, 29. Nov. 2013 (CET)
Ausser, dass es keine ehemaligen AB-Strecken gibt. Die einzige eingestellte Strecke, jene zum Bahnhof Alstätten, gehörte der RhV. Also gäbe es sinnvollerweise eine Vorlage:Navigationsleiste Strecken der Appenzeller Bahnen. Und was genau willst du mit der Vorlage für die ehemaligen Gesellschaften erreichen? Wäre nicht eine Navigationsleiste ausreichend?-- Gürbetaler (Diskussion) 21:57, 29. Nov. 2013 (CET)

Struktur der Gesellschafts-Artikel: Wäre es angebracht, immer den letzten Namen einer Gesellschaft als relevant anzusehen? Oder den am längsten verwendeten?

-- Gürbetaler (Diskussion) 22:16, 29. Nov. 2013 (CET)

Bei den Streckenartikeln bin ich mir nicht sicher, dass es eine gute Lösung ist, alle konsequent zu trennen. Der Fahrzeugpark der RhW gehört quasi zur Strecke (zur Standseilbahnzeit ohnehin), bei der RHB ist es immerhin so, dass der Fuhrpark innerhalb der AB streckenbezogen ist. Demgegenüber sind die Meterspurfahrzeuge heute schon zusammengefasst in
Bei der RhW wäre es zudem sinnvoll und übersichtlich, wenn die beiden Phasen Tram/Standseilbahn und Adhäsions- und Zahnradbahn im gleichen Artikel bleiben würden. Nicht zuletzt wegen der Spurweite...--Gürbetaler (Diskussion) 22:38, 29. Nov. 2013 (CET)
Nein, die Appenzeller Bahnen nach 2006 braucht sicher weiterhin einen eigene Artikel. Die ganze Fusionsgeschichte bei der schmalspurigen Vorgängergesellschaft(en) ab zuhandeln ist falsch. Das ist wirklich ein Schnitt der einen neuen Artikel rechtfertigt. --Bobo11 (Diskussion) 22:23, 29. Nov. 2013 (CET)
Der reine Gesellschaftsartikel ist schon mit der Zweiteilung in Einzahl und Mehrzahl eigentlich nicht konform. Ein Unternehmen das ununterbrochen existiert soll auch ununterbrochen dargestellt werden. Eine Namensänderung kann man als Trennkriterium nehmen aber eine Nicht-Namensänderung ist eigentlich auch nichts. Nur weil ein Unternehmen gewachsen ist, ist es nicht ein anderes Unternehmen. Juristisch gesprochen.-- Gürbetaler (Diskussion) 22:41, 29. Nov. 2013 (CET)
Ist hier aber gar nicht sinnvoll, egal ob es jetzt juristisch korrekt ist oder nicht. Weil das heisst nicht anderes als das man bei der Meterspurgesellschaft anfängt die Normalspurbahnen ab zuhandeln. Das kann nicht dein Ernst sein oder? --Bobo11 (Diskussion) 23:32, 29. Nov. 2013 (CET)
Die Normalspurbahn (singular, nur eine!) handelt man unter RHB ab, nicht unter dem Gesellschaftsartikel. Gutes Beispiel eines Gesellschaftsartiekls: Berner Oberland-Bahnen, da das Unternehmen selbst seine Meterspurbahn als Berner Oberland-Bahn bezeichnet.-- Gürbetaler (Diskussion) 23:47, 29. Nov. 2013 (CET)

-Die Diskussion ist bereits zu weit Fortgeschritten. Als erstes geht es einmal darum die vorhandenen Artikel zu Kennzeichnen und in ein einheitliches Layout zu bringen. diese ist schon mal eine Menge Arbeit. Daher habe ich diese Diskussion angekurbelt. Es geht gilt erst einmal darüber zu diskutieren wie eine solche Kennzeichnug auszusehen hat und wie das Layout bzw. die Vorlage zu erstellen ist. Einen Artikel zur Fusionsgeschichte habe ich bereits vorbereitet → Benutzer:Gamemaster669/Fusionsgeschichte der Appenzellerbahnen. Wer daran mitarbeiten möchte ist gern Eingeladen an der Diskussion in diesem Artikel teilzunehmen. - Gamemaster669 (Diskussion) 23:50, 29. Nov. 2013 (CET)

Denkbar wäre ein Textbaustein{{Fusionsgeschichte|Appenzellerbahnen}} --Gamemaster669 (Diskussion) 23:53, 29. Nov. 2013 (CET)
Auch für das Layout spielt es eine Rolle, welche Struktur man anpeilt. Wenn man – was ich für sinnvoll erachte – die Bergbahnartikel (RhW, RHB) zusammenlässt, allenfalls auch den Trogenerbahn-Artikel, dann ist es anders, als wenn es nur reine Streckenartikel und reine Gesellschaftsartikel gibt. Eine Knacknuss für sich ist dann noch eine sinnvolle Zuordnung der Rollmaterialgeschichte.-- Gürbetaler (Diskussion) 23:56, 29. Nov. 2013 (CET)
Ich würde es al sinnvoll erachten das jede Gegründete und im HR eingetragene Gesselschft im mindestfall eine Weiterleitung erhält und Gesellschaft und Strecke getrennt werden. Die Trennung in Strecke und Gesellschaft wurde bereits gefordert. --Gamemaster669 (Diskussion) 00:08, 30. Nov. 2013 (CET)

Einheitliche Darstellung der Geschichte

In allen Abschnitten der einzelne Gesellschaften/Strecken ==Geschichte== sollten die Darstellung vereinheitlicht werden. Im Sinne der Hervorhebung als ehemalige Bahngesellschaft schlage ich daher vor in allen Artikeln die Jahreszahl bei jedem Ereigniss an erster Stelle zu setzen. Beispiel:

Das ist ein kurzer Einleitungstext.

  • 1912 Die Bahn wurde gegründet ...
  • 1921 irgend ein Ereignis ...
  • 1928 per 21.Januar wurde blablabla ...
  • 1932 Fusion mit der Appenzeller Bahn ...

Die Jahreszahlen fett zu schreiben wäre eine weitere Möglichkeit auf den Umstand hinzuweisen dass es sich lediglich um eine ehemalige Gesellschaft/Strecke handel. Damit wäre bereits ein recht Einheitliches Aussehen gewährleistet. --Gamemaster669 (Diskussion) 00:44, 30. Nov. 2013 (CET)

Man schätzt glaub'ich bei Wikipedia das Tabellarische und das Fettgedruckte nicht sonderlich... Aber da sollen sich andere wehren.-- Gürbetaler (Diskussion) 18:08, 30. Nov. 2013 (CET)
Das Tabellen Schema ist nicht zwingend ich mag es in diesem Zusammenhang auch nicht besonders. Ich fand es halt zur Verdeutlichung als passend. Fette Schreibweise muss auch nicht sein. Das die Jahreszahl am Anfang steht, dass finde ich wichtig. Es ist gängig um über vergangene Ereignisse zu berichten und wird oft verwendet. z.B im Historischen Lexikon. Es würde wie gesagt deutlich Kennzeichnen dass es sich um eine vergangene Epoche handelt. Gamemaster669 (Diskussion) 18:39, 30. Nov. 2013 (CET)

Das Entstehungsdatum der Appenzeller Bahnen bei den Fusion

Hallo liebe Leute. Man sollte sich mal mit der Rechtslage befassen und den HR-Auszug genau lesen bevor die Aussage gemacht wird das Entstehungsdatum sei Rückwirkend per sowiso. Die Rechslage ist Klar, das habe ich weiter oben schon erläutert. Wer es nicht glaubt darf gerne einen Anwalt zu Rate ziehen. Der Handelsregister Eintrag alleine ist vielleicht nicht 100% verständlich. Deshalb hier den Auszug dieser Bahn mal genau: "Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Bergbahn Rheineck-Walzenhausen AG, in Walzenhausen (CH-300.3.010.121-1), gemäss Fusionsvertrag vom 04.05.2006 und Bilanz per 31.12.2005". Man sollte sein Augenmerk mal auf die Formulierung werfen. "Fusion per 31.05.2006...". Das ist doch ganz klar "...und Bilanz per 31.12.2005" wenn man es genau liest sollte es eigentlich jedem einleuchten. Nur die Bilanz per 31.12.2005. Deshalb hier nochmal. Die Rückwirkung betrifft nur die Bilanz. Das Entstehungsdatum der Gesellschaft ist nicht betroffen. Das Gesetz ist da ganz Klar Formuliert. Wer selber lesen mag HR-Auszug hier → und Fusionsgesetz, FusG. Das bezieht sich auch auf die Fusion von 2006. --Gamemaster669 (Diskussion) 09:12, 30. Nov. 2013 (CET)

Hallo lieber Gamemaster. Man sollte sich mal mit Rechtschreibung und Grammatik befassen. Und wenn du dir auch noch die kleine Mühe nehmen würdest, verständlichere Sätze zu machen, dann würden wir vielleicht genau verstehen, was du uns sagen willst. Mit der Rechtslage haben wir uns schon eingehend befasst. Im Moment aber rätseln wir gerade, woher du das Zitat zauberst, "Fusion per 31.05.2006..." – Kurz und gut, deine Belehrungen braucht es derzeit nicht, es besteht keine unterschiedliche Auffassung über die Fusionen. Also, du kannst in Ruhe weiterarbeiten und wir sind gespannt auf weitere Fakten zu den AB & Vorgängern.-- Gürbetaler (Diskussion) 16:33, 30. Nov. 2013 (CET)
okay du hast ja Recht. Wenn ich mich über etwas Aufrege geht meistens das Sprachzentrum flöten. Belerungen zu verbreiten war auch nicht das erklärte Ziel. Ich würde eas eher Aufklärung nennen. Aber lassen wir das, Ich entschuldige mich für meine Belererischen Worte. --Gamemaster669 (Diskussion) 17:22, 30. Nov. 2013 (CET)
o.k., aber es nähme mich doch noch Wunder, woher du die Aussage hast, Fusion per 31.05.2006, die finde ich nämlich nirgends.-- Gürbetaler (Diskussion) 18:06, 30. Nov. 2013 (CET)
Da hat sich ein Fehler in Datum eingeschlichen natürlich ist das korrekte Datum "..gemäss Fusionsvertrag vom 04.05.2006 und Bilanz per 31.12.2005..." --Gamemaster669 (Diskussion) 18:54, 30. Nov. 2013 (CET)