Diskussion:Bundesversammlung (Schweiz)

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Wenn man den Artikel liest und sich Gedanken macht, könnte man auf die Idee kommen folgende Rechnung zu machen:

1848 (Gründung der Schweiz) + (47 Legislaturperioden zu 4 Jahren) = 2036

Die aktuelle 48. fing aber 2007 an und endet 2011. Man kann also annehmen dass nicht alle Legislaturperioden 4 Jahre gingen. Leider bietet der Artikel keine Informationen zu diesem Punkt. Weiss da jemand Bescheid? 80.238.174.176 00:03, 23. Dez. 2008 (CET)

Die Legislaturperiode dauerte bis 1931 bloss drei Jahre (vgl. Art. 76 der Bundesverfassung von 1874, http://www.verfassungen.de/ch/verf74-i.htm, ebenso Art. 65 der Bundesverfassung von 1848) und wurde erst dann auf vier Jahre verlängert. --Psychopompos 16:48, 24. Nov. 2009 (CET)

Überarbeiten

Man möchte bitte nicht herumschwafeln, was ein Parlament im Allgemeinen sei (und wie man das so schön aus seinem Gemeinschaftskundebuch Kl. 7 abtippen kann), sondern hier nur sagen, wie es sich mit dem Schweizer Parlament verhält. Für alles andere gibt's die blauen Links. --Decius (Diskussion) 18:28, 7. Dez. 2012 (CET)

1. It's a wiki und sei frei, den Artikel zu ergänzen, überarbeiten, was auch immer. 2. Nein, nicht jedes Parlament ist gleich. 3. Ob nun 2 mal das irgendwo steht, ist doch egal. 4. Es sind sogar Admin-Quellen vorhanden, welche die Abschnitte gut bequellt, welche nicht überarbeitungsdürfting sind. LG, --Phzh (Diskussion) 11:49, 30. Apr. 2013 (CEST)

Kredit

Im Text kommt der Begriff "Kredite" vor. In der Schweiz bedeutet das Wort oft (hier auf jeden Fall) etwas anderes als in D üblich und in der wikipedia beschrieben. Das sollte noch erklärt werden. Allerdings fühle ich mich nicht in der Lage dazu. Freimatz (Diskussion) 17:44, 21. Sep. 2017 (CEST)

Einleitung

In der Einleitung steht, dass National- und Ständerat zusammen die Legislative forderten. Besteht diese in der Schweiz nicht noch zusätzlich aus dem Volk, das im Falle eines fakultativen Referendums auch über Bundesgesetze entscheiden kann? FWS AM (Diskussion) 19:35, 1. Mär. 2022 (CET)

  • formten. FWS AM (Diskussion) 21:16, 1. Mär. 2022 (CET)
    Ja, Gesetzgeber ist in der Schweiz die Bundesversammlung und das Volk. Art. 148 BV bringt das klar zum Ausdruck, definiert darüber hinaus die Bundesversammlung nicht bloss als gesetzgebende, sondern als "oberste" Gewalt, die neben der Gesetzgebung noch andere wichtige Aufgaben wahrnimmt. Das sollte in der Einleitung zum Ausdruck kommen. --Graf1848 (Diskussion) 16:14, 5. Mär. 2022 (CET)