Diskussion:Bundesverfassungsgericht
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„Grundrecht auf menschenwürdige Zukunft“ - Sprache der Kläger, nicht des Bundesverfassungsgerichts
Sprache des BVerfG ist: „Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein“ und „Grundrecht auf klima- und umweltschonende Lebensweise“--Pistazienfresser (Diskussion) 21:34, 30. Apr. 2021 (CEST)
Falsche Angabe im Eingangstext
Dort steht: "als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene." Das ist falsch. Es gibt nicht _den_ Obersten Gerichtshof auf Bundesebene, sondern mehrere Oberste Gerichtshöfe. Das BVerfG steht gleichrangig neben den Obersten Gerichtshöfen; es hat bloß eine besondere Kompetenz und mehr Macht. Aber es ist in der judikativen Systematik nicht _über_ den Obersten Gerichtshöfen (auch wenn Ihre Grafik beim Artikel zum Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe dies irreführenderweise suggeriert). --95.223.230.84 01:53, 31. Aug. 2021 (CEST)
- So steht es aber auch in Lehrbüchern. Hast du einen Vorschlag, wie man es besser formulieren könnte? --Benatrevqre …?! 11:07, 6. Sep. 2021 (CEST)
- Der erste Absatz beschreibt eine Doppelfunktion, der zweite beginnt mit Andererseits. Das passt nicht zusammen. Um den obigen Einwand zu klären, setzt bitte in den ersten Absatz ein Einerseits -- aber wohin? -- Wegner8 (Diskussion) 13:55, 24. Sep. 2021 (CEST)
- Vorschlag:
- Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das Verfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene. Es wird zu den Verfassungsorganen gezählt und ist gem. Art. 95 Abs. 1 GG einer der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Damit hat es eine Doppelstellung. --PeterTrompeter (Diskussion) 18:43, 23. Mär. 2022 (CET)
- Hoppla, es steht gar nicht in Art. 95 I GG… --PeterTrompeter (Diskussion) 19:05, 23. Mär. 2022 (CET)
- Ich stimme zu.
- Außerdem: Der Teil "das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz" ist falsch und zwar doppelt:
- Er suggeriert, dass es mehrere Verfassungsorgane der Justiz gibt; das andere könnte nur der Bundesrechnungshof sein, wo die Eigenschaft aber gerade str. ist.
- Höchste impliziert, dass es eine Rangordnung zw den Verf.Org. gibt. Dem widerspricht aber der unmittelbar folgende Teil "ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen".
- --PeterTrompeter (Diskussion) 18:48, 23. Mär. 2022 (CET)
- Nein, der Teilsatz "ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen" stellt klar, dass die ganze Aussage keine Rangordnung der Verfassungsorgane meint, sondern die Attribute "höchste" und "unabhängig" sich auf die Eigenschaft des BVerfG als "Verfassungsorgan der Justiz" beschränken. --Benatrevqre …?! 20:26, 23. Mär. 2022 (CET) --Benatrevqre …?! 20:24, 23. Mär. 2022 (CET)
- Die Adjektivattribute beziehen sich aber nach allgemein Sprachverständnis auf das gesamte Prädikativum einschl. seines Genitivattributs.
- In deiner neuesten Fassung steht sogar "höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz", also ohne ein und oder ein Komma zwischen den Adjektiven. Es gibt demzufolge mehrere Verfassungsorgane der Justiz, eine Teilmenge davon ist unabhängig und zwischen den unabhängigen Verfassungsorganen der Justiz wiederum gibt es mehr oder minder hohe.
- Die Ranggleichheit kann man auch in den Abschnitt Bundesverfassungsgericht#Verfassungsorgan schreiben oder dem Artikel Verfassungsorgan überlassen. --PeterTrompeter (Diskussion) 20:42, 23. Mär. 2022 (CET)
- PS: 3. "Obersten Bundesorganen" und "Verfassungsorgan" im selben Satz zu verwenden, erweckt den Anschein, dass es keine Synonyme wären. --PeterTrompeter (Diskussion) 20:32, 23. Mär. 2022 (CET)
- Nein, der Teilsatz "ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen" stellt klar, dass die ganze Aussage keine Rangordnung der Verfassungsorgane meint, sondern die Attribute "höchste" und "unabhängig" sich auf die Eigenschaft des BVerfG als "Verfassungsorgan der Justiz" beschränken. --Benatrevqre …?! 20:26, 23. Mär. 2022 (CET) --Benatrevqre …?! 20:24, 23. Mär. 2022 (CET)
- Diese Suggestion ist aber ziemlich weit hergeholt. Ich sehe allerdings ein, dass das Wort „höchste“ zumindest missverständlich ist, weswegen ich es wieder entfernt habe, es ist an dieser Stelle redundant zu einem späteren Absatz, siehe [1]. --Benatrevqre …?! 20:43, 23. Mär. 2022 (CET)
Einleitung
Zu deiner Bearbeitungszusammenfassung: Gegen Wikipedia:KORR hatte ich nicht verstoßen; es ging mir nicht um Rechtschreibung oder Stil, sondern den Inhalt. Erklär bitte genau, was du mit deiner Kritik meinst.
Zum Inhalt:
- Das BVerfG "interpretiert" (beachte die Verlinkung, die ich aus dem Artikel übernommen habe) nicht das politische Leben (jedenfalls nicht im verlinkten Sinne) – es interpretiert das Recht und wendet das Recht auf den jew. Fall (das "pol. Leben") an.
- Die Wendung "im Lichte des Grundgesetzes" ist unklar und fachlich unzutreffend. Fürs BVerfG ist das GG (idR) der (Prüfungs-)Maßstab. Die Formel vom "im Lichte…" wird normalerweise bei der verfassungskonformen Auslegung (sc. des einfachen Rechts) oder der Ausstrahlungswirkung bemüht.
- "verfassungsmäßig bestimmten [politischen Lebens]" hatte ich mglw.. missverstanden. Ich las es als Zusatzinfo "pol. Leben, das übrigens verfassungsmäßig bestimmt ist". Gemeint war vielleicht eher "pol. Leben, soweit es verfassungsmäßig bestimmt ist". So oder so: Die beiden Worte "verfassungsmäßig bestimmten" sind überflüssig, weil unmittelbar darauffolgend der Prüfungsmaßstab genannt wird (genannt werden sollte…). Jedenfalls sind sie unklar.
--PeterTrompeter (Diskussion) 21:18, 23. Mär. 2022 (CET)
- Gerne kann die Wortfolge "im Lichte" durch "am Maßstab" ersetzt werden, das ist tatsächlich genauer. Bei deinen übrigen Änderungen sehe ich aber nicht, was dadurch inhaltlich verbessert würde. Mir geht es auch um einen Wikilink auf verfassungsmäßige Ordnung. Die Formulierung "verfassungsmäßig bestimmtes politisches Leben" steht hier sinngemäß für die Verfassung. --Benatrevqre …?! 21:28, 23. Mär. 2022 (CET)
- Dann ist "verfassungsmäßig bestimmtes politisches Leben" falsch. --PeterTrompeter (Diskussion) 21:36, 23. Mär. 2022 (CET)
- Warum? Klar ist natürlich, dass eine Verfassung noch viel mehr bestimmt und regelt. Aber darum geht es an dieser Stelle gar nicht. --Benatrevqre …?! 21:40, 23. Mär. 2022 (CET)
- Dann ist "verfassungsmäßig bestimmtes politisches Leben" falsch. --PeterTrompeter (Diskussion) 21:36, 23. Mär. 2022 (CET)
Belege fehlen
@Benatrevqre, die unbelegten Stelle erkennt man daran, dass sie keine Einzelnachweise haben. Ich brauche die artikelweit Dutzende von Stellen nicht alle aufzählen. --PeterTrompeter (Diskussion) 10:56, 16. Apr. 2022 (CEST)
- Das ist leider kein Argument, weil nichttriviale Aussagen belegt werden müssen, triviale aber nicht. Und beispielsweise in Abschnitten, die sich mit dem Grundgesetz auseinandersetzen, die entsprechenden Artikel verlinkt sind, da ist also ein Einzelnachweis auch nicht notwendig. Von daher wäre es schon sinnvoll, zumindest ein paar Stellen zu benennen, an denen aus deiner Sicht Einzelnachweise wirklich fehlen. --Godihrdt (Diskussion) 11:18, 16. Apr. 2022 (CEST)
Flugbereitschaft-Nutzung
https://prod.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-und-bauarbeiten-warum-fliegt-richter-harbarth-mit-regierungsmaschinen-li.245470 --Falkmart (Diskussion) 12:17, 29. Jul. 2022 (CEST)
- Das gehört inhaltlich nicht hierher, weil lemmafremd. Ich finde, sowas kann man beim Personenartikel dieses Richters einbauen, wenn man es für hinreichend enzyklopädisch relevant hält. Letzteres darf aber bezweifelt werden, ist wohl mehr eine Posse, die den Irrungen und Wirrungen der Corona-Politik geschuldet war. --Benatrevqre …?! 10:10, 4. Aug. 2022 (CEST)