Diskussion:Beschäftigungsstand
REDIRECT Arbeitslosigkeit
Da hoher Beschäftigungsstand nach meinem Verständnis und hiesiger Definition identisch mit niedriger Arbeitslosigkeit ist, halte ich einen Redirect für angemesen. Man kann das Wort dann dort erläutern. Zum Thema Vollbeschäftigung gibt es einen eigenen Artikel. Wenn keine Einwände kommen mache ich das in den nächsten Tagen. --Siehe-auch-Löscher 09:34, 3. Nov. 2009 (CET)
Bearbeitung 27. Oktober 2012
Der Artikel bedarf m.E. entweder einer grundlegenden Überarbeitung oder er sollte gelöscht werden. Einige Aussagen habe ich entfernt (die "Definitionen" ohne jede Quellennennung, dafür mit Formulierungen wie "Möglichst wenig Leute sind arbeitslos" als Definition zum Lemma), die übrigen wären mE auch weiter überarbeitungsbedürftig, und sollten belegt werden. Sofern sich Zeit finden mag, versuche ich es später weiter; wobei ich wegen des m.E. deutlich besseren Artikels Vollbeschäftigung noch überlege, ob eine Löschung nicht angemessener wäre. Oder, bitte? Freundlicher Gruß. +verneig+ Botulph 20:36, 27. Okt. 2012 (CEST).
- Hallo @Botulph: Belasse es bei der Überlegung. Vollbeschäftigung und "hoher Beschäftigungsstand" müssen sich nicht decken. Es handelt sich beim Beschäftigungsstand um einen Rechtsbegriff des § 1 StabG, der ein eigenständiges Lemma erfordert. Der bisherige Artikel ist fachlich nicht gut, ich werde mich darum kümmern. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:20, 21. Jan. 2021 (CET)