Diskussion:Artenschutz

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Aus dem Artikel

Aus dem Artikel rausgenommen, weil der Bezug zum Artenschutz nicht ausreichend ist für diesen Rundumschlag zu Naturschutz und Gesundheit --h-stt !? 12:02, 24. Feb. 2007 (CET)

Konflikte

Der Mensch, als sich in der Konkurrenz der Arten erfolgreich durchsetzende Art, besetzt immer mehr Lebensraum anderer Arten durch seine Vermehrung und der damit einhergehenden Siedlungs- und Wirtschaftsthätigkeit. Die Vielfalt, Ungestörtheit und Größe wilder, ungeformter Lebensräume verringert sich und vernichtet damit zuerst Arten, die auf unbeinflusste komplexe Räume mit hoher Artenvielfalt angewiesen sind (vergl.z.B.:Ameisenbläuling).

Das spezielle, artenreiche Gefüge welches sich im Ackerbau der neolithischen Revolution herangebildet hatte, wurde zusätzlich durch (möglicherweise auch rückgekoppelte) Klimavariationen aber zunehmend wesentlich durch die industrielle Revolution und die damit einhergehende landwirtschaftliche Technisierung durch verschiedene Wirkungen in seiner Lebensfähigkeit beschränkt.

Toxische Stoffe der Industrien belasten die Umwelt und wurden für einige Ökosysteme zur bedrohlichen Gefahr, auch der Mensch litt letztendlich an der Spitze der Nahrungskette (Quecksilber, Blei, Dioxin). Die gesetzlichen Einschränkungen derartiger Belastungen konnten aber oft nicht mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Schritt halten, so daß heute nach der Verbannung der giftigsten Stoffe (s.a.:Dirty Dozens) immer noch hohe Belastungen der Atmosphäre mit der schieren Menge von vergleichsweise harmlosen Stoffen wie Stickoxid, Methan und Kohlendioxid bestehen, die nun aber als Treibhausgase erkannt sind und ausserdem chemisch und physikalisch globale Veränderungen in Boden, Luft und Gewässern verursachen (Versauerung), so daß diese die Lebensgrundlagen für die urprünglichen Lebensgemeinschaften von Organismen bedrohen. Eine fast unüberschaubare Menge von synthetischen Stoffen der chemischen Produktion entfalten untereinander und mit den Organismen Wechselwirkungen, die kaum erkenntlich gemacht werden können und in kleinsten Mengen bestimmte Arten zu schädigen vermögen (vergl.:Bisphenol A)

Durch die industrielle Landwirtschaft, die dem alleinigem Gesetz der Menge des kurzfristigen Ertrages genügt, werden traditionelle Lebensräume besonders durch Ausdehnung der Flächen (Flurbereinigung), durch nicht nachhaltige Düngung, Bearbeitung mit künstlichen Pestiziden und Befahren mit schweren Maschinen (Bodenverdichtung) geschädigt. Ein grosser Teil der eingesetzten Stoffe findet sich am Ende des Prozesses in der Umwelt, wie Nitrate und Pestizide im Grund- und Oberflächenwasser und verursacht die Algenblüten. Monokulturen bieten fast keiner anderen Lebensform mehr Entwicklungsmöglichkeiten. Dieses Problem trifft auch für die Wälder der Forstwirtschaft zu, dort versucht man durch die Ausweisung von Naturwaldreservaten Ausgleich zu schaffen. In der Feldwirtschaft werden regional die Pflege und Wiederanlage von Hecken und Ackerrandstreifen mit einheimischen Pflanzen öffentlich gefördert. Die sogenannte biologische Landwirtschaft ist vom Flächenanteil her zu gering, um die Überlebensfähigkeit genetisch ausreichend differenzierter Populationsgrössen gefährdeter Arten zu gewährleisten.

In der industriellen Tierhaltung besteht zudem das Problem des Überschusses an importierten Futtermitteln, die zusätzlich in die eigentlich fruchtbare Mitteleuropäische Kulturlandschaft eingeführt werden um schliesslich als Biogas verwertet werden zu müssen, obwohl zu ihrer Erzeugung wertvoller tropischer Primärwald mit einer urprünglich hohen Artenvielfalt gerodet wurde.

Der sogenannte Beifang in der industriellen Fischerei, die vielerorts schon als solche die Bestände der meisten Speisefische bedroht, entzieht diesen zusätzlich die Nahrungsgrundlage, wenn er als Fischmehl für die menschliche Nahrungsmittelproduktion verwertet wird.

Versionsgeschichte dazu:

  1. 02:55, 24. Feb. 2007 (Versionen) (Unterschied) Artenschutz (→Populationsschutz - bitte bearbeiten) (aktuell) [Zurücksetzen]
  2. 00:45, 24. Feb. 2007 (Versionen) (Unterschied) Artenschutz (→Gesetzliche Grundlagen in Deutschland)
  3. 00:42, 24. Feb. 2007 (Versionen) (Unterschied) Artenschutz (→Gesetzliche Grundlagen in Deutschland)
  4. 00:40, 24. Feb. 2007 (Versionen) (Unterschied) Artenschutz (→Gesetzliche Grundlagen in Deutschland)
  5. 00:31, 24. Feb. 2007 (Versionen) (Unterschied) Artenschutz (→Gesetzliche Grundlagen in Deutschland)
  6. 00:21, 24. Feb. 2007 (Versionen) (Unterschied) Artenschutz (→Motivation)
  7. 00:18, 24. Feb. 2007 (Versionen) (Unterschied) Artenschutz (→Siehe auch)
  8. 00:16, 24. Feb. 2007 (Versionen) (Unterschied) Artenschutz (→Gesetzliche Grundlagen in Deutschland)
  9. 00:13, 24. Feb. 2007 (Versionen) (Unterschied) Artenschutz
  10. 00:11, 24. Feb. 2007 (Versionen) (Unterschied) Artenschutz (rode lisde)
  11. 00:04, 24. Feb. 2007 (Versionen) (Unterschied) Artenschutz (→Siehe auch)
  12. 00:02, 24. Feb. 2007 (Versionen) (Unterschied) Artenschutz (→Gesetzliche Grundlagen in Deutschland)
  13. 00:01, 24. Feb. 2007 (Versionen) (Unterschied) Artenschutz (→Geschichte in Deutschland)

Artenschutzprüfung

Die Artenschutzprüfung ist nur ein kleiner Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung und ich halte die prominente Platzierung weit oben für unpassend. Auch erscheint mir eine eigene Kapitelüberschrift unnötig. Reicht es, wenn man das Stichwort in den Text an geeigneter Stelle einbaut und auf Umweltverträglichkeitsprüfung verweist? --h-stt !? 10:41, 2. Sep. 2007 (CEST)

Gerne kannst du den Absatz auch an passender Stelle einbauen, mir war der Stellenwert der Artenschutzprüfung nicht bewusst. Hast du noch Informationen zur Artenschutzprüfung, oder reicht das was geschrieben steht? --Mailtosap 12:11, 2. Sep. 2007 (CEST)

Romantisierung

Die Behauptung, dass Artenschutz "Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenvielfalt)" umfasst, ist unzutreffend. Artenschutz ist eine zutiefst willkürliche Spielart menschlichen Verhaltens, sonst nichts. Menschen schützen diejenigen Tiere und Pflanzen, die _sie_ für schützenswert halten. Die Lurchschützer führen dabei um die Feucht"biotope" gelegentlich kleine Kämpfe mit den Storchschützern. -- Nina 23:26, 4. Jul. 2009 (CEST)

Die romantische Lesart ist deine Interpretation. Nachdem du der Deutschen Sprache und der formalen Aussagelogik mächtig bist, wirst du erkennen, dass im Satz „Artenschutz [...] umfasst den Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten ...“ kein Allquantor vorkommt und daher das weasel word „mancher“ schlicht überflüssig ist. Die Aussage über das vermeintlich junge historische Verhalten ist unbelegt und bedarf einer Einordnung. Kannst du sie a) belegen und b) die Relevanz herausarbeiten? Oder ist das einfach nur deine persönliche Wertzung? Dein Beispiel hier auf der Disk zeugt zudem nicht von Erfahrung im Artenschutz. Kannst du den von dir postulierten Gegensatz von „Lurch- und Storchschützern“ irgendwie belegen? Hinweis: Kannst du natürlich nicht, denn jeder „Storchschützer“ weiß, dass der limitierende Faktor für den Bruterfolg nicht Lurche sind sondern vielmehr Großinsekten, die wegen ihres hohen Eiweißgehaltes zwingener Nahrungsbstandteil für die Storchenjungen sind. Kein „Storchschützer“ wird sich mit „Lurchschützern“ um Feuchtgebiete streiten. Deshalb entferne ich dein weasel word und die zusammenhanglose Aussage. --h-stt !? 14:35, 5. Jul. 2009 (CEST)
Dennoch ist es gerade das Interessante am "Artenschutz", dass dieser sich auf einige wenige, dem Menschen irgendwie schützenswert erscheinenden Arten beschränkt. Der Satz "Artenschutz gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz umfasst den Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenvielfalt) durch den Menschen" ist schlicht falsch, weil er impliziert, dass alle Arten geschützt werden. _Das_ wäre Wieselei. Du müsstest bitte belegen, dass Yersinia pestis, Anopheles gambiae oder Rattus rattus besonderen Artenschutzprogrammen unterliegen. Die Einschränkung ist also entscheidend. Dass der Prototyp des Artenschützers erst seit wenigen Jahrzehnten und vorwiegend in den westlichen Industrienationen existiert, steht unausgesprochen sowieso schon im Artikel. Oder wie kommt es, dass z.b. in Deutschland vor 1899 kein "Geschichte des Artenschutzes" erwähnt wird? -- Nina 18:10, 5. Jul. 2009 (CEST)
Die Motivation hinter dem Naturschutz ist in den Sozialwissenschaften und der Psychologie vielfach untersucht. Ich traue es dir ohne weiteres zu, geeignete Literatur zu recherchieren und für den Artikel auzuwerten. Aber bitte verschone uns vor deiner völlig unbelegten Meinung. Die interessiert hier niemanden. Und der Definitionssatz ist genau so wie er da steht vollkommen korrekt. Dass man bei der Motivation zu Artenschutzmaßnahmen weitere Ausführungen machen könnte, steht dem nicht entgegen. --h-stt !? 20:45, 5. Jul. 2009 (CEST)
Von welcher Meinung sprichst Du denn? Meine Aussagen sind korrekt. Der Artikel wäre es ohne die Einschränkung auf "manche" nicht. -- Nina 21:17, 5. Jul. 2009 (CEST)

Andere Frage: Lässt sich der Begriff auch ohne Bezugnahme auf das Bundesnaturschutzgesetz definieren? -- Uwe 21:10, 5. Jul. 2009 (CEST) PS: Nina, Yersinia pestis ist weder Tier noch Pflanze :).

Du hast recht :) Wieso umfasst Artenschutz eigentlich keine Mikroorganismen? Da gibts auch ein paar gefährdete. -- Nina 21:14, 5. Jul. 2009 (CEST)
Das Bundesnaturschutzgesetz kannst Du doch einfach löschen. Ist eh zu deutschlandlastig. -- Nina 21:36, 5. Jul. 2009 (CEST)

Ich kenne die Gesetzeslage nicht, aber entweder gilt Artenschutz allen Arten oder bestimmten Arten, „manche“ ist in jedem Fall rin Wieselwort. Fossa?! ± 21:49, 5. Jul. 2009 (CEST)

Warum jetzt "bestimmte" kein Wieselwort sein soll, kannst Du bestimmt erklären? Bestimmte Formulierungen werden gerne verwendet, um bestimmte Sachverhalte möglichst wenig genau darstellen zu müssen. -- Nina 22:23, 5. Jul. 2009 (CEST)
Wenn die Definition schon auf dem Bundesnaturschutzgesetz beruht (was ich wegen Deutschland-Fixierung für suboptimal halte), dann gibt es die zugehörige Bundesartenschutzverordnung und dazu die Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung, die "alle geschützten Pflanzen und Tiere in Deutschland" nennt. Da diese Liste nur ausgewählte und damit nicht alle in Deutschland vorkommenden Arten umfasst, und weil vergleichbare Listen sicherlich auch Grundlage des Artenschutzes in anderen Ländern sind, würde ich für die Definition, anstelle von "manche", den Zusatz "bestimmte als schützenswert erachtete Arten" oder "bestimmte auf der Basis gesetzlicher Regelungen als schützenswert definierte Arten" oder ähnlich vorschlagen. Warum bestimmte Arten als schützenswert definiert sind, sollte dann im Artikel ausgeführt werden. -- Uwe 22:08, 5. Jul. 2009 (CEST)


Artenschutz ist in erster Linie ein Konzept, eine Form des Naturschutzes. Als solches ist er gesetzlich geregelt und bezieht sich auf Tier- und Pflanzenarten als biologische Einheiten. So ist Artenschutz abstrakt definiert und da ist kein Platz für ein "manchen". Anwendung finden Artenschutzmaßnahmen auf durch gesetzlich normierte Verfahren ausgewählte Arten. Dass die "charismatische Megafauna" es bei der Auswahl leichter hat als ein Schleimpilz, wird im Kapitel Motivation dargestellt. Das kannst du gerne mit Fachliteratur aufwerten aber die Wieselei in der Einleitung ist inakzeptabel. --h-stt !? 22:12, 5. Jul. 2009 (CEST)

Artenschutz zielt auf Schutz von Arten, das ist nicht schwer zu verstehen. Dass damit "alle" Arten gemeint seien, ist natürlich Unfug, das steht in dem Satz nicht. Es handelt sich natürlich um bestimmte Arten, wie im Folgenden auch ausgeführt wird. Ist meines Erachtens ein typisches Beispiel für einen von Nina ausgelösten Editwar: Verschlechterung eines zuvor ordentlichen Textes mit dem Ziel, einen bestimmten Standpunkt flächendeckend durchzusetzen. Sachlich und sprachlich kann kein Zweifel bestehen, dass die vor dem Editwar bestehende Fassung korrekt war.--Mautpreller 22:15, 5. Jul. 2009 (CEST)

Mannomann, Du und Fossa, ihr lasst echt keine Gelegenheit aus, mir ans Bein zu pissen. Warum die Fassung vorher falsch war, habe ich oben schon erläutert. -- Nina 22:21, 5. Jul. 2009 (CEST)

Bevor das ganze wieder auf die persönliche Ebene geht: Oben steht ein Kompromissvorschlag zur Formulierung. -- Uwe 22:23, 5. Jul. 2009 (CEST)

Ja, vollkommen okay. -- Nina 22:24, 5. Jul. 2009 (CEST)
Habe Deine Formulierung eingesetzt. Die Gesetzesbestimmungen habe ich erst mal rausgelassen, weil die Roten Listen, auf die sich das BNatSchG beruft, zum Glück von Wissenschaftlern gemacht werden und nicht von Politikern. -- Nina
Wie wärs mit ein paar Grundlagen formaler Logik? Artenschutz ist der Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Das bedeutet nicht: aller Arten; es bedeutet nicht: mancher Arten. Vielmehr ist es offen gelassen, auf welche und wieviele Arten sich dieser Schutz erstreckt; es handelt sich aber eben um den Schutz von arten und eben nicht von Individuen. Hier den Quantor "manche" reinzubringen ist blanker Unfug, zeugt von totalem Unverständnis der formalen Logik und lässt sich eigentlich nur mit einem Motiv erklären: Nina hat eine Mission.--Mautpreller 22:26, 5. Jul. 2009 (CEST)
Blanker Unfug ist, implizieren zu wollen, dass alle Arten geschützt werden, so wie es die alte Einleitung tat. Richtig ist, dass es eben nur manche sind. Du kannst Dich aber wieder zurückziehen und Dein Gift wieder in der Homnöopathie verspritzen, es wurde bereits eine neue Formulierung gefunden, die das Wort "manche", das hier solche interessanten emotionalen Reaktionen hervorruft, nicht mehr enthält. -- Nina 22:34, 5. Jul. 2009 (CEST)
Die "alte Einleitung" implizierte nichts dergleichen, sie war korrekt und besser (weil trennschärfer und logischer) als die jetzige Formulierung. Dir würde ein Grundkurs in formaler Logik wirklich nicht schaden.--Mautpreller 22:37, 5. Jul. 2009 (CEST)
Ich bestehe darauf, dass es für die Ergänzung des Definitionssatzes keinerlei Grund gibt, die alte Fassung war der von UW in ihrer Klarheit deutlich überlegen. Aus ihr kann kein Anspruch auf Schutz aller Arten herausgelesen werden. Deshalb plane ich, die alte Formulierung wieder herzustellen. --h-stt !? 22:44, 5. Jul. 2009 (CEST)
In ihrer sprachlichen Klarheit vielleicht, in ihrer inhaltlichen Klarheit sicherlich nicht. Deshalb als nächster Vorschlag: Was spricht gegen einen Satz hinter dem ersten Satz, der sinngemäß folgendes aussagt: "Die praktische Umsetzung des Artenschutzes betrifft dabei solche Arten, die durch gesetzliche Regelungen als schützenswert definiert wurden." -- Uwe 22:51, 5. Jul. 2009 (CEST)
Zum Beispiel, dass im Begriff "schützenswert" eine Wertung steckt. Dem Grundsatz nach geht es um schutzbedürftige Arten, das ist konzeptionell wertneutral. Deshalb ist die ursprüngliche neutrale Formulierung die bisher beste. --h-stt !? 22:59, 5. Jul. 2009 (CEST)
"Schutzbedüftig" ist genauso wertend wie "schützenswert"- es geht ja daru, wer diese Einordnung vornimmt, und das ist in jedem Fall der Mensch. Die jetzige Formulierung "als schützenswert erachtet" drückt dies aus. Ich bestehe darauf, dass die alte Formulierung korrigiert und präzisiert wird- dort konnte sehr wohl ein Anspruch auf Schutz aller Arten herausgelesen werden. -- Nina 23:06, 5. Jul. 2009 (CEST)
Nenne doch mal konkret eine Art, die vom Schutz ausdruecklich ausgenommen werden soll. Fossa?! ± 23:28, 5. Jul. 2009 (CEST)
Habe ich schon. -- Nina 14:17, 21. Jul. 2009 (CEST)
Dann nehmen wir anstelle von "schützenswert" oder "schutzbedürftig" die Formulierung, die in der Verordnung steht ("besonders geschützt" bzw. "streng geschützt"), und schreiben: "Die praktische Umsetzung des Artenschutzes betrifft dabei solche Arten, die durch gesetzliche Regelungen als besonders beziehungsweise streng geschützt definiert wurden." Das vermeidet die Worte "manche" und "bestimmte" ebenso wie "schützenswert" und "schutzbedürftig". -- Uwe 23:34, 5. Jul. 2009 (CEST)

Ich stimme UW zu, dass die Erwaehnung des Bundesgesetzes bereits in der Einleitung nicht sinnvoll sei. In der Einleitung sollte die Ideologie stehen und die sagt halt mitnichten „alle Arten ausser Stubenfliegen, selbst dann, wenn es auf der ganzen Welt nur noch drei Exemplare dieser Art gibt“. Also alle Arten, nicht nur eine Teilmenge dieser. Inwieweit das dann in der Praxis umgesetzt wird, ist eine andere Frage. Fossa?! ± 23:26, 5. Jul. 2009 (CEST)

Ich meinte eher, dass die Definition nciht auf einem Bundesgesetz beruhen sollte, weil Artenschutz nicht auf Deutschland beschränkt ist. Dass sich Artenschutz und die Auswahl der betroffenen Arten in der Praxis nach gesetzlichen Regelungen richtet, sollte meiner Meinung nach schon in der Einleitung erwähnt werden. -- Uwe 23:34, 5. Jul. 2009 (CEST)
Inwiefern widerspricht das meinem Post? Fossa?! ± 23:38, 5. Jul. 2009 (CEST)
Ich lese aus dem Gesamtzusammenhang eher raus, dass Du generell gegen die Erwähnung der gesetzlichen Grundlagen und der sich daraus ergebenden praktischen Umsetzung in der Einleitung bist. Wenn nicht: Mea culpa. -- Uwe 23:41, 5. Jul. 2009 (CEST)
Dazu bedarf es nun wirklich keinen mea culpas, ich bin da aber trotzdem dáccord, gesetzliche Grundlagen (vor allem die des internationalen Rechts) sollten in der Einleitung genannt werden. Fossa?! ± 23:45, 5. Jul. 2009 (CEST)

Die Bestrebung, Arten zu schützen, ist eine historisch junge menschliche Verhaltensweise.

@Nina

  • gab es da eine genetische Mutation, die zu dieser jungen menschlichen Verhaltensweise führte.
  • "Bestreben" manifestiert sich diese Mutation auf psychologischer Ebene?
  • Gibt es Untersuchungen darüber, welche Menschen besonders von diesem Verhalten betroffen sind
  • Tritt das Verhalten esrt bei Ansicht einer Art ein oder kann das Verhalten auch unabhängig davon auftreten?
  • Verhalten oder Reflex ?

--Arcy 23:45, 5. Jul. 2009 (CEST)

Nina hat das zwar nicht gelesen, aber das kannste alles genau in Eder's The Social Construction of Nature nachlesen, eigentlich ist das aber selbstevident, der alte Roemer hat sich mit solchen Fragen nicht befasst und Fred Feuerstein erst recht nicht. Fossa?! ± 23:48, 5. Jul. 2009 (CEST)
Dann hat nina sich aber mit der Zeit vertan. Schon die Römer haben ihre Haustierarten schon geschützt. Eine junge menschliche Verhaltensweise wirds dann wohl nicht sein. --Arcy 23:56, 5. Jul. 2009 (CEST)
Manchmal wuensche ich mir, es wuerde Wikipedia:Wikipedia Starlets Death Match geben oder Wikipedia:Wikipedia sucht den Superschwätzer. Das Publikum dürfte dann einen Nick aus der Diskussion entfernen. Rate mal, welcher Nick das wäre? Tipp: Nina wäre es nicht. Fossa?! ± 00:04, 6. Jul. 2009 (CEST)
Dann lass mich mal raten. Von Artenschutz hat Nina keine Ahnung. Von Artenschutz hast auch Du keine Ahnung. Nina hst Du ausgeschlossen. Viele bleiben nicht üblich. ...--Arcy 00:22, 6. Jul. 2009 (CEST)
Eben. Arcy, Du bist ja nicht doof, weder Nina noch Fossa haben von Artenschutz Ahnung, ich koennte mich problemlos sperren lassen. Also, was folgt daraus? Fossa?! ± 03:49, 6. Jul. 2009 (CEST)
Die Bestrebung, auf der VM zu landen, ist eine historisch junge menschliche Verhaltensweise vielleicht? Wär doch ein lustige Einleitung für WP:VM. Hört sich gut an, wird von Fossa unterstützt und alle hätten was zum lachen. --Arcy 18:40, 6. Jul. 2009 (CEST)

Ein allgemeines wischiwaschi "Arten zu Schützen" ist nicht Artenschutz in dem Sinn wie er seit Beginn der industriellen Revolution besteht. Ebendsowenig wie der Jugendschutz( als junge gesetliches Regelwerke) a'la "Der Schutz der Jugend ist eine junge menschliche Verhaltensweise" --Arcy 00:27, 6. Jul. 2009 (CEST)

@Arcy: Das grundlegende menschliche Verhalten ist genetisch bestimmt, für die Entwicklung solcher speziellen Verhaltensweisen brauchts aber keine Änderung der Gene, sondern da reicht eine Änderung der Lebensbedingungen der Menschen. Der Zeitraum wäre außerdem zu kurz, um da irgendwas zu selektionieren. Historisch gesehen ist sowohl Jugendschutz als auch Artenschutz etwas, was Menschen erst vor ziemlich kurzer Zeit erfunden haben. Dieser Aspekt muss im Artikel irgendwie deutlich werden, entweder im Abschnitt "Motivation" oder besser noch in einem Abschnitt über die Geschichte. -- Nina 14:16, 21. Jul. 2009 (CEST)

Artenschutz ist ein modernes soziales Konzept, welches minderprivilegierten Bürgern durch trotzig geforderte Mehrheitsentscheidungen erlaubt, Beeinträchtigungen ihrer Lebensumstände durch die Errichtung neuer Straßen, Flughäfen oder Kraftwerken zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Im Normalfall hat kein Bürger Interesse an Artenschutz, dies tritt erst dann zu Tage, wenn er sich in seiner Lebensentfaltung durch genannte Maßnahmen und deren mögliche Auswirkungen beeinträchtigt glaubt. Artengeschützte Landschaften sind den meisten jedoch ein Greuel, da diese nur mit besonderem Schuhwerk begangen werden können und im Sommer einen Plageherd durch Mücken darstellen.

Berufliches Interesse bei der Errichtung und Betreibung solcher Maßnahmen lassen das Interesse an Artenschutz - entgegen moderner genetischer Disposition - gegen Null tendieren! Grundsätzlich ist aber für den Normalbürger Artenschutz erst ab der Wurfweite seiner eigenen Gartenwerkzeuge von Bedeutung, oder, wenn es sich um Biergärten handelt, die Wurfweite von Biergläsern. Die Umsetzung von Artenschutz im persönlichen Umfeld wird jedoch für die meisten Bürger als extrem lästig, wenn nicht als massive Beeinträchtigung der Lebensqualität empfunden und fast ausnahmslos abgelehnt, wenn die Nähe zur Art unter die Grabschaufelwurfweite oder über die Hörschwelle fällt. Die Betroffenen sind in solchen Fällen hochgradig kreativ in der Beschreibung von Gefahrenquellen durch geschützte Arten. Der eigene Garten und das Haus wird üblicherweise sehr konsequent gegen das Auftreten jeglicher Arten vorbereitet, seien es Giftköder, Gitter, oder Kammerjäger gegen sonstiges Ungeziefer. Ausnahmen machen hier nur ungeschützte Arten, deren Auftreten als Hund oder Katze sogar im Ehebett fast den Normalfall darstellen und beispielhaft den Umgang mit geschützten Arten simulieren. Das Gegenstück zu Artenschutz nennt sich Menschenrechte. --Hubertl 15:05, 21. Jul. 2009 (CEST)

:o)) Wenn Du Quellen hast, kannst Du den Artikel gerne ergänzen. Ansonsten führt das leider vom Zweck dieser Diskussionsseite etwas weg... -- Nina 20:35, 21. Jul. 2009 (CEST)
hier ist relevante literatur; für Nina wohl leider enttäuschend: Colding, J., and C. Folke. 1997. The relations among threatened species, their protection, and taboos. Conservation Ecology [online]1(1): 6. Available from the Internet. URL: [1], würde sich vielleicht dennoch lohnen einzuarbeiten. gruss--Olaf g 12:30, 22. Jul. 2009 (CEST)

Oder war eher eine solche quelle gemeint?: "God gave us this earth. We have dominion over the plants, the animals, the trees. God said, 'Earth is yours. Take it. Rape it. It's yours.'" Ann Coulter --Olaf g 12:49, 22. Jul. 2009 (CEST)

Erster Satz

Der erste Satz sollte den Begriff Artenschutz kurz charakterisieren: "Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter, aufgrund ästhetischer oder ökologischer Prinzipien als schützenswert erachteter, wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer historisch gewachsenen Vielfalt (Artenvielfalt) durch den Menschen."

So klingt es, als wären nur Tiere und Pflanzen geschützt. Auf Deutschland bezogen gibt es auch im Bundesartenschutzgesetz geschützte Pilzarten. Pilze sind keine Pflanzen. Es gibt vermutlich auch geschützte Algen?! Wenn es keine Grünalgen sind, wären das auch keine Pflanzen, sondern eben z. B. Heterokontophyta, Rhodophyta, usw.... Ich empfehle, hier allgemeiner zu formulieren. LG, Gulo gulo (nicht signierter Beitrag von 88.64.220.19 (Diskussion) 00:18, 30. Mär. 2014 (CET))

Ob das in der Einleitung nötig war, kann man sicher diskutieren. Die Einleitung ist ja doch eher allgemein gehalten und muss nicht für alle Besonderheiten zutreffen. Aber ich habe es mal geändert. Grüße --h-stt !? 16:45, 31. Mär. 2014 (CEST)

Überarbeiten

Leider ist das kein brauchbarer Überblick zum sehr komplexen Thema. Zunächst ist die Frage, ob die „Motivation“ aus interessensgeleiteten oder allgemeinen Überlegungen erfolgt. Dann welche Interessen: Anthropozentrisch, pathozentrisch oder biozentrisch. Oder holistisch, kategorial und/oder instrinsisch. Dann der Bezug zur Evolutionsbiolgie, so lässt sich wohl in einem naturalistischen Ansatz Artenschutz nicht ethisch begründen. Dann die Gegenstände des ethischen Pflichten – Arten oder Individuen. Die Aufzählungen sind alle eventuell "biologischen Funktionen der Umwelt", inwieweit sie "wünschenswert" sind ist allerdings nicht Teil der Ökologie. Der Artikel und Abschnitt beschreibt nur ein paar Dinge (ziemlich laienhaft und beleglos), erklärt aber fast nichts. --Gamma γ 12:06, 27. Okt. 2015 (CET)

Der Artikel erklärt schon mal die Grundlagen des Artenschutzes und die Abgrenzung von Tier- oder Biotopschutz. Daher ist die Fundamentalkritik nicht angebracht. Ich kann auch nicht sehen, dass die Überschrift "Motivation" erklärungsbedürftig wäre. Motivation ist die Motivation derer, die Artenschutz betreiben. Dabei kommen Motive aller von dir genannter Typen in Frage. Utilitaristische (konkrete Funktionen bestimmter Arten, Systemstabilität) genauso wie ästhetische oder emotionale (charismatische Megafauna). Natürlich kann man den Artikel und speziell dieses Kapitel verbessern. Deine allgemeinen Kritikaussagen helfen dazu aber nicht weiter. Fang doch einfach an mit einer realen Verbesserung. Grüße --h-stt !? 17:35, 28. Okt. 2015 (CET)

Wikidata-Datenobjekt dieses Artikels geändert

alt: Q352230, neu : Q766328 Hierdurch werden weitere Sprachen, insbesondere englisch: "Wildlife management" sichtbar. MTheiler (Diskussion) 14:08, 13. Dez. 2016 (CET)

Regelkreise

Ich habe die Grafik:Regelkreis Artenschutz.png wieder aus dem Artikel entfernt.

Begründung: Was in der Grafik dargestellt wird, ist nur eine vage Analogie zu einem Regelkreis, etliche der verwendeten Begriffe sind nicht definiert, bzw. ihre Verwendung ergibt in diesem Zusammenhang keinen Sinn. Wenn der Ausgangspunkt der Betrachtung der günstige Erhaltungszustand einer Art als Führungsgröße ist, ist die Regelgröße, wie (zumindest im Kern) richtig dargestellt, die Populationsgröße der Art. Diese wird natürlicherweise reguliert durch die demographischen Faktoren, also Natalität, Mortalität, Zuwanderung, Abwanderung, wenn wir die letzten beiden ignorieren, also durch Geburten- undd Sterberate. Diese werden aber in der Abbildung als "Störgröße" eingeführt. Das ist grob unrichtig. Störgröße wären alle Einflussfaktoren, die die Populationsgröße vom erwünschten Zustand "stabile, lebensfähige Population" wegführen, also unter vielem anderen Habitatveränderung, Nutzung, Bejagung ... Stellglieder im Regelkreis wären alle Faktoren, mit denen sich die Populationsgröße in erwünschter Richtung beeinflussen lassen. Darunter zählt, unter sehr vielem anderen, auch der gesetzliche Artenschutz, er ist aber weder die einzige noch auch nur die wesentliche Grundlage dafür. Das wäre nur dann der Fall, wenn durch die Verbotstatbestände regelbare Eingriffe wesentliche Ursache für die unerwünschte Populationsentwicklung wären, also z.B. direkte Verfolgung der Art. Die Analogie zum Regel-Kreis würde voraussetzen, dass der Artenschutz eingestellt werden könnte und sollte, sobald die Art den günstigen Erhaltungszustand erreicht hat. Das ist im Regelfall unrichtig. Meist wird die Art diesen Zustand durch die Artenschutzmaßnahmen erreicht haben, ihre Bestände würden unmittelbar wieder zusammenbrechen, wenn diese eingestellt würden. "Kreisläufe" dieser Art existieren in der Realität manchmal (leider), sie zeichnen sich durch bemerkenswerte Ineffektivität aus.

Was mit der Abbildung vermutlich intendiert werden sollte, ist sowas wie ein Controllingregelkreis nach Horvath. Dazu wäre sie von Grund auf neu zu entwerfen.--Meloe (Diskussion) 11:17, 26. Jul. 2017 (CEST)

Stimmt die Zuwanderung und Abwanderung spielen bei manchen Tierarten eine wichtige Rolle, sie müssen dabei sein. Ungünstige Umweltveränderungen erhöhen die Mortalitätsrate und verringern häufig die Fortpflanzungsrate. Bejagung erhöht die Mortalität und kann bei bestimmten Arten die Fortpflanzungsrate verändern u. U. auch erhöhen. Deshalb fließen diese Faktoren da ein. Ich habe das auch so empfunden, dass der Begriff Störgröße aus dem Original-Modell irrtierend ist. Damit ist nicht die Störung des Erhaltungszustands der Population gemeint, sondern die Veränderung des Gleichgewichtszustands, der durch die Regulation mithilfe des Artenschutzes aufrechterhalten bzw. immer wieder hergestellt wird. Man müsste eine andere Bezeichnung finden, die man nicht falsch verstehen kann. Der Artenschutz kann auf keinen Fall eingestellt werden. Manchmal ist es aber möglich, eine Tierart, die wegen eines hohen Gefährdungsgrads längere Zeit unter strengem Schutz stand, wenn die Bestände sich erholt haben, in einer andere Kartegorie zu verschieben beispielsweise von critically endangered zu vulnerabel. Das wird beim IUCN auch gemacht. Wenn eine Art bei Least Concern eingestuft wird, kann der Gesetzgeber seine Einstufungen entsprechend anpassen z.B. die Tierart von streng geschützt nach geschützt verschieben. Wenn die Elstern und Raben sich nach Jahrzehnten des Schutzes so stark vermehrt haben, dass sie als Nesträuber die Singvögel dezimieren, kann man den Schutzstatus ändern. Das bedeutet nicht, dass es keinen Artenschutz mehr gibt, sondern der Mensch kann die Stellgrößen und Stellglieder so verändern, dass der günstige Erhaltungszustand für alle Arten gewährleistet wird. Ich muss nochmal über das Regelkreisschema nachdenken. Sciencia58 (Diskussion) 12:06, 26. Jul. 2017 (CEST)
[[Hilfe:Cache|Fehler beim Thumbnail-Erstellen]]:
Regelwerk des Artenschutzes
Jetzt sieht es so aus. Sciencia58 (Diskussion) 15:42, 26. Jul. 2017 (CEST)
Besser, aber nicht gut. Es ist schlicht immer noch kein Regelkreis. Die Aufnahme einer Art in die Artenschutzverordnungen erfolgt nur sehr untergeordnet aufgrund der ermittelten Populationsgröße (ganz anders als das Vorgehen der IUCN redlists). Dies liegt daran, dass damit ein Schutz vor allem gegenüber direkter Verfolgung (Jagen, Sammeln etc.) beabsichtigt ist. Damit besitzen die Listen, erwünschtermaßen, Schlagseite hin zu großen, bunten, auffälligen Arten. Davon sind etliche aufgenommen, die nicht bestandsbedroht sind, während der größte Anteil der (nationalen) Rote-Liste-Arten draußen bleibt. Dies zeigt bereits ein einfacher Vergleich der Listen. Auch CITES schützt gegen direkte Verfolgung, weshalb z.B. die Pflanzenlisten schwer Schlagseite hin zu Kakteen und Orchideen haben. Alle Arten, die durch andere Bedrohungsfaktoren bedoht sind, fehlen. Etwas differenzierter könnte man äußerstenfalls den Schutz aufgrund der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie beurteilen, deren ursprüngliche Ersteller sicher sowas in der Art im Sinn hatten. Allein, auch hier gilt: Die Aufnahme einer Art in die Liste war in vielen Fällen zufallsabhängig, eine Erweiterung der Liste wird politisch blockiert und ist in absehbarer Zeit unmöglich, im Gegenzug werden auch konsequent keine Arten runtergenommen, selbst wenn sie erwiesenermaßen ungefährdet sind (wie z.B. die Zwergfledermaus). Noch schlimmer die Vogelschutzrichtlinie, die schlicht erstmal alles unter Schutz stellt, was fliegt (einschließlich aller Neozoen und Problemarten).
Dazu wäre zu beachten: Die Liste der IUCN ist, im Regelfall, weltweit, während der Artenschutz national oder regional ist, d.h. viele Flaggschiffarten des Artenschutzes sind nicht global bedroht. Dir sicherlich bekannt: Canis lupus (IUCN Red List: least concern).
Das von Dir skizzierte Vorgehen sollte, im Idealfall, den Managementplänen für Natura 2000-Gebiete zugrunde liegen: Festlegung der Zielart, Ermittlung der Schwerpunktgebiete des Vorkommens, Schutz derselben, Identifizierung der wesentlichen Rückgangs- und Bedrohungsursachen, Aufstellen des Managementplans, der diesen entgegen wirkt, Erfolgskontrolle, Feintuning und Anpassung der Maßnahmen, nach einigen Jahren: Bilanz auf nationaler und EU-Ebene. Auch da sieht die Praxis nicht immer so aus, aber das Ganze wäre wenigstens im Prinzip darstellbar. So wie bisher geht´s aber nicht.--Meloe (Diskussion) 16:06, 26. Jul. 2017 (CEST)
Mit Regelgröße ist keine Populationsgröße gemeint sondern allgemein Bestände der jeweils betrachteten Art. Nicht die Größe der Bestände soll geregelt werden sondern die Bestände mit allen dabei zu beachtenden Einflussfaktoren sind die zu regelnde Größe. Ich muss überlegen, wie ich das schreibe, dass es in das Feld passt. Eine Erläuterung wäre im Artikeltext sinnvoll. Sciencia58 (Diskussion) 16:26, 26. Jul. 2017 (CEST)
Populationsgröße ist definiert. Was sind "Bestände ganz allgemein"? Ich verstehe nicht, was Du sagen willst.--Meloe (Diskussion) 16:34, 26. Jul. 2017 (CEST) Sciencia58 (Diskussion) 17:46, 26. Jul. 2017 (CEST)
Habe eine neue Version hochgeladen mit Deinen Ergänzungen. Sciencia58 (Diskussion) 17:00, 26. Jul. 2017 (CEST)
Ich bin immer noch nicht begeistert, weil ich den kybernetischen Ansatz hier, in dieser Form, für eine recht zweifelhafte Analogie halte. Wenn es sich um einen Regelkreis halten würde, müsste es auch dann zu Management kommen, wenn die Populationsgröße den Zielwert überschreitet. Mir ist klar, das sowas vorkommt (Wolfs- und Bibermanagement), es ist aber nicht die Regel. Aber: Ich gebe zu, alle konkret angesprochenen Kritikpunkte wurden abgearbeitet. Daher kommt, von meiner Seite, nun kein grundlegender Widerspruch mehr.--Meloe (Diskussion) 08:41, 27. Jul. 2017 (CEST)
Mir genügt das, wenn die Grafik hier auf der Diskussionsseite ist mit Deinen sehr wichtigen Erläuterungen. Sciencia58 (Diskussion) 19:46, 27. Jul. 2017 (CEST)

Netter Artikel = wohin damit?

Gruß --Finderhannes (Diskussion) 18:17, 26. Sep. 2019 (CEST)

Was ist daran "nett"? Das ist der übliche Kram von Nutzerinitiativen, die behaupten, dass Verwertung etwas mit Wertschätzung zu tun hätte. Grüße --h-stt !? 20:34, 26. Sep. 2019 (CEST)