Diskussion:Bischof/Archiv/1

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Interessant

interessant wäre noch der Unterschied zwischen Bischof und Erzbischof. Danke -- Hunne 18:45, 10. Nov 2002 (CET)

Thou have called, Master? erledigt. OK so? --Anathema 13:54, 19. Nov 2003 (CET)

  • Da es sich um einen Sammelband handelt und der "Mitarbeiter" meist der eigentlicher Hrsg. ist, stellt die Literaturformatierung ohnehin eine merkwürdige Verletzung der üblichen Zitationsrichtlinien dar. --Herrick 11:31, 11. Aug 2004 (CEST)
O.K. lg Gugganij 12:39, 11. Aug 2004 (CEST)

Ich habe da wohl etwas nicht verstanden

Ich folgte einem Link von http://de.wikipedia.org/wiki/Gregor_XVI._%28Papst%29, da wurde Gregor XVI als letzter zum Papst gewählter 'Nichtbischoff' bezeichnet - und hier steht dann, daß seit Urban VI alle Päpste dem Kardinalskollegium entstammen. Gibt es Kardinäle, die nicht Bischoff sind (gab/waren), oder ist hier etwas unklar formuliert - könnt ihr das dann geraderücken? Danke!

Nein, du hast es schon ganz richtig verstanden. Es gab - und gibt auch heute noch - Kardinäle, die nicht Bischof waren bzw. sind. --Anathema <°))))>< 15:44, 8. Apr 2005 (CEST)
Das glaube ich irgendwie nicht: Can. 351 — § 1. Der Papst wählt die Männer, die zu Kardinälen erhoben werden sollen, frei aus; sie müssen wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen; wer noch nicht Bischof ist, muß die Bischofsweihe empfangen. vgl: [1] bzw: Papstwahl, UDG 89 Wenn der Gewählte noch nicht Bischof ist, erfolgen die Huldigung und die Bekanntgabe erst, nachdem er feierlich zum Bischof geweiht worden ist. [2] Unterschrift vergessen --Telcontar ~ + 17:15, 10. Apr 2005 (CEST)
Theoretisch: Ja. Praktisch aber wird dieser Vorschrift, die auch noch nicht soo alt ist, nicht immer gefolgt. Leo Scheffczyk ist z.B. Kardinal, aber kein Bischof. Chris
Dann glaubste es halt nicht. Es ist aber Tatsache. Leo Scheffczyk ist als zutreffendes Beispiel aus heutiger Zeit ja schon genannt worden.--Anathema <°))))>< 20:36, 10. Apr 2005 (CEST)
Hab mich ja nur gewundert. ich finds noch immer sehr komisch und sehe den sinn darin nicht regeln zu machen und dann nicht zu befolgen (und check auch nicht ganz warum man nicht zum bischof geweiht werden sollte, was für vorteile das hätte...) Das glaube ich irgedwie nicht war im Sinn "das is aber sehr komisch" bzw "wirklich???" gemeint gewesen --Telcontar ~ 22:04, 10. Apr 2005 (CEST)
Kardinal ist eigentlich ein Ehrentitel, der außerdem mit der Teilnahme an der Papstwahl verbunden ist; aber bei Leo Scheffczyk, der schon 80 war, als er Kardinal wurde, war es "nur" ein reiner Ehrentitel. Bischof dagegen ist kein Ehrentitel (auch Titularbischof nicht, ein Titularbischof erfüllt als Weihbischof Aufgaben in Diözesen). Und welchen Sinn hätte es, einen Achzigjährigen zum Bischof zu machen, wenn die Bischöfe zu ihrem 75. Geburtstag dem Papst den Rücktritt anbieten müssen? --84.154.126.7 19:16, 12. Apr 2005 (CEST)
Mh, ja das hat schon was... (dann is der Gesetzestext nicht für alle fälle gut) außerdem könnte man ja sagen, wenn der Papst ihn schon zum Kardinal ernennt dann würde er seinen Rücktritt auch nicht annehmen... aber gut es gibt Gründe, die ihr mir jetz näher gebracht habt. danke --Telcontar ~ 20:12, 12. Apr 2005 (CEST)

Papst werden

Meines erachtens wurde durch Johannes Paul II. neu festgesetzt, daß man <80 und mindestens Bischof sein muß ... Sollte das so sein müßte mann den Text nicht minimal anpassen ? Pierre gronau 20:47, 9. Apr 2005 (CEST)

Selbstverständlich sollte man das. Sobald du einen Beleg für deine Aussage gebracht hast. Hörensagen ist keine Grundlage für Änderungen. --Anathema <°))))>< 21:15, 9. Apr 2005 (CEST)
http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_22021996_universi-dominici-gregis_ge.html; http://www.badische-zeitung.de/popup/nachrichten/fastnewsDetail.html?p[id]=416 das bedeutet wohl mit dem Trick einen Priester vorher die Bischofsweihe zu verleihen kann er zum Papst werden, aber sonst sollte nach diesem Verständnis nur Kardinäle bzw./und Bischöfe Papst werdenPierre gronau 22:30, 9. Apr 2005 (CEST)
Hm, also ich lese dort nichts was deine Vermutung bestätigen würde. Kannst du mal etwas deutlicher werden und auf die entsprechende Stelle hinweisen? --Anathema <°))))>< 22:49, 9. Apr 2005 (CEST)
Als Papst wählbar ist jeder rechtgläubige männliche Katholik, der die Voraussetzung zur Priester- und Bischofsweihe besitzt. Bei erfolgter und angenommener Wahl werden die fehlenden Weihen vom Kardinalsdekan nachgeholt. (Vacante Sede Apostolica, v. 25.12. 1904). mfg, Gregor Helms 07:48, 10. Apr 2005 (CEST)
Ist Vacante Sede Apostolica noch gültig? Muss nicht das Universi Dominici Gregis gültigkeit haben? --Telcontar ~ + 17:14, 10. Apr 2005 (CEST)
Hat es. Aber darin steht nichts anderes. --Anathema <°))))>< 17:16, 10. Apr 2005 (CEST)
Und... heisst das jetzt das alte stimmt, weil nichts neues dazukommt, oder alles is erlaubt, weil nichts besonderes drinnen steht ? --Telcontar ~ + 17:20, 10. Apr 2005 (CEST)
Es heißt, dass an den alten Bestimmungen nichts geändert wurde und sie weiterhin gültig sind. "Papst wählbar ist jeder rechtgläubige männliche Katholik, der die Voraussetzung zur Priester- und Bischofsweihe besitzt". Pierre gronaus oben geäußerte Vermutung ist falsch. --Anathema <°))))>< 17:23, 10. Apr 2005 (CEST)
Gut, Danke! --Telcontar ~ + 17:25, 10. Apr 2005 (CEST)

Generisches Maskulinum

Wie schon an verschiedenen Stellen ist das sogenannte generische Maskulium für den Bereich der evangelischen Kirchen nicht akzepabel. Schon eher das generische Femininum. Das ist schon an vielen Stellen so diskutiert worden --Adomnan 17:23, 20. Aug 2005 (CEST)

Bevor ich die Änderungen eingearbeitet habe, hatte ich natürlich erst die Diskussionsseite geprüft und da zur bisherigen grauenvollen, sprachlichen "Sünde" nichts hier stand, habe ich eine inhaltlich sinnvolle und sprachlich zweckmäßige Anpassung vorgenommen. Damit der bisherhige Unsinn bleiben soll, mußt Du schon bessere Argumente bieten. Ich verweise an dieser Stelle auch auf die allgemeine Wikipedia Namenskonvention! --Koffer 18:22, 20. Aug 2005 (CEST)
Im Unterschied zu den meisten anderen Kirchen ist die Evangelische Kirche (in Deutschland) dazuübergegangen immer beides zu schreiben. Ein einfaches Mitmeinen (generisches Maskulium) ist nicht gut genug. Es muss und soll immer klar sein, dass Frauen und Männer, oder je nach dem, auch nur Frauen oder Männer gemeint sind. In allen Kirchengesetzen sind immer beide Formen vorhanden. Sätze wie "Pfarrerinnen sind Pfarrer im Sinne dieses Gesetzes" sind einfach überholt. Es wäre daher von der Wikipedia grundsätzlich falsch hinter dieser Entwicklung zurückzutreten. Was die Orthodoxen Kirchen, Römisch-katholische Kirche, und zum Teil die Anglikanische Kirche macht, stimmt halt nicht immer für die Evangelische Kirche. (Auch wenns halt nicht schön zu lesen ist. Gerechte Sprache muss sein.) --Adomnan 19:45, 20. Aug 2005 (CEST)
PS: Link zu ein anderen ähnlichen Diskussion [3] --Adomnan 19:47, 20. Aug 2005 (CEST)
Nachdem ich die von Dir angegebene Quelle gelesen habe, verstehe ich zwar Dein Anliegen, kann Dir aber dennoch nicht folgen. Selbst wenn ich Deinem Ansatz folgen würde, das "mitmeinen" zumeist nicht "ehrlich" gemeint ist, folgt daraus noch lange keine Notwendigkeit zu einer dementsprechenden Konsequenz zu kommen. Die deutsche Sprache hat nun einmal (wenn es auch aus Deiner Sicht [durchaus konsequent] bedauerlich ist) ein generisches Maskulinum, solange sich das nicht ändert, müssen wir uns bei Wikipedia an sprachliche Üblichkeiten halten. Das folgt, wie bereits in meiner ersten Äußerung gesagt, auch aus der allgemeinen Namenskonvention. Gibt es ein von der allgemeinen Namenskonvention abweichendes Meinungsbild? Wenn ja werde ich mich natürlich zurückhalten, ansonsten bleibe ich bei meinem Ansatz (es sei denn ich bin hier der einzige, der das so sieht). Abschließend noch ein wichtiger Punkt: nur weil es die Gliedkirchen der EKD anders sehen ist das kein Argument für Wikipedia, denn wir sind eine Enzyklopädie und kein (evangelisch-)theologisches Dokument. Wenn es anders wäre, dann müßten ja z.B. auch die katholische Sicht der Dinge als "Wahrheit" akzeptiert werden, etc. etc. ...--Koffer 20:06, 20. Aug 2005 (CEST)
Diese Ansicht teile ich nicht. Die evangelischen Kirchen können für ihren eigenen Bereich beschließen was sie wollen. Aber auf gar keinen Fall erwächst daraus irgendeine Verpflichtung - und wenn auch nur eine moralische - für die Wikipedia oder irgendwen sonst. Die evangelischen Kirchen mögen ihre interne Sprachregelung für einen Fortschritt halten, aber das heißt noch lange nicht, dass andere das auch so sehen und dem folgen müssen. --Anathema <°))))>< 20:46, 20. Aug 2005 (CEST)
Hm, und genau das ist ein Grund dafür, daß ich keinen Bock habe, an Wiki-Artikeln mitzuschreiben. Ich habe nicht die geringste Lust, mich auf die veralten sexistischen Sprachgewohnheiten mancher Leute zwingen zu lassen. (Und ich habe ebenfalls keine Interesse daran, da von mri erarbeitete Texte in diesem Sinne vergewaltigt werden.) Sprache ist im Fluß und sie verändert sich dadurch, daß man/frau neue Sprech- und Schreibgewohnheiten prägt. (Dies kann absichtlich geschehen wie bei der geschlechtergerechten Schreibweise oder "versehentlich" wie bei Anglizismen.) Wer sich solchen neuen Sprech- und Schreibgewohnheiten nur aus Prinzip verweigert, stört die natürliche Weiterentwicklung der Sprache. - Nicht daß ich denke, daß dieser mein Kommentar etwas ändern würde, aber bei der Gelegenheit wollte ich eben mal begründen, warum ich unten zwar Verbesserungsvorschläge mache, diese aber nicht selbst umsetze.--Nicetry 06:53, 29. Jun 2006 (CEST)
Die Sprache ist im Fluß, schön und gut; aber einen Sprachfluß von schön nach häßlich und von "ich bin so frei und will nix Böses" nach "ich habe alles gründlich durchgecheckt, ob ich auch ja jeden 1:1-gleichheitsgerecht behandele" muß man nicht unbedingt unterstützen. --84.154.105.116 22:26, 17. Aug. 2009 (CEST)

Liebe IP

Damit das ewige Hin und Her mal aufhört, hier der Versuch einer Erklärung, warum dein Edit immer wieder revertiert wird: Dass eine christliche Glaubensgemeinschaft von einem Gott ausgeht, ist eine so genannte Binsenweisheit, so als würde man in einem Artikel über Fleischfachverkäufer erwähnen, dass sie meistens zwei Beine haben. Die katholische Herleitung des Papsttums gehört in den Artikel Papst und ist dort auch besprochen. Bischöfe sind weder historisch noch dogmatisch Stellvertreter des Papstes (wohl aber sind Gemeindepriester Stellvertreter des Bischofs). Die Verweigerung der Frauenordination findet sich an anderer Stelle im Artikel. In der Hoffnung, etwas geholfen zu haben, beste Grüße T.a.k. 19:35, 6. Dez 2005 (CET)

  • Die Definition eines Fleischfachverkäufers ist, dass er Fleisch verkauft. Das hat mit Binsenweisheit nichts zu tun. Denn eine Binsenweisheit hat etwas mit Meinung zu tun. Hier geht es aber um Tatsachen. Daher muss natürlich definiert sein, dass etwa die christliche Kirche an einen Gott glaubt und nicht an eine Göttin, oder etwa an zwei oder drei Götter - wobei das alles ja nicht ganz eindeutig zu sein scheint. --84.159.219.21 00:13, 8. Dez 2005 (CET)
In diesen Artikel werden naheliegenderweise die Charakteristika eines Bischof beschrieben, die geschichtliche Entwicklung des Amtes etc. Die Tatsache, dass die christlichen Kirchen an einen Gott glauben, wird ebenfalls naheliegenderweise im Artikel Christentum bzw. Römisch-katholische Kirche ausführlich dargestellt. Wir können nicht in jedem Artikel, der einen christlichen Konnex aufweist, das Glaubensbekenntnis wiederholen - müssen wir auch nicht, denn durch die Verlinkung kann selbst der unbedarfteste Wikipedia-Nutzer in Sekundenbruchteilen die dogmatische Ausgestaltung der röm.-kath. Kirche kennenlernen. lg Gugganij 01:03, 8. Dez 2005 (CET)

Strukturänderungen

Ich habe die evangelische Kirche in lutherisch und reformiert (mit presbyterisch zusammengefasst) aufgeteilt, da das der Ekklesiologie beider Kirchen besser entspricht.

Ebenso habe ich die orthodoxe Kirche vorgezogen, da sie im Verständnis des Bischofsamts der Alten Kirche am ähnlichsten ist, während sich das Bischofsamt der katholischen Kirche seither weiterentwickelt hat. Die Reihenfolge Orthodox - römisch-katholisch - altkatholisch macht auch mehr Sinn (historische Zeitfolge) als die Reihenfolge römisch-katholisch - altkatholisch - orthodox (warum kommt die kleine Kirche der Altkatholiken vor der grossen orthodoxen Kirche?)

Dann habe ich noch die orthodoxe Kirche weitgehend von "katholischen Vergleichen" gereinigt, die insofern inkorrekt sind, als die orthodoxe Kirche ihr Bischofsamt nicht im Vergleich zur römisch-katholischen sondern als das ursprünglichere Bischofsamt sieht. (Im Gegensatz zu den Altkatholiken und frühen Lutheranern, die ihr Bischofsamt bewusst anders als die römisch-katholische Kirche definieren). Irmgard 10:15, 16. Feb 2006 (CET)

Ich habe die Mariaviten deswegen mit in dem Text eingefügt, weil ich auf allen Seiten bisher nicht ermitteln konnte wann die erste Frau ausserhalb des Katholischen/Altkatholischen Spektrums geweiht wurde. mfg. kwk 23:22 25 Apr 2006 --mariaviten 23:24, 25. Apr 2006 (CEST)

Bischofshut

Ich interessiere mich sehr fuer die Symbolik des Bischofshutes, genauer fuer - Farbe (gruen / rot) - Quasten (es gibt auch Wappen mit Hueten mit mehr oder weniger als den angegebenen Quasten!) Gnom (auf meiner momentanen italienischen Tastatur gibt es keine Tilde...)

Vielleicht hilft diese Seite. lg Gugganij 22:05, 12. Mai 2006 (CEST)
Merci! Gnom 17:16, 20. Mai 2006

Anfrage

  • Die Ernennung, die Enthebung oder Versetzung eines Bischofs erfolgt allein durch den Papst

Diese "Ernennung", gibt es da einen Terminus und wie läuft eine solche Ernennung ab?

--Turukano 18:41, 21. Jul 2006 (CEST)

Metropolit = Erzbischof ?

Im hiesigen Artikel heißt es, ein Metropolit "ist meist auch Erzbischof eines Erzbistums", unter Metropolit heißt es, er "ist gleichzeitig immer auch ein Erzbischof". Wie rum ist's denn nun richtig? bzw. Warum stehen in diesem Artikel über das Bischofsamt diese ganzen übrigen Kirchenränge überhaupt drin? FloK 00:50, 23. Sep 2006 (CEST)

In Can. 435 des CIC heißt es unter anderem: Der Kirchenprovinz steht der Metropolit vor, der Erzbischof der Diözese ist, die ihm anvertraut worden ist. Ein Metropolit ist demnach immer ein Erzbischof (die umgekehrte Beziehung gilt nicht!). Gugganij 01:25, 23. Sep 2006 (CEST)

Gehalt

Wieviel verdient man als Bischof? --87.106.27.17 01:34, 8. Jan. 2007 (CET)

In Deutschland kriegt ein Bischof Gehaltsstufe B (Besoldung für Beamte im höheren Dienst). Also je nach Bischofsamt und Größe der Diöszese wird er bei B6 bis B11 eingestuft, dass sind ca. 7200 bis 11000 Euro im Monat. Er wird direkt von den Ländern bezahlt und nicht von der Kirche aus Kirchensteuern. Für das warum siehe Staatskirchenvertrag.
Ich habe dies in den Artikel eingebaut. --Neozoon 01:24, 11. Mai 2010 (CEST)

Ich habe genauer recherchiert. In Bayern zahlt tatsächlich direkt der Landeshaushalt, in Baden-Württemberg nicht. Dort erscheinen die Bischöfe im Haushalt des Bistums. Spannend ist nun noch die Frage, wie viel die beiden bayerischen Erzbischöfe (München und Bamberg) verdienen; im entsprechenden Landesgesetz des Freistaates bezieht sich die Jahresrente auf einen ziffernmäßigen Mark-Betrag aus dem Jahre 1925. Auch habe ich nicht verlässlich rausgekriegt, was der Erzbischof von Köln bekommt (soll ja der Bischofsgroßverdiener in Deutschland sein)? Wer kriegt hierzu mehr raus? -- Cleante 00:21, 9. Aug. 2010 (CEST)

Firmung

Im Artikel steht, der Bischof könne die Spendung des Firmsakraments im Ausnahmefall an einen Priester delegieren. M. W. ist dies aber in manchen (vielen?) römisch-katholischen Diözesen die Regel, während die Firmung durch den Bischof de facto die Ausnahme ist. Kennt jemand die internationale Situation und könnte dies aufgrund von mehr als aufgrund meines Wissens um lokale Begebenheiten eintragen? Adrian Suter 14:27, 7. Jan. 2009 (CET)

Wäre ja schonmal interessant, was für lokales Wissen du hast. Bei uns kommt in ca. 3/4 (Tendenz nach oben) der Fälle der Weihbischof, ansonsten ein delegierter Priester mit immerhin einem "Domkapitular" vor und einem "päpstlicher Hausprälat" hinter dem Namen. (Einmal war einer da, der war "nur" Monsignore und Domkapitular.) Weihetechnisch sind die letzteren natürlich "nur" Priester, aber auch sie sind deutlich in der Minderheit. --84.154.105.116 22:30, 17. Aug. 2009 (CEST)

Standesgemäße Anrede

Die standesgemäße Anrede eines Bischofs ist „Exzellenz“ oder „Hochwürdigster Herr“ (abgekürzt: „H.H.“). Das möchte ich einmal zur Diskussion stellen und bitte, auf Argumente wie "das paßt nicht mehr in die heutige Zeit" etc. etc. gänzlich zu verzichten.
Zum einen würde ich den Hochwürdigsten Herrn schon mal sicher nicht mit "H. H." abkürzen, denn das bekommt auch der Pfarrer für "Hochwürdiger Herr" (siehe Beerdigungsanzeigen), ergo muß es schon "Hwst. H." sein. Zur "Exzellenz" übersetze ich aus der Catholic Encyclopedia von 1913, Eintrag "Ecclesiastical Addresses":

1. mit Bezug auf Italien, von dem die kirchliche Titulatur mehr oder weniger herstammt: Ein Titel der Bischöfe ist "der durchlauchtigste und hochwürdigste Herr". [...] Andererseits erhalten Bischöfe allgemein den Titel "Exzellenz". Ein Dekret der Zeremonialkongregation vom 3. Juni 1893 ordnet diesen den Patriarchen zu an Stelle von "Seine Seligkeit", den diese fälschlich angenommen hatten. Der traditionelle Gebrauch behält diesen Titel [Anm.: Seine Seligkeit] tatsächlich dem Pontifex Maximus vor [...] In der Praxis benutzen die Patriarchen ihn immer noch, und er wird ihnen auch immer noch gegeben. Nuntii erhalten den Titel "Exzellenz" gemäß dem europäischen [Anm.: diplomatischen] Hofgebrauch, und der Brauch ordnet ihn [auch] den Legaten des Heiligen Stuhles in Ausübung ihres Amtes zu, von denen der Erzbischof von Reims, Frankreich, am bekanntesten ist. [...] Alle Bischöfe in Italien nehmen, oder akzeptieren, diesen Titel [Anm.: Exzellenz].
2. mit Bezug auf Deutschland. Ein Bischof hat den Titel "Seine bischöfliche Gnaden" [...], im Falle eines Erzbischofs "erzbischöfliche Gnaden". [...] Es sollte beachtet werden, daß der Titel "Exzellenz" in Deutschland allein dem gehört, dem er von der Regierung verliehen worden ist. [...]

Da ergeben sich doch folgende Fragen:
1. Ist die kirchliche Rechtslage seitdem durch formelles Dekret geändert worden?
2. Ist die "Exzellenz" allgemein die standesgemäße Anrede für Bischöfe oder nicht doch eigentlich den Patriarchen, Nuntii und in Ausübung des Amtes den Kardinallegaten vorbehalten?
3. Hat sich in Deutschland der Brauch entwickelt, daß die Regierungen allen Bischöfen die Exzellenz verliehen, und ist dieser Brauch nach 1918 in das protokollmäßige Gewohnheitsrecht derart eingegangen, daß er, seitdem Titel wie "Exzellenz" nicht mehr verliehen werden, tatsächlich an Bischöfe als automatisch verliehen gilt?--84.154.113.218 15:55, 20. Aug. 2009 (CEST)

Ich verzichte gänzlich auf den Hinweis, daß dieses nicht in die Zeit passe und weise ungeachtet dessen darauf hin, daß man einen Bischof auch mit "Herr Bischof" anreden kann, wie auch den "Hochwürdigen Herrn" mit "Herr Pfarrer". --Turris Davidica
Sei mir nicht bös, aber Kommentare genau dieser Art hab ich gemeint. Ich habe ernsthafte Fragen gestellt - zum Beispiel, ob in Weiterführung der alten Titelgesetze und -gebräuche "einfache" Bischöfe überhaupt gewissermaßen das Recht auf die Anrede "Exzellenz" haben. Wenn auch ein Bischof sicherlich viel mehr "Exzellenz" ist als ein Botschafter.--84.154.66.179 20:49, 21. Aug. 2009 (CEST)

In Deutschland war der Titel Exzellenz bis 1918 bereits ab der Ebene eine zwei-Sterne Generals ein Anrecht und kam den Bischöfen beider Konfessionen auch staatlicherseits zu. Nach 1918 hat man die Regelung für das Militär zwar abgeschafft, aber für die Kirche beibehalten. Daher ist die protokollegerechte Anrede in Deutschland Exzelllenz oder für Kardinäle Emminenz. Die Anrede "hochwürdigster Herr Bischof" oder "Ew bischöfliche Gnaden" sind natürlich auch zulässig.

Hinweis unabhängig davon steht einem (ausländischen) Botschafter die Anrede allerdings sicherlich "MEHR" zu als einem Bischof, denn er ist in außerhalb seines eigenen Landes direkter Vertreter seines Staatsoberhauptes, daher kommt ihm diese Anrede unmittelbar zu solange er im Amt ist. --Koffer 14:40, 22. Aug. 2009 (CEST)

Ja, und der Bischof ist zumindest für den Bezirk seiner Teilkirche der direkte Vertreter des Königs und Hohenpriesters... --84.154.77.200 22:14, 31. Okt. 2009 (CET)
What would Jesus say? Antwort: 8 Ihr aber sollt euch nicht Rabbi nennen lassen, denn einer ist euer Meister, der Christus; ihr aber seid alle Brüder. 9 Nennt auch niemand auf Erden euren Vater; denn einer ist euer Vater, der im Himmel ist. 10 Auch sollt ihr euch nicht Meister nennen lassen; denn einer ist euer Meister, der Christus. (Matthäus 23) --mfg,Gregor Helms 15:19, 22. Aug. 2009 (CEST)
Die katholische Liturgie verwendet das ebenzitierte Evangelium in den Messen für die Kirchenlehrer. Das sagt mehr aus, als ich hier irgendwie als OT-Beitrag auf diesen OT-Beitrag antworten könnte. --84.154.43.58 17:18, 22. Aug. 2009 (CEST)
Kennt der Heilige Vater dieses Evangelium auch? ;-) mfg,Gregor Helms 21:08, 22. Aug. 2009 (CEST)
Worauf Du dich verlassen kannst. Dieser Titel ist übrigens mW nicht so ganz richtig übersetzt. Auf Latein heißt das, soweit ich weiß, Sanctissimus Pater - "Heiligster Vater". Ein Superlativ der Bescheidenheit gegenüber dem ewigen Vater, der einfach "heilig" in des Wortes reinster Bedeutung ist. Auf byzantinisch gibt es dazu das Sprichwort "Gott ist heilig, der Patriarch ist allheilig". mfg --84.154.43.58 21:19, 22. Aug. 2009 (CEST)
Meine Kirche kennt neben einigen biblischen Funktionsbezeichnungen (Ältester, Diakon, Pastor) nur einen Ehrentitel und der heißt Bruder bzw. Schwester. Alle anderen Ehrentitel sind allein Jesus Christus vorbehalten. mfg,Gregor Helms 19:08, 23. Aug. 2009 (CEST)
Also ich hab mir unseren Heiland, gepriesen sei sein heiliger Name, bisher nicht so als Titelsammler vorgestellt. Aber wir sind gewohnt, die Dienststellungen, die wir tatsächlich besitzen, und die Würden, die wir haben - und der bischöfliche Weihecharakter ist eine Würde - durch Titel auszudrücken. Das mag man bedauern. Aber den ostentativen Verzicht auf jede Titelei, verbunden mit der Einforderung dieses Verzichts, halte ich zumindest in der Form, in der es gegenwärtig mancherorts (und längst nicht überall) bisweilen geschieht, für Etikettenschwindel. In gewissem Sinne - um ohne Hemmung das auszusprechen, was ich denke - ist "Bruder", als allgemeiner Titel aller Mitglieder des Gottesvolkes verstanden (und nicht nur als, und zwar akkurate, Beschreibung der Beziehung zwischen ihnen), der hochtrabendste von allen Titeln mit der Botschaft "seht her, ich bin keineswegs größer als ihr".
Die Würdenträger mit Titeln anzusprechen, ist aber nicht auf deren Mist gewachsen. Es war der Wunsch des christlichen Volkes, ihnen in derselben, ja in einer noch höheren weil religiösen Ehrfurcht zu begegnen als den weltlichen Autoritäten. Und der Wunsch der weltlichen Autoritäten (und, wie es scheint, auch protestantischer Fürsten), ihnen dieselben Ehren zukommen zu lassen, wie sie ranghohe Staatsbeamten damals erhielten. Und ich wüßte nichts, gar nichts, was an dieser Vorgehensweise schlecht wäre.
Im übrigen mußt du die Titel auch nicht verwenden, auch als Katholik nicht. Du kannst auch "der Herr Papst" sagen und dich dabei auf keinen geringeren als den Heiligen Franz von Assisi berufen. Bloß, wenn jemand "Heiliger Vater" sagen will, solltest Du ihm zugestehen, daß er auch in der Kirche einen Platz hat, und zwar nicht nur um des lieben Friedens willen. Und wenn viele das wollen und nicht nur einer, dann solltest Du das genauso akzeptieren.--84.154.77.200 22:14, 31. Okt. 2009 (CET)
Ich meine vor vielen Jahren von einer kirchlichen Amtsstelle (Ordinariat oder so) die Auskunft bekommen zu haben, dass in BAYERN die Prädikate "hochwürdigste Exzellenz" an kath. Bischöfe offiziell regierungsseitig zugestanden wurden. Das könnte m.E. durch einen für die Verwaltungsbehörden, Gerichte etc. verbindlichen Erlass geregelt worden sein und ich denke, es ist dann nach Abschaffung der Monarchie im Grunde wie mit den Adelsprädikaten (ich meine nicht Namensbestandteil gewordene Rangstufenbezeichnungen wie Edler, Graf, Prinz etc. oder Partikel wie von, sondern Kanzleititulaturen, Kurialien, Ehrenbeiwörter wie eben Hochwürden Gnaden, Fürstliche Gnaden, Hochgeboren usw.): gesellschaftlich noch üblich, aber es besteht weder ein Anrecht darauf, so angesprochen zu werden für die betroffedne Person noch eine Verpflichtung für den Anredenden, außerdem geht es - nebenbei bemerkt - nicht nur um die eigentliche mündliche oder schriftliche Anrede und Adressierung von Briefen etc., sondern auch um Honorativa oder Respektsformen in der Personenbezeichnung in 3. Person = in Abwesenheit in dem Sinne, das die Titel bei Erwähnungen in jedweder Form außerhalb der direkten Anrede (Tischkärtchen, Pressemeldungen, Berichte etc.) verwendet werden.

In Preußen, wurde mir damals gesagt, sei das aber anders gewesen (wohl Ausfluß des Kulturkampfs), dort nur Bischöfliche Gnaden (oder eine ähnliche Variante). Zum Verständnis etwas zum Hintergrund: Diese Abstufungsvariationen waren generell üblich. Beispielsweise beim Adel war per offizieller Abmachung der betroffenen Familien um 1825 herum eine Unterscheidung zwischen Reichsgrafen und neugräflichen Häusern eingeführt worden: Erlaucht für altgräfliche Geschlechter und Hochgeboren für später geadelte. Ebenso in der 1. Hälfte des 19. Jh. bei Fürsten: Durchlaucht für altfürstliche Häuser, Fürstliche Gnaden für neufürstliche Familien. In diesem System erklärt sich das. Ein anderer Grundsatz kann generell angenommen werden: Es kommt immer darauf an, ob man die sozusagen innerkirchliche oder auf Kurie/Päpstlichen Hof bezogene Kanlzleipraxis, sage ich mal, auch wenn es altmodisch klingt, meint oder die in einzelnen Staaten / Gesellschaften national übliche (abgesehen von Übersetzungsfragen in verschiedene Sprachen). Der innerkirchliche Gebrauch ist einheitlich von Rom aus und hat die lateinische Form zur Basis (Illustrissimus et ... Dominus etc., einfacher bei niederen Rängen: Reverendus Dominus, Admodum Reverendus Dominus mit weiteren Abstufungen bis hin zu Plurimum Reverendus Dominus - siehe englisch Most, Right, Very Reverend, Venerable). Meiner Meinung nach ist ein kath. Bischof international eher Most Reverend im englischsprachigen Raum. Bei den Anglikanern ist es m.E. auch so, nur der EB von Canterbury bekommt zusätzlich His Grace The Lord Archbischop of C. Ob das dem lateinischen Usus der Kurie bis heute entspricht, kann ich nicht sagen. Adelsähnliche Titulaturen könnten beim hohen Klerus mit der früheren gleichzeitigen Stellung als Fürsten/Landesherren (auch bei Äbten, Prälaten) und der Eigenschaft des Papstes als souverainer Landesherr / weltlicher Herrscher mit eigenem Hofstaat zu tun haben, siehe früherer Titel im Kirchenstaat Papa-Rei, wenn ich mich nicht täusche. Die Kardinäle gelten m.E. heute noch rangmäßig als Prinzen von Geblüt = also ebenbürtig mit Princes Royal oder Princes of the Blood des ganz hohen Adels. Nochmal etwas eigenes ist der diplomatische Sprachgebrauch: Exzellenz für Botschafter aller Staaten untereinander, beim Nuntius und ggf. Legaten als Diplomaten des Heiligen Stuhls und Vatikanischen Stadtstaates bzw. Holy See and Vatican City State ergibt sich das logischerweise dann aus diesem allgemeinen Prinzip. Das Dienstprädikat Exzellenz bekamen in Deutschland früher auch bestimmte hohe Beamtenränge wie Generäle und Minister. Verliehen wurde ab 1918 nicht mehr, aber einmal so ausgezeichnete Personen behielten den Titel zumindest de facto im gesellschaftlichen Umgang. Zudem konnte Exzellenz zumindest in Einzelstaaten des Deutschen Reiches auch persönlich auf Lebenszeit, also natürlich nicht erblich, aber auch amtsunabhängig, für Verdienste oder als Ehrung verliehen werden (wie viele andere Titel und Amtsbezeichnungen wie Kommerzienrat, die auch als Character bezeichnet wurden, daher "characterisierte Person"). Wieweit das im 2. Deutschen Reich durch den Kaiser bis 1918 üblich war, keine Ahnung. Auf jeden Fall aber in den Einzelstaaten wie Preußen. Sehr unübersichtlich.

Ein ganz allgemeiner Grundsatz ist, dass Regierungen oder Höfe und Hofbehörden meist restriktiver, konservativer in der Vergabe von Titeln waren als die Allgemeinheit, die eher dazu neigte, Leuten höhere Titel zu geben. So kann es sein, dass gesellschaftlich jemand Hochwohlgeboren war, aber zum Beispiel die Senatskanzlei in Hamburg ganz konservativ "Wohlgeboren" auf ihre Einladungskärtchen und in der Korrespondenz usw. schrieb. Ich spreche von der Zeit etwa zwischen 1900 und 1918. Das ist sogar belegt. Die gingen nicht so schnell mit der Zeit und saßen auf höherem Ross. So könnte auch hochwürdigste Exzellenz oder Seiner Gnaden, dem hochwürdigsten Herren (bei Äbten z.B. in Österreich bis ins 20. Jh. übliche ganz formelle Anrede bzw. Anschrift) gängig geworden sein, während die päpstliche Kanzlei bescheidener blieb und auch der jeweilige Staat mit seinen Behörden.

Wie es grammatisch im Dativ zu erklären ist, warum Seiner und nicht Seinen Gnaden: Das ist eins von vielen Rätseln. Entweder ist Gnaden hier kein Plural oder man hat sich das doch irgendwie als Genitiv zu denken oder es ist eine uralte Flexionsform, für die das Gefühl verloren ging. Es gibt viele solche Merkwürdigkeiten. Oft war und ist der Sprachgebrauch ja formelhaft erstarrt. Seiner Hochwürden, da an sich Plural von Würde/Würdigkeit, müßte richtiger auch Seinen Hochwürden im Dativ heißten. Kein Mensch hat das aber gesagt oder geschrieben. Eher schon An Seine Gnaden, oder Seine Hochwürden im Akkusativ. Hochgeborene (ein sogenanntes e-Abstrakt, nämlich Geborene = Geborenheit, müsste im Plural Dativ zu Seinen Hochgeborenen führen, tatsächlich gab es weithin noch im 19. Jh. diese Endung, ganz korrekt, vor allem erkennbar in folgenden Formen: Seiner des Herrn Regierungsrats NN Hochwohlgeborenen, manchmal auch im Akk. An Seine des Herrn Grafen NN Hochgeborenen. Das kommt damals sehr oft vor, auch beim Majestätstitel, auch in fließendem Text: Ihre, der Königin von England, Majestät. Des Königs Majestät haben mit Erlaß vom heutigen Tage geruht ... Noch stärker dann verkürzt nur noch auf appositionale Beifügung, mit Komma nachgestellt: "ja, die Frau Kastler, Durchlaucht" (der Diener zum Baron oder Grafen im Stechlin, Fontane, once a lady is allways a lady, die Försterin war Prinzessin von Geburt und blieb daher eine Durchlaucht, obwohl bürgerlich verheiratet).

Ich kenne es, das orthodoxe Bischöfe in aller Regel mit S.E. (Seine Exzellenz) bezeichnet werden. Hier in Deutschland in der Diaspora in den letzen Jahrzehnten, meine ich. Metropoliten, Patriarchen, besonders wohl Leiter autokephaler Kirchen haben besondere Anreden/Prädikate wie His Beatitude = Seine Seligkeit = S.S. und H.H. His Holyness oder gar All Holyness beim ökumenischen Patriarchen. Im alten Russland (und diversen anderen slawischen Sprachen) gab es neben Exzellenz im Zivilbereich (ähnlich unserem Dienstprädikat, in Rußland war ohnehin ein Dienstadel vorhanden, der sowieso schon den Rangstufen entsprechende Adelsprädikate mit sich brachte) die hohe Exzellenz, analog dazu bei orth. Hierarchen Hochgeweihtheit und hohe Hochgeweihtheit.

Soweit ich weiß, sollen sich im Abendland wie auch in Byzanz viele Titel schon aus antik-römischen oder -griechischen Ehrenwörtern der dort schon herausgebildeten Beamtenapparate, öffentlichen Funktionsträger usw. entwickelt haben.

Und da Kirche ein konservativer, traditionsbewußter Bereich ist, haben sich hier diese Dinge verfestigt, zudem spielt ja die allgemeine gesellschaftliche Konvention der Zeit eine Rolle.

Der Gebrauch von Abstrakta wie Hoheit, Exzellenz, Eminenz stammt m.W. auch aus dem griechischen und lateinischen antik-römischen Sprachgebrauch. Es sind Elmente der Rhetorik, die weiter entwickelt und tradiert wurden und teils später verfremdet oder unverstanden versteinert und erstarrt weiter benutzt wurden. Ursprünglich hatte der Redende oder Schreiber dabei sogar dichterische, literarische Freiheit.

Ich habe allerdings noch nicht gehört, dass es bei der Geistlichkeit rein interne Formen gab wie im Adel, die nur familienintern oder auch familienübergreifend (wie Verwandtschaftsbezeichnungen Vetter usw.) auf ebenbürtiger Ebene übliche Anrede "Euer Liebden" (König von Preußen auch öffentlich in Bekanntmachungen: Unserer Frau Gemahlin Liebden haben von einem Knaben entbunden ...). Nein doch, ich hörte von einem Wiener Stift oder Kloster, wo sich die Damen untereinander als "Euer Lieb" anredeten. Fällt mir gerade ein. Also selbst das gab es. Beim Adel (wie bereits in der lateinischen antiken Rhetorik) konnte das Abstraktum mit Du verbunden werden. Modernes literarisches Beispiel aus C.F.Meyers Versuchung des Pescara: "Du sagst es, Herrlichkeit." (Ein Vertrauter zum Feldherrn Pescara im persönlichen Gespräch, evtl. ist es sein Leibarzt. Italienisch wäre das Titelwort sonst Vostra Signoria mit Possesivpronomen 2. Person). Nur zur Illustration, dass es eigentlich so invariabel und formelhaft starr gar nicht ist, nicht immer war und nicht zu jeder Zeit an jedem Ort sein mußte und wo es an sich herkommt.

Bei den ost- und südosteuropäischen Staaten und Nationen sind sicherlich neben der alten byzantinisch vermittelten Tradition auch einzelne spätere Übernahmen aus dem westlichen Kulturkreis anzunehmen.

--Frankenschüler 21:26, 10. Feb. 2010 (CET)

Na, das ist doch aber mal Butter bei die Fische, danke, müßte man sich nur noch durcharbeiten-:) Das heißt also, Kardinäle sind Eminenz, der Nuntius, bayrische (Diözesan?)Bischöfe und die Erzbischöfe von Köln und Salzburg als Legati nati sind Exzellenz, vermutlich auch der Bischof von Mainz wegen Sancta Sedes und so (das analogisier ich mal)... und die Preußen nicht-:) davon ausgehend, daß die Titel ab 1918 genau dann als verliehen angenommen werden, wenn sie es vor 1918 worden wären. Das römische Illustrissimus wäre ja wohl halbwörtlich als Durchlaucht zu übersetzen, das habe ich aber noch nie gehört. Übrigens: die Erklärung zu "Seiner Gnaden" ist ganz einfach, daß ist ein Dativ Singular wie in "Röslein Röslein Röslein rot, Röslein auf der Heiden", eine Form, die mir als Bayern gar nicht antiquiert vorkommt, da wir dieses -n immer noch haben, allerdings mittlerweile auch im Nominativ (d'Suppn usw.). --84.154.98.94 17:13, 15. Feb. 2010 (CET)
PS: Papa-Re war nicht Titel des Papstes, sondern Beschreibung seiner Stellung. --84.154.98.94 17:17, 15. Feb. 2010 (CET)

Anmerkung

Diözese (v. griech. διοίκησις, „Verwaltung“) siehe dort, gehörte zu den Reformen des Diocletianus. (nicht signierter Beitrag von 80.187.20.204 (Diskussion | Beiträge) 20:33, 3. Mär. 2010 (CET))

Besoldung

der Abschnitt hierüber erwähnt im Fließtext nur EBs, in den Anmerkungen stimmt die Vorlage:Internetquelle nicht. --Atlan Disk. 22:37, 9. Jun. 2010 (CEST)

Frauen sind als Bischof zugelassen

  • auch in der methodistischen Kirch
  • in der anglikanischen Kirche in USA, Canada und seit jüngstem Beschluss auch in Grossbritannien
  • in der SELK; sehr umstritten (nicht signierter Beitrag von 85.8.66.1 (Diskussion | Beiträge) 01:51, 17. Mai 2006 (CEST))

Falsche reformierte Kirchen / Bitte unierte Kirchen berücksichtigen

  • Die unter "Reformierte Kirchen" genannten Kirchen im Rheinland und von Westfalen sind keine reformierten Kirchen. Es handelt sich vielmehr um verwaltungsunierte Kirchen, die im Übrigen größtenteils lutherisch geprägt sind.
  • Die Landeskirchen, deren Leitungsperson "(Kirchen)präsident" heißt sind mit Ausnahme der Evangelisch-reformierten Kirche ebenfalls keine reformierten sondern unierte Kirchen.
Die pfälzische Landeskirche ist hierbei konsensuniert (d.h. es wurde (1818) als gemeinsames Bekenntnis für Mitglieder und Gemeinden festgelegt, was zwischen den beiden evangelischen Konfessionen nicht strittig war. Explizit nur lutherische oder nur reformierte Gemeinden gibt es daher in der Evangelischen Kirche der Pfalz nicht).
Die anhaltische Landeskirche ist als ehemaliges Mitglied der Altpreußischen Union verwaltungsuniert (d.h. unter ihrem Dach leben reformierte und lutherische Kirchenmitglieder und es kann lutherisch oder reformiert geprägte Gemeinden geben).
Der präzise Status der Union in der EKHN ist mir nicht bekannt.
  • Sinnvoll wäre also ein weitere Abschnitt über die unierten Kirchen, am besten im Anschluß an den zu verbessernden Abschnitt über die reformierten Kirchen.

Ciao, -- Nicetry 06:40, 29. Jun 2006 (CEST)

Bischöfe in Reformierten Kirchen

"Ausnahmen von dieser Regel finden sich in den osteuropäischen Reformierten Kirchen (beispielsweise Ungarn), die die Funktion des Bischofs, ähnlich wie in den Lutherischen Kirchen, kennen."

Ich habe mir die Freiheit genommen, den Satz zu ändern. Alle Reformierten Kirchen Osteuropas sind ungarische Reformierte Kirchen, die Mitglieder sind ungarischsprachig und die Lithurgiesprache ist Ungarisch. Mit dem Vertrag von Trianon wurde auch die Reformierte Kirche schwer geschlagen, die Kirche verlor mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder.

"Ausnahmen von dieser Regel finden sich heute in den ungarischen Reformierten Kirchen Osteuropas (Ungarn, Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine), die die Funktion des Bischofs, ähnlich wie in den Lutherischen Kirchen, kennen."

Außerdem habe ich noch einen Satz über die Unitarische Kirche Ungarns und Siebenbürgens eingefügt, die aus der Reformierten Kirche heraus entstanden ist und deren Kirchenorganisation übernommen hat.

"Auch die im 16. Jahrhundert aus der Reformierten Kirche entstandene Unitarische Kirche (heute in Ungarn und Rumänien) kennt das Bischofsamt, da sie die Kirchenorganisation der Reformierten Kirche übernommen hat."

Gruß, Varujan (nicht signierter Beitrag von 131.152.218.198 (Diskussion | Beiträge) 12:00, 20. Dez. 2006 (CET))

Geschichte

M.W. fehlt hier der historische Wandel des (röm.kath.) Bischofsamtes weitgehend. Unter dem christianisierten oström. Kaiser Konstantin wurden Bischöfe an Stelle der unfähig-korrupten heidn.-weltlichen Beamtenschaft erstmals auch in der weltlichen Staatsführung (Statthalterschaft) eingesetzt. Diese Instrumentalisierung durch die weltl. Gewalt wurde mit den Jahrhunderten derart umfassend, dass sich das Papsttum beim Investiturstreit für seine Kompetenzen zur Wehr setzen musste. Aus den verbeamteten Bischöfen wurden in der Folge die für das Mittelalter typischen Vasallen weltlicher Lehensherren, was einem lockereren Abhängigkeitsverhältnis gleichkam. Der Absolutismus sodann zeitigte zumindest für einige v.a. im Reich beso. privilegierte Bischöfe in Form des Fürstbischof-Titels einen neuen weltl. Macht-Höhepunkt (dem m.W. dann v.a. durch Napoleon Bonaparte ein Ende gesetzt wurde), während im totalen Gegensatz dazu z.B. die französ. Bischöfe in Form des Gallikanismus in starke Abhängigkeit zum Königshof gerieten und dort wohl schon damals auf das heute übliche, rein geistliche Amt festgelegt wurden (mit Ausnahme natürl. von Mazarin und Richelieu, die es als Kardinäle ins Ministeramt schafften...) --62.202.228.53 12:33, 5. Jan. 2012 (CET)

Bibel

Man kann ja zum Glauben stehen wie man will, aber sollte nicht zuerst das biblische Bild des bischofs stehen, und daraunter, das was tatsächlich in den einzelnen Kirchen Praxis ist? Aus historischen Gründen wäre es vernünftig wenn erst das biblische Bild kommt, dann die Alte Kirche usw, wie die historische Entstehung war. Man könnte aber auch viel besser vergleichen, ob die Kirchen denn das umsetzen was ihnen die Bibel vorgibt, die sei ja angeblich so hochhalten. Stichwort: Ein Bischof sollte nur einmal verheiratet sein gegenüber liberalen Tendenzen, oder er soll aber ein guter Familienvater sein, denn nur wer seiner Familie gut vorsteht, kann die Gemeinde zusammenhalten gegenüber zölibatären Gedanken.... 134.109.49.127 14:08, 21. Jan. 2013 (CET)

Bitte aktualisieren

[4] --141.78.1.34 15:31, 1. Mär. 2013 (CET)

Bischof in den lutherischen Kirchen?

Vier Fragen (nicht polemisch, nur klärend gemeint):

  1. Gab es vor Abschaffung des evangel. Staatskirchentums in Deutschland durch die Weimarer Reichsverfassung (1919) überhaupt evangelische Bischöfe?
  2. Gab es in der NS-Zeit außer dem Reichsbischof Müller weitere "Bischöfe"?
  3. Wenn es im Protestantismus kein Weihepriestertum (sondern nur das allgemeine Priestertum) gibt, wie kann es dann "Bischöfe" geben?
  4. Ist ein Bischof der lutherischen Kirche (in Deutschland) nicht ganz etwas anderes - nach dem jeweiligen Selbstverständnis - als ein Bischof der römisch-katholischen Kirche?

--Elisabeth Hagemann (Diskussion) 18:25, 17. Mär. 2013 (CET)

  1. Abgesehen von den wenigen Versuchen, 16. Jahrhundert im Luthertum ein Bischofsamt zu erhalten (vgl. z.B. Nikolaus von Amsdorf, Paul Speratus, Joachim Mörlin), und den Bischöfen der Böhmischen Brüder (Daniel Ernst Jablonski z.B. führte auch als preußischer Hofprediger den Titel weiter) gab es "Bischof" nur als Ehrentitel für verdiente Amtsträger aus der Hofgeistlichkeit (vgl. z.B. Benjamin Ursinus 1702 und Friedrich Samuel Gottfried Sack und weitere 1816ff).
  2. Ja, in vielen Landeskirchen. Sowohl in "intakten Kirchen", wo das Bischofsamt schon seit den 1920er-Jahren bestand (vgl. z.B. August Marahrens), als auch in DC-bestimmten Kirchen, wo es zumeist um des Führerprinzips willen erst geschaffen wurde (vgl. z.B. Heinrich Weidemann, Ernst Ludwig Dietrich).
  3. Bischöfe definieren sich nach protestantischer Auffassung nicht von ihrer Weihevollmacht her (was übrigens aber auch für die römisch-katholische Auffassung nicht wirklich gesagt werden kann), sondern von der Aufgabe der "Episkopé", d.h. der pastoralen Aufsicht ebenso wie die der geistlichen Leitung und Steuerung in der Kirche. Sie üben die Episkopé aber gemeinschaftlich mit Synoden und von Synoden eingesetzten Gremien (unter Beteiligung nicht-ordinierten Personen) aus.
  4. Ja und nein, s.o. Beide haben ein personales Aufsichtsamt, aber in der römisch-katholischen Kirche ist dies mit einer eigenen Weihestufe verbunden und exklusiver Träger der Episkopé, in der lutherischen wird es nur als eine Spezialaufgabe des ministerium verbi aufgefasst.

Ich will gern den Artikel in diesem Sinne noch etwas ergänzen, warte aber das Erscheinen des Dokuments "Amt, Ordination, Episkopé" der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa ab.--Zweioeltanks (Diskussion) 08:56, 18. Mär. 2013 (CET)

Super. Herzlichen Dank!
--Elisabeth Hagemann (Diskussion) 21:11, 20. Mär. 2013 (CET)

Ab wann Bischof?

Ich hätte da 'mal eine Frage: Ab wann war/ist ein Bischof eigentlich Bischof (insbes. im englischen Mittelalter)? Ab der Ernennung/Wahl? Ab der Weihe? Ab der Übergabe der Temporalien? Oder eine Kombination aus zweien oder allen dreien? Also, wann endete eine bischöfliche Sedisvakanz nach Tod eines Bischofs oder einem anderen Ereignis, durch das ein Bischof seines Amtes verlustig ging (Absetzung/Rücktritt/...)? --A_W_K 12:33, 15. Jun. 2013 (CEST)

Ich bin kein Kirchenrechtler, aber meines Wissens ist es so, daß der Ernannte mit dem Moment der Erhebung zum Bischof (das heißt wahrscheinlich, wenn ihm die Urkunde des Papstes bekannt wird) faktisch Bischof ist. Die Weihe, bei der die Urkunde dann auch verlesen und gezeigt wird, ist die zeichenhafte und rituelle Ausdeutung.--Turris Davidica (Diskussion) 15:49, 15. Jun. 2013 (CEST)
Prinzipiell wird man erst durch die Weihe Bischof. Bei der Wahl oder Ernennung vor der Weihe war man bestenfalls Administrator oder Verweser eines Bistums, siehe z.B. Adalbert von Sachsen, der zum Erzbischof erwählt, aber wegen Nichterreichen des Weihealters nie zum Bischof geweiht wurde. Mit der Weihe muss(te) jedoch nicht zwingend die Sedisvakanz eines Bistums enden, denn der zum Bischof geweihte muss ein Bistum auch gültig übertragen bekommen, das kann ein eigener vom Weiheakt getrennter Vorgang sein und konnte bei problematischen Bischofswahlen (Doppewahlen/Schismen) durchaus Probleme aufwerfen. Päpstliche Urkunde war m.W. im Mittelalter nicht zwingend erforderlich. - Grüße --MMG (Diskussion) 17:00, 15. Jun. 2013 (CEST)

Danke für die Infos. Eigentlich hätte ich "Mittelalter" noch mit "14. und 15. Jahrh." einschränken sollen/müssen; dafür eine herzliche Entschuldigung.--A_W_K 19:19, 16. Jun. 2013 (CEST)

Ruhestand oder "Starb im Amt"

‘Died in office’ finde ich bei katholischen Bischofslisten im en.wiki, also verstarb/Starb im Amt. Erst seit wenigen Jahrzehnten gibt es auch in der Lateinischen Kirche den "regulär" möglichen Ruhestand für den Bischof, die Emeritierung. Bitte im Text ergänzen. --Ein-Rat-7000 (Diskussion) 13:26, 25. Jun. 2013 (CEST)

Besoldung

Die Bischöfe der römisch-katholischen Kirche werden - wenn man diesem Artikel glauben darf - alle nach deutschem Besoldungsrecht bezahlt? (nicht signierter Beitrag von 91.47.39.95 (Diskussion) 08:16, 5. Aug. 2013 (CEST))

Nein, natürlich nur die Bischöfe der deutschen Diözesen. Ich hab die Abschnittsüberschrift entsprchend konkretisiert. --$TR8.$H00Tα {#}

Nicht nur die Bischöfe der römisch-katholischen sondern auch die evangelisch landeskirchlichen Bischöfe (auch die Weihbischöfe) werden in allen Bundesländern (ausser in den Bundesländern Hamburg und in Bremen) vom Staat bezahlt. Die Finanzierung erfolgt nicht aus Kirchensteuern sondern sind zusätzliche finanzielle Leistungen der Bundesländer. Nur die Priester/Pfarrer sind selbst von den Kirchen zu finanzieren. 188.96.184.141 01:27, 13. Okt. 2013 (CEST)

188.96.184.141 01:29, 13. Okt. 2013 (CEST)

In den evangelischen Landeskirchen gibt es keine Weihbischöfe.--Zweioeltanks (Diskussion) 11:07, 13. Okt. 2013 (CEST)
stimmt aber auch dort werden die Bischöfe vom Staat und nicht aus den Kirchensteuermitteln finanziert. 188.96.184.141 12:49, 13. Okt. 2013 (CEST)
Die Darstellung im verlinkten Artikel ist verkürzt und reichlich konfus. Richtig ist, dass solche Kirchen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (also römisch-katholische Kirche, evangelische Landeskirchen, Alt-Katholische Kirche und auch - was oft vergessen wird - jüdische Gemeinden) Staatsleistungen als Ausgleich für früher erlittene Einbußen erhalten. Diese fließen jedoch dort in den allgemeinen Haushalt, die Religionsgemeinschaften können damit machen, was sie wollen - nur dass die Gehälter ihrer Bischöfe, Landesbischöfe oder Landesrabbiner mindestens genauso hoch wie die Staatsleistungen sein müssen. Daneben gibt es natürlich noch andere Zuschüsse des Staates, etwa durch unentgeltliche Nutzungsrechte an Kirchen, die dem Staat gehören (ja, das gibt es, etwa die Namen-Jesu-Kirche in Bonn, bis 1987 auch die Garnisonkirche Oldenburg in Oldenburg), Zuschüsse zu Bildungseinrichtungen, Kindergärten, Sozialstationen (insofern nur Gleichstellung mit der Volkssolidarität oder dem Paritätischen Wohlfahrtsverband). Und dass im Gegenzug für das Beitreiben der Staat 3% der Kirchensteuer einbehält, das will eh niemand wissen. --Altkatholik62 (Diskussion) 00:56, 13. Mär. 2014 (CET)

Bischöflicher Stuhl

Ist es wirklich richtig, dass es sich dabei um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt? Offensichtlich handelt es sich doch wohl nicht um eine Vereinigung von Personen, sondern um ein Vermögen. Es müsste sich demnach um ein Fondsvermögen, wahrscheinlich im Rahmen einer Stiftung des kirchlichen Rechts handeln. Wer kennt sich im Staatskirchenrecht aus, um diese Frage zu beantworten? Ludecus--Ludecus (Diskussion) 14:30, 16. Okt. 2013 (CEST)

So erklärt es jedenfalls u.a. die Welt: http://www.welt.de/print/die_welt/article120815517/Was-ist-der-Bischoefliche-Stuhl.html --$TR8.$H00Tα {#} 14:58, 16. Okt. 2013 (CEST)

Die Angaben im Welt Artikel sind nicht überzeugend und auch nicht belegt. Das Bistum besteht aus den Katholiken, die ihm Bistum wohnen. Das Domkapitel besteht aus mehreren Domherren. Beide Rechtsträger bestehen aus mehren Personen und sind demnach eine Körperschaft. Der Bischöfliche Stuhl besteht aber nur aus einer Person und kann rechtlich keine Körperschaft sein. In fast jeder Kirchengemeinde befinden sich selbständige Vermögensträger, wie z.B. Pfarrfond, Küstereifond. Diese Rechtsträgern sind selbständiges Vermögen, aber keine Körperschaften. (nicht signierter Beitrag von Ludecus (Diskussion | Beiträge) 08:13, 18. Okt. 2013 (CEST)) Der Beitrag wird jetzt signiert, ludecus--Ludecus (Diskussion) 10:52, 19. Okt. 2013 (CEST)

Also, mit Verlaub, ein solch diffiziles kirchen- bzw. staatskirchen- bzw. öffentlich-rechtliches Problem mit Hilfe eines Zeitungsartikels lösen zu wollen, ist schon eine starke Nummer. Die gucken doch meist selbst bei WP nach, um Anregungen für ihre Texte zu kriegen. Die Begründungen in WP sollten schon handfester und belastbar fundiert werden. Auch Vermutungen helfen meist nicht weiter. --84.135.170.6 16:06, 21. Okt. 2013 (CEST)

Apostolische Sukzession in der EKD und im deutschen Sprachraum

Hi, mit dieser Änderung [5] bin ich etwas unglücklich. Meines Wissens berufen sich die evangelischen Kirchen Skandinaviens mit Stolz darauf, daß bei ihnen die apostolische Sukzession erhalten geblieben sei (was für manche Kontexte tatsächlich eine ausschlaggebende Rolle spielt). Hier nun zu sagen, es gibt sie bei uns schon, wir füllen diesen Begriff halt mit einem ganz anderen Inhalt, find ich schon etwas strange. --Turris Davidica (Diskussion) 16:38, 19. Apr. 2015 (CEST)

Erst mal stimmt das, was du sagst, für "die evangelischen Kirchen Skandinaviens" insgesamt nicht, sondern nur für die lutherischen Kirchen Schwedens und Finnlands. Die Dänische Volkskirche hat noch bei der Unterzeichnung der Porvoo-Erklärung gesagt, dass sie hier eine andere Auffassung hat als die Anglikaner und die Nachbarn jenseits des Öresunds. Und dann berufen sich Schweden und Finnen zwar tatsächlich mit Stolz darauf, dass bei ihnen die apostolische Sukzession auch im Bischofsamt erhalten geblieben sei, aber auch sie sagen das, was alle evangelischen Kirchen sagen: Dass die apostolische Sukzession nicht primär auf die Weitergabe der Amtsvollmacht in einer Kette von Handauflegungen bezogen ist (auch wenn die, so jetzt Schweden und Finnen, ein Zeichen dafür darstellt), sondern in ihrem Kern die Treue der Gläubigen zur apostolischen Botschaft (successio fidelium) ist. So sagen es ja auch römisch-katholische Ökumeniker, auch wenn sie den Zeichencharakter der Kette von Handauflegungen natürlich noch stärker werten. Aber die Formulierung, dass es "im deutschen Sprachraum keine apostolische Sukzession" gebe, entspricht jedenfalls nicht dem Selbstverständnis der evangelischen Kirchen.--Zweioeltanks (Diskussion) 20:10, 19. Apr. 2015 (CEST)

orthodoxe Kirche/Unterschied zur kath. Kirche/Firmung in der kath. Kirche dem Bischof vorbehalten?

Es dürfte präziser so sein, dass in der kath. Kirche der ordentliche Spender der Firmung der Bischof ist, dies aber auf einen Priester Im Einzelfall) delegieren kann (was auch passiert.)

Vgl. auch KKK Nr. 1313: "Im lateinischen Ritus ist der Bischof der ordentliche Spender der Firmung [Vgl. [link] CIC, can. 882]. Obwohl der Bischof aus schwerwiegenden Gründen Priestern die Vollmacht gewähren kann, die Firmung zu spenden [Vgl. [link] CIC, can. 884], entspricht es doch dem Sinn des Sakramentes, daß er es selbst spendet. Schließlich ist gerade aus diesem Grund der Zeitpunkt der Feier der Firmung von dem der Taufe getrennt worden. Die Bischöfe sind die Nachfolger der Apostel und haben als solche die Fülle des Weihesakramentes erhalten. Wenn sie selbst die Firmung spenden, wird treffend zum Ausdruck gebracht, daß diese ihre Empfänger enger mit der Kirche, mit ihren apostolischen Ursprüngen und ihrer Sendung zum Zeugnis für Christus verbindet."

--Karl-Hagemann (Diskussion) 20:20, 28. Feb. 2016 (CET)

Anglikanische Kirchen

Im LThK heißt es (1994), dass das katholische Bischofsverständnis zum anglikanischen Bischofsverständnis "eine große Nähe" aufweise. In der anglikanischen Theologie sei es aber umstritten, ob das Bischofsamt zum Wesen der Kirche gehöre oder es nur gut für sie sei.

So Harald Wagner: Bischof. V. Ökumenisch. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 2. Herder, Freiburg im Breisgau 1994, Sp. 490 (491)..

Dazu sollte aber ein Anglikaner Stellung beziehen.

--Karl-Hagemann (Diskussion) 20:31, 28. Feb. 2016 (CET)

Gliederung "Kirchen der Reformation"

Müsste man nicht alle anderen Kirchen nach "Kirchen der Reformation" auch als reformatorische Kirchen aufführen?

--Karl-Hagemann (Diskussion) 20:39, 28. Feb. 2016 (CET)

Danke für den Hinweis. Kongregationalisten, Baptisten und Pfingstler sind auf jeden Fall aus der Reformation hervorgegangen, also habe ich den Abschnitt als Unterpunkt in den "Kirchen der Reformation" verschoben. Bei den apostolischen Gemeinschaften ist das nicht so klar.--Zweioeltanks (Diskussion) 06:26, 1. Mär. 2016 (CET)

Ergänzende Artikel

Aus meiner Sicht sind gerade die interessanten Fragen hier eher unterbelichtet. Sie in diesen Artikel aufzunehmen, würde aber wohl den Rahmen sprengen. Die Fragen sind:

  1. Das Bischofsamt in der nachapostolischen Zeit (das ist zwar hier kurz angesprochen, bedürfte aber wohl einer ausführlichen Darstellung mit Belegen, da die Geschichte ja auch Projektionsfläche für die jeweilige Bischofskonzeption und entsprechend kontrovers ist.) Vorschlag: Bischof (Frühchristentum)
  2. Die Entwicklung des Bischofsverständnisses in der kath. Kirche, das erst im II. Vatikanischen Konzil zur Klarheit geführt hat, dass das Bischofsamt die Fülle des Weihesakramentes enthält. Vorschlag: Bischof (römisch-katholische Kirche)
  3. Die lutherische Lehre vom Bischofsamt, der Landesherr als Notbischof, die aktuelle Begründung des Bischofsamt nach Wegfall des Staatskirchentums. Vorschlag: Bischof (lutherische Kirchen)

--Karl-Hagemann (Diskussion) 20:55, 28. Feb. 2016 (CET)

Fürstbischof

Wäre es sinnvoll, hier auch den Begriff und Artikel Fürstbischof zu erwähnen? Wenn ja, wo und wie? --Neitram  09:44, 16. Sep. 2016 (CEST)

Berufung

Hier heißt es, dass in den meisten Bundesländern, die Ministerpräsidenten der Berufung eines Bischofs zustimmen müssen. Meine (nicht ganz trennscharfen) Fragen: stimmt das? Gibt es dafür noch andere Belege? Wo ist das geregelt? Warum? Abgesehen davon: es gibt im Artikel kaum Informationen darüber wie eine Ernennung zum Bischof abläuft. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 18:39, 23. Jan. 2017 (CET)

Das stimmt meines Wissens in etwa für die katholischen deutschen Bistümer im Geltungsbereich des früheren Preußenkonkordats, das in die staatskirchenrechtlichen Verträge mancher Bundesländer übernommen wurde. So weit ich weiß, stimmt der Ministerpräsident nicht nach der Ernennung zu, sondern bei der Erstellung des Wahlvorschlags ("Terna"), aus der das Domkapitel den Bischof wählt, wird vom Nuntius eruiert, ob das Land gegen einen der Kandidaten Einwände erhebt. Vielleicht weiß @Hannewe: Genaueres.--Der wahre Jakob (Diskussion) 18:58, 23. Jan. 2017 (CET)
Ja, da bin ich, lieber @der wahre Jakob !
Mal vorweg, das ist vielleicht noch für den einen oder anderen Geisteswissenschaflern ein paar Quellen-Sammlungen 1. eine von (überwiegend italienischen) Katholiken erstellte Quellensammlungen, die für Katholiken aber auch Mediaevisten interessant sind http://www.documentacatholicaomnia.eu/_index.html dort kann man sich ganze Reihen von Büchern (Mansi, Migne, Monumenta Germania Historiae) als pdf herunterladen. Da sind auch die AAS (Actae Apostolicae Sede) mit bei, also die Bekanntgaben des Apostolischen Stuhls, theoretisch (bzw. in der älteren Variante ASS) sind da auch die Konkordate drin. Natürlich findet man die auch in den Archiven auf der Vatikan-Seite.
Aber nun zur Frage: Die Ernennung der Bischöfe und die Mitsprache der Länder hat historische Gründe (korrigiert mich bitte, wenn ich jetzt in meiner relativen Vereinfachung etwas übersehe!). 1806 wurde mit dem Reichsdeputationshauptschluss durch Napoleon die Säkularisation aller kirchlichen Güter verfügt. Damit hatten alle Pfarrer, Klöster, Bischöfe, usw. ihre Lebensgrundlage, nämlich auf gut Deutsch Haus, Hof und Arbeit verloren. Viele dieser Ländereien und Güter gingen an Fürsten und Staaten, deren Rechtsnachfolger die BRD ist. Darum mussten die jetzigen Eigner die Ernährung der Priester, Ordensleute, Pfarrer, Bischöfe übernehmen. Ein großer Teil des Problems erledigte sich, wenn z.B. der letzte Ordensbruder gestorben war usw. Aber die Pfarreien und Diözesen blieben. Also blieb auch die ganze oder teilweise Bezahlung/ Besoldung der Kirchenmänner durch den Staat. Im Gegenzug blieb ein minimales Mitbestimmungsrecht der Fürsten bzw. der Ministerpräsidenten als deren Rechtsnachfolger. Und das ist in den Konkordaten geregelt: Kollege Rhode hat hier eine schöne Übersicht, da findet sich alles http://www.kirchenrecht-online.de/relrecht/stkvertraege.html So aus dem Kopf weiß ich das auch nicht, aber es gibt da verschiedene Varianten, im Sinne eines Veto-Rechtes entweder bei Ernennung oder wie der wahre Jakob sagt, bei Erstellung der Listen. Das Badische K. müsste heute noch für Freiburg und Rottenburg-Stuttgart gelten, das Preußenk. für Trier, Mainz, Köln, Bayerisches für die Bayerischen Bistümer und für alle, die nicht unter eines der drei fallen gilt das Reichskonkordat. Meines Wissen gilt in einigen Bistümern, dass von Rom eine Liste kommt, aus der das Bistum wählt und in anderen erstellt das Bistum die Dreierliste und Rom wählt. Auf jeden Fall wird die Zustimmung vor der Wahl vom Ministerpräsidenten eingeholt werden müssen... Für einen ersten Überblick hier das Inhaltsverzeichnis des HdbStKR http://d-nb.info/948250062/04 Herzlich Eure --Hannewe (Diskussion) 15:25, 27. Jan. 2017 (CET)

"Bischof" Gerhard Ludwig Müller

Hallo, spricht etwas dagegen, den Kardinaldiakon Müller als Beispielbild für einen katholischen Bischof durch einen tatsächlich noch als Bischof in Amt und Würde befindlichen Diözesan- oder Weihbischof zu ersetzen?? Die meisten Bistumsseiten bieten Porträtfotos ihres Oberhirten an, z.B. hier mein geliebte Erzbischof Stephan: http://www.ebfr.de/html/media/dl.html?v=197598 --Hannewe (Diskussion) 19:22, 27. Jan. 2017 (CET)

Variatio delectat! --Karl-Hagemann (Diskussion) 23:24, 6. Mai 2017 (CEST)

Bischöfe in den lutherischen Kirchen

Wenn ich die Andeutungen in Graf, S. 37 f. recht verstehe, müsste man wohl zwischen den lutherischen Kirchen im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und den lutherischen Staatskirchen in Skandinavien stärker unterscheiden, "deren Bischöfe auf die apostolische Sukzession Anspruch erhoben." (so Graf, S. 38). Die deutschen lutherischen Kirchen haben demnach erst seit den 1920er Jahren einen Bischof, während die skandinavischen Staatskirchen immer einen hatten? Mit dem Anspruch auf eine apostolische Sukzession dürfte (jedenfalls anfänglich) in Skandinavien ein anderes Bischofsverständnis vorgeherrscht haben. In Deutschland hat er lt. Graf ja nicht mehr geistliche Vollmacht als ein Pfarrer. Wie wird das in Skandinavien gesehen?

Vgl. Friedrich Wilhelm Graf: Der Protestantismus. Geschichte und Gegenwart. 3. Auflage. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-70824-4 (C.H. Beck Wissen), S. 38
--Karl-Hagemann (Diskussion) 23:31, 6. Mai 2017 (CEST)
Graf bietet, wie du richtig sagst, nur Andeutungen. Ich habe deshalb deine Ausführungen ergänzt und präzisiert. Die Frage der apostolischen Sukzession würde ich auslassen, denn sie macht alles nur komplizierter; in Schweden hat sie bis zzum 19. Jahrhundert praktisch keine Rolle gespielt.--Zweioeltanks (Diskussion) 11:48, 7. Mai 2017 (CEST)

Einleitung

Vorgestern hat Benutzer:Peteruetz in die seit mehr als fünf Jahren stabile Einleitung den Satz "Die katholische Kirche hat ca. 5,100 Bischöfe weltweit." eingesetzt. Abgesehen davon, dass das Zahlwort falsch geschrieben ist und der mehrdeutige Begriff katholische Kirche in einer Universalenzyklopädie vermieden werden sollte, wenn bloß die Römisch-katholische Kirche gemeint ist, halte ich eine solche Zahlenangabe in der Einleitung für völlig deplatziert. Der Artikel thematisiert das Bischofsamt in allen Konfessionen; Aussagen zu einzelnen Konfessionen gehören deshalb nicht in die Einleitung. Ich habe die Einfügung deshalb revertiert. Gestern hat Benutzer:Peteruetz sie einfach wieder hineinrevertiert und dann um einen weiteren Satz ergänzt: "Die evangelische Kirche hat Bischöfe nur in bestimmten Ländern, z.B. den USA, Skandinavien und Deutschland, weshalb es weltweit relativ wenige protestantische Bischöfe gibt (in Deutschland z.B. nur 20)." Dieser Satz ist nun allerdings völliger Schwachsinn. Es beginnt schon mit dem unsinnigen Ausdruck "die evangelische Kirche" (dabei brauchte er nur den von ihm selbst verlinkten Artikel zu lesen, um festzustellen, dass es "die evangelische Kirche" nicht gibt), geht weiter mit der willkürlichen Auswahl der Länder (auch wenn die teils durch die Quelle, den in diesem Fall sehr unzuverlässigen Artikel der Encyclopædia Britannica gedeckt ist, die allerdings nur von "Lutheran churches" spricht; allerdings belegt unser Artikel, dass dies keineswegs die einzigen Länder sind) und endet mit der völlig aus der Luft gegriffenen Zahl von 20 "protestantischen" Bischöfen in Deutschland (vermutlich hat unser Experte einfach die Zahl der Landeskirchen der EKD auf die Zahl der Bischöfe umgerechnet, ohne zu beachten, dass etliche der Landeskirchen keine Bischöfe haben, manche dafür mehrere, und dass es dazu eine ganze Reihe evangelischer Kirchen in Deutschland gibt, die nicht zur EKD gehören, teilweise aber auch Bischöfe haben). Was die Länder betrifft, so gibt es allein in Europa und in den lutherischen Kirchen auch in Großbritannien, Polen, Estland, Lettland, Litauen, Georgien, Russland, der Ukraine, Ungarn, der Slowakei, Serbien, Slowenien, Rumänien und Österreich Bischöfe. Wenn wir die anderen Kontinente und die anderen evangelischen Kirchen (methodistische, anglikanische, z.T. sogar pfingstlerische) dazu nehmen, kommen wir leicht zu dem Ergebnis, dass in der Mehrheit der Länder auf der Erde evangelische Bischöfe existieren. Belastbare Zahlen über die Länder und gar die Bischofsämter dürften aber nicht zu bekommen sein. Und selbst wenn es die gäbe, gehörten sie nicht in die Einleitung, die damit völlig überfrachtet wäre. (Und es wäre ja nicht damit getan, Zahlen evangelischer Bischöfe zu ergänzen; man müsste dann auch die Zahlen der Bischöfe weiterer Konfessionen (orthodox, altkatholisch, apostolisch) schon in der Einleitung nennen.)
Ich werde deshalb die Einfügungen wieder entfernen und fordere Benutzer:Peteruetz auf, sie nicht wieder mitsamt allen Fehlern einfach wieder hineinzustellen. Da der Artikel von vielen bearbeitet und beobachtet wird, ist gerade bei Änderungen in der Einleitung zuerst ein Konsens herzustellen. Meine Position ist:

  • Gegen eine Einfügung der Zahl der römisch-katholischen Bischöfe in den zugehörigen Abschnitt spricht aus meiner Sicht nichts (es müsste nur natürlich richtig geschrieben sein).
  • Wenn es über die Zahl der altkatholischen, anglikanischen und orthodoxen Bischöfe verlässliche Angaben gibt (was ich bei den letzteren allerdings bezweifle, zumindest wenn man auch die nicht-kanonischen Kirchen berücksichtigen will), können die aus meiner Sicht ebenfalls eingefügt werden (müssen aber nicht).
  • Über Zahlen von evangelischen Kirchen, die Bischöfe haben, oder gar über die Zahl der Bischöfe, sind nach meiner Kenntnis keine verlässlichen Angaben möglich. Man kann allenfalls die Aussagen zu den lutherischen Kirchen und zur UMC noch ergänzen, um zu zeigen, dass Bischöfe dort relativ gängig sind). --Zweioeltanks (Diskussion) 07:22, 5. Jan. 2018 (CET)
Völlig klar: Diese Angaben gehören nicht in die Einleitung. In die Konfessionsabschnitte können sie aufgenommen werden, wenn valide, belegbare Informatikonen vorliegen.--Der wahre Jakob (Diskussion) 10:02, 5. Jan. 2018 (CET)
Ich finde die Angaben gehören durchaus in die Einleitung, da sie einen Eindruck von der Grösse des Bischofsamtes geben, vor allem im Vergleich der beiden Hauptkirchen. Man kann natürlich immer an Details wie der Definition von "Katholische Kirche" herumkritteln -- die meisten Leser wird das kaum stören da sie in der Einleitung vor allem einen Überblick bekommen wollen -- denn genau dafür ist die Einleitung da. Ausserdem habe ich nicht gesagt, dass nur die 3 genannten Länder Bischöfe haben, sondern im Vergleich zur katholischen Kirche relativ wenige Länder. Es ist immer besser, die gemachten Angaben zu ergänzen oder zu korrigieren als gleich die Löschkeule anzulegen. Die gemachten Zahlen sind die besten die ich gefunden haben, samt Quellen. Immer noch besser als gar keine Daten. Ggf. kann man auch runden. Viele Grüsse. Peteruetz (Diskussion) 23:32, 5. Jan. 2018 (CET)
"Löschkeule" ist in WP etwas anderes. Hier will niemand löschen. Solche differenzierten Angaben gehören in den Artikel, aber bitte differenziert - und nicht pauschaliert und simplifiziert in die Einleitung.
Wenn du die Unterscheidung zwischen "römisch katholisch" und "altkatholisch" für ein (anscheinend zu vernachlässigendes) "Detail" hältst, weißt du offenbar nicht genau, was gemeint ist.--Der wahre Jakob (Diskussion) 00:23, 6. Jan. 2018 (CET)

Abschnitt "Bibel und frühchristliches Schrifttum"

Was genau ist der Zweck dieses Abschnitts an dieser Stelle? Gehört das zu "Literatur"? Oder zu "Quellen"? Noch Gelegenheit zu ein bisschen OR für den Leser anhand von Primärquellen?

Die frühchristliche Rolle des Bischofs wird doch bereits recht ordentlich beleuchtet im Abschnitt "Alte Kirche". Mir leuchtet nicht ganz ein, wieso da solche Langzitate am Schluss noch nachgeklappt werden. Wäre es nicht sinnvoller, diese bei Bedarf (und mit Belegen aus der Sekundärliteratur) an passender Stelle im Abschnitt "Alte Kirche" zu verlinken? --87.150.1.81 16:27, 28. Apr. 2020 (CEST)

Die Zitate sind größtenteils schon seit über zehn Jahren im Artikel drin. Ich würde eine komplette Entfernung des Abschnitts unterstützen.--Zweioeltanks (Diskussion) 17:36, 28. Apr. 2020 (CEST)
Ich wäre auch für die ersatzlose Entfernung des Abschnittes. Bei den biblischen Zitaten wäre es auch wichtig zu erläutern, was denn hier nun unter Bischöfen verstanden wird. So verwirren die Zitate mehr, als sie helfen. --Josefma (Diskussion) 19:25, 28. Apr. 2020 (CEST)
An der Stelle und in Form von drei Ganzzitaten finde ich das ebenfalls befremdlich. Alllerdings fände ich es gut, wenn der allererste Satz im Abschnitt "Alte Kirche" etwas verbreitert und mit der Angabe der einen oder anderen signifikanten Stelle aus dem NT versehen werden könnte.--Der wahre Jakob (Diskussion) 20:00, 28. Apr. 2020 (CEST)

Welch seltene Einigkeit auf einer Artikeldisk. :-)
Bei Bedarf kann man ja gerne den Abschnitt "Alte Kirche" noch etwas erweitern oder ein paar Bibelstellen einfügen/ verlinken. Da wären die Bibelstellen dann auch gleich richtig eingeordnet, und es käme nicht so schnell jemand auf die Idee, sich die neutestamentlichen "Bischöfe" als Mitraträger vorzustellen. --87.150.1.81 01:22, 29. Apr. 2020 (CEST)