Diskussion:Bahnhof Bad Rappenau
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Relevanz
Eigentlich irrelevant. Das Kursbuch ist da klarer. Keine Geschichte des Bahnhofes, kein Güterverkehr, Personenverkehr vor Regionalisierung und all das, was einen Bahnhof ausmacht. Löschfähig, aber das macht Arbeit. --Köhl1 (Diskussion) 18:38, 10. Dez. 2014 (CET)
- Das Bahnhofsgebäude von ca. 1868 ist mit allergrößter Wahrscheinlichkeit ein Kulturdenkmal und macht den Bahnhof schon dadurch relevant. -- Rosenzweig δ 19:11, 10. Dez. 2014 (CET)
- Entweder es ist ein Kulturdenkmal, dann gibt es dafür auch einen Beleg, oder es ist es nicht. "Wahrscheinlich" ist kein enzyklopädisches Argument. --Köhl1 (Diskussion) 20:18, 11. Dez. 2014 (CET)
- In Baden-Württemberg ist ein Kulturdenkmal nicht deswegen ein Kulturdenkmal, weil es per spezifischem Verwaltungsakt, veröffentlicht in einem Amtsblatt, zu einem solchen erklärt wurde, sondern es ist ein Kulturdenkmal, weil es eben eines ist. Klingt verwirrend? Ergibt sich aber aus der Rechtslage, vgl. Denkmalschutzgesetz (Baden-Württemberg)#Kulturdenkmal, wo auch steht "Die Denkmaleigenschaft eines Objekts ergibt sich mit dieser Definition aus dem Gesetz heraus und ist nicht davon abhängig, ob es in eine Denkmalliste eingetragen ist oder nicht." Folglich gibt es in B-W auch keine amtlichen Listen wie anderswo, sondern es gibt, wenn überhaupt, interne Listen der auf jeden Fall denkmalgeschützten Objekte, die das Landesdenkmalamt mal erstellt hat und die auch die jeweiligen Gemeinden haben. Die sind aber nicht veröffentlicht und auch nicht flächendeckend vorhanden. Dennoch kann man aufgrund von Analogien, Präzedenzfällen usw. ziemlich sicher davon ausgehen, dass ein Bahnhofsgebäude von 1868 geschützt ist. Meine Aussage "mit allergrößter Wahrscheinlichkeit" erfolgte aufgrund der geschilderten Sachlage in dieser Form. Soviel zum Thema "enzyklopädisches Argument" ... -- Rosenzweig δ 21:33, 11. Dez. 2014 (CET)
- Wenn das so vage ist, würde ich das nicht für die Relevanzbegründung heranziehen, sondern die Inhalte sprechen lassen. Man kann das Gebäude z. B. entsprechend beschreiben, wie das bei anderen (eingetragenen) Kulturdenkmalen der Fall ist. Und wenn bei der Geschichte mehr steht als im Streckenartikel, dann ist das auch nicht schädlich. Aber Artikel, die nur ein paar Angaben aus dem Fahrplan abpinseln, auf die kann ich durchaus verzichten.--Köhl1 (Diskussion) 18:36, 12. Dez. 2014 (CET)
- In Baden-Württemberg ist ein Kulturdenkmal nicht deswegen ein Kulturdenkmal, weil es per spezifischem Verwaltungsakt, veröffentlicht in einem Amtsblatt, zu einem solchen erklärt wurde, sondern es ist ein Kulturdenkmal, weil es eben eines ist. Klingt verwirrend? Ergibt sich aber aus der Rechtslage, vgl. Denkmalschutzgesetz (Baden-Württemberg)#Kulturdenkmal, wo auch steht "Die Denkmaleigenschaft eines Objekts ergibt sich mit dieser Definition aus dem Gesetz heraus und ist nicht davon abhängig, ob es in eine Denkmalliste eingetragen ist oder nicht." Folglich gibt es in B-W auch keine amtlichen Listen wie anderswo, sondern es gibt, wenn überhaupt, interne Listen der auf jeden Fall denkmalgeschützten Objekte, die das Landesdenkmalamt mal erstellt hat und die auch die jeweiligen Gemeinden haben. Die sind aber nicht veröffentlicht und auch nicht flächendeckend vorhanden. Dennoch kann man aufgrund von Analogien, Präzedenzfällen usw. ziemlich sicher davon ausgehen, dass ein Bahnhofsgebäude von 1868 geschützt ist. Meine Aussage "mit allergrößter Wahrscheinlichkeit" erfolgte aufgrund der geschilderten Sachlage in dieser Form. Soviel zum Thema "enzyklopädisches Argument" ... -- Rosenzweig δ 21:33, 11. Dez. 2014 (CET)
- Entweder es ist ein Kulturdenkmal, dann gibt es dafür auch einen Beleg, oder es ist es nicht. "Wahrscheinlich" ist kein enzyklopädisches Argument. --Köhl1 (Diskussion) 20:18, 11. Dez. 2014 (CET)
- Wovon redest du? In diesem Artikel steht deutlich mehr als nur ein paar aus den Fahrplan abgepinselte Angaben. -- Rosenzweig δ 22:28, 19. Dez. 2014 (CET)