Diskussion:Arbeitnehmer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Arbeitnehmer“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit Icondarstellung des Buttons zur Erzeugung einer Signatur oder --~~~~.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Geplante Überstunden

--84.180.11.5 16:41, 12. Apr. 2014 (CEST)darf das sein das in einem Dienstplan schon geplante überstunden stehen dürfen.

Arbeitnehmer

Im Abschnitt "Arbeitsrecht" wird § 5 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (Betr.VG) zitiert. Danach unterfallen auch u.a.Beamte dem Arbeitnehmerbegriff. Im Abschnitt "Beamte" wird dann aber gesagt, Beamte seien keine Arbeitnehmer. Dieser Widerspruch müßte aufgelöst werden. Auch unterfallen Angehörige des öffentlichen Dienstes nicht dem Betr.VG, sondern dem Personalvertretungsgesetz (PersVG). Wo findet sich hierfür die Auflösung? --Karl 3 (Diskussion) 13:09, 17. Aug. 2019 (CEST)

Die Arbeitnehmereigenschaft wird nicht nur im BetrVG definiert, sondern ist auch sozialversicherungsrechtlich von Bedeutung Vgl: [1] Die Frage, Arbeitnehmer oder Scheinselbständiger ist/war häufig Anlaß zu Streitigkeiten (z.B. freiberuflicher oder angestellter Arzt im Krankenhaus).--Karl 3 (Diskussion) 21:59, 22. Aug. 2019 (CEST)