Diskussion:August Wilhelm von Preußen (1887–1949)

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Ehrenbürger von Wuppertal ?

1933: Wilhelm August Prinz von Hohenzollern, SA-Führer kann es sich um diesen August Wilhelm von Preußen oder um diesen Wilhelm von Preußen handeln? --Atamari --Atamari 16:38, 27. Mär 2005 (CEST)

Was war der höchste SA-Rang, den Auwi bekleidete? Im Artikel steht Obergruppenführer, das Höchste, was ich ergoogeln konnte, war Gruppenführer. AydinC 11:54, 9. Dez. 2006 (CET)

"Auwi" wurde am 31. Juni 1939 zum SA-Gruppenführer ernannt. (Quelle: Wilfred von Ovens Mit ruhig festem Schritt - Aus der Geschichte der SA [S. 22]).
Das deckt sich auch mit seiner "SA-Stammkarte" im Berliner Doku-Center.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Bis dann, -- Mikkel 22:22, 3. Mär. 2007 (CET)

Es handelt sich hierbei zweifellos um: August Wilhelm, Prinz von Preußen, gen. »Prinz Auwi«. Er erreichte mit Wirkung vom 9.11.1938 in der SA den höchsten Rang [unterhalb der Ebene des Obersten SA-Führers, der Hitler war und des Stabschefs der SA] als SA-Obergruppenführer. Dafür gibt es mehrere Quellen, u.a. Joachim Lilla: Statisten in Uniform, 2003, S.479; Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, S. 472; Ernst Kienast (Hgb.): Der Großdeutsche Reichstag, Neuherausgabe Berlin Nov. 1943.StanLaurel 11:56, 23. Nov. 2007 (CET)

Jetzt gibt es hier verschiedene Angaben: Hier 31. Juni 1939 SA-Gruppenführer (Mikkel), oder 9. November 1938 SA-Obergruppenführer (StanLaurel). Im Artikel steht 31. Juni 1939 SA-Obergruppenführer. Dazu kommt, dass es den 31. Juni nicht gibt. Also was denn nun? --YMS 15:25, 15. Apr. 2010 (CEST)

Promotion

Im ersten Absatz der Sektion 1.1 (Leben -> Kaiserreich) des Artikels ist folgender Satz zu finden:

1907 promovierte er „auf äußerst dubiose Weise“[1] zum Doktor der Staatswissenschaften.

Inwiefern dubios? Erfüllte er angeblich nicht die Promotionsvoraussetzungen, wurde seine Dissertation ursprünglich nicht anerkannt etc.? Da eine Printquelle als Referenz angegeben ist, bitte die Art der Komplikationen bzw. Zweifel hinsichtlich seiner Promotion im Artikel anführen (nehme an, dass in der Quelle auf jene Bezug genommen wird). Gerade bei Printquellen besteht das Problem, dass sie zwar als Referenzen in der Wiki ausdrücklich akzeptiert werden, jedoch nicht allgemein zugänglich sind wie z.B. Internetseiten und nicht jedem vorliegen, was die Informationssuche erschwert. Und ohne erläuternden Kommentar ist der Satz so relativ unaussagekräftig. Vargher2 20:43, 21. Feb. 2009 (CET)

Kategorie:Reichsredner

Dazu steht nichts im Artikel. Bitte belegen, dass er Reichsredner war oder Kategorie entfernen. --Widerborst 11:25, 15. Feb. 2012 (CET)

Unbehagen der Familie - Belege?

"Schließlich erfolgte zum Unbehagen seiner Familie am 1. April 1930 der Eintritt in die NSDAP..." Gibt es Belege für diese These? Wer genau äußerte wann und wo sein Unbehagen über August Wilhelms Karriere in der Nazipartei? Oder welcher Historiker hat das quellengestützt so eingeschätzt? Gleiches gilt für die spätere Stelle, wo es heißt, die Familie habe ihn für verrückt erklärt. --Jejko (Diskussion) 14:52, 8. Okt. 2020 (CEST)

Volker Ulrich (eine Rezension der Biographie von Lothar Machtan aus 2006) erwähnt keinerlei Unbehagen der Familie. In Kletts Personenlexikon dürfte ebenfalls nichts dergleichen stehen, da es nur Funktionen verzeichnet. Deshalb habe ich die unbelegte Behauptung gelöscht und den Satz klarer Formuliert. Ulrich nennt als Zeitpunkt Herbst 1929. --Jejko (Diskussion) 17:24, 13. Dez. 2021 (CET)
Den unpräzisen und offenbar unbelegten Satz "In ehemaligen Hofkreisen galt er bald als „lächerlich“, die Familie stellte ihn als „verrückt“ hin." habe ich ebenfalls gelöscht. --Jejko (Diskussion) 17:38, 13. Dez. 2021 (CET)

Die Rolle August Wilhelms von Preußen bei den Entschädigungsforderungen der Hohenzollern

Den erneut, ohne auf meine in der Zusammenfassungszeile angegeben Begründung für seine Entfernung einzugehen, eingesetzten Abschnitt: Die Rolle August Wilhelms von Preußen bei den Entschädigungsforderungen der Hohenzollern
habe ich gelöscht. Begründung:
Die Information:
Da es im Streit um die Entschädigungsforderungen der Hohenzollern gegen den Bund sowie gegen die Länder Brandenburg und Berlin keine außergerichtliche Lösung über die Herausgabe einiger Tausend Kunstwerke aus öffentlichen Einrichtungen sowie eine Entschädigung für Immobilien, die von den Sowjets nach 1945 in der späteren DDR enteignet worden waren, gegeben hat, geht es bei der nun juristischen Klärung u. a. auch um die Frage, inwieweit auch Prinz August Wilhelm von Preußen neben seinem Bruder, Kronprinz Wilhelm, dem NS-System durch seine vielfältig belegte Unterstützung „erheblichen Vorschub“ geleistet hat. „Diese Unwürdigkeitsklausel“
hier folgt die Anmerkung
Unwürdigkeitsklausel in Paragraph 1, Absatz 4, im Ausgleichsleistungsgesetz von 1994, das den staatlichen Ausgleich für Enteignungen regelt, die zwischen 1945 und 1949 unter sowjetischer Besatzung erfolgten. Damit sollten Personen oder deren Erben, die dem NS-System zugearbeitet hatten, von Ausgleichszahlungen ausgeschlossen werden.
Dann fährt der Text fort:
„soll verhindern, dass Nazihelfer und ihre Erben entschädigt werden. Die Richter sollen nun über die Haltung der Hohenzollern zu Hitler befinden“,
belegt mit dem Spiegel-Beitrag:
Hohenzollern-Streit vor Gericht
ist irreführend. Im Beleg wird Auwi nicht erwähnt, hingegen heißt es dort, „dem Prinzen von Preußen ... stehen Geld und ein erheblicher Teil der Kunstwerke nach geltendem Recht nicht zu, sollte sein Urgroßvater Ex-Kronprinz Wilhelm dem Nationalsozialismus ‚erheblichen Vorschub‘ geleistet haben ...“ Nach dem Beleg geht es bei den Entschädigungsforderungen der Hohenzollern mithin ausschließlich um die Frage, ob der ehemalige Kronprinz Wilhelm dem NS-System „erheblichen Vorschub“ geleistet hat. Aus gutem Grund: Nur dieser Wilhelm war als Chef des Hauses Erbe des Familienbesitzes und in dieser Eigenschaft diejenige Person, die 1945 enteignet wurde. Auwi war weder Erbe des 1941 verstorbenen ehemaligen Kaisers, noch des 1951 verstorbenen Ex-Kronprinzen, noch war er Grundbesitzer und daher auch kein Betroffener der Bodenreform.
Der zweite Beleg:
Hohenzollern „Antidemokraten nicht für ihr Handeln belohnen“ ist ein Gespräch des Historikers Wolfgang Wippermann mit einer Journalistin vom 26. Februar 2014. Obwohl von ihr darauf aufmerksam gemacht, dass es „eine Entschädigung ... nämlich nur dann [gibt], wenn der Enteignete dem Nazi-Regime nicht – ich zitiere aus dem Gesetz – ‚erheblichen Vorschub geleistet‘ hat,“ überhört Wippermann dies vollkommen und schwadroniert frei weg („ich bin kein Jurist“) über die „Potsdamer Provinzposse“ zu Auwi „ja, also, dann könnte man vielleicht auch mal sagen, dass eben dieser Auwi, August Wilhelm, SA-General ist er geradezu geworden dazu, Propagandist der Nazis, der müsste dann vielleicht auch noch entschädigt werden.“
Ich halte dieses Interview für ungeeignet um eine „Rolle August Wilhelms von Preußen bei den Entschädigungsforderungen der Hohenzollern“ zu belegen.
Dann geht es im Text weiter mit der durch den Rundfunkbeitrag vom 20. Januar 2021: Forderungen der Hohenzollern. Der Prinz, die Nazis und eine alles entscheidende Frage belegten Information:
Für die Gutachter
Aha! Aber wer sind „die Gutachter“?
ist die Sachlage, dass die Hohenzollern und der ehemalige Kronprinz im Besonderen durch die öffentliche Unterstützung für Hitler und die Stärkung des Verhältnisses zwischen dem ‚Führer‘ und Paul von Hindenburg die Errichtung der Nazi-Diktatur in erheblichem Maße förderten, mittlerweile relativ klar. Winfried Süß vom Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung stellt fest: „Auch wenn die Bewertung einzelner Fragen strittig bleibt, so existiert doch eine überwältigende Evidenz von Quellen und Forschungen, die belegen, dass Kronprinz Wilhelm vielfach, beständig und durchaus nicht wirkungslos mit den Nationalsozialisten paktiert hat. Er hat innerhalb des konservativen Milieus mit Bedacht diejenigen Kräfte gestärkt, die mit den Nationalsozialisten kooperieren wollten.“ „Ausgleichszahlungen hätten sich damit verwirkt“.
Wohlgemerkt: Süß spricht in der zitierten „Anhörung zu Auswirkungen der Forderung der Hohenzollern auf das Land Brandenburg“ von „Kronprinz Wilhelm“. Zu August-Wilhelm sagt er gar nichts! Und einen anderen Gutachter als Christopher Clark nennt er nicht. Übrigens wird im Kommentar wahrheitswidrig zu Clark mitgeteilt, er habe ein Gutachten über „die Hohenzollern“ geschrieben, obwohl aus seinen indirekt wiedergegebenen Worten hervorgeht, dass es in seinem Gutachten um den Ex-Kronprinzen ging.
Auch dieser Beleg ist zum Thema Die Rolle August Wilhelms von Preußen bei den Entschädigungsforderungen der Hohenzollern ungeeignet.
Der Kern-Behauptung des Absatzes, es gehe „bei der juristischen Klärung [der Entschädigungsforderungen] auch um die Frage, inwieweit auch Prinz August Wilhelm von Preußen neben seinem Bruder, Kronprinz Wilhelm, dem NS-System durch seine vielfältig belegte Unterstützung „erheblichen Vorschub“ geleistet hat“, fehlte ein Beleg gemäß WP:Belege#Grundsätze und daher wird er entfernt.--Gloser (Diskussion) 01:31, 13. Dez. 2021 (CET)

Es sieht so aus, dass Wilmerich die beiden Wilhelms verwechselt hat. --Jejko (Diskussion) 17:48, 13. Dez. 2021 (CET)