Diskussion:August von Berlepsch
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Adelstitel
Seit 1919 gelten Adelsbezeichnungen als Teil des Namens. Rechtliche Ansprüche auf Adelsprädikate bestehen nicht; sie haben sich aber im gesellschaftlichen Leben erhalten. Die zuerst genannte Anrede (Anschrift) entspricht den gesetzlichen Vorschriften, die Zweite ist gesellschaftlich üblich.
Außerdem wird in der Quelle der Neuen Deutschen Biographie:( Anton Büdel: Berlepsch, August Sittich Eugen Heinrich Freiherr von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 2, Duncker & Humblot, Berlin 1955, ISBN 3-428-00183-4, S. 94 f. (Digitalisat).) August von Berlepsch mit diesen Namen geführt. Gruß und Salve --Preußen (Diskussion) 18:04, 13. Jul. 2012 (CEST)
- Und August von Berlepsch starb bereits 1877, also lange bevor die seit 1919 geltenden Gesetze und Regeln und Konventionen in Kraft traten. Bei ihm war daher der Freiherrentitel NICHT Bestandteil des Namens, sondern ein Titel. MfG, --Cosal (Diskussion) 18:16, 13. Jul. 2012 (CEST)
- Hallo Cosal, vielen Dank für die Ergänzung, klingt plausibel. Gruß und Salve --Preußen (Diskussion) 20:52, 13. Jul. 2012 (CEST)