Diskussion:Beck-Online

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

"Kritik"

Unter dem so bezeichneten Abschnitt findet sich Folgendes:

Von Bibliothekaren war kritisiert worden, dass es in Beck-Online früher keine Permalinks gab. Deshalb mussten die Nachweise für Werke in Beck-Online in den Bibliotheks- und in den Verbundkatalogen bei Änderungen der URLs immer wieder aktualisiert werden, was zu einem erheblichen Aufwand führte.[1] Der Verlag habe dies mittlerweile geändert.[2]

Diese technische Petisse, die dann offenbar kurzfristig aus der Welt geschafft werde konnte, in eine Kritik an der gesamten Datenbank umzumünzen, erscheint mir äußerst abenteuerlich. Befremdlich ist zudem, dass von "Bibliothekaren" die Rede ist, obwohl nur eine Person (bei der es sich allerdings um den ehemaligen Leiter der BGH-Bibliothek handelt) die Kritik äußert, dass als Referenz ein internes, letztlich unveröffentlichtes Mailing und nicht ein tauglicher Beleg und die persönliche Stellungnahme des betreffenden Bibliothekars als Faktum ("was zu einem erheblichem Aufwand führte") dargestellt wird. Hier wird etwas nicht korrekt Belegtes, das für den Leser der WP und den Nutzer der Datenbank irrelevant ist, hochstilisiert. Die (banale) Information ist weder einer Enzyklopädie würdig noch tauglich. Ich habe sie deshalb erneut gelöscht (eine Löschung ist von ASchmidt bereits einmal revertiert worden, Begründung: Expertenliste, Pannier war Bibliothekar beim BGH, weiterhin wichtige Information, daher insoweit revert; alles Gründe, die wie eben geschildert, ein Behalten nicht rechtfertigen). Gert Lauken 20:05, 30. Nov. 2011 (CET)

Bitte besser recherchieren, bevor Du so laut auftrittst, lieber Gert. Ich verfolge die Diskussionen um Beck-Online und andere solcher Datenbanken schon länger, sonst hätte ich den Artikel nicht geschrieben. Es handelt sich dabei weder um eine Petitesse noch wurde das rasch beseitigt, sondern es war ein Thema, das die Bibliotheken lange beschäftigt hatte, mehrere Jahre, und das dann endlich u.a. auf Initiative aus der Bibliothek des BGH durch Beck beseitigt wurde, sonst hätte sich Beck-Online in der Branche noch unbeliebter gemacht. Wenn Du Dich in dem Bereich nicht so intensiv betätigst, solltest Du Dich bitte erst einmal einlesen, auch in die Frage, wie Informationen im Bereich LIS/BID verbreitet werden und auf welche Quellen man sich folglich stützen kann und sollte, um einen Artikel reputabel zu bequellen. Ich zitiere die entscheidenden Ankündigungen, vom Verlag oder von den Geschäftemachern bei Börsenblatt und sonstigen Magazinen gibt es nichts zu zitieren. Hiermit wurde die Branche über Stand und Neuordnung informiert. Da ich sowohl beim Portal Recht als auch beim Portal BID längerfristig mitarbeite, darf ich auf meine Sachkunde verweisen und Deine Beharrlichkeit dahingehend verstehen, daß Du unliebsame Informationen, die der Beck-Verlag seinem Produkt nicht länger anhängen lassen möchte, aus dem Artikel gerne tilgen möchtest, um das Produkt heute besser dastehen zu lassen. Dazu sollte es aber nicht kommen. Dieser Mangel gehört zur Geschichte von Beck-Online und sollte deshalb auch bei uns dokumentiert werden. Daher revert, und ich würde Dich bitten, vor einer weiteren Bearbeitung die Quellenlage besser zu recherchieren. Danke sehr.--Aschmidt 21:32, 30. Nov. 2011 (CET)
Es mag sein, lieber Kollege Aschmidt, dass Du diese "Diskussion" um beck-online bereits länger verfolgst. Aus Deinem persönlichen Interesse indes erwächst noch kein enzyklopädisches. Die Sachlage ist eindeutig. Solltest Du die Löschung nochmals revertieren, werde ich Dich auf VM melden: Ein Benutzerbeitrag aus einem Diskussionforum oder eine e-Mail ist keine reputable Quelle. Eine Mailingliste, worum es sich bei Inetbib handelt, bietet einer geschlossenen Gruppe von Menschen die Möglichkeit zum Nachrichtenaustausch in Briefform, also eine Vernetzung mit elektronischen Mitteln. Dieser Nachrichtenaustausch ist innerhalb der Gruppe öffentlich (so unser Artikel zum Thema). Eine Mail in einer Mailingliste widerspricht nun den Anforderungen, die WP:Belege und WP:Weblinks (dringende Lektüreempfehlung!) aufstellen. Das sind die Regeln in WP, um deren Einhaltung ich Dich bitte. Wenn Du eine reputable Quelle liefern kannst, könnte man ggf. über eine Aufnahme der Information in diesen Artikel nachdenken. Dieser reputable Beleg könnte etwa aus einer bibliothekarischen Fachzeitschrift stammen, so gibt es auch eine spezielle Fachzeitschrift für das juristische Bibliotheks- und Dokumentationswesen; auch dort ist aber zum Thema nix zu finden. Ansonsten muss ich mich in das Thema nicht weiter einlesen: Denn die Quelle (und maßgeblich ist nunmal das, was im Artikel als Quelle angegeben wird) ist nicht verwertbar (um es mal juristisch auszudrücken) und privat erlangte Informationen können hier nicht verwendet werden. Gruß, Gert Lauken 12:07, 1. Dez. 2011 (CET)
Hier am Rande, es ist nämlich unerheblich: Eine reputable Quelle böte die Gewähr, dass auch die Gegenseite mal zu Wort kommt: Warum sollte denn Beck Permalinks einrichten? Warum muss es Links aus Katalogen auf Online-Werke geben? Ist der Beck-Verlag vertraglich dazu verpflichtet oder handelt es sich um eine bloße Serviceleistung? Konnte er Permalinks nicht umsetzen, weil es technische Schwierigkeiten gab? Oder war es Ignoranz des Verlags? War das ein spezielles Problem bei Beck-online oder auch bei anderen Datenbanken? Das alles erfahren wir nicht. Und auch das spricht alles gegen die Brauchbarkeit der "Information". Pannier selbst bezeichnet die Information in seinem ersten Mailing als "berufsinterne Information", in seiner zweiten (allerdings in einem bestimmten Zusammenhang) als "unwesentlichen Nebenaspekt". In Fachveröffentlichungen, wo sich Herr Pannier in anderen Fällen durchaus zu Wort meldet, ist nix zu finden (s.o.), die Fachöffentlichkeit hat sich mit Thema offenbar nicht beschäftigt. Das alles – und weil Wikipedia eine Allgemeinenzyklopädie ist und kein Bibliothekswiki – deutet nur auf eins hin: Unerheblichkeit.
P.S.: Weil ich gerade noch den Vorwurf sehe, ich wollte hier Kritik am Produkt verhindern. Diese Behauptung fällt aber zwangsläufig auf Dich zurück, denn man könnte aus Deiner Vehemenz, lieber Aschmidt, ebenso schlussfolgern, Du wolltest hier um jeden Preis Kritik am Produkt unterbringen. Deshalb ist ja eine ordentliche Bequellung gerade erforderlich, damit der Artikel über die notwendige Objektivität verfügt. Nichts anderes fordere ich und das im Einklang mit den Regularien. D.O.
Es freut mich, daß Dich die Sache so intensiv beschäftigt, leider ohne daß wir dadurch vorangekommen wären. :-/ Weil ich es nicht soweit ;-) kommen lassen möchte, ist deshalb für mich an dieser Stelle EOD. --Aschmidt 22:17, 1. Dez. 2011 (CET)
Eine reputable Quelle würde auch dem Verlag die Gelegenheit zur Stellungnahme geben? Insbesondere Beck hat nun wirklich genug Kanäle, um sich zu inhaltlicher Kritik zu äußern (-> beck-blog). Wie begründest du, dass das - öffentlich zugängliche - Archiv einer ML eine schlechtere Quelle sein sollte, als eine beliebige andere Internetseite? --Banshy (Diskussion) 00:23, 5. Mai 2012 (CEST)
Ich begründe dies mit den hier geltenden Belegrichtlinien: Die Inhalte von Mailinglisten sind E-Mails (siehe ausführlich hier). Es ging im Übrigen nicht um eine "inhaltliche Kritik": Der frühere Chefbibliothekar des BGH kritisierte, dass sich die Internetadressen der einzelnen Dokumente veränderten, sodass in elektronischen Bibliothekskatalogen nicht permanent darauf verlinkt werden konnte. Das "Problem" wurde aber behoben. Das Thema ist wohl kaum wichtig genug, um dazu in der Öffentlichkeit Stellung zu nehmen, selbst die einschlägige bibliothekswissenschaftliche Presse hat sich dazu nicht geäußert. Gert Lauken (Diskussion) 14:22, 23. Jun. 2012 (CEST)

Einzelnachweise

  1. Dietrich Pannier: Fehler in beck-online. In: Inetbib-Mailingliste. 29. April 2010, abgerufen am 25. Juli 2011.
  2. Dietrich Pannier: Verfügbarkeit „älterer“ Datenbanken. In: Inetbib-Mailingliste. 14. Juli 2011, abgerufen am 25. Juli 2011.

Beck-Online oder beck-online?

Vgl. hier.--Pistazienfresser (Diskussion) 23:53, 28. Mai 2020 (CEST)