Diskussion:Bezirk (Bayern)
Bezug zu den Regierungsbezirken
Ich habe mal diese Änderung vorgenommen, weil es aus meiner Sicht sprachlich ungeschickt und auch vollkommen unnötig ist, dem Leser einen Irrtum zu unterstellen, der möglicherweise gar nicht vorliegt. Stattdessen soll und kann man einfach verständlich die Sachlage beschreiben. --Abe Lincoln 19:48, 1. Feb. 2008 (CET)
- Service: gemeint ist vermutlich diese Änderung. --Qaswed (Diskussion) 16:11, 10. Feb. 2014 (CET)
Ist mein Bild, dass der Bezirk quasi von unten gebildet wird (Wahl durch den Bürger und verschiedene Städte und Landkreise tun sich im Bezirk zusammen um große Aufgaben gemeinsam anzugehen: "Der Bezirk erfüllt die kommunalen Aufgaben, die das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte übersteigen") und dem gegenüber der Regierungsbezirk von oben gebildet wird ("Die Regierung von Oberbayern [...] vertritt und repräsentiert die Staatsregierung im Regierungsbezirk [...]"? Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 19:09, 29. Jun. 2014 (CEST)
Schade, dass Ihr die Bearbeitung mit den Beschreibungen der Zusammenarbeit von Bezirken und Regierung "gekillt" habt. Sie war mit allen einschlägigen Stellen (Art. und Nummern) der Bayerischen Verordnung über die Regierungsbezirke versehen und der Link dazu extra angegeben - entgegen der Aussage, die in der Begründung für die Streichung stand, der Bearbeitung hätten Belege gefehlt. Es wäre schon schön, wenn die Leute etwas darüber erfahren könnten, dass der aktuelle Stand eine deutliche Annährung der zwei getrennten Institutionen: Bezirk und Regierungsbezirk erfahren könnten. So wie die Wiki-Artikel über diese beiden Einrichtungen in Bayern augenblicklich sind, sind sie da ohne diese Ergänzung, wie ich eine versucht habe, wirklich ausreichend klar? Ich habe die Ergänzung selbst nämlich gerade deshalb geschrieben, WEIL mir alle diese sachlichen Infos, die ich zugefügt hatte, in den Wiki-Artikeln gefehlt hatten. Vielleicht gebt Ihr eurem Herzen einen Stoß und bringt doch noch eine entsprechende Ergänzung in den beiden Wiki-Artikeln... Die diesjährige Änderung der BayBezO wäre ja vielleicht ein Anlass :-) A.
- Hallo A., keine Angst, Deine Bearbeitung ist nicht verloren. Ich hatte das zurückgesetzt und ein Kollege hat mich deswegen auf meiner Benutzerseite angeschrieben. Benutzer Perrak kümmert sich darum. Beste Grüße --RAEY (erst denken...) 10:43, 6. Nov. 2018 (CET)
Bezirke und Regierungsbezirke unter einem Lemma
Es ist wichtig, dass die Wikipedia in ihren Darstellungen exakt ist, aber die Trennung von Bezirken und Regierungsbezirken erscheint mir unnötig, unpraktisch und überkorrekt, da es immer eine 1:1-Beziehung ist und viele Angaben (Geschichte, Wirtschaft) sich auf beides bzw. das zugrunde liegende Gebiet beziehen.
Mein Vorschlag ist dieser:
- Der Inhalt von Regierungsbezirk XY kommt mit in den Artikel Bezirk XY. Regierungsbezirk XY wird zu einem Redirect auf Bezirk XY.
- In der Einleitung wird genau erklärt, dass der Artikel beides behandelt, und dass es sich um zwei unterschiedliche Dinge auf dem gleichen Gebiet handelt.
- Die Angaben, die sich nur auf den Bezirk beziehen, kommen in einen Abschnitt Bezirk, wie zum Beispiel Zusammensetzung des Bezirkstags, Bezirkstagspräsidenten, Wappen, Partnerschaften und Hauptstadt.
- Alle Angaben, die sich nur auf den Regierungsbezirk beziehen, kommen in einen Abschnitt Regierungsbezirk, aus meiner Sicht sind das derzeit jeweils nur die Regierungspräsidenten.
- Alle Angaben, die dem Gebiet zuzuordnen sind, wie Geschichte, Geographie und Verwaltungsgliederung, kommen jeweils in eigene Abschnitte.
Ich denke das wäre deutlich leserfreundlicher. Habe ich etwas vergessen oder gibt es Gegenvorschläge? --Abe Lincoln 10:30, 3. Feb. 2008 (CET)
- Na da es jetzt nach einer Woche keinen Einspruch gibt, fang ich mal an und setze es Bezirk für Bezirk um:
- Bezirk Oberbayern (Sitz in München)
- Bezirk Niederbayern (Sitz in Landshut)
- Bezirk Oberpfalz (Sitz in Regensburg)
- Bezirk Oberfranken (Sitz in Bayreuth)
- Bezirk Mittelfranken (Sitz in Ansbach)
- Bezirk Unterfranken (Sitz in Würzburg)
- Bezirk Schwaben (Sitz in Augsburg)
- --Abe Lincoln 10:59, 9. Feb. 2008 (CET)
- So, ich habe jetzt Unterfranken umgesetzt. Da es etwas aufwändig ist und ich anderen die Möglichkeit für Anmerkungen, Hinweise und Einspruch geben möchte, werde ich am Tag maximal zwei Bezirke umsetzen. Die Navigationsleisten mache ich erst zum Schluss. --Abe Lincoln 11:24, 9. Feb. 2008 (CET)
- So, Oberfranken auch umgesetzt... --Abe Lincoln 23:01, 11. Feb. 2008 (CET)
- Heute Oberbayern, damit der Süden nicht zu kurz kommt. --Abe Lincoln 19:45, 12. Feb. 2008 (CET)
- Heute war ein besonders schwieriger Kandidat dran, Schwaben (Bayern). Hier musste mit Bayerisch-Schwaben ein dritter Artikel integriert werden, was auch geboten war, da es viele Redundanzen gab. Ich habe Schwaben (Bayern) als Lemma genommen, da im Artikel steht, dass das Gebiet nur „landläufig bisweilen auch Bayerisch-Schwaben genannt“ wird, ich bin da leidenschaftslos. --Abe Lincoln 21:54, 13. Feb. 2008 (CET)
- Heute Mittelfranken, damit ist Franken erst mal komplett... --Abe Lincoln 14:11, 17. Feb. 2008 (CET)
- Liebes Tagebuch, heute habe ich Niederbayern gemacht. Frage mich, ob Niederbayern die Unabhängigkeit ausrufen könnte. Sonst nicht viel passiert. Melde mich morgen wieder. --Abe Lincoln 22:25, 18. Feb. 2008 (CET)
- So, heute habe ich die schöne Oberpfalz zusammengeführt, damit bin ich durch. Navigationsleiste ist auch angepasst. Morgen mache ich dann noch mal Qualitätskontrolle. --Abe Lincoln 10:25, 23. Feb. 2008 (CET)
Ich halte deine Zusammenfassung, auf die ich jetzt gestoßen bin, für missraten, Abe Lincoln. Wie du selbst schreibst sind Regierungsbezirk und Bezirk zwei völlig verschiedene Dinge. Dann gehören die auch getrennt dargestellt und sind nicht „unnötig, unpraktisch und überkorrekt“. Kein Mensch kommt auf die Idee, nur weil sie das gleiche räumliche Gebiet haben, eine Stadt und eine Stadtsparkasse in einen Artikel zu fusionieren. Ich halte separate Artikel über die sieben bayerischen Bezirke für selbstverständlich. Warum die dritte kommunale Ebene in der inzwischen realisierten Weise über keinen eigenen Artikel mehr verfügen soll, ist mir unerfindlich.
Der jetzige Mischmasch sorgt nicht für die einer Enzyklopädie angemessenen Klarheit. So fördert der Bezirk Schwaben und nicht der Regierungsbezirk oder gar die Landschaft Schwaben (Bayern) die Rehaklinik in Burgau. Dies gilt auch beispielsweise für ein Schwäbisches Bauernhofmuseum in Illerbeuren. Mit freundlichen Grüßen --Aloiswuest 18:50, 22. Feb. 2010 (CET)
- Mir ist die Trennung von Bezirken und Regierungsbezirken ebenfalls sehr wohl ein Anliegen, denn es sind nunmal unterschiedliche (wenn auch ähnliche) Dinge. Und bisher konnte ich in der Wikipedia noch nichts finden, was diesen Unterschied erklären würde. Wenn ich den Kommentar richtig verstehe sind das z.B. Bezirkstagspräsident vs. Regierungspräsident.
- Es sollte also m.E. noch einen Artikel Regierungsbezirk (Bayern) geben.
- In den Artikel Oberbayern, ..., Schwaben (Bayern) usw. sollte es jeweils ein Kapitel zum Bezirk und eines zum Regierungsbezirk geben. Bsp: Oberbayern#Bezirk und Oberbayern#Regierungsbezirk. Das ist bei Oberfranken
, Mittelfrankenund Schwaben (Bayern) noch nicht geschehen. Wenn es genug über den Regierungsbezirk Oberbayern zu erzählen gäbe, das sich vom Artikel Oberbayern unterscheidet - also speziell auf den Regierungsbezirks in seiner Eigenschaft als Landesmittelbehörde eingeht- kann es gerne einen Artikel Regierungsbezirk Oberbayern (der entgegen dem heutigen Status keine Weiterleitung ist) geben.
- PS: ich habe den Absatz "Fragwürdige Fusion" in "Bezirke und Regierungsbezirke unter einem Lemma" integriert, da er sich auf den selben zu diskutierenden Punkt bezieht. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 16:11, 10. Feb. 2014 (CET)
- Ich habe nun einen Artikel Regierungsbezirk (Bayern) angelegt, der erklärt was ein Regierungsbezirk in Bayern ist, während hier erklärt wird, was ein Bezirk in Bayern ist. Ich finde, das ist ein guter Ausgangspunkt. Für die einzelnen Gebiete erscheint mir folgendes Vorgehen sinnvoll: (am Besipeil Oberbayern). Der Artikel Oberbayern umfasst Gebiet, Geschichte, Wirtschaft aber auch Abschnitte Oberbayern#Bezirk und Oberbayern#Regierungsbezirk. Wenn es genügend Materialen gibt, werden eigenständige Artikel Bezirk Oberbayern und Regierungsbezirk Oberbayern angelegt/ausgelagert, anstatt wie bisher als Weiterleitungen auf die Abschnitte in Oberbayern betrieben. Der Artikel Regierungsbezirk Köln ist auch ein eigenständiger Artikel der nicht auf Köln#Regierungsbezirk weiterleitet. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 14:05, 15. Jun. 2017 (CEST)
Überarbeitung
@Janiwan:
Deine Änderung zur Gliederung halte ich für ungeeignet, da der Abschnitt Die Bezirke sind in Bayern... nicht die Gliederung des Regierungsbezirkes darlegt, sondern den Unterschied zwischen Bezirk und Regierungsbezirk (zwei unabhängige Dinge). Da müsste als Überschrift vielleicht besser Unterschied zwischen Bezirk und Regierungsbezirk oder so hin. Außerdem ist die Gliederung des Regierungsbezirkes in Kreise gleichzeitig auch die Gliederung des Bezirks. --Abe Lincoln 18:23, 26. Feb. 2008 (CET)
- Hi Abe! Ich misch mich nicht weiter ein! Einen Gliederungspunkt, der "Gliederung" heißt, fand ich etwas komisch! VG --Janiwan 18:29, 26. Feb. 2008 (CET)
Vielleicht war "Verwaltungsgliederung" (so hieß es vorher) doch besser. Ich denk noch mal drüber nach. --Abe Lincoln 18:31, 26. Feb. 2008 (CET)
Kreis
Kann jemand, der es versteht, die Verwendung des Begriffes Kreis in dem Artikel prüfen und verbessern. Kreis (Begriffsklärung) ist nicht eindeutig. Zudem kann damit ein Landkreis gemeint sein, oder ein Regierungsbezirk ("Das Staatsgebiet gliedert sich in Kreise (Regierungsbezirke); die Abgrenzung erfolgt durch Gesetz.") Die kritischen Sätze im Artikel sind:
- Die Kreise eines Bezirks gehören jeweils zu einem gleichnamigen Regierungsbezirk [...] müsste es nicht Landkreise und kreisfreie Gemeinden heißen? ("Die Gesamtfläche der dem Bezirk zugeteilten Landkreise und kreisfreien Gemeinden bildet das Bezirksgebiet."
- Die seit 1946 verwendete Bezeichnung ist meist Bezirk, obwohl in der Verfassung des Freistaates Bayern noch von Kreisen die Rede ist. Kann ich so nicht verstehen, und auch die Verfassung verstehe ich nicht. "Das Staatsgebiet gliedert sich in Kreise (Regierungsbezirke); die Abgrenzung erfolgt durch Gesetz. Die Kreise sind in Bezirke eingeteilt; die kreisunmittelbaren Städte stehen den Bezirken gleich." Erste Frage: ist "Kreis" in der Verfassung synonym zu "Regierungsbezirke"? Für diesen Fall und gegeben, dass kreisunmittelbar synonym zu kreisfrei ist, dann würde das ja bedeuten, dass bsp. Nürnberg nicht nur zu keinem Landkreis, sondern auch keinem Regierungsbezirk (also nicht dem Regierungsbezirk Mittelfranken) angehört und auch nicht dem Bezirk Mittelfranken (s. Kreisfreie_Stadt#Bayern). Zweite Frage: was ist mit "Die Kreise sind in Bezirke eingeteilt" inhaltlich gemeint? Für mich ergeben sich zwei mögliche Auffassungen "Verschiedene Kreise sind einem Bezirke zugeteilt (Kreis 1A und 1B gehören zu Bezirk 1)". Oder "Jeder Kreis besteht aus mehreren Bezirken (Kreis A besteht aus Bezirk A1 und A2)". Bisher dachte ich, es gibt 7 Bezirke, die geographisch deckungsgleich mit den 7 Regierungsbezirken sind. Wenn nun "Kreis" und "Regierungsbezirk" synonym sind, würde ich schreiben "Jeder Kreis besteht aus genau einem Bezirk". Der zweite Teil des Satzes "die kreisunmittelbaren Städte stehen den Bezirken gleich" bringt mich zu folgender Überlegung. Wenn kreisunmittelbare Städte einem Bezirk gleichstehen, müssen sie impliziet eigentlich neben ihm existieren, denn ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis wäre ja kein Gleichstellungsverhältnis. Das heißt für mich nun, dass es Bezirke und kreisfreie Gemeinden nebeneinander geben kann. Das heißt für mich implizit (Existenz von kreiunmittelbaren Gemeinden vorausgesetzt), dass die Kreise in Bezirke und kreiunmittelbare Gemeinden bestehen. In dem Fall wären Regierungsbezirke nicht deckungsgleich mit Bezirken (sondern um die Fläche der kreisunmittelbaren Gemeinden größer). Über Aufklärung wäre ich sehr dankbar. Grüße, --Qaswed (Diskussion) 17:19, 10. Feb. 2014 (CET)
- In Bayern wurden die Begriffe Kreis und Bezirk früher anders gebraucht. Die Kreise waren die heutigen Bezirke, die Bezirke die heutigen Landkreise... Gruß Lou Gruber (Diskussion) 16:23, 21. Jul. 2018 (CEST)
Dritte Ebene
Zitat aus dem Artikel: "Diese [...dritte...; Anm. vom Autor] Ebene gibt es in Deutschland außer in Bayern nur noch in der ehemals bayerischen Pfalz in Rheinland-Pfalz (siehe dazu unter Bezirksverband Pfalz), im weiteren Sinne (Höherer Kommunalverband) auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (Landschaftsverbände) sowie in Hessen und Sachsen (Landeswohlfahrtsverbände)."
Mir fällt dabei spontan die Region Stuttgart ein, in der die Kreisfreie Stadt Stuttgart und die fünf Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis mit insgesamt 179 Städten und Gemeinden zusammengefasst sind, einschließlich direkt gewählter Verbandsversammlung. Ich weiß nicht ob's in Deutschland noch weitere solche Konstrukte gibt, aber in meinen Augen ist das doch auch eine "dritte Kommunalebene" (über Kommune und Kreis), die dann in oben genanntem Zitat fehlt. Weiß jemand mehr? --Hotte07 (Diskussion) 12:02, 23. Jul. 2015 (CEST)
- Mich würde das auch interessieren, den mein alter Schulatlas ist da wohl eher anderer Meinung. Baden-Württemberg ist in vier Regierungsbezirke untergliedert, Hessen in drei, Niedersachsen in vier. Das sind keine Wohlfahrts- oder Kommunalverbände, sondern ganz einfach Bezirke innerhalb ihres Bundeslandes. Müssten die nicht alle zur "Dritten Ebene" gehören? --H7 (Diskussion) 16:56, 23. Jul. 2015 (CEST)
- Nein, weil das keine Selbstverwaltungskörperschaften sind (sie haben keine gewählten Organe) sondern nur Verwaltungsgliederungen des Landes. Beim Verband Region Stuttgart ist das anders.
- Sonderkonstruktionen gibts auch in Hannover, Saarbrücken und Aachen. Ist aber alles keine "Ebene", weil das singuläre Konstrukte ohne Flächendeckung sind. Das gilt auch für die Pfalz, wo sich aber immerhin historische Gründe anführen lassen. --93.133.160.128 19:14, 11. Sep. 2015 (CEST)
Vergleich mit Landratsämtern
Im Abschnitt "Bezug zu den Regierungsbezirken" steht "Anders als bei den Landratsämtern, die gleichzeitig staatliche und kommunale Behörde sind („Janusköpfigkeit“), existieren hierfür in Bayern mit den Bezirksverwaltungen und den Regierungen getrennte Behörden." Gibt es Behörden, die nicht Einrichtungen eines Staats sind? Und die Kommunen sind eine Ebene des Staats. Kommunale Behörden sind also auch staatliche Einrichtungen. (nicht signierter Beitrag von 137.248.1.31 (Diskussion) 13:57, 5. Mai 2016 (CEST))