Diskussion:Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)

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Kritik

Die Missbrauchszahlen von BtmG-Medikamente sollen in Deutschland relativ gering sein, sie sollen seltener verschrieben werden, wie im EU-Ausland, allerdings hat das auch den Nachteil das Leute die es dringend zur Schmerzlinderung bräuchten es nicht bekommen. Ich habe gehörte das viele Ärzte gar keien BtmG-Rezepte haben.

"Das Fazit nach 8 Jahren der Beobachtung lautete: Btm-Rezepte werden von zu wenig Ärzten zu selten verschrieben, so daß die Patienten die Leidtragenden sind."

http://www.allgemeinmedizin.med.uni-goettingen.de/doktorar/dok_expose2.htm

--Mondkraft 19:23, 19. Aug. 200ß (CET) (19:24, 19. Aug. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

illegale Drogen

Kann man wirklich sagen, dass BTMG befasst sich nur mit den illegalen Drogen (nebenbei: psychoaktiven Stoffen)? Erstens sind in den Anhängen ja auch Grundstoffe, die bei der Btm-Herstellung benötigt werden, aufgeführt und zweitens kann man doch eigentlich nicht sagen, z.B. Morphium, sei eine illegale Droge, da man sie ja ganz legal verschrieben bekommen kann.

  • Richtig, hier ist der Artikel ungenau bis falsch. Natürlich gibt es Menschen außer "dem Staat" die BtMs besitzen, damit handeln etc. dürfen. -- Max Plenert 18:16, 11. Jan 2006 (CET)
Interessant waere auch der privatrechtliche Aspekt des legalen Handels mit Betäubungsmitteln. Haben Apotheker Eigentum an BTMs? Wenn nein, wie "funktioniert" dann der legale Handel damit? --Elwood j blues 22:23, 15. Jan 2006 (CET)
Aptoheker dürfen einige Btms legal besitzen und verkaufen, einfach mal ins BtmG schauen. -- Max Plenert 01:31, 16. Jan 2006 (CET)
Wer eine bei der Bundesopiumstelle eingetragene BtM-Nummer hat, darf mit BtMs der Anlagen II und III handeln. --87.165.122.242 12:19, 18. Aug. 2012 (CEST)

Verfassungswidrigkeit des § 30c BtMG (Vermögensstrafe)

trifft das noch zu? Keine der im Text erwähnten Fußnoten existiert und die letze Änderung des Gesetzes stammt vom 21. 6.2005

Ich denke, wir sollten es löschen, oder derjenige bringt einen Beleg. So wie jetzt steht dieser Paragraf wie ein Fremdkörper ohne Bezug zum restlichen Artikel und ohne, dass erwähnt wird, was überhaupt in dem Paragrafen drin steht. --134.155.99.41 16:25, 30. Apr. 2007 (CEST)

1981 oder 1982

Im Text und in der Box kommen unterschiedliche Daten vor, einmal der 28. Juli 1981 und einmal 1982. --Mkill 01:33, 2. Apr 2006 (CEST)

Vitamintabletten verdealen - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz?

Angenommen man würde auf einer Veranstaltung irgendwelche legal erhältlichen harmlosen Tabletten ( zum Beispiel Vitamintabletten) irgendwelchen Personen, die einen nach Drogen fragen, als Drogen verkaufen. Wäre dies ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.129.41.112 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 20:32, 10. Jun. 2007 (CEST))

nein, aber zumindest betrug --217.95.241.82 13:11, 4. Jul. 2007 (CEST)
Doch, es greift die Spezialvorschrift des §29 Abs.6 BtMG ("Imitatshandel").(nicht signierter Beitrag von 81.210.144.76 (Diskussion) )

Anlage III zum BtmG

Codein ist ein schlechtes Beispiel für eine Substanz der Anlage III des BtmG, denn es ist grundsätzlich nur verschreibungspflichtig (nicht zu verwechseln mit "verschreibungsfähig", BTM sind (BTM-)"rezeptpflichtig"). Gr.--Eldiletante 00:34, 2. Feb. 2009 (CET)

Habe mal Morphin dafür eingesetzt. -- Uwe G. ¿⇔? RM 10:34, 4. Feb. 2009 (CET)
Vergelt´s Gott! LG--Eldiletante 11:29, 6. Feb. 2009 (CET)
Das stimmt so auch nicht. Codein ist ein BtM der Anlage III. In der BtMVV ist es aber als Ausnahme für die Verschreibung auf BtM-Rezept angeführt. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht bei Junkies, die immer ein BtM-Rezept für Codein brauchen. --87.165.122.242 12:22, 18. Aug. 2012 (CEST)

Verfassungsmäßigkeit

Der Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip und die div. Grundrechtsverstöße sind besser sachlich getrennt abzuhandeln. Gr.--Eldiletante 14:22, 2. Feb. 2009 (CET)

Genau genommen hat das BverfG 1994 entschieden, dass die Verfolgung von Konsumentendelikten im Cannabisbereich wg. Verstoß gg. das Übermaßverbot verfassungswidrig ist. Anstatt aber, wie sonst üblich, die verfassungswidrige Rechtslage beseitigen zu lassen, verzichtete das Gericht in diesem Fall ausnahmsweise darauf, weil das Gesetz an mehreren Stellen eine Einstellung wg. Geringfügigkeit vorsieht. Gehört das in den Hauptartikel? Und wenn ja, sollte diese für einen Rechtsstaat unwürdige Art, mit einem verfassungswidrigen Verbot umzugehen, entsprechend kommentiert werden? Gr.--Eldiletante 14:50, 2. Feb. 2009 (CET)

So etwas sollte durch valide Literatur oder das BVG-Urteil referenziert werden, die ursprüngliche Einfügung klang eher nach einer persönlichen Auffassung. -- Uwe G. ¿⇔? RM 10:29, 4. Feb. 2009 (CET)

Tendenziös

Der Wikipedia-Artikel ist nicht wirklich nüchtern und nicht völlig sachlich und nicht 100%-neutral, sondern eher tendenziös. Der Artikel hat einen Unterton, gerade so, als ob jemand, der für Rauschiftkonsum und gegen das Gesetz sei, vielleicht ein Drogenliebhaber oder Rauschgifthändler, ihn geschrieben hat. Das ist sehr bedenklich. Artikel über den Straftatbestand des sexuellen Missbrauch von Kindern lässt man ja schließlich auch ncht von Kinderschändern schreiben. Leider findet man bei Wikipedia-Artikeln über veschiedene Betäubnungsmittel recht ähnliche, Betäubungsmittelabhängigkeit relativierende Tendenzen. Hat bei Wikipedia die Drogenmafia das Zepter in die Hand genommen? (nicht signierter Beitrag von 91.52.167.205 (Diskussion) 00:56, 28. Sep. 2010 (CEST))

Ich sehe WP:NPOV nicht verletzt. --87.165.122.242 12:24, 18. Aug. 2012 (CEST)

--Tut mit leid, aber diesen sinnlosen Beitrag über mir kann ich so nicht stehen lassen. Davon abgesehen, dass ich in diesem Artikel keinen Hinweis auf die politische Meinung seines Verfassers gefunden habe, sehe ich nicht, was daran verkehrt wäre gegen das Gesetz zu sein. Es gibt bis heute keinen Hinweis daruf, dass Drogenverbote eine konsumminimierende Wirkung haben. Stattdessen haben sie vielfaches Leid verursacht, das in keinem Verhältnis zu der Problematik steht, die sie angeblich beseitigen sollten. Die Behauptung, der Artikel sei möglicherweise von einem "Drogenliebhaber oder Rauschgifthändler" geschrieben, beweist, das der Verfasser dieser unqualifizierten Kritik anscheinend nicht einmal weiß, das Alkohol auch eine Droge ist, ansonsten hätte er sich schließlich selbst das Recht abgesprochen, deartige Artikel zu kommentieren. Konsumenten illegaler Drogen mit Kinderschändern zu vergleichen, halte ich im übrigen für äusserst infarm. Der dumme Spruch, bei Wikipedia hätte die Drogenmafia "das Zepter in die Hand genommen", zeugt ebenfalls von großer Unwissenheit. Eine Legalisierung von Drogen wäre nämlich der Ruin der Drogenmafia! Wenn ich ihnen zum Schluss noch einen persönlichen Tipp geben darf: Versuchen Sie selbs einmal ihr Bewusstsein mit weichen Drogen zu erweiter und trinken Sie dafür ein paar Flaschen Schnaps weniger! Ihre grauen Zellen würden es ihnen danken, glaube ich! (nicht signierter Beitrag von 87.123.93.148 (Diskussion) 17:27, 13. Jul 2013 (CEST))

Geltungsbereich

Das BTMG hat keinen definierten Geltungsbereich, insofern ist es eigentlich in der BRD ungültig. Die Angabe "Bundesrepublik Deutschland" als "Geltungsbereich" ist schlichtweg falsch! Oder kann das jemand bitte belegen?! Im Gesetz selber wird kein Geltungsbereich genannt. --Alibaba327 (Diskussion) 15:08, 20. Mär. 2012 (CET)

OK hab es nochmal geprüft, das BTMG könnte wohl doch gültig sein, allerdings nur innerhalb der BRD GmbH und nicht allgemein für Deutschland aber das ist wohl ein anderes Thema. Es gilt also nur für Personal(ausweisträger) der BRD und bspw nicht für Ausländer. --Alibaba327 (Diskussion) 15:35, 20. Mär. 2012 (CET)

Tendenziös II

Gar nicht tendenziös, sondern sehr sachlich. Es wird etwa nicht die Entstehung des Opium-gesetztes erwähnt. Es waren Pharmakonzerne, die die Regierung in den Zwanzigern gedrängt haben, diese Stoffe zu brandmarken, gerade weil sie diese allein nutzen und verkaufen wollten. Bis dahin hatte das Bürgertum nämlich Opiate geregelt im Haus, was so manchen Arztbesuch erspart und ein halbwegs erträgliches Leben beschert hat.

Außerdem wird nicht erwähnt, daß laut WHO die erlaubten Drogen Alkohol und Nikotin weit gefährlicher als das Hanfzeug einzustufen sind.

Interessant sind die hohen Strafen. Sie dienen lediglich dazu, das Zeug teuer zu machen, also seine Attraktivität für Händler aller Art zu erhöhen, und damit die Kriminalität. Die Aufklärungsquote ist nämlich unter aller Sau. Und die Beliebtheit gerade der wahnwitzig teuren Drogen ist belegt. Fazit: wie früher, nur anders.

(Tut mir leid mit dem gesonderten Kapitel. Bei mir verschwindet der vorhandene Text sofort, wenn ich schreiben will.) (nicht signierter Beitrag von 80.130.154.176 (Diskussion) 21:14, 4. Jan. 2013 (CET))

Ich sehe das ganz anders, der Artikel riecht von Fehlern und ist alles andere als Tendenziös, er verteufelt hier jede Art von Drogen ohne deren Nutzen zu hinterfragen, also NEIN, dieser Artikel wurde sicher von keinem Drogendealer geschrieben, eher von einem rechten Hardliner..--Martin (Diskussion) 21:54, 9. Nov. 2013 (CET)
Ist zwar schon 3 Jahre alt, aber da muss ich trotzdem mal klugscheißen: Nikotin ist nicht gefährlich. Ganz im Gegenteil sogar, es wird als Medikament getestet und ist ein Nootropikum. Was du vermutlich meinst ist Tabak, das sollte man trennen. Niemand bekommt Lungenkrebs durch Nikotinpflaster. --178.24.144.197 14:20, 12. Jan. 2016 (CET)

Die Behauptung, die BRD sei nicht frei in der Entscheidung, welche Drogen illegalisiert werden, ist tendenziös und obendrein falsch. Tendenziös ist sie, weil die internationalen Verträge immer wieder von Hardlinern als Argument benutzt werden um eine "Unveränderlichkeit" der Rechtslage wahrheitswidrig zu behaupten. Falsch ist sie, weil Deutschland den Verträgen freiwillig beigetreten ist und auch frei ist, sie wieder zu kündigen. (nicht signierter Beitrag von 178.8.188.67 (Diskussion) 16:43, 11. Okt. 2016 (CEST))

Artikel grottelschlecht

Wiki macht sich hier teilweise wieder mal lächerlich, dabei legt man doch immer so viel auf Qualität..

Man schaue sich einmal folgendes an: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Betäubungsmittelgesetz_%28Deutschland%29&diff=124304616&oldid=124294419

Der geneigte Leser mag nun annehmen, dass ich einen Fehler gemacht habe, allerdings kommen von dem betreffenden User wieder nur Beleidigungen über meine Qualität, dabei ist der eingefügte Text größtenteils durch sein "ok" in einem Parallelartikel bestätigt worden ! Tja klassisches Eigentor, wird hier nur der Opposition sein Willen meine Texte entfernt ?

Es mag ja vielleicht noch einsehbar sein, wenn Artikel gewisse "Umstände " hier nicht erwähnen, wenn jedoch im Artikel steht, dass gewissermaßen die Bundesrepublik Deutschland an int. Verträge gebunden ist, muss man auch erwähnen, dass dieser spezielle Völkerrechtliche Vertrag auch erweiternd zum Wiener Vertragskonventionsrecht kündbar ist. Eine Aussge wie " bitte erst mal gescheite Sekundärlit. beibringen und damit belegen, bevor ein jur. Laie von "juristisch kaum haltbar" schwafelt; insbes. der Verweis auf die .." ist mal wieder völlig daneben, arrogant und bar jeden Inhalts.

Schau man sich jetzt einmal die Änderungen die ich gemacht habe im Parallelartikel an, so fällt aus, dass der Bentrevqre meine Ausführungen verbessert hat, hier hat er also von Quellen nichts erwähnt.. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Einheitsabkommen_über_die_Betäubungsmittel&diff=next&oldid=124282289

Wohingegen nun im Artikel Betäubungsmittelgesetz (Deutschland) sehr wohl auf einmal Quellen verlangt werden, die ich auch nachgereicht habe..

Siehe hier : https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Betäubungsmittelgesetz_(Deutschland)&diff=prev&oldid=124293793

Schaue man sich jetzt wieder den Artikel Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel an, stelle man fest, dass auf einmal ein Hinweis auf die Wiener Vertragsrechtskonvention nicht nötig ist.: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Einheitsabkommen_über_die_Betäubungsmittel&diff=124296632&oldid=124286524


Fazit.: Hier sollte man mal klare Regeln aufstellen, ich fühl mich hier verarscht, insbesondere Bentrevqre akzeptiert in einem Artikel meine Änderungen im anderen wird es abgelehnt ohne Begründung und der nächste redet das keine Quellen nötig sind, wobei ein anderer sie anfordert...

Es ist nun zweierlei klar, der User Bentrevqre scheint hier offenbar mit zweierlei Maß nach Gefühl zu handeln und die anderen User schaden hier den Artikeln insofern, in dem sie falsche Passagen hier, die nachweisbar falsch ist, bestehen lassen.

--Martin (Diskussion) 21:51, 9. Nov. 2013 (CET)

Es gab zu keiner Zeit irgendein "Ok" meinerseits zu deinen unbelegten und selbst ausgedachten Behauptungen. In anderen Artikeln geht es obendrein um andere Sachverhalte, und dort wurden deine Formulierungen wiederum auch von anderen Nutzern entfernt oder gleich ganz zurückgesetzt.
Deine Ergänzung ist schlicht und einfach dahingestümpert, anders kann ich es leider nicht auf den Punkt bringen. Denn du baust eigene Schlussfolgerungen ein, was nicht erlaubt ist, belegst wenn überhaupt nur mit zufällig ergoogelten Büchern, wobei du dann meist nicht willens bist, Einzelnachweise nach üblichen Gepflogenheiten und nachvollziehbar zu formatieren (regelmäßig kopierst du Belege, ohne diese überhaupt gelesen zu haben, auf dieses die Wikipedia schadende Verhalten haben dich längst auch andere Autoren hingewiesen!) und du lässt den (und nicht nur diesen!) Artikel mit oft wirren Formulierungen ins Nebensächliche ausufern. Deinen Sätzen mangelt es ja nicht nur regelmäßig einer ordentlichen Rechtschreibung, sondern sie lassen einen "roten Faden" vermissen. Du vermengst haarsträubend verschiedene Sachverhalte (worauf auch deine zahlreich in den jeweiligen Artikeltext eingebauten Absätze schließen lassen), fügst an bestehende Artikel stets einen Kilobyte großen "Anbau", der oft weder inhaltlich noch stilistisch passt. Im Grunde muss fast jeder Artikel, an den du Hand angelegt hast, mindestens (!) in sprachlicher Hinsicht nachgebessert werden. Spätestens wenn jeweils die Hauptautoren drüberschauen, werden deine Anfügungen aufs Wesentliche zusammengekürzt oder häufig insgesamt zur Disposition gestellt. Und solange du es nicht fertig bringst, deine Ergänzungen jeweils mit einschlägiger Literatur fachgerecht zu belegen, d. h. mittels konkreter Seitenangaben (von dir gelesener!) Fachbücher, die ein Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs sind bzw. dieser ihnen zugrunde liegt und bei denen es sich vor allem um reputable Sekundärliteratur, bestenfalls akademische Lehrbücher handelt, so wird diese müßige Nacharbeit auch kein Ende finden.
Ich messe folglich nicht mit zweierlei Maß, sondern ich begründe stets, warum deine Unmengen an Textanfügungen unserem Qualitätsanspruch nicht genügen.
Im Übrigen ist deine obige Aussage betr. Quellen (und nicht nur diese) unzutreffend, denn enzyklopädische Mitarbeit muss stets auf haltbaren Quellen basieren. Diese sind immer nötig. Selbst "triviale" Aussagen müssen auf Nachfrage laut WP:Belege mit zuverlässigen Informationsquellen belegt werden können. Denn es ist die Sekundärliteratur, die bestimmt, was wichtig ist, erwähnt zu werden und was demzufolge als relevant angesehen werden kann. Zur Feststellung der Relevanz eignen sich Überblickswerke dann allerdings umso mehr.
Und in diesen Ausführungen wird mir, da bin ich mir sicher, jeder andere nach wissenschaftlichen Maßstäben arbeitende Autor beipflichten. Auch werden mir viele Autoren meiner Ansicht über deinen Schreibstil und deine Praxis, wie du mit Belegen aus Sekundärliteratur umzugehen gedenkst, zustimmen.--Benatrevqre …?! 18:42, 10. Nov. 2013 (CET)

Juristisch problematische Explizität bei Anhängen.

Anhänge sind für den Rechtsstatus eines Medikamentes nicht ausgeprägt relevant.

Eine Substanz ist definitiv nicht verkehrsfähig, wenn der Nutzeffekt unter den Risiken anzusetzen ist, umgekehrt hat die Juristik freiheitlich bürgerlich keine Befugnis, Substanzen für illegal zu befinden, deren Nutzeffekt über den Risiken anzusiedeln ist.

Pharmazeuten die Substanzen in Verkehr bringen, deren Nutzen unter den Risiken steht, sind so oder so ihrer Approbation verlustig auf Lebenszeit, entweder Stümperei undoder Suchtförderung aus kommerziellen Zwecken.

Das gleiche gilt auch für Personen die eine Schadwirkung bei Konsumenten eindeutig erkennen.

Einfaches Beispiel ist der Vertrieb von Marihuana an psychisch instabile Personen, dieser stellt in jeden Falle einen schweren Verstoss dar, genauso aber auch der von Alkohol an Alkoholiker die zu Gewalt neigen, und das dem Veräusserenden bekannt sein muss.

Alkohol ist effektiv apothekenpflichtig, nur wollen das Menschen ohne tiefere Bindung an die Billigkeitserwägungen(Abrahamiten/Willkürstrafrechtsgottesanbeter, Traditionalisten) nicht akzeptieren, und stellen Brauchtum vor Vernunft, womit der Gesetzeskörper in weiten Teilen keinerlei Relevanz mehr entfalten kann oder darf.

Gesetze sind niemals explizit, sie sind immer allgemein! Der Straftatbestand besteht immer dann, wenn Schaden fahrlässig oder nachlässig geduldet, bzw. absichtlich provoziert wird, also Suchtschäden auftreten ohne Mehrnutzen zu anderen Substanzen. Der Versuch Gesetz explizit zu machen, ist nach Artikel 20(4) des Grundgesetzes ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Gesetze und ihr Kalkül werden dadurch unanwendbar, und verlangen nach immer mehr eineindeutiger Präzision, womit jeder Fall ein Einzelfall wird, und nicht mehr juristabel sein kann. Was dann zu Chewbakkaverteidigungen führt. (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:E74E:D045:FD35:B1FA:B90A:8F99 (Diskussion) 00:33, 26. Aug. 2020 (CEST))