Diskussion:Bildungssystem in Österreich

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Archiv bis Juli 2004

In Darstellende Geometrie werden ab der 7. Klasse 3 Schularbeiten im Jahr geschrieben. Wisst ihr wieviele Schularbeiten in der Alternative mit Biologie und Physik jeweils pro Jahr sind? Wäre denke ich interessant einzufügen.

Zu den Schultypen: Ich habe mir gedacht zu jedem Typ eine kurze Zusammenfassung zu schreiben und später zu jedem Typ einen ausführlicheren Artikel zu schreiben. --[[Benutzer:Thomas G. Graf|Thomas G. 15:11, 2. Jul 2004 (CEST)

Ich habe im Abschnitt "Universitäten" folgende Fakten korrigiert: das ist sehr komisch

  • "Ing." ist kein akademischer Grad sondern eine Standesbezeichnung für HTL-Absolventen.
  • "Bundeshauptstadt" bezieht sich ausschließlich auf Wien, die Hauptstädte der Bundesländer sind "Landeshauptstädte".
  • Der Begriff "Mindeststudiendauer" ist veraltet, seit ca. 1997 wird in den Studienplänen lediglich eine "Regelstudiendauer" festgelegt, die auch unterschritten werden darf.
  • Die Anwesenheitspflicht wird je Lehrveranstaltung festgelegt. Bei Vorlesungen gibt es im allgemeinen keine Anwesenheitspflicht, bei Übungen, Seminaren udgl. kann eine solche sehr wohl festgelegt sein und wird ggfs. per Anwesenheitsliste kontrolliert.

Was jetzt noch fehlt, sind Informationen zu den Bakkalaureatsstudien, die es seit ein paar Jahren gibt (auch auf FHs) und die mit dem Grad "Bakk." bzw. "Bakk. (FH)" abschließen. (Umstellung vom zweigliedrigen auf ein dreigliedriges System gemäß EU-Bologna-Beschlüssen). --Gecek 16:22, 7. Jul 2004 (CEST)

Die Schulerhaltung durch das MInisterium ist nicht ganz richtig, da bei den Volks- und Hauptschulen die Gemeinden Schulerhalter sind. --K@rl 07:56, 12. Sep 2004 (CEST)

Schulpflicht

Hier wurde Unterrichtspflicht auf Schulpflicht umgestellt, Volkschule verpflichtend. Gibt es dafür einen Grund bzw. Quellen? --Thomas G. Graf 18:50, 3. Nov 2004 (CET)

Bin wieder zurück auf Schulpflicht gegangen. Das entspricht auch dem Gesetzestext ([[1]]). Ich habe außerdem die Möglichkeiten zur Erfüllung der Schulpflicht sowie die korrekten Fristen eingebaut. Kksen 14:39, 2. Jun 2006 (CEST)
Die Formulierung klingt recht gut: [2]. Für unsere deutschen Freunde sollte klargestellt werden, dass es im Gegensatz zu ihrem Land im Endeffekt (egal wie es offiziell benamst ist) nur eine Unterrichtsplicht gibt. (In DE ist häuslicher Unterricht nicht erlaubt.) --Franz (Fg68at) 04:26, 3. Jun 2006 (CEST)
"Mit dem 6. Lebensjahr beginnt die allgemeine Unterrichtspflicht..." Kann das stimmen? Ich kenne keinen Fall, wo ein Kind schon mit 5 Jahren in die Volksschule ging. Oder wird hier der Besuch der Vorschulklasse miteinbezogen, der von den meisten mit 5 Jahren stattfindet. (Noch mal - viele verwechseln das: 6.Lebensjahr=Jahr vom 5. bis zum 6. Geburtstag!) --DasSchORscH 10:56, 9. Aug 2006 (CEST)

Bildungssystem?

Soll dieser Artikel nicht eher "Bildungssystem in Österreich" heißen, wenn Universitäten (tertiäre Bildung) auch integriert sind?

Abgeschlossene Lesenswert-Diskussion (abgelehnt)

In Österreich wird das Schulwesen durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne österreichweit vereinheitlicht. Das Bildungsministerium übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der Lehrer und Erhaltung der Schulen.

  • Pro Ein informativer Artikel, der das Wichtigste enthält. --Highdelbeere 12:29, 23. Jan 2006 (CET)
  • Im Grunde reichen die obenstehenden Einleitungssätze für ein Kontra: Für die Erhaltung der Volks- und Hauptschulen, und das ist wohl die überwiegende Anzahl der Schulen, sind die Gemeinden bzw. Länder zuständig. Deren Bedeutung wird überhaupt unter den Tisch gekehrt. Wenn der Artikel wirklich Schulsystem heißen soll, müssten der tertiäre Bildungssektor raus, ansonsten in Bildungssystem umbenennen. Der Geschichtsabschnitt ist auch nicht viel mehr als eine Kuriositätensammlung. Ich zitiere nur einen Satz: Durch die hohe Arbeitslosigkeit in der Zwischenkriegszeit sollte das Bildungssystem verbessert werden. Die Zeit des Dritten Reichs ist etwas arg kurz, Aufhebung der Klosterschulen und die Napolas sollten doch erwähnt werden. Die Zweite Republik ist ebenfalls völlig unterrepräsentiert. Es wird nicht erwähnt, dass in den 60er und 70er Jahren wohl die meisten Schulen gebaut wurden, Gratisschulbuch, Schülerfreifahrt und und und. Damals entstand die Bildungslandschaft, wie wir sie heute kennen. Grad mal Koedukation und Behindertenintegration wird erwähnt. Dagegen wird der Streit um die 2/3-Mehrheit für Schulgesetze, der bis jetzt nur Papier und heiße Luft produziert hat, breitgewalzt. Die ganze hierarchische Struktur vom Bildungsministerium, Landesschulräte, Landes- und Bezirksschulinspektoren etc. kommt gar nicht vor. In vielem gute Ansätze wie bei den Schultypen (wo bei AHS - Hauptschule auf den Stadt-Land-Unterschied hingewiesen werden sollte), aber zu viele Lücken und Fehler. --Griensteidl 13:36, 23. Jan 2006 (CET)
So. Jetzt hab ich in Sachen Verwaltung mal einiges eingefügt.--Highdelbeere 11:55, 24. Jan 2006 (CET)

Privatuniversitäten fehlen noch

Hallo, vielleicht mag jemand was zu dem Thema schreiben und auch auf www.akkreditierungsrat.at verweisen. Danke (vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 141.203.250.65 (DiskussionBeiträge) ----Franz(Fg68at) Disk 17:21, 9. Mai 2006 (CEST))

Unterrichtspflicht ≠ Schulpflicht ?

Ich habe einmal wo gelesen oder gehört, dass Unterrichtspflicht die Pflicht eines Staates ist, seinen Einwohnern bzw. die Pflicht der Eltern, ihren Kinden Zugang zu schulischer Ausbildung zu ermöglichen. Schulpflicht wiederum ist die Pflicht eines Kindes die Schule zu besuchen. Liege ich damit richtig oder kann mich jemand korrigieren? --DasSchORscH 11:01, 9. Aug 2006 (CEST)

Meines Wissens nach bezeichnet Schulpflicht, die Pflicht, in eine Schule zu gehen. Die Unterrichtspflicht, verpflichtet dazu, Unterricht zu erhalten, was auch Privatunterricht sein kein, d.h. nicht unbedingt der Besuch einer Schule. Ursprünglich habe ich hier im Artikel von Unterrichtspflicht gesprochen, weil das - sofern meine Auffassung über den Wortunterschied stimmt - zutreffend ist. Warum das geändert wurde, weiß ich nicht.
Nachtrag: hier steht Unterrichtspflicht (Schulpflicht), kann in Österreich auch durch gleichwertigen Unterricht zu Hause oder in Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht erfüllt werden. --Thomas G. Graf 16:09, 11. Sep 2006 (CEST)

Besser Bildungssystem!

Ich denke auch das man den Artikel in "Bildungssystem in Österreich" umbenennen sollte, da ja auch die Unis erwähnt werden. Außerdem finde ich das die HTLs und HBLAs besser beschrieben werden sollten, meines Wissens solche Schulen ja ein österreichisches Unikum sind.

Ick denke, dass beides in Ordnung ist. Unis sind ja Hochschulen und unter Schulsystem schreibt die Wikipedia ja selbst Das Schulsystem bezeichnet das Gefüge an Institutionen von der Schul- bis Universitätsausbildung, .... Ich würde einfach den Artikel so lassen (damit meine ich den Titel, nicht die sonstigen Anregungen), und "Bildungssystem in Österreich" als Redirect anlegen. --Thomas G. Graf 16:05, 11. Sep 2006 (CEST)

Ein parteipolitischer Artikel!

Es ist bedauerlich, dass dieser Artikel eine so starke parteipolitische Note (politisches Abrechnen) hat. Die 2/3 Mehrheit war als Instrument gedacht einen gesellschaftlichen Konsens in Bildungsfragen sicherstellen - da sie gefallen ist erleben wir jetzt im Rythmus der Parlamentswahlen Bildungsreformen die jeweils die Errungenschaften der Vorgänger aufzuheben trachten (2000, 2006). Zur Zeit sind alle politischen Lager in uralten Positionen verhaftet und weiter denn je davon entfernt ein fortschrittliches Bildungsmodell zu entwickeln oder weiterzutreiben: es werden nur die Uraltklamotten ausgepackt, mit denen man schon vor -zig Jahren an die Wand gefahren ist. Schade. Es stimmt schon: jedes Regime stürtzt sich stets erst einmal auf die Medien und auf die Schulen... LS

Schulunterrichtsgesetz?

Irre ich mich da oder sagt §27 Absatz(2) aus,dass man die letzte Schulklass einer z.B 5.Klasse HAK nicht wiederholen kann/muss:

"Eine Wiederholung der letzten Stufe einer Schulart im Sinne dieses Absatzes - ausgenommen der 4. Stufe der Volksschule sowie der letzten Stufe einer Sonderschule - ist unzulässig. "

§27 Absatz 2 SCHUG

--Spam 18:05, 11. Mär. 2007 (CET)

Schon wieder Abkürzungen

Abkürzungen bitte bitte! ausschreiben, am besten gleich neben dem Schulschema. Der Artikel soll Mitteilungswert haben. --195.150.77.248 13:29, 20. Sep. 2007 (CEST)

Zu wenig über HTLs und HBLAs!

Der Artikel ist zwar in vielen Bereichen (Geschichte, AHS, etc.) sehr ausführlich und interessant, aber unter dem Kapitel Berufsbildende Höhere Schulen sollte schon mehr stehen, als 2-3 Sätze und ein Aufzählen der Schulen!

Vorschulische Bildung und Erziehung

In diesem Bereich steht schon zu Beginn eine Aussage, die nicht unwidersprochen sein sollte. Kindergarten ist mehr als nur die Zeit vor der Schule und die Vorbereitung auf das schulische Lernen. Es gilt, dem Kind die Möglichkeit zu geben, seine Fähigkeiten kennen zu lernen und in einer anregenden und herausfordernden Umwelt zu erweitern. Das kind lernt in dieser Lebensphase, es erwirbt Wissen und Fertigkeiten, Überzeugungen etc., die es ihm ermöglichen, später geforderte Leistungen kreativ und selbstbestimmt zu erbringen bzw. sich auf Basis des biserhigen Niveaus neuen Herausforderungen zu stellen. In diesem Alter ist auch ein bedeutsamer Schritt in der sozialen Entwicklung zu verzeichnen. Kinder erleben sich in der Gruppe in Abgrenzung und gleichzeitig in Beziehung zu anderen. Sie definieren ihre Rolle und erwerben mit der kognitiven Reife auch das Wissen um differierende Gedanken, Regeln des Zusammenlebens und der Kommunikation. Sie können für sich und für andere in einem eingeschränkten Bereich Verantwortung übernehmen.

Es gäbe vor allem im Bereich der Motorik, der Psychomotorik bzw im Bereich der Metakognitionen noch viele Entwicklungen aufzuzählen. Ich bitte, sich mit dem Bereich der frühen Kindheit und Bildung entsprechend der Einführung in den Abschnitt "Bildung" auseinanderzusetzen.

Mehrstufenklasse

Ich habe hinzugefügt, dass Mehrstufenklassen auch in Gegenden mit großen Schulen zu finden sind.

Berufsreifeprüfung

Im Abschnitt BMS steht, dass die Berufsreifeprüfung im tertiären Bildungsbereich eine fachgebundene - eingeschränkte Reifeprüfung ist. Das ist jedoch nicht (mehr?) zutreffend da man mit ihr alle möglichen Studienrichtungen wählen kann (im Gegensatz zur Studienberechtigungsprüfung). Eine zweite Meinung zu lesen wäre mir wichtig bevor ich den Absatz korrigiert. Zep 17:24, 13. Nov. 2007 (CET)

Ganz Ihrer Meinung, die Berufsreifeprüfung ist eine vollwertige Reifeprüfung. Man kann mit der BRP "die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erwerben". (Quelle: 68. Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, 1997) (nicht signierter Beitrag von 212.27.73.162 (Diskussion) 16:02, 26. Apr. 2011 (CEST))

Bildung durch die Kirche

Also, es ist ein gern erzählter Mythos, dass die Einführung der Allgemeinen Schulpflicht im Jahre 1774 eine riesige Zäsur in der Geschichte der Massenbildung in Österreich darstellt. Bei dieser Entscheidung ist es sicherlich auch um eine Verbesserung der Bildung und vor allem um eine grössere Breitenwirkung gegangen, aber die Hauptgründe waren zwei ganz reale staatspolitische Argumente:

  • Im Jahre 1773 waren die Jesuiten verboten worden, die zu vor einige Schulen und auch Universitäten in Österreich betrieben haben, und Maria Theresia nutzte die Gunst der Stunde um dem Klerus das Bildungswesen noch weiter zu entreissen und unter die Kontrolle des Staates zu stellen, ganz in absolutistischer Manier. Die anderen Orden, die davor das Bildungswesen hauptsächlich getragen haben, im Mittelschulbereich allen voran die die Piaristen und auch die Minoriten, und im Universitätswesen vor allem die Benediktiner, wurden zwar nicht enteignet und vertrieben wie die Jesuiten, es wurde aber ein staatliches Parallelsystem aufgebaut und dadurch gingen ihnen die Schüler zum Teil abhanden. Man merkt also, dass nicht erst Kaiser Joseph II. der grossen Kirchengegner war.
  • Der zweite und nicht weniger wichtige Punkt, war die Einführung der Gottsched'schen Sprache nach sächsischer Manier in Österreich, also das was wir heute Hochdeutsch nennen. Bis dahin gab es nämlich keine staatliche Regelung, welches Deutsch in den österreichischen Erblanden unterrichtet werden soll und deshalb wurde ein sehr österreichisches Deutsch unterrichtet mit starkem Einfluss aus den einheimischen bairischen Dialekten. Diese Schriftsprache nennt man heute in der Germanistik Oberdeutsche Schreibsprache oder oberdeutsche Literatursprache und etwa ab 1740 hat es im süddeutschen Raum einen riesen Streit gegeben, ob man die eigene oberdeutsche Sprache im Sinne der Aufklärung ausbauen soll und sich somit vom Latein und vom Französischen in der Wissenschaft emanzipieren soll und so auch die Bildung näher zu den einfachen Menschen bringen soll, oder ob man ein eigenes Projekt bleiben lasst und einfach den ostmitteldeutschen sächsiche Dialekt der protestantischen Lande, der in dem Bereich schon einen Vorsprung hatte, einführen soll. Der Streit ist lange hin und her gegangen und die Gelehrten kamen sowohl aus Bayern als auch aus Leipzig nach Wien um ihre gegensätzlichen Meinungen bei Hofe zu präsentieren. Erst nachdem der Siebenjährige Krieg verloren ging und Preussen somit gestärkt war, verlor die oberdeutsche Schreibsprache an Einfluss und Maria Theresia tauschte ihre Berater aus und der Niederschlesier Johann Ignaz Felbiger wurde mit einer neuen Bildungsreform beauftragt (die letzte war erst 1763 unter Johann Siegmund Popowitsch gewesen). Seit dem ist in Österreich Hochdeutsch offizielle Sprache in den Schulen. Unter Joseph II. wurde das 1780 dann auch noch für den Beamtenapparat verpflichtend eingeführt. Seit dem haben wir den Salat.

--El bes 05:08, 5. Sep. 2008 (CEST)

Keine Antwort nach zwei Jahren. Naja, trotzdem ein Tip. Den Artikel Josephinismus sollte man in dem Zusammenhang gelesen haben. --El bes 21:21, 25. Aug. 2010 (CEST)

Neue Mittelschule

Bitte die Neue Mittelschule einbauen --FeddaHeiko 11:38, 23. Nov. 2008 (CET)

stimmt, danke, wird gemacht.. --W!B: 19:50, 25. Nov. 2008 (CET)

Kleiner Fehler

"Preußen war aber schon 1717 und 1763 vorausgegangen." - Ich denke da fehlt etwas. -- 90.152.231.199 17:02, 26. Mär. 2009 (CET)

Freie Schulen / Alternativschulen / Privatschulen für Schulpflichtige Kinder

Fehlt mir hier komplett! Übersicht: http://www.mein.net/links/nw_links.htm http://www.unsereschulen.at/schulen/german/index.htm

Nur für die 9. Schulstufe: Einjährige EDV-Fachschule: http://www.edvschule.at, gehört zu http://www.schulenbfi.at/ (die einzige in Österreich!) Sabine--91.114.252.15 00:29, 11. Sep. 2009 (CEST)

ja, ich wollte Bildungssystem in Österreich#Privatschule auch schon mal komplett auslagern, besser gesagt: Statutsschule, hatte aber zu wenig material bei der hand --W!B: 05:35, 11. Sep. 2009 (CEST)

Sicherheitsakademie

Lässt sich die Sicherheitsakademie irgendwie im öst. Bildungssystem abbilden?--Der Polizist 04:26, 17. Apr. 2010 (CEST)

Gehört dann die Antikorruptions-Akademie nicht auch dazu? --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 08:57, 17. Apr. 2010 (CEST)
Ja, eigentlich schon, wie auch die Verwaltungsakademie des Bundes--Der Polizist 17:19, 17. Apr. 2010 (CEST)

Maria Theresia als Aufklärerin?

„Im Zuge der Aufklärung erkannte die Regentin, dass das Staatsvolk der Träger des Staates ist und dass die Machtstellung nur mit Hilfe einer gebildeten Bevölkerung gehalten werden konnte.“

In Anbetracht der Tatsache, dass Maria Theresia der Aufklärung abgeneigt war ist obige Aussage wohl kaum als wahr bezeichenbar. Gibt es hierfür eine Quelle?

--JohKar 16:15, 4. Mai 2011 (CEST)

Da bist du falsch informiert. Schon einmal was vom aufgeklärten Absolutismus gehört, oder vom Doktor van Swieten, den Maria-Theresia gegen den Hexen- und Aberglauben losgeschickt hat, oder von der Allgemeinen Schulpflicht, die 1774 eingeführt wurde, oder von der Societas incognitorum, vom Vernunftsrecht des Karl Anton von Martini, oder von der systematischen Repeuplierung des Banats und Ungarns, mit streng nach rationalistischen Standpunkt angelegten Musterstädten und -dörfern? Maria-Theresia war der Aufklärung ganz und gar nicht abgeneigt, jedoch vertraten sie und ihre Berater eine streng katholische Form der Aufklärung, deren Ideen vor allem aus Italien und auch aus Frankreich nach Österreich kamen. Die lutherisch/calvinistische Form der Aufklärung aus England, den Generalstaaten, sowie Leipzig, Berlin und Königsberg war allerdings tatsächliche nicht so ihr Ding. Und die Freimaurer hat sie auch nicht sonderlich gemocht, obwohl sowohl ihr Gatte als auch ihr Sohn einer Loge beitraten. --El bes 19:43, 4. Mai 2011 (CEST)
Manches davon kannte ich bereits, manches jedoch noch nicht. Danke jedenfalls für die Hinweise! Falls es stimmt, dass Maria Theresia eine „streng katholische Form der Aufklärung“ vertrat so sollte dies meiner Meinung nach auch in anfangs zitiertem Satz widergespiegelt werden. Mir scheint im Artikel solle der Anschein erweckt werden, dass die Einführung der österreichischen Schulpflicht durch Maria Theresia ein natürlicher Akt im „Zuge der Aufklärung“ war. Meiner Meinung nach ist dies nicht richtig und falls es ein Akt im Zuge einer streng katholischen Form der Aufklärung war so sollte dies auch entsprechend vermerkt werden. --JohKar 14:29, 5. Mai 2011 (CEST)
Wie bereits andernorts erwähnt: es war hauptsächlich eine staatspolitische Maßnahme, mit der der Staat die Kompetenz im Bildungsbereich weitgehend an sich gerissen hat. Davor war die Bildung praktisch in der alleinigen Hand der Kirche und der Klöster. Wenn man wollte, könnte man über das Thema einen eigenen Artikel schreiben, etwa unter dem Lemma Allgemeine Schulpflicht. Wenn man das ganze aber in drei/vier Sätzen zusammenfasst, bleibt das immer eine verkürzte und lückenhafte Darstellung, egal wie man es jetzt formuliert. Die damalige Maßnahme war übrigens nicht nur auf das heutige Österreich beschränkt, sondern galt von Böhmen bis nach Vorderösterreich. Damit ist es zB auch teil der Geschichte vieler Schulen im heutigen Baden-Württemberg. (siehe etwa hier: Schulgeschichte Pfaffenhofen). Von Historikern wird oft unterstellt, dass diese Maßnahme auch eine militärstrategischen Zweck gehabt haben soll, um später gebildetere Rekruten zu haben, die zu mindest Lesen und Schreiben und Rechnen können. Als Argument wird die damals fortschreitende Militärtechnik angeführt, wo eben nicht mehr jeder Dodl ein Gewehr bedienen konnte. Diesem Argument entgegen spricht aber, dass die Schulpflicht von Anfang an für Buben und Mädchen gegolten hat und die damaligen Normalschulen (so hat damals die 6jährige Volksschule geheissen) von Anfang an in Koedukation betrieben wurden. Man sieht also, Stoff für einen eigenen Artikel gäbe es genug. --El bes 15:22, 5. Mai 2011 (CEST)

Tertiär und postsekundär

Im Hochschulgesetz 2005 werden auch die PHs als "postsekundäre Bildungseinrichtungen" bezeichnet (§ 2 Abs. 2), nicht als tertiäre. Folgt der Artikel da einer anderen Systematik bei der Einordnung oder ist das schlicht falsch?

--Ophicus 09:16, 4. Juli 2011 (CEST)

Ich verstehe postsekundär und tertiär als Synonyme. Primär ist die Pflichtschule, sekundär bis zur Matura und danach ist alles tertiär. --El bes 11:49, 5. Jul. 2011 (CEST)


"da jetzt die Mutterschaft das oberste Ziel der Mädchenbildung war" -- Beleg fehlt und ist wohl auch kaum beizubringen. __86.32.50.4 21:47, 5. Jul. 2011 (CEST)

Zur Weiterbildung - Privatschule

hierher archiviert aus Benutzer Diskussion:W!B: --W!B: (Diskussion) 19:36, 9. Apr. 2013 (CEST)

Bezüglich der Fehlinformation beim Bildungssystem vom 2008-10-24 und der Privatschule vom 2011-07-25:

  • zertifizierte nichtschulische Bildungseinrichtungen enstammen dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und werden nur vom Innenministerium zertifiziert. Sie sind verpflichtet Meldungen über Ausländer zu erstatten, dafür kriegt man wahrscheinlich einfacher einen Aufenhaltstitel. Ich habe es drinnen lassen, da es eine gewisse Berechtigung dort hat.
  • Es gibt auch Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht.
  • Statutschule mit Öffentlichkeitsrecht ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, die keinem öffentlichen Schultyp entspricht, sondern ein eigenes genehmigtes Statut hat
  • "Die genau Zahl der Privatschüler in Österreich ist noch immer unbekannt" mit nachfolgender Quelle der Wiener Zeitung (bzgl. "wichtigste freie Schulträger", aber eben auch die restlichen Zahlen enthaltend) ist kurios. Wohl sehr in der Eile gewesen. ;-)

Bildungssystem in Österreich#Privatschule, Privatschule#Österreich: Privatschulgesetz 1962, Öffentlichkeitsrecht, Externisten-Prüfung.

Edits ausgelöst durch Spigel.TV: Unterricht nur zu Hause: Die Furcht vor gottloser Sexualkunde mit aus Bayern zugereisten Neoösterreichen. --Franz (Fg68at) 07:11, 20. Mär. 2013 (CET)

oh ja, danke, es lebe das vieraugenprinzip der WP: die genauen zahlen hatte ich im Bildungssystem-artikel eingarbeitet, aber den spezialartikel vergessen (die angabe dort war älter, ich hab die quelle dieses satzes vergessen). dass es "auch Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht" gibt, hab ich übrigens seinerzeit auch reingeschrieben, und den artikel Statutschule wollte ich schon länger mal schreiben (hier also keine bildungslücken)
"Die genau Zahl der Privatschüler" (im weiteren Sinne) "in Österreich ist noch immer unbekannt" stimmt übrigens: was Du übersehen hast, ist § 2. Begriffsbestimmungen. (1) Schulen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Einrichtungen, in denen eine Mehrzahl von Schülern gemeinsam nach einem festen Lehrplan unterrichtet wird: Da es in Österreich aber keine Schulplicht, sondern nur eine Unterrichtspflicht gibt, ist es auch möglich, Kinder selbst zu unterrichten (Hausunterricht): das darf man dann "schule" nennen, ist aber keine "Privatschule" im Sinne des Gesetzgebers, geschweige denn mit Öffentlichkeitsrecht: daher ist die exakte zahl wirklich nicht bekannt - so dürfen etwa ausländische botschaftsangehörige ihre kinder auch völlig abseits des österr. bildungssystems unterrichten: sie müssen, solange sie sich in österreich aufhalten, nur nachweisen, dass der unterrichtspflicht genüge getan ist, wie sie tun, geht niemanden was an: eine - je nach weltanschauung - errungenschaft oder lücke das österreichischen wegs --W!B: (Diskussion) 12:53, 20. Mär. 2013 (CET)
  • "dass es "auch Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht" gibt, hab ich übrigens seinerzeit auch reingeschrieben" Ich habe noch ein paar Edits durchgeschaut, aber nichts gefunden. Seit 2008-10-24 habe ich nur die dreiteilige Einteilung gefunden.
  • Wir schreiben über (bei der Schulbehörde angezeigte Privatschulen) und nicht über häuslich unterrichtete Kinder, die gehören dort besprochen. Wird Heimunterricht angestrebt ist dies anzuzeigen. Die Schulbehörde sollte also davon Kenntnis haben (es gibt aber anscheinend keine Meldung an die Statistik. Auch bei einer Schule müssen sie zur Prüfung aufkreuzen. Wobei: "Die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter wird fast ausschließlich durch die Bevölkerungsentwicklung – Geburten, Sterbefälle, Zu- und Abwanderung – bestimmt (siehe auch kapitel 1.1). Ausnahmen bilden lediglich Schülerinnen und Schüler in häuslichem unterricht, die allerdings einen vernachlässigbaren Anteil ausmachen." [3] Ah, häuslicher Unterricht wird anhand der Volkszählung erfasst. Bei der Probezählung 2006 waren das gerade einmal 346 Pflichtschulkinder. Dagegen besuchen über 2.200 Schulen im Ausland.) Die einzige inländische Bildungseinrichtung mit Öffentlichkeitsrecht, die nicht in die Statistik kommt ist das Lycée Français. PDF-S. 7, Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf. (Warum ist mir noch nicht ganz klar.) Damit dürften auch die meisten Diplomatenkinder in den internationalen Schulen erfasst sein. Die iranische Schule ist mir noch nicht untergekommen.
  • Volkshochschulen sind keine Statutschulen die im Privatschulgesetz geregelt sind. --Franz (Fg68at) 03:51, 21. Mär. 2013 (CET)
  • ach so, stimmt, da hab ich irgendeinen wurschtel reingekriegt
  • VHs stimmt, noch eine schlamperei, aber in der Österreichische Schulformensystematik: Musikschule Schulformkennzahl (Lehrplan) 3901, Schulart: Musikschulen und Konservatorien 29.5, Schulsparte: Sonstige berufsbildende Schulen (Statut) , Stand 2011/12, S. 98 (pdf): ist ja auch klar, dass es eine statutschule sein muss, weil musikschulen natürlich spezifische lehrpläne haben
  • dort findest Du auch alle schulen, die Du sonst nicht findest  ;): das Lycée Français ist übrigens Schulform 0908, 19.1 Internationale Schulen, 1.9 Sonstige allgemein bildende Schulen (Statut) - also mit ebenfalls eigenständigem Lehrplan; die Saudische Schule ist jedenfalls auch anerkannt: dass die nicht in die statistik kommen, dürfte daran liegen, dass sie keine stabilen semesterzahlen haben: sinn der diplomatenkinderschulen ist ja, dass man jederzeit weltweit wechseln kann, immer selber lehrplan, auch unterm schuljahr, wenn die eltern versetzt werden.
  • danke aber für die genauen zahlen raussuchen: dass es um marginale schülerzahlen geht, ist eh klar: dass es nur 350 häuslich unterreichtet kinder gibt, war mir aber nicht bewusst: bauen wir dann in die artikel ein (meine IB:Schulform gibt dafür übrigens ausdrücklich einen prozentsatz, damit man die relevanz einer schulform abschätzen kann) --W!B: (Diskussion) 04:19, 21. Mär. 2013 (CET)
  • Die anderen internationalen Schulen dürften von der Statistik Austria erfasst werden, sonst würde die Statistik Austria in der Stellungnahme [4] nicht das Lycée Francaise hervorheben.
  • "ist ja auch klar, dass es eine statutschule sein muss, weil musikschulen natürlich spezifische lehrpläne haben" Das ist nicht zwingend gegeben, denn es gibt ja auch staatliche Konservatorien und Musikhochschulen. Konservatorien für Mittelschüler können Zusatzangebote zur normalen Schule. Die vielen kleinen Länder-Musikschulen [5][6] für Volks- und Haupt/Mittelschüler sind Zusatzangebote, sie haben eigene Zeugnisse. Und da wird sicher nicht für jede ein eigenes Statut eingereicht, es gibt einen gesamtösterreichischen Rahmenlehrplan für Musikschulen. Kärnten, früher durch Firma geführt. --Franz (Fg68at) 03:35, 22. Mär. 2013 (CET)
jupp, es gibt nur einen lehrplan für musikschulen, da hab ich mich etwas misverständlich ausgedrückt (daher auch nur ein Schulformcode: andere schulformen haben etliche verschiedene codes je nach bildungsgang). dass konservatorien schulsektor sind, nicht hochschulisch, hat mich auch erstaunt. der verweis aufs Bildungsdokumentationsgesetz ist aber super, hab das Bildungssystem in Österreich #Rechtsgrundlagen der Bildungseinrichtungen des Schul- und Erziehungswesens gleich eingebaut: da harrt arbeit ;) --W!B: (Diskussion) 04:13, 22. Mär. 2013 (CET)

AHS-Begriffsklärung nötig: Adolf-Hitler-Schulen

Die Wahl des Akronyms "AHS" für einen aktuellen Schultypus in Österreich ist gewiss unglücklich, stand dieses doch bislang einzig für die Adolf-Hitler-Schulen (http://de.wikipedia.org/wiki/Adolf-Hitler-Schulen). Kann jedmand mal so eine Begriffsklärung einbinden hier? Ich weiß nicht, wie das geht. Danke. --78.54.55.61 11:39, 14. Dez. 2013 (CET)

Abschnitt "Übersicht: Bildungsebenen und Schultypen"

Aus dem Artikel:

(4) Sekundarschulen sind

       1. die Oberstufe der Volksschule,

Ist damit die "Oberstufe einer AHS" gemeint?

BHS und BMS – Berufsbildende Schulen (BMHS)

Es gibt viele Artikel, die auf: ... (BHMS) verlinken. Welcher Klammerausdruck ist richtig? BMHS oder BHMS sprich Abschnittsüberschrift oder Links in den diversen Artikeln.--Wruedt (Diskussion) 17:40, 24. Mai 2019 (CEST)

Kollegs

Im Internet finde ich viele (seriöse) Quellen, die Kollegs in den tertiären Bereich einstufen. Beim Bildungsministerium findet man online nicht wirklich was. Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?

--Mediamensch (Diskussion) 15:03, 18. Sep. 2019 (CEST)

Interessensorientierte Mittelschule

Diese Schulform ähnlich einer NMS aber eben nur ähnlich fehlt komplett hier im Bildungssystem und ist aber ganr nihct so neu. Vielleicht kann das wer ergänzen. dank e -- K@rl Der Babyelefant is no länger notwendig 17:08, 24. Sep. 2020 (CEST)

Abkürzungen

Hallo, in dem Abschnitt Bildungssystem_in_Österreich#AHS-Unterstufe wird u.a. von "Gymnasien (BG/PG), Realgymnasien (BRG/PRG)" gesprochen. Das 'B' in den Abkürzungen müsste 'Bundes-' heißen (--> etliche Treffer über Google gefunden), aber zum 'P' habe ich keinen einzigen einleuchtenden Treffer gefunden. Ich könnte mir vorstellen, dass es für 'Privat-' steht. Dann wären die mit 'B' staatliche Schulen und die mit 'P' eben private Schulen. Aber ich habe eben nichts Konkretes gefunden. Daher würde es mich freuen, wenn jemand mit entsprechenden Kenntnissen das mal ausschreiben könnte. Vielen Dank im Voraus. Gruß, --2A02:810B:19A0:2440:BDB5:B935:AEA:3AA2 22:42, 31. Jul. 2022 (CEST) PS: Im Übrigen schließe ich mich der IP 195.150.77.248 vom 20. Sep. 2007, 13:29 an: siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Bildungssystem_in_%C3%96sterreich#Schon_wieder_Abk%C3%BCrzungen