Diskussion:Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Rechtsquellencharakter fraglich, vermutlich nur Verwaltungsvorschriften mangels Außenwirkung. Oder anderweitige Bindungswirkung über Schutzvorschriften des SGB V oder so? --AHK 10:27, 15. Okt. 2006 (CEST)
- Nein, als Unfallverhütungsvorschriften sind sie autonomes Satzungsrecht und damit für die Mitglieder der jeweiligen Berufsgenossenschaft rechtlich verbindlich. Nicht Nichtbefolgung von BGVen kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Die BGVen haben damit etwa die gleiche Wirkung wie die Satzung einer Gemeinde. Die gilt zwar nur für einen begrenzten Personenkreis (= Einwohner der Gemeinde), für diese jedoch immer und ohne Ausnahme. --Forevermore 22:27, 14. Nov. 2006 (CET)
- Sorry das ist alles Quatsch!
Die Berufsgenossenschaften sind beliehene Behörden, sie nehmen hoheitliche Aufgaben wahr (hier Pflichtversicherung für Arbeitnehmer) nach SGB VII. Damit haben die Vorschriften der BGen Gesetzescharakter bzw. sind einzuhaltende Vorschriften und gelten für Alle, für die die Berufgenossenschaften im Falle eines (Arbeits-)unfalles Leistungen erbringen müssen. Abgestuft sind Berufsgenossenschaftliche Regeln die nicht verbindlich sind, aber Konformitätsvermutung (z.B. zu ArbSchg, ArbSiG, BetriebSichVO) auslösen. Hirarchisch darunter kommen die Berufsgenossenschaftlichen Informationen. Sie erläutern dem Arbeitgeber wie er die Schutzziele der Gesetze und europäischen Richtlinien einhalten kann. --Mike Gimmerthal (Diskussion) 21:56, 16. Mai 2016 (CEST)
Liste BGVen
Weiß jemand, wo es eine Liste aller BGVen gibt, inklusive der außer Kraft gesetzten (am besten mit kurzer Begründung warum (z.B. 'geregelt in xy'))? Denn jetzt gibt es nur noch BGV A1-4, (6, 7,) 8 und 10, BGV B2-5 und 11, BGV C1-3, 5-7, 9, 10, 11, 14, 16, 17, 19-25, 27 und 28 und BGV D5, 6, 8, 9, 13, 14, 19-23, 27, 29-42 und 44. Da fehlen also schon einige. Vielen Dank im Voraus. Gruß --145.253.3.244 17:15, 4. Feb. 2009 (CET)
Hallo, ich habe inzwischen eine Liste gefunden: http://www.sidiblume.de/info-rom/bgvr/index_bgv.htm Da fehlen nur noch BGV B9 und B10. Die sind wohl nicht über das Entwurfsstadium hinausgekommen; B9 war für "Optische Strahlung", "Inkohärente optische Strahlung" bzw. "Künstliche Optische Strahlung" vorgesehen und B10 für „Vibrationen“ bzw. „Arbeitsplätze mit Vibrationseinwirkung“. Gruß --145.253.3.244 19:40, 27. Feb. 2009 (CET)
Hier ist noch eine Auflistung, was die Buchstaben bedeuteten (bei z.B. BGV A1 bzw. GUV-V A1):
- A - Allgemeine Vorschriften / Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
- B - Einwirkungen
- C - Betriebsart / Tätigkeit
- D - Arbeitsplatz / Arbeitsverfahren
Gruß --80.187.100.8 11:00, 12. Mai 2016 (CEST)
- Auch hier eine Anmerkung.
Bis 2003 galten sogenannte Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) nur die die Beschäftigten von Betrieben die einer BG zugehörig waren, die diese UVVen auch in Kraft gesetzt hatte. So galt z.B. die UVV C22 "Bauarbeiten" nicht für Mitgliedsbetriebe der Verwaltungsberufsgenossenschaft, weil diese die BGV C22 schlicht nicht in Kraft gesetzt hatte (für VBG Betriebe nicht relevant, Baubetriebe sind bei der Bau-BG angesiedelt). Das aber ist Vergangenheit! Auch die o.g. Nomenklatur ist veraltet. Seit 2011 gelten für alle betriebe die Vorschriften und Regeln der DGUV (DGUV - Spitzenverband der Berufsgenossenschaften)
Hier sind alle Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu finden: Internetpräsenz der DGUV/Regelwerke
--Mike Gimmerthal (Diskussion) 21:56, 16. Mai 2016 (CEST)
Aus BGV A2 wird DGUV V2
Voraussichtlich ab 01.01.2011 tritt die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige BGV A2 und bildet dann neben den Gesetzen die neue Grundlage für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz (Info des TÜV Rheinland, AMD)--Karl 3 14:30, 24. Nov. 2010 (CET)
- Veraltet und nur eine von Vielen - kann gelöscht werden!
--Mike Gimmerthal (Diskussion) 21:56, 16. Mai 2016 (CEST)
autonomes Recht vs. Autonomie des Steuerrechts
Im Artikel heisst es: "Die BG-Vorschriften stellen so genanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar...", wobei "autonomes Recht" mit einem Link versehen ist. Klickt man den an, wird man jedoch zu einem Beitrag über die "Autonomie des Steuerrechts" weiter geleitet, was in diesem Zusammenhang keinen Sinn ergibt. Das sollte mal jemand korrigieren, der Ahnung hat, oder diesen Link streichen. --84.60.112.163 11:29, 8. Mai 2014 (CEST)
- Ich hab den Link mal entfernt! --Karl 3 (Diskussion) 17:38, 24. Okt. 2014 (CEST)
- ... ja super, war mir nicht so sicher -- ich habe allerdings auch bei der Weiterleitung selber -- also autonomes Recht auch nochmal angemerkt, dass da irgendwas nicht stimmt, vielleicht können die Leute aus dem Bereich Recht das richten... keine Umleitung, Begriffsklärung, neues Lemma, weil relevant genug (?), und dann hier wieder verlinken vielleicht, oder sollte man das mit dem autonomen Recht hier erklären? Ich weiss es nicht, erstmal muss man hier auch die ganze Änderungsgeschichte auf DGUV reinbringen... -- Thomas Österheld (Diskussion) (18:40, 24. Okt. 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
WebLink defekt
Der Link unter Punkt 10 funktioniert nicht. --> DGUV Vorschrift 2, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
DIe richtige Adresse sollt wohl folgende sein. --> http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/index.jsp (nicht signierter Beitrag von Posti66 (Diskussion | Beiträge) )