Diskussion:Bewährungshilfe

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Der 1. Absatz

Auf der Seite „Bewährungshilfe“ haben sich einige Fehler und manch Anderes eingeschlichen, das mir änderungsbedürftig erscheint. Bewährungshilfe findet nicht „auf freiwilliger Basis“, sondern auf richterliche Anordnung statt (Belege s.u.). Obwohl einleitend die ehrenamtliche Bewährungshilfe hervorgehoben wird, ist als eröffnendes Foto eines eingestellt, das, wenn ich mich nicht irre, auf den Zugang zur hauptamtlichen Bewährungshilfe - eben am Landgericht Itzehoe - verweist. „Wesen“ als Überschrift für den 1. Abschnitt scheint mir unglücklich gewählt, da hier von Rechtsgrundlagen, von Wirkung & Ziel, Aufgaben & Mitteln die Rede ist.

Ich habe den 1. Absatz überarbeitet und wäre froh, wenn meine Vor-Autoren damit einverstanden sein könnten. Ehe ich mir aber die Mühe mache, fort zu fahren, will ich abwarten, ob derart massive Eingriffe in den ursprünglichen Text auf Zustimmung treffen könnten.

Belege:

  • FN 3: Wortlaut des StGB in § 56d (4): „... wird vom Gericht bestellt...“
  • FN 4: siehe § 56d (5): „ Die Tätigkeit der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers wird haupt- oder ehrenamtlich ausgeübt.“

Herzlichen Gruß, besonders an meine Vor-Autoren
Andrea014 (Diskussion) 16:13, 8. Dez. 2015 (CET)

Bitte

@Barnos:
Lieber Barnos,
kannst Du so nett sein, bei Gelegenheit - vielleicht nach den Feiertagen? - mal auf der Seite Bewährungshilfe vorbei zu schauen? Da habe ich am Anfang einen neuen Abschnitt „Geschichte...“ eingefügt (noch nicht gesichtet) und wäre froh, zu wissen, ob ich auf einem guten oder nem Holzweg bin.
Dank und lieben Gruß --Andrea014 (Diskussion) 09:10, 23. Dez. 2015 (CET)

Da kennst Du Dich im Gegensatz zu mir anscheinend bestens aus. Aus meiner interessierten Laiensicht eine höchst sinnvolle Ergänzung, sodass ich ohne zu zögern gesichtet habe. Schöne Feiertage wünschend -- Barnos (Post) 10:03, 23. Dez. 2015 (CET)
Danke Barnos! Auch Dir ne schöne Zeit bei Nuß & Mandelkern! --Andrea014 (Diskussion) 10:49, 23. Dez. 2015 (CET)

Überarbeitung

Ich würde diesen Artikel gern irgendwann komplett überarbeiten. Er wird diesem Rechtsinstitut der Strafrechtspflege nicht gerecht. Hätte jemand etwas dagegen? Falls Beispiel erforderlich, wie bei mir eine vollständige Überarbeitung aussehen kann, siehe hier (in meinem BNR vorbeitet, am 5.2.17 veröffentlicht}. Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 12:18, 13. Feb. 2017 (CET)

Deutschlandlastigkeit – eigener Artikel für Österreich?

Der Artikel ist deutschlandlastig angelegt. In Österreich wird die Bewährungshilfe über den Verein "Neustart – Bewährungshilfe" durchgeführt. Es wäre zu überlegen, ob ein eigener Artikel zu "Neustart – Bewährungshilfe" angelegt werdem soll.--Loimo (Diskussion) 21:53, 10. Jun. 2021 (CEST)

Den gibt es schon lange: Neustart_(Verein) --Abutoum (Diskussion) 11:22, 13. Jul. 2021 (CEST)
Danke für den Hinweis!--Loimo (Diskussion) 01:04, 16. Jul. 2021 (CEST)

Bewährungshilfe gibt es nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern

Der Artikel hier ist rein deutschlandlastig aufgezogen. Es wird so getan, als gäbe es Bewährungshilfe vor allem in Deutschland, dabei gibt es sie auch in einer Reihe weiterer Länder in Europa wie auch in den USA. Der ganze Artikel bedarf in diesem Sinne einer Überarbeitung. Oder man verschiebt ihn, so wie er jetzt dasteht, auf "Bewährungshilfe in Deutschland" und referiert unter dem Artikel "Bewährungshilfe" alles, was der Situation in allen Ländern (USA, Deutschland, Österreich, Schweiz, Schweden ...) entspricht. Der Unterabschnitt "Die Situation in Österreich " passt auch überhaupt nicht zu dem aktuellen Deutschlandartikel. Wie auch immer man es anlegt: Ich sehe jedenfalls einen größeren Änderungsbedarf.--Loimo (Diskussion) 00:58, 16. Jul. 2021 (CEST)