Diskussion:Besoldung
Brutto/Netto
"93% des Bruttos als Brutto"? Das ist zumindest sehr seltsam formuliert.
- Der Satz stammt bestimmt von einem Beamten. Die legen nämlich immer sehr viel Wert darauf, dass sie ihre Altersvorsorge selbst finanzieren und nicht - wie manch anderer denkt - nach ihrer Pensionierung dem Staat auf der Tasche liegen ... -- 81.14.155.49 00:25, 30. Aug 2004 (CEST)
- ...und schon mal überlegt, warum die Beamten Wert darauflegen, mhm? --Hypnosekröte 15:32, 15. Jul 2005 (CEST)
Wie sieht es denn nun genau aus mit dem Versteuern bzw. den Abzügen. Der Angegebene Sold ist doch sicher nicht Netto, oder?
(nicht(?)erledigt) Zahlen
Warum sind hier keine konkreten Zahlen ? Ohne Zahlen kann man doch überhaupt nichts damit anfangen... --mtl 12:35, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Die Zahlen waren in einem anderen Artikel versteckt, Sie wurden hierher verschoben.--Juliabackhausen 09:22, 12. Mai 2010 (CEST)
- Hm, Zahlen finde ich sinnvoll, aber eine ganze Bes.tabelle ist ein bisschen viel, und macht die Sache unübersichtlich (außerdem sind die Angaben schon veraltet, hängen z.T. vom Bundesland ab, usw.). Ich schlage vor, die Tabelle durch einen kurzen Text zu ersetzen, der die verschiedenen Bes.ordnungen (A,B,W...) auflistet, mit kurzer Angabe zu Grundgehältern. Habe einen entspr. Abschnitt weiter unten eingefügt ("Typische Höhe der Bezüge"). Kann die Tabelle so entfallen? Verlinken sollte genügen. Sleske 13:33, 27. Mai 2010 (CEST)
- Nein. Es ist eine sehr große Schwierigkeit über Weblinks herauszubekommen, wie die Bezüge gerade sind. Aber A-Besoldung reicht von "nichts" bis "reich". Das ist mehr als unerquicklich, wenn da nur eine Spannbreite steht. Die Tabelle kann/soll/darf nicht rausfliegen. Du kannst sie gerne verbessern, aktualisieren, auf den neuesten Stand bringen oder mit zusätzlichen Kommentaren versehen, dass sie nur für Bundesbeamte gilt. Aber sie gibt sehr gute Anhaltspunkte. Insbesondere da ganz klar geregelt ist, welcher Beruf mir welche Besoldungsgruppe einbringt, ist es gut, wenn man das in der Wikipedia findet.--Juliabackhausen 15:01, 27. Mai 2010 (CEST)
- Ich selbst besuche diese Seite bestimmt wöchentlich um mir über gewisse Gehaltshöhen Klarheit zu verschaffen. Ich finde es ja gerade schön, dass diese übersichtlich in der Wikipedia stehen und nicht verstreut unter etlichen Weblinks in komisch formatiert Tabellen.--Juliabackhausen 15:03, 27. Mai 2010 (CEST)
- Entschuldige, aber das überzeugt mich nicht. Detaillierte Tabellen wie diese sprengen meiner Meinung nach den Rahmen von Wikipedia. Und im übrigen ist exakt die Tabelle aus dem Artikel direkt unter dem ersten Weblink ("Offizielle Besoldungstabellen des Bundesministerium des Innern") zu finden. Das simple Kopieren von Informationen ist nicht Sinn einer Enzyklopädie. Siehe dazu etwa Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist: 7. Wikipedia ist keine Rohdatensammlung großer Mengen strukturierter Daten. Ich habe die Tabelle daher entfernt; dafür habe ich einen Hinweis auf die offziellen Tabellen in den Artikeltext aufgenommen. P.S.: Wie du brauche ich auch häufiger die offiziellen Gehaltshöhen. Das ist sehr übersichtlich unter http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/ dargestellt (ist übrigens auch ein Weblink im Artikel ;-)). Nimm für die Tabellen lieber das als Wikipedia. Sleske 02:59, 28. Mai 2010 (CEST)
- Ich selbst besuche diese Seite bestimmt wöchentlich um mir über gewisse Gehaltshöhen Klarheit zu verschaffen. Ich finde es ja gerade schön, dass diese übersichtlich in der Wikipedia stehen und nicht verstreut unter etlichen Weblinks in komisch formatiert Tabellen.--Juliabackhausen 15:03, 27. Mai 2010 (CEST)
- Nein. Es ist eine sehr große Schwierigkeit über Weblinks herauszubekommen, wie die Bezüge gerade sind. Aber A-Besoldung reicht von "nichts" bis "reich". Das ist mehr als unerquicklich, wenn da nur eine Spannbreite steht. Die Tabelle kann/soll/darf nicht rausfliegen. Du kannst sie gerne verbessern, aktualisieren, auf den neuesten Stand bringen oder mit zusätzlichen Kommentaren versehen, dass sie nur für Bundesbeamte gilt. Aber sie gibt sehr gute Anhaltspunkte. Insbesondere da ganz klar geregelt ist, welcher Beruf mir welche Besoldungsgruppe einbringt, ist es gut, wenn man das in der Wikipedia findet.--Juliabackhausen 15:01, 27. Mai 2010 (CEST)
- Hm, Zahlen finde ich sinnvoll, aber eine ganze Bes.tabelle ist ein bisschen viel, und macht die Sache unübersichtlich (außerdem sind die Angaben schon veraltet, hängen z.T. vom Bundesland ab, usw.). Ich schlage vor, die Tabelle durch einen kurzen Text zu ersetzen, der die verschiedenen Bes.ordnungen (A,B,W...) auflistet, mit kurzer Angabe zu Grundgehältern. Habe einen entspr. Abschnitt weiter unten eingefügt ("Typische Höhe der Bezüge"). Kann die Tabelle so entfallen? Verlinken sollte genügen. Sleske 13:33, 27. Mai 2010 (CEST)
Besoldung in anderen Artikeln
Es fehlen in allen Artikeln der Politischen Ämter und beamten Berufsgruppen die Besoldung.
Beispiele:
Amtsgehalt Berechnungsgrundlage nach BBesO B 10 oder B 11 (Alle Beträge in Euro) Bund Bundeskanzler: 1 2/3 B 11 = 15832 Bundesminister: 1 1/3 B11 = 12860 Baden-Württemberg Ministerpräsident: 120 % B 11= 12425 Minister: B11= 10354 Bayern Ministerpräsident: B11 + 7/25 = 13253 Minister: B11+ 3/16 = 12295 Berlin Regierender Bürgermeister: 120 % B 11= 12424 Bürgermeister: 107 % B 11 = 11078 Senatoren: B11 = 10354 Brandenburg Ministerpräsident: 109 % B11=11285 Minister: B11= 10354 Bremen Hamburg Senatoren: 123 % B11=12735 Hessen Ministerpräsident: 119 % B11= 12321 Minister: B 10 + 1/13= 10274 Mecklenburg-Vorpommern Ministerpräsident: 110 % B 11=11389 Minister: 110 % B 10=10296 Niedersachsen Ministerpräsident: 121,4 % B11=12569 Minister: 107,55 % B 11= 11135 Nordrhein-Westfalen Ministerpräsident: 1 1/3 B 11= 13805 Minister: 1 1/5 B 11 12425 Rheinland-Pfalz Saarland Ministerpräsident: 110 % B11=11389 Minister: B 11=10354 Sachsen Ministerpräsident: 120 % B 11= 12424 Minister: B11=10354 Sachsen-Anhalt Ministerpräsident: 110 % B11=11389 Minister: B 11 10354 Schleswig-Holstein Ministerpräsident: 109,3 % B11=11316 Minister: 109,3 % B 10= 10427 Thüringen Ministerpräsident: 120 % B11=12424 Minister: B 11: 10354
Übergangsgeld Für ersten drei Monate: Amtsgehalt +
Ortszuschlag bzw. Amtsgehalt +
Familienzuschlag
Für den Rest der Bezugszeit die Hälfte dieser
Bezüge (in der Regel, wenige Ausnahmen)
Bund Für mindestens sechs Monate und höchstens
drei Jahre
Baden-Württemberg Für mindestens sechs Monate und höchstens
zwei Jahre
Bayern Für mindestens sechs Monate und höchstens
zwei Jahre
Berlin Für mindestens sechs Monate und höchstens
zwei Jahre
Brandenburg Für mindestens drei Monate und höchstens
zwei Jahre
Bremen
Hamburg Für mindestens drei Monate und höchstens
zwei Jahre
Hessen Für mindestens sechs Monate und höchstens
zwei Jahre
Mecklenburg-Vorpommern Für höchstens zwei Jahre
Niedersachsen Für mindestens sechs Monate und höchstens
zwei Jahre
Nordrhein-Westfalen Für mindestens sechs Monate und höchstens
zwei Jahre
Rheinland-Pfalz
Saarland Für mindestens sechs Monate und höchstens
zwei Jahre
Sachsen Für mindestens drei Monate und höchstens
drei Jahre
Sachsen-Anhalt Für mindestens drei Monate und höchstens
zwei Jahre
Schleswig-Holstein Für höchstens zwei Jahre
Thüringen Für mindestens sechs Monate und höchstens
ein Jahr
Ruhegehälter Das Ruhegehalt berechnet sich grundsätzlich aus den ruhegehaltfähigen
Amtsbezügen (Amtsgehalt+Orts-bzw.Familienzuschlag). Da diese
Beträge teils auf individuellen Faktoren beruhen und die Regelungen von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, wird das Ruhegehalt hier
nur aus dem Amtsgehalt berechnet, um eine einheitliche Grundlage zu
gewährleisten. (Alle Beträge in Euro)
Abkürzungen: Lj. = Lebensjahr BuKa=Bundeskanzler BuMi=Bundesminister MP= Ministerpräsident M=Minister
Bund 2 J. Amtszeit+ 60.Lj.15 1/3 %: BuKa=2460;BuMi=2112 3 J. Amtszeit+55.Lj.19,13%: BuKa=3301;BuMi=2641 4 J. Amtszeit+55Lj. 27,74%: BuKa=4787; BuMi=3830 Mit jedem weiteren Amtsjahr Erhöhung um 2,39167 % bis zu 71,75 %: BuKa=12381; BuMi=9905 Baden-Württemberg 5 J. Amtszeit+55 Lj. 40%: MP=4970; M=4141 Für jedes weitere Jahr Erhöhung um 3 % bis zu 75 %: MP=9318; M=7765 Bayern 5 J. Amtszeit+60 Lj. (bei 8 J. Amtszeit: 55 Lj.)31,5% : MP=4175; M=3873 Für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,5% bis zu 75 %: MP=9940; M=9921 Berlin 4 J. Amtszeit+55 Lj. (bei einer Amtszeit von weniger als 10 J. keine Altersgrenze) 29 %: RegB=3603;Bürg=3213;Senat=3063 Für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,5% bis zu 75%: RegB=9318; Bürg=8308; Senat=7766 Brandenburg 5 J. Amtszeit+60.Lj (bei Amtszeit länger als 10 J. 55 Lj.) 35 %: MP=3950;M=3624 Für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,5 % bis zu 75 %: MP=8464; M=7765 Bremen Hamburg 4 J. Amtszeit, dann für jedes Jahr 2,5 %+ für jedes vollendete Lj. Bis zum Eintritt in den Senat 1 1/4 %, höchstens 25 % : Senatoren= 4457 bei Eintritt im Alter von über 25 Jahren nach vier Amtsjahren Der Höchstsatz beträgt 75 %: Senatoren=9951 Hessen 2 J. Amtszeit+55.Lj. 15 1/3 %: MP=1885; M=1572 3 J. Amtszeiz+55Lj. 20 %: MP=2464;M=2055 4 J. Amtszeit+55 Lj.29%: MP=3573;M=2979 Danach für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,5% bis zu 75 %: MP=9241; M=7706 Mecklenburg- Vorpommern 4 J. Amtszeit+55Lj.(6-jährige Amtszeit)30% 4 J. Amtszeit+60Lj.(4-jährige Amtszeit)30% : MP=3417;M=3089 Danach für jedes weitere Jahr um 2,5 % bis zu 75 %: MP=8542;M=7722 Niedersachsen 2 J. Amtszeit+60Lj.15 1/3 %: MP=1923;M=1703 3 J. Amtszeit+55Lj.19,13%: MP=2404;M=2130 4 J. Amtszeit+55Lj.27,74 %: MP=3487;M=3089 Danach für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,39167 % bis zu 71,75 %: MP=9018;M=7989 Nordrhein-Westfalen 4 J. Amtszeit+60Lj. (bei 6 J.+55Lj.,bei 8 J.+50Lj.) 35 %: MP=4831; M=4349 Für jedes Amtsjahr der Dienstzeit Erhöhung um 2% bis zu 75%: MP= 10354; M=9319 Rheinland-Pfalz Saarland 2 J. Amtszeit+60.Lj. 15 1/3 %: MP=1743;M=1584 3 J. Amtszeit+55.Lj. 19,13 %: MP=2179; M=1981 4 J. Amtszeit+55.Lj. 27,73%: MP=3158;M=2871 5 J. Amtszeit+55.Lj. 30,14%: MP=3433;M=3121 Danach für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,39167 % bis zu 75 %: MP=8172; M=7429 Sachsen 4 J. Amtszeit 45 %+55.Lj (nur wenn weniger als 8 J.): MP=5591;M=4659 Danach für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,5 % bis zu 75 %: MP=9318; M=7766 Altersgeld: 2 J. Amtszeit+65.Lj., sofern keine Versorgungsansprüche auf Ruhegehalt/Unfallfürsorge erworben, 1⁄4 seiner früheren Amtsbezüge Sachsen-Anhalt 2 J. Amtszeit+60.Lj. 15%: MP=1708;M=1553 3 J. Amtszeit+55.Lj. 20%: MP=2278;M=2071 4 J. Amtszeit+55.Lj. 30 %: MP=3417; M=3106 Danach für jedes weitere Jahr vom 5. bis zum 8. Amtsjahr um 5 % und danach um 2,5 % bis zu 75 % : MP=8542;M=7766 Schleswig-Holstein 2 J. Amtszeit+60.Lj.10%: MP=1132; M=1043 5 J. Amtszeit+55.Lj. 35 %: MP=3961;M=3649 Thüringen 2 J. Amtszeit+60.Lj: 18 1/3 %: MP=2274; M=1895 4 J. Amtszeit+55.Lj.35 %: MP=4348;M=3624 Danach für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,5 % bis zu 75 %: MP=9318; M=7766
Dienstaufwandsentschädigung Monatsbeträge in Euro
Bund BuKa: 1000; BuMi: 300
Baden-Württemberg MP:1023 ; M: 511
Bayern MP: 1150; M: 650
Berlin Nach Maßgabe des Haushaltsplans
Brandenburg MP: 600; M:400
Bremen
Hamburg 1.Bürgermeister:639,11; 2.Bürgermeister
383,47; Senatoren: 281, 21
Hessen MP: 350; M: 175
Mecklenburg-Vorpommern MP: 500; M: 350
Niedersachsen MP: 500; M: 250
Nordrhein-Westfalen MP: 2485;M:1243
Rheinland-Pfalz
Saarland MP: 716; M: 358
Sachsen MP: 1000; M: 500
Sachsen-Anhalt MP: 562,42; M: 357,60
Schleswig-Holstein MP: 260 ; M: 140
Thüringen MP:750; M: 500
- Dann füge das doch bitte selbst ein.--HolgerB 19:09, 17. Jul. 2007 (CEST)
Redundanz: BBesO <-> Besoldung
Dieser Artikel überschneidet sich thematisch sehr stark mit dem Artikel Besoldung. Folglich ist eine Zusammenlegung angebracht -- Wo st 01 (2007-09-18 18:42 CEST)
- Finde ich nicht. Der Artikel BBesO beschreibt nur die verschiedenen Besoldungsordnungen, der Artikel Besoldung geht, oder sollte eigentlich, darüber hinaus. Momentan ist aber unter dem Stichwort Besoldung nur die deutsche Situatuion beschrieben, so daß es unter Umständen angebracht wäre den auf andere Länder zu erweitern. --HolgerB 13:02, 19. Sep. 2007 (CEST)
Dienstaltersstufe (Erklärung fehlt)
In der Tabelle werden die Stufen 1 bis 12 genannt und weiter unten heißt es dann: Die Besoldung richtet sich nach [...] der Dienstaltersstufe [...]. Aber nirgendwo wird erklärt was eine Dienstaltersstufe ist und warum bei A2 bis A10 die höheren Stufen und bei A8 bis R10 die niedrigen Stufen fehlen. -- 78.55.154.145 14:40, 23. Mai 2010 (CEST)
Strukturzulage = Amtszulage?
Was ist eine Strukturzulage (Art 33. BayBesG)? Ist es eine Stellen- oder eine Amtszulage? Kann das jemand einarbeiten? In Bayern gilt z.B. Studienräte (A13) für den gymnasialien Schuldienst erhalten eine Strukturzulage, Studienräte (A13) für den Förderschuldienst z.B. nicht. Die Strukturzulage ist allerdings auch unwiderruflich. Ist es dann so etwas wie eine Amtszulage? (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.184 (Diskussion) 14:30, 7. Jan. 2014 (CET))
"Pensionsfonds"
Der entsprechende Abschnitt gibt ziemlich exakt die Position des dbb wieder, ist also nicht neutral.
Tatsächlich wurde weder 1951 noch 1957 irgendeinem Beamten das Gehalt gekürzt, die ominösen 7% waren eine rein rechnerische Größe bei der Besoldungseinstufung. Ebenso war niemals ein "Pensionsfonds" geplant. Das ist eine Erfindung des dbb. Der Abschnitt sollte dringend neutral umformuliert werden. (nicht signierter Beitrag von 176.199.149.147 (Diskussion) 22:40, 27. Jul 2014 (CEST))
- Habe die Streichung rückgängig gemacht. Die obige Anmerkung selbst ist höchst polemisch. Der Ursprungsbeitrag (der nicht von mir stammt) ist mit zahlreichen Quellen hinterlegt, die natürlich wegen ihres Alters (50er Jahre) nicht sofort durch Anklicken im Internet verifiziert werden können. Der unbekannte Autor sollte sich vielleicht mal die Mühe machen, in entsprechenden wissenschaftlichen Bibliotheken zu recherchieren, bevor solche Streichungen erfolgen. Für mich sieht das eher aus wie das übliche "Beamten-Bashing", das nun einmal höchst vorurteilsbezogen ist. Und bevor die Frage kommt: Ja, ich bin Beamter (seit 1973), allerdings nicht im dbb (Deutscher Beamtenbund), sondern bewußt bei ver.di (früher ÖTV) und daher immer schon ein Freund des einheitlichen Dienstrechtes im öffentlichen Dienst, also für die Abschaffung des Beamtentums in seiner jetzigen Form. Aber solange es so besteht, muss man auch deutlich machen können, dass die Beamtinnen und Beamten schon immer ein Spielball der Politik waren. HDeinert2002 (Diskussion) 11:01, 3. Apr. 2015 (CEST)
Vielleicht spät, aber noch immer aktuell: Aussagen zu der "ominösen" Kürzung um 7% und der Beteiligung der Beamtenschaft an den Pensionslasten finden sich auch in einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unter Kurzinformation - Fragen zur Beamtenbesoldung, WD 6 - 3000 - 116/18 (26. Oktober 2018), hier [1] --Karl 3 (Diskussion) 12:37, 24. Aug. 2022 (CEST)