Diskussion:Carl Herzog von Württemberg

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Es gibt keine Adelstitel mehr, sondern lediglich Namensbestandteile

Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 wurden alle Vorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109, Abs. 2[1]). Alle Bürger waren vor dem Gesetz gleichgestellt, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses wurden ausgeschlossen. Die preußische Landesversammlung verabschiedete am 23. Juni 1920 das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. Dieses Adelsgesetz, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, bestimmte, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte (also Prinz statt Fürst). Der bisherige Titel wurde so zum Bestandteil des Familiennamens, wobei nach einer späteren Entscheidung des Reichsgerichts die geschlechtsspezifischen Varianten weiter verwendet werden konnten (z. B. Carl Herzog von Württemberg, Diana Herzogin von Württemberg). Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung aufgrund ihres Standes (Primogenitur) eine besondere Bezeichnung (Herrschertitel) hatten, durften diese persönlich beibehalten. Das betraf insbesondere die ehemals regierenden Häuser. Da auch die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es z. B. keine deutschen Fürsten von … als Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens mehr, sondern nur noch Prinzen von …. (und hier lediglich als Nachname). Diese Regelung ist nach wie vor geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Da in dem Artikel mehrfach diese rechtliche Vorschrift missachtet wurde, schlage ich vor, die Namensnennungen entsprechend der einschlägigen rechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Bundesländer zu ändern. - -- KHB 19:28, 04. Jan. 2008 (CEST)

Zur Titelfrage

Der ehemalige Primogeniturtitel der Württemberger, der mit der Abschaffung der Adelsvorrechte entfallen ist, ist der "König von Württemberg". Alle Mitglieder des Hauses Württemberg tragen heute den Familiennamen "Herzog von Württemberg". --Hansele (Diskussion) 18:30, 30. Mai 2006 (CEST)


Kann so nicht stimmen - siehe Artikel Franz Prinz von Bayern in Wikipedia: "Franz Bonaventura Adalbert Maria Prinz von Bayern ist das Oberhaupt des Hauses Wittelsbach, der früheren Herrscherfamilie des Königreichs Bayern. Oft wird Franz als Herzog von Bayern bezeichnet. Die Verwendung dieses – namensrechtlich obsoleten – Titels muss nicht zwangsläufig mit monarchistischer Gesinnung einhergehen. Die Monarchisten verwenden außerdem gelegentlich den ausführlichen (abgeschafften) Titel "Herzog von Bayern, Franken, und in Schwaben, Pfalzgraf bei Rhein." Meines Erachtens durften nur die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung aufgrund ihres Standes (Primogenitur) eine besondere Bezeichnung (Herrschertitel) hatten (mit Ausnahme des Titels verbunden mit dem Staatsoberhauptes wie Kaiser oder König), diese persönlich beibehalten. Das betraf insbesondere die ehemals regierenden Häuser. Da auch die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es z. B. keinen Herzog von Württemberg … als Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens - mehr, sondern nur Prinzen von Württemberg(als Namensbestandteil). Dies ist gültiges Recht und wird auch entsprechend umgesetzt (siehe Wikipedia-Beiträge wie Franz Prinz von Bayern oder Haus Thurn und Taxis). Diskussionsbeiträge sollten übrigens nicht gelöscht werden, da sonst eine Schreib- bzw. Löschschutz für dieses Diskussionsforum beantragt werden müßte bzw. ein Löschen des Hauptartikels, wenn keine inhaltliche Diskussion zugelassen werden sollte bzw. möglich ist.- -- KHB 10:31, 06. Jan. 2008 (CEST)

Hab grad 'ne interessante Seite auf swr.de dazu gefunden: [1]. Da steht: steht heute schlicht in seinem Pass: Vorname: Carl, Nachname: Herzog von Württemberg. Gruß --netCuRLi 22:12, 6. Jan. 2008 (CET)

Es ist definitiv so, dass mit der Weimarer Verfassung die Vorrechte und Prädikate des Adels abgeschafft wurden. Der Familienname lautet jedoch "Herzog von Württemberg". Nach der Abdankung nahm der letzte württembergische König Wilhelm II. den Titel "Herzog zu Württemberg" an. Als er 1921 starb, erbte eine andere Linie das Hausvermögen; Herzog Albrecht von Württemberg als ältestes männliches Mitglied des Hauses wurde "Chef des Hauses". Namensrechtlich lautet der Familienname aller Mitglieder des Hauses auch heute Herzog oder Herzogin von Württemberg.

"König" ist kein Primogeniturtitel, sondern eine Rangbezeichnung innerhalb eines monarchischen Regierungssystems. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.5.134.3 (DiskussionBeiträge) 11:52, 27. Feb 2008) netCuRLi 16:27, 27. Feb. 2008 (CET)

S.K.H.

S.K.H. Carl Herzog von Württemberg, bekennt sich zum Wald als Wirtschaftsgut, die Nachhaltigkeit hat einen hohen Stellenwert.

Will niemand nerven, aber Unser Herzog Carl definiert sich auf seiner I-Seite als SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT [2]. Haus Württemberg gibt es schon länger als die ganzen Wiedkings und Middelhofs. Gruß--Bene16 08:37, 18. Jun. 2009 (CEST)

Was willst du uns damit genau sagen? Geht es dir um den Höflichkeitstitel? Beispielsweise bei Gloria von Thurn und Taxis steht ein Satz am Ende der Einleitung In den Medien wird sie häufig als Fürstin von Thurn und Taxis bezeichnet, dies ist ein reiner Höflichkeitstitel ohne rechtliche Relevanz. Eine ähnliche Formulierung könnte ich mir auch mit dieser Information vorstellen. War das dein Gedanke? Ein möglicher Vorschlag wäre: In Medien und Adelskreisen wird er häufig als "Seine königliche Hoheit" angesprochen, dies ist ein reiner Höflichkeitstitel ohne rechtliche Relevanz. --Tarantelle 10:19, 18. Jun. 2009 (CEST)

Ja, so könnte man es machen. Danke. Gruß--Bene16 12:11, 18. Jun. 2009 (CEST)

Freundschaft mit Juan Carlos I. von Spanien

Ja, und? --84.164.45.94 19:30, 13. Mai 2010 (CEST)

Anachronistische Anrede

Anachronistische, nicht existierende Anrede mit dem Satz "In Medien, Adelskreisen und Namensabkürzungen wird er häufig als „Seine königliche Hoheit“ (S.K.H.) angesprochen, dies ist eine reine Höflichkeitanrede ohne rechtliche Relevanz." entfernt. Diese nicht existierende Anrede ist zudem gegenüber einem Bürgerlichen, der erst geboren wurde, als es in Deutschland bereits keinen Adel, keine Adelstitel und keine Adelsprädikate mehr gab, keine Frage von Höflichkeit, sondern eine Einstellung, die einen Ausdruck von ständischer Untertänigkeit erkennen lässt, die es in einer egalitären Gesellschaft, in der der Adel mittlerweile seit fast 92 Jahren abgeschafft ist, nicht nur nicht gibt, die auch enzyklopädisch in einem Personen-Lemma irrelevant ist. --80.131.215.117 15:40, 2. Nov. 2010 (CET)

Falsch, die Anrede als solche existiert (stell dich doch einfach mal eine Weile neben den Herrn) und kann in der Form auch erklärt werden. --Zollernalb 17:57, 2. Nov. 2010 (CET)
Selber völlig falsch. Wie bei Diane von Württemberg (Disk.Seite) mit der gleichen Erläuterung. Adelsanreden sind mit der Abschaffung des Adels resp. der Adelstitel weggefallen und existieren nicht mehr. Alles andere gäbe auch keinen Sinn. Die Lemmaperson ist wie jeder Bürgerliche mit Herr anzureden. --80.131.188.108 20:19, 2. Nov. 2010 (CET)
Bitte keinen Edit-War! Da er auf seiner eigenen Homepage noch das S.K.H. führt, ist die Aussage, dass diese Anrede -auch wenn sie dem Namensrecht widerspricht- nicht existiert, zu belegen. Denn das einfache Fehlen der namensrechtlichen Voraussetzungen beinhaltet nicht, dass interessierte Kreise dies nicht weiter nutzen. So wie auch die Ausübung der alten Rechtschreibung nicht aufgehört hat, nur weil sich da ein paar Formalien geändert haben. Und anderes sagt dieser Satz ja nicht aus - man schaue nur mal die Inhalte der Yellow Press, da lebt der deutsche Adel in einer Parallelwelt weiter (und wie würde da wohl der Reporter ie Prominenz vor Ort anreden!?)... --nb(NB) > ?! > +/- 21:14, 2. Nov. 2010 (CET)
Wenn ich hier auch einen Befund zur Anrede S.K.H. nennen darf, was hier vor Jahren als anachronistisches Adelsprädikat quasi auf Yellow-Press-Niveau eingestuft wurde, für Wikipedia eine somit angeblich völlig indiskutable Info: An der Technischen Universität München gibt es ein Kuratorium, welches die Interessen der TUM in der Öffentlichkeit unterstützt und als ihr Botschafter fungiert. Vorsitzende des Kuratoriums ist Hildegund Holzheid, ehemalige Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. In der Liste der Kuratoriumsmitglieder steht u. a. auch S. D. Albrecht Fürst zu Oettingen-Spielberg (buchstabengetreu aus der Liste wiedergegeben!), Vorstandsmitglied der TUM Universitätsstiftung! Außerdem gibt ein Buch von Professor Hans-Michael Körner von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das Buch lautet Die Wittelsbacher. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart und ist 2009 im Verlag C. H. Beck erschienen. Dort steht auf Seite 11 im O-Ton: „Am 25 . November 2008 wurde dem Chef des Hauses Wittelsbach, S. K. H. Herzog Franz von Bayern, die Würde eines Ehrendoktors der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen. Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der Präsident der Universität begrüßten den Ehrendoktoranden unaufgeregt und in der Attitüde der Selbstverständlichkeit mit >>Königliche Hoheit<<. Der demokratisch-republikanische Freistaat hat, wenn man die Dinge nüchtern bilanziert, keine Probleme mit seiner wittelsbachischen Vergangenheit...“ Ende des Zitats. Die damalige Ansicht der IP 80.131.188.108, dass Adelsanreden mit der Abschaffung des Adels nicht mehr existieren, ist damit zumindest nicht in Einklang zu bringen. Es mögen die Verhältnisse in Baden-Württemberg seit dem grün-roten Regierungswechsel von 2011 etwas andere sein als im nach wie vor schwarz regierten Bayern, aber auch in Baden-Württemberg gibt es z. B. diese Gemeinderatsliste im Internet, worin sich S.D. Fürst Johannes zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee findet! --Stolp (Disk.) 00:23, 24. Apr. 2014 (CEST)
Die angeblich anachronistische Anrede S.K.H. kann so anachronistisch nicht sein, wie manche das hier bei Wikipedia immer wieder gerne sehen wollen. Als ich heute die Ausstellung 1514 • Macht Gewalt Freiheit in der Kunsthalle Tübingen besucht habe, welche aus Anlass des 500. Jahrestags des Tübinger Vertrags stattfindet, so habe ich festgestellt, dass diese Ausstellung unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und SKH Carl Herzog von Württemberg steht (wie sich unten auf dieser Seite jeder selbst überzeugen kann)! Auch im zugehörigen Ausstellungskatalog (ISBN 978-3-7995-0550-5) werden im Vorwort nochmals explizit die beiden Schirmherren „Ministerpräsident Winfried Kretschmann und S.K.H. Carl Herzog von Württemberg“ genannt. Dieses Vorwort ist unterzeichnet von Götz Adriani, Boris Palmer und Andreas Schmauder. --Stolp (Disk.) 23:25, 3. Aug. 2014 (CEST)
Die Große Landesaustellung Baden Württemberg im Jahre 2006 unter dem Titel Das Königreich Württemberg 1806–1918 Monarchie und Moderne, ausgerichtet vom Landesmuseum Württemberg, stand unter der „Schirmherrschaft von Ministerpräsident Günther H. Oettinger und S. K. H. Carl Herzog von Württemberg“! Dies ist z. B. ersichtlich aus dem gleichnamigen Ausstellungskatalog, erschienen bei Jan Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-0221-1. --Stolp (Disk.) 07:23, 4. Sep. 2014 (CEST)

Herzogin in Bayern

Marie Caroline Herzogin von Württemberg war eine geborene Herzogin in Bayern, standesamtlich korrekt! Es gibt im Haus Wittelsbach die beiden Linien Prinz von Bayern (Hauptlinie) und die Nebenlinie Herzog in Bayern. Deshalb ist es nicht richtig, Marie Caroline als geborene Prinzessin in Bayern zu bezeichnen. Der Name Herzog in Bayern ist nicht zu verwechseln mit dem Namen Herzog von Bayern. Der Name ist exklusiv für den Chef des Hauses Wittelsbach, d. h. der geborene Franz Prinz von Bayern wechselte nach dem Tod seines Vaters den Namen in Franz Herzog von Bayern. Den Namen Herzogin von Bayern gibt es demnach derzeit meines Wissens tatsächlich nicht, da Franz Herzog von Bayern ledig geblieben ist. --Stolp (Disk.) 07:13, 6. Dez. 2013 (CET)

doppelte info entfernt - ehrenritter

dass er 2009 zum ehrenritter OT wurde, stand 2x im artikel, mit nur wenigen zeilen abstand. habe letztere erwähnung entfernt. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8070:A1B6:7A00:9172:FA63:ED9A:C7D4 (Diskussion | Beiträge) 17:55, 11. Jan. 2017 (CET))

In solchen Fällen nicht einfach löschen. Bitte auch die Bearbeitungszeile ausfüllen. --Autumn Windfalls (Diskussion) 17:58, 11. Jan. 2017 (CET)

Zu Leben

Dort steht: "Im Schloss Monrepos ... befindet sich das Weingut Herzog von Württemberg."
Ich habe noch nie von einem Weingut gehört, das sich in einem Schloss befindet.
Vermutlich muß es richtig heißen: "Nahe dem Schloß ..." oder "Beim Schloss ..."
Von: Rolf H., Berlin

Herzog Carl von Württemberg ist auch Träger der Staufermedaille

Auf der Seite des Landes Baden-Württemberg hier steht, dass es 2017 die große Staufermedaille in Gold für Herzog Carl von Württemberg gab, verliehen vom Ministerpräsidenten Kretschmann im Neuen Schloss in Stuttgart. In der Pressemitteilung wurde aus der Rede von Winfried Kretschmann zitiert: „Herzog Carl von Württemberg hat sich durch sein vielfältiges ehrenamtliches Engagement um unser Gemeinwesen überaus verdient gemacht. Er hat sich in klarer und zugleich zurückhaltender Weise für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ausgesprochen und ist für mich und für viele Menschen im Land ein Vorbild.“ Deshalb habe ich heute die bisher nicht aufgeführte Kategorie Träger der Staufermedaille hinzugefügt. --Stolp (Disk.) 01:11, 21. Feb. 2022 (CET)

Erbfolgeverzicht von Bruder Ludwig

Warum hat Ludwig zweimal verzichtet, und warum ist hier der Ort relevant? Das steht da schon so seit der allerersten Version! --Janjonas (Diskussion) 20:03, 7. Jun. 2022 (CEST)

Ich habe etwas zum Grund des Verzichts gefunden. --Janjonas (Diskussion) 20:08, 7. Jun. 2022 (CEST)
Ich habe den Ort jetzt entfernt. --Janjonas (Diskussion) 10:18, 13. Jun. 2022 (CEST)