Diskussion:De jure/de facto

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zum letzten Absatz

Außerhalb des juristischen Sprachgebrauchs werden die Ausdrücke de jure und de facto vor allem im Englischen im Zusammenhang mit technischen Normen und Standards benutzt. Dem englischen Ausdruck de jure standard entspricht im Deutschen der Terminus technische Norm; der englische de facto standard wird auf deutsch meist Industriestandard genannt.

Unter dem Aspekt, dass WP kein Wörterbuch sein soll, ist der letzte Absatz m.E. hier unangebracht.--Voluntario 14:18, 11. Jun. 2008 (CEST)

Geht es hier nicht mehr darum, den Gebrauch dieser Bezeichnung im Englischen zu erläutern, als eine Übersetzung anzubieten? --Chiccodoro 10:03, 12. Jun. 2008 (CEST)
OK, das ist eine elegante Erklärung. Belassen wir es also, wie es ist.--Voluntario 11:16, 12. Jun. 2008 (CEST)

Antonymes Begriffspaar?

Ich denke, dass es nicht richtig ist, dass es sich hier um antomyme Begriffe handelt, sie werden lediglich in vielen Fällen antonym, und dabei oft schlampig gebraucht. Entsprechend sind auch die Beispiele etwas daneben. So ist die Aussage des Satzes „Die Schweiz hat de jure keine Hauptstadt.“ nicht richtig, bzw. nicht eindeutig. Richtig müsste er lauten „Die Hauptstadt der Schweiz ist de jure nicht festgelegt, de facto nimmt Bern diese Funktion war.“ Die Aussagen zu de jure und de facto sind also nicht wesensgemäß, sondern zufallig oder der Sprechsituation geschuldet. Der Beispielssatz hätte in dieser Form „De facto ist die Stadt Bern die Hauptstadt der Schweiz, de jure ist sie es nicht.“ Ein weiterer Beispielssatz: „Berlin ist de jure und seit 1999 auch de facto die Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschland.“ --Hajo-Muc (Diskussion) 12:37, 11. Mai 2014 (CEST)

Sehr guter Beitrag! Gruß! GS63 (Diskussion) 14:43, 11. Mai 2014 (CEST)
Ich habe das "antonym" damals so eingefügt, da ich in der von mir angegebenen Quelle Duden.de - die ja eigentlich verlässlich ist - gelesen habe, dass diese ein antonymes Begriffspaar bilden, bzw. da auf der Seite als Antonym von de jure eben de facto angegeben ist.--Manu (Diskussion) 20:17, 11. Mai 2014 (CEST)

Fehlende Begrüdung gegen eine Wikidataverlinkung

Den Hinweis <!--Bitte weder mit Q712144 (de facto) noch mit Q132555 (de jure) auf [[Wikidata]] verlinken--> habe ich wohl gesehen, aber es fehlt die Begründung. Die Erklärungen der enwiki bezüglich des Begriffs sind dem Text hier äußerst ähnlich. Es spricht meiner Meinung nach nichts gegen eine Verlinkung. --Ziegenberg (Diskussion) 12:34, 22. Jun. 2015 (CEST)

M.M.n. auch nichts, daher Status quo wiedereingesetzt. Benatrevqre …?! 09:59, 11. Jul. 2015 (CEST)