Diskussion:Claus Ruhe Madsen
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.Staatsbürgerschaft
Wie kann er Bürgermeister einer deutschen Stadt sein, wenn er Däne ist? Muss man dazu nicht deutscher Staatsbürger sein? Oder hat das irgendwas mit EU-Verordnungen zu tun? --2003:E5:EF03:7F70:9E9:3A6C:870B:B2B2 15:43, 21. Okt. 2020 (CEST)
- Das hängt vom Kommunalwahlrecht des jeweiligen Bundeslandes ab. EU-Bürger haben bei Kommunalwahlen meines Wissens in allen Bundesländern Deutschlands das aktive Wahlrecht, hier bei uns in Bayern sind sie passiv wahlberechtigt als Gemeinde-, Stadt- oder Kreisräte und als ehrenamtliche Bürgermeister, nicht aber als hauptberufliche Bürgermeister. Anderswo geht wohl auch letzteres. -- Perrak (Disk) 19:55, 21. Okt. 2020 (CEST)
- Jein, gemäß EU-Recht hat jeder EU-Bürger überall in der EU das passive Wahlrecht. [1] Das gilt auch für Bayern. Zu einem ersten Bürgermeister in Bayern kann sich ein EU-Ausländer trotzdem nicht wählen lassen, weil dieser in Bayern nicht nur Bürgermeister, sondern darüber hinaus in Personalunion auch Behördenleiter ist. Damit gelten zusätzlich auch noch die beamtenrechtlichen Regelungen und hier ist die deutsche Staatsangehörigkeit gefordert. Die Hürde ist also nicht primär das Kommunalwahlrecht in Bayern. --84.57.122.40 19:33, 24. Nov. 2020 (CET)
- Däne genügt!
- Beamtenstatusgesetz § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
- (1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
- 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
- a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
- b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- c) eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
- besitzt, --Lexberlin (Diskussion) 22:04, 27. Jun. 2022 (CEST)
- Das hängt vom Bundesland ab. In Bayern genügt es nicht. Bei der letzten Oberbürgermeisterwahl in Bamberg wurde der Kandidat der Linkspartei deshalb nicht zugelassen, er ist Österreicher. Das Beamtenrecht ist nicht überall gelcih. -- Perrak (Disk) 22:29, 27. Jun. 2022 (CEST)
- In Bayern, aber darum ging es bei Herrn Madsen nicht, stünde Art. 39 Abs. 1 Nr. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz entgegen, also bayerisches Kommunalrecht. Die "Behördenleiterposition", die jeder (erste) Bürgermeister oder Landrat in Deutschland hat (seit vielen Jahren auch in Niedersachsen und NRW), ist bedeutungslos - anders als oben behauptet. Wenn nichts kommunalrechtlich besonderes geregelt ist, verbleibt es beim Beamtenstatusgesetz. --Lexberlin (Diskussion) 23:46, 27. Jun. 2022 (CEST)
- Du hast den Text gelesen, auf den Du geantwortet hast? Es ging hier um das unterschiedliche Recht in den verschiedenen Ländern. Dein "Däne genügt!" ist ohne den Zusatz "in Mecklenburg-Vorpommern" daher falsch oder zumindest irreführend. -- Perrak (Disk) 09:48, 28. Jun. 2022 (CEST)
- Geantwortet hatte ich mit "Däne genügt" auf die Ausgangsfrage, wie daraus ersichtlich, dass meine erste Antwort nicht eingerückt ist. Und das ist für Herrn Madsen in Meckpomm auch die erschöpfende Rechtslage. Die ich jetzt auch im Artikel ergänzt habe. --Lexberlin (Diskussion) 13:13, 28. Jun. 2022 (CEST)
- Du hast den Text gelesen, auf den Du geantwortet hast? Es ging hier um das unterschiedliche Recht in den verschiedenen Ländern. Dein "Däne genügt!" ist ohne den Zusatz "in Mecklenburg-Vorpommern" daher falsch oder zumindest irreführend. -- Perrak (Disk) 09:48, 28. Jun. 2022 (CEST)
- In Bayern, aber darum ging es bei Herrn Madsen nicht, stünde Art. 39 Abs. 1 Nr. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz entgegen, also bayerisches Kommunalrecht. Die "Behördenleiterposition", die jeder (erste) Bürgermeister oder Landrat in Deutschland hat (seit vielen Jahren auch in Niedersachsen und NRW), ist bedeutungslos - anders als oben behauptet. Wenn nichts kommunalrechtlich besonderes geregelt ist, verbleibt es beim Beamtenstatusgesetz. --Lexberlin (Diskussion) 23:46, 27. Jun. 2022 (CEST)
- Das hängt vom Bundesland ab. In Bayern genügt es nicht. Bei der letzten Oberbürgermeisterwahl in Bamberg wurde der Kandidat der Linkspartei deshalb nicht zugelassen, er ist Österreicher. Das Beamtenrecht ist nicht überall gelcih. -- Perrak (Disk) 22:29, 27. Jun. 2022 (CEST)
Betreffs Auftrittsverbot für Musiker
https://www.mopo.de/im-norden/rostock/zoff-um-xavier-naidoo-verbot-jetzt-schaltet-sich-der-oberbuergermeister-ein-38450230?dmcid=f_feed_Hamburger+Morgenpost (nicht signierter Beitrag von 2003:C0:DF11:B200:E477:B0F:F22D:8012 (Diskussion) 18:03, 2. Jun. 2021 (CEST))
2. Oberbürgermeister einer Grossstadt
Jacob Clausen Möller wurde 1945 in Flensburg zum Oberbürgermeister gewählt. Flensburg hatte damals über 100K einwohner und Möller ist ein Däne. Darum ist Madsen der 2. (nicht signierter Beitrag von Ullischnulli111 (Diskussion | Beiträge) 15:35, 11. Okt. 2021 (CEST))
- H@Ullischnulli111: Das hast etwas falsch interpretiert: Richtig ist: Möller ghörte der dänischen Minderheit in Südschleswig an, die angehörigen dieser Minderheit sind aber deutsche Staatsbürger, so auch Möller. Madsen hingegen ist dänischer Staatsbürger.--Lutheraner (Diskussion) 16:35, 11. Okt. 2021 (CEST)
- Wenn er jetzt wirklich Minister in Schleswig-Holstein geworden sein sollte, kann er doch eigentlich kein Ausländer mehr sein, oder? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 10:15, 30. Jun. 2022 (CEST)
- Beachte. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft. --Lexberlin (Diskussion) 16:36, 30. Jun. 2022 (CEST)
- Wenn er jetzt wirklich Minister in Schleswig-Holstein geworden sein sollte, kann er doch eigentlich kein Ausländer mehr sein, oder? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 10:15, 30. Jun. 2022 (CEST)