Diskussion:Bestand (Recht)
Wortverwendung und Wortbedeutung
„Bestand wird heute noch in der Rechtssprache vielfach verwendet […].“ Für die Rechtssprache der Bundesrepublik Deutschland gilt diese Aussage mit Sicherheit nicht (vielfach!). Möglicherweise rechtsgeschichtlich von Bedeutung, dann aber nicht „heute“; vielleicht Randthema in mir nicht bekannten fortexistierenden süddeutschen Partikularrechten. --Malabon (Diskussion) 21:39, 27. Jan. 2018 (CET)
- Hallo Malabon. Bestandjagd (hier vor allem Beständer), Bestandskraft, Bestandsschutz, Bestandteil, Bestandsverzeichnis im Grundbuch und Bestandswahrung sind mW Worte, die auch in der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtssprache immer noch verwendet werden. Zumindest in Bayern, soweit mir bekannt. Bestandsverzeichnis im Zusammenhang mit dem Grundbuch ist sogar meines Wissen eine Wortzusammensetzung, welche nur in Deutschland verwendet wird. SG, Asurnipal (Diskussion) 22:04, 27. Jan. 2018 (CET)
- Vielen Dank für Deine Erläuterungen. Das Bestandsverzeichnis im Grundbuch ist mir in der Tat wohlbekannt. Begriffe aus dem Jagdrecht würde ich eher in eine Nischenposition einordnen. Bayern ist ein anderes Thema. Mein Vorschlag für den o. g. Satz wäre: „[…] wird heute noch vor allem in der Rechtssprache Österreichs und Liechtensteins vielfach verwendet […].“ Gruß --Malabon (Diskussion) 22:33, 27. Jan. 2018 (CET)
- Hallo Malabon. Wenn Du meinst. Von den 14 Punkten mit Beispielen werden immerhin sechs (rund 43%) auch in Deutschland verwendet. Ob Bayern hier wirklich ein Sonderfall ist, will ich nicht beurteilen, zumindest ist es Teil von Deutschland :-). SG, Asurnipal (Diskussion) 07:06, 28. Jan. 2018 (CET)
- Zur Klarstellung werde ich die Liste nach nationalen Rechtskreisen aufteilen, um die Unterschiede herauszuarbeiten. Den letzten Absatz werde ich in einen neuen Abschnitt „Geschichte“ übernehmen.Hyginus2000 (Diskussion) 17:55, 18. Mai 2022 (CEST)
- Hallo Malabon. Bestandjagd (hier vor allem Beständer), Bestandskraft, Bestandsschutz, Bestandteil, Bestandsverzeichnis im Grundbuch und Bestandswahrung sind mW Worte, die auch in der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtssprache immer noch verwendet werden. Zumindest in Bayern, soweit mir bekannt. Bestandsverzeichnis im Zusammenhang mit dem Grundbuch ist sogar meines Wissen eine Wortzusammensetzung, welche nur in Deutschland verwendet wird. SG, Asurnipal (Diskussion) 22:04, 27. Jan. 2018 (CET)
Erweiterte Grundlage
Einzige Quelle für den vorhandenen Artikel ist das Wörterbuch von Adelung.Es können aber noch viele weitere Quellen für die Darstellung genutzt werden. Ich werde daher den Artikel um die Abschnitte Geschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht erweitern und, soweit möglich, den bisherigen Text dabei verwenden.Hyginus2000 (Diskussion) 17:56, 18. Mai 2022 (CEST)